Das Wichtigste zur Frage: Kann ich das Bußgeld vor Ort bezahlen?
Ein Verwarnungsgeld, das für lediglich geringfügige Ordnungswidrigkeiten erhoben wird, können Betroffene gewöhnlich sofort – also auch vor Ort – bezahlen. Bei höheren Bußgeldern ist meist nicht möglich.
Wie und wo Sie die Zahlung zu leisten haben, geht in der Regel aus dem folgenden Bußgeldbescheid hervor. Übliche Zahlungsweise ist die Überweisung.
Zahlungsoptionen bei einer Verkehrskontrolle
Manchmal werden Verkehrssünder direkt aus dem Verkehr gezogen und in einer Verkehrskontrolle dann mit einem gerade begangenen Verstoß und einer etwaigen Strafe oder einem Bußgeld konfrontiert. Nur bei geringfügigen Verstößen wird ein Verwarngeld angeboten und dieses lässt sich, anders als das Bußgeld, vor Ort bezahlen.
Ein Verwarnungsgeld vor Ort zu bezahlen hat den Vorteil, dass zusätzliche Verwaltungskosten, die normalerweise in einem Bußgeldbescheid in Rechnung gestellt werden, entfallen. Beim Bußgeld ist das nicht der Fall. Gebühren und Auslagen in Höhe von etwa 28 Euro müssen Verkehrssünder hierbei selbst tragen.
Aber warum können Sie nicht auch ein Bußgeld vor Ort bezahlen und sich so die Gebühren sparen? Und welche Zahlungsmöglichkeiten haben Sie überhaupt beim Bußgeld? Mit diesen Fragen befassen wir uns im Folgenden.
Inhalt
Sie können nur ein Verwarngeld, nicht das Bußgeld vor Ort bezahlen
Vielen Autofahrern ist nicht klar, dass es einen Unterschied zwischen einem Verwarnungsgeld und einem Bußgeld gibt. Vor Ort bezahlen können Sie nur das eine, aber nicht das andere. Wie kommt das?
Bei geringen Ordnungswidrigkeiten wie z. B. Falschparken werden auch nur geringe Beträge in Rechnung gestellt. Das Verwarngeld beläuft sich auf 5 bis 55 Euro. Um Verwaltungsaufwand und Gebühren zu sparen, ist es möglich, dieses sofort zu bezahlen. Die entsprechende Regelung findet sich in § 56 Abs. 2 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG).
Zwar gibt es auch niedrige Bußgelder – gem. § 17 Abs. OWiG ab 5 Euro – allerdings wird in der Regel erst ab 60 Euro von einem Bußgeld ausgegangen. Vor Ort können Sie das deshalb nicht bezahlen, weil damit immer ein Bußgeldverfahren verbunden ist. Sollte Ihnen Bußgeld zu hoch vorkommen, wenden Sie sich an einen Anwalt.
Bei Polizei oder Bußgeldstelle: Wie können Sie das Verwarn- oder Bußgeld vor Ort bezahlen?
Wenn in § 56 Abs. 2 OWiG davon die Rede ist, dass das Verwarngeld sofort bezahlt werden kann, heißt das noch lange nicht, dass Betroffene die Möglichkeit haben, die Sache in bar abzuwickeln. Was die Zahlungsmöglichkeiten angeht, gibt es regionale Unterschiede. Vielerorts ist die Zahlung nur noch per Überweisung oder mit der Karte möglich.
Anders verhält es sich, wenn Sie mit dem Knöllchen oder der Zahlungsaufforderung persönlich bei der Polizeidienststelle erscheinen. Hier ist es meist noch möglich, das Verwarnungsgeld oder Bußgeld bar vor Ort zu bezahlen.
Viel bequemer ist es jedoch, den im Bußgeldbescheid enthaltenen Überweisungsträger zu nutzen. Beachten Sie jedoch: Sobald Sie das Verwarnungsgeld oder Bußgeld (ob vor Ort oder nicht) bezahlen, können Sie dieses bzw. den Bescheid nicht mehr anfechten (z. B. mit einem Einspruch).
Im Video zusammengefasst: Alles zum Bußgeld
Bildnachweise: fotolia.com/RAM, fotolia.com/Kzenon
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