Das Wichtigste zur Anfechtung vom Bußgeldbescheid
Sie können den Bußgeldbescheid per Einspruch anfechten. Dieser muss schriftlich an die zuständige Bußgeldstelle gerichtet werden.
Sie haben nach dem Erhalt vom Bußgeldbescheid zwei Wochen Zeit, einen Einspruch zu formulieren und der Bußgeldstelle zu übersenden.
Ein Rechtsbeistand ist nicht zwingend erforderlich, Sie können den Einspruch auch selbst formulieren. Allerdings empfiehlt es sich, einen Anwalt für Verkehrsrecht zu konsultieren. Dieser kann beispielsweise Messfehler eines Blitzers erkennen und Ihre Interessen gegenüber der Bußgeldstelle vertreten.
Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie Einspruch einlegen
Kommt Ihnen etwas an Ihrem Bußgeldbescheid komisch vor? Sind Sie gar nicht selbst gefahren oder haben Sie trotz Zahlung des Bußgeldes vor Ort einen Bescheid erhalten? Hat sich der Verkehrsverstoß nicht so begeben, wie er Ihnen auf dem Bescheid zur Last gelegt wird? Dann können Sie sich Gehör verschaffen (z. B. Anhörung im Bußgeldverfahren). Dies geschieht mittels Anhörungsbogen oder durch einen Einspruch gegen den Bescheid.
Damit Sie den Bußgeldbescheid erfolgreich anfechten können, sollten Sie Ihren Einspruch gut begründen – obwohl eine Begründung gesetzlich nicht vorgeschrieben ist. Durch halbherzige Ausreden wie den Bußgeldbescheid verloren zu haben, können sich Betroffene kaum vor den Konsequenzen drücken. Zahlreiche Verkehrsverstöße landen jährlich vor Gericht, nicht immer profitieren die Betroffenen davon.
Überlegen Sie sich deshalb zuerst, ob es sich wirklich lohnt, Einspruch einzulegen. Wir sagen Ihnen, wie Sie vorgehen sollten, wenn Sie den Bußgeldbescheid anfechten möchten. Hilfreiche Tipps sowie wichtige Fristen finden Sie in diesem Ratgeber.
Inhalte
Wie können Sie den Bußgeldbescheid anfechten?
Jeder Bescheid sollte bestimmte Angaben enthalten, z. B. die Rechtsbehelfsbelehrung. Darin steht, wo und in welcher Form Sie den Bußgeldbescheid anfechten können. Obwohl viele Bußgeldstellen bereits einen Online-Service anbieten, bedarf ein Einspruch meist noch der Schriftform.
Eine Begründung ist nicht verpflichtend, kann sich aber positiv auf Ihre Erfolgschancen auswirken. Gehen Sie dabei jedoch vorsichtig vor. Sie sollten – und müssen – sich nicht selbst belasten, indem Sie vorschnell Angaben zur Sache (also zum Tatvorwurf selbst) machen.
Wichtig ist außerdem die Frist. Ab Zustellung des Bescheides haben Sie zwei Wochen Zeit, diesen anzufechten. Dabei ist entscheidend, dass der Einspruch innerhalb von zwei Wochen bei der Bußgeldstelle eingeht. Verpassen Sie diese Frist, wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig. Anfechten können Sie diesen dann noch mit einem Widerspruch.
Den Bußgeldbescheid anfechten: Mit diesen Tipps verbessern Sie Ihre Chancen
Weil jede Ordnungswidrigkeit und jedes Bußgeldverfahren ganz eigene Hürden bergen kann, gibt es kein universales Erfolgsrezept gegen den Bußgeldbescheid. Anfechten sollten Sie diesen ohnehin nur, wenn es um eine hohe Geldbuße, Punkte in Flensburg oder den Verlust des Führerscheins geht (Fahrverbot oder Führerscheinentzug).
Das liegt daran, dass das Verfahren mit einigen Kosten verbunden ist. Bei einem Parkverstoß (kostet zwischen 10 und 30 Euro) lohnt sich das eher nicht. Deshalb lautet unser erster Tipp: Lassen Sie sich die Erfolgschancen zuerst von einem Anwalt abschätzen.
- Befassen Sie sich mit der Technik. Geht es um einen Tempoverstoß, kann es durchaus lohnenswert sein, sich mit der Technik des Messgerätes zu befassen. Welcher Blitzer zum Einsatz kam, können Sie durch Akteneinsicht in Erfahrung bringen. Viele Blitzer machen Fehler, sind falsch aufgestellt oder nicht geeicht worden. Dies alles sind Anhaltspunkte für eine gute Begründung, wenn Sie den Bußgeldbescheid anfechten möchten.
- Werfen Sie einen Blick in die Rechtsprechung. Zahlreiche Fälle landen vor Gericht, manche erfolgreich, manche zum Nachteil des Betroffenen. Wo das Verkehrsrecht Spielraum für Auslegung lässt, können Urteile maßgebend sein. Gibt es bereits einen ähnlichen Fall, in dem ein vermeintlicher Verkehrssünder seinen Bußgeldbescheid erfolgreich anfechten konnte? Welche Begründung verhalf ihm zum Erfolg?
- Beachten Sie die zweiwöchige Frist. Dieser Tipp scheint fast schon zu einfach, um als Tipp durchzugehen. Wenn Sie den Bußgeldbescheid einfach ignorieren oder so tun, als hätten Sie ihn nicht erhalten, wird dieser nach zwei Wochen rechtskräftig. Obwohl die meisten Autofahrer das wissen, scheitern viele Betroffene, weil Sie nicht rechtzeitig Einspruch einlegen. Beachten Sie auch, dass es ein paar Tage dauern kann, bis der gegen den Bußgeldbescheid gerichtete Einspruch bei der Behörde eingeht.
- Untersuchen Sie den Bußgeldbescheid auf Fehler. Nicht jeder Fehler macht den Bescheid automatisch ungültig. Sie können einen fehlerhaften Bußgeldbescheid immer dann anfechten, wenn Verwechslungsgefahr besteht (z. B. ein falscher Name, falsches Kennzeichen).
- Beschränken Sie den Einspruch auf einzelne Sanktionen. Hat die Bußgeldstelle mit Ihrem Vorwurf gegen Sie Recht und ist die Beweislage relativ eindeutig, lohnt sich der Einspruch gegen den gesamten Bescheid möglicherweise nicht. Allerdings können Sie auch nur Teile (z. B. nur das Bußgeld, falls es Ihnen zu hoch vorkommt) anfechten. Dabei können Sie in Ihrem Einspruch angeben, dass etwaige Nebenfolgen (z. B. das Fahrverbot) erneut auf ihre Recht- oder Verhältnismäßigkeit geprüft werden sollen. Vielleicht gelingt es Ihnen auf diese Weise, bestimmte Sanktionen abzuwenden oder abzumildern (z. B. Verkürzung oder Umwandlung des Fahrverbots).
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