Das Wichtigste zum Bußgeld
Hier erhalten Sie einen Überblick, welche Geldbußen bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ausgesprochen werden können.
Das Bußgeld kann erhöht werden, wenn die Tat vorsätzlich begangen wurde. Auch Wiederholungstäter können ein höheres Bußgeld auferlegt bekommen.
Ja. Sie können innerhalb von 14 Tagen nach dem Erhalt schriftlich Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen.
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Das Bußgeld für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr
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Um Unfälle zu verhindern und den Verkehrsfluss möglichst am Laufen zu halten, gibt die Straßenverkehrsordnung (StVO) Regeln vor. An diese müssen sich alle Verkehrsteilnehmer, egal ob zu Fuß, auf dem Rad oder per Kfz, halten.
Wird gegen diese verstoßen, handelt es sich in der Regel um eine Ordnungswidrigkeit, die mit Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog geahndet werden. Dabei können die Strafen je nach Verstoß unterschiedlich ausfallen.
Die Sanktionierungsmöglichkeiten reichen vom Bußgeld (im Fachjargon Geldbuße genannt) über Punkte in Flensburg bis hin zu einem Fahrverbot. Mit Ersterem wird sich dieser Ratgeber eingehend befassen. Wir antworten auf die Frage: „Was ist ein Bußgeld?“ und erklären, wann die Geldbuße verjährt und was passiert, wenn Sie das Bußgeld nicht bezahlen.
Weiterführende Ratgeber zum Thema „Bußgeld“
Das Bußgeld für eine Ordnungswidrigkeit: Verkehrssünder werden zur Kasse gebeten
Bußgelder werden in Deutschland nahezu täglich verhängt. Einen Tag ohne einen Verstoß gegen die StVO von einem Verkehrsteilnehmer gibt es nicht einmal, wenn ein großer Blitzermarathon angekündigt wurde.
Zu groß ist anscheinend die Verlockung, kräftig auf das Gaspedal zu treten und somit die zulässige Geschwindigkeit zu überschreiten. Auch eine rote Ampel hält nicht alle Kfz-Fahrer, Fußgänger oder Radler davon ab, die Kreuzung einfach zu überqueren.
Wird schon nichts passieren – so der Irrglaube vieler Betroffener. Tatsächlich handelt es sich hierbei allerdings um ein hohes Unfallrisiko. Kommt es zum Crash, sind nicht selten auch Personenschäden zu beklagen. Im schlimmsten Fall enden diese Zusammenstöße sogar tödlich.
Um die Hemmschwelle für einen Regelverstoß höher zu setzen, können Verkehrssünder gemäß Bußgeldkatalog bestraft werden, wenn Sie gegen die StVO verstoßen. In diesem Zusammenhang ist vom Bußgeld die Rede.
Diese Geldbuße wird im Rahmen des Bußgeldverfahrens festgelegt und dem Betroffenen in einem Bußgeldbescheid mitgeteilt. Diesem kann der Regelbrecher auch entnehmen, wohin er die entsprechende Strafzahlung überweisen muss.
Unterschied Verwarnungs- und Bußgeld
Nicht jede Ordnungswidrigkeit wird automatisch mit einem Bußgeld und den damit verbundenen Gebühren geahndet. Der Behörde steht es frei, bei geringfügigen Verstößen ein Verwarnungsgeld auszusprechen.
Die rechtliche Grundlage dafür bildet § 56 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG). In Absatz 1 heißt es:
Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten kann die Verwaltungsbehörde den Betroffenen verwarnen und ein Verwarnungsgeld von fünf bis fünfundfünfzig Euro erheben. Sie kann eine Verwarnung ohne Verwarnungsgeld erteilen.
Bis zu einem Betrag von 55 Euro kann also ein Verwarnungsgeld ausgesprochen und somit auf die Bearbeitungsgebühr bei einem Bußgeld verzichtet werden. Dabei handelt es sich allerdings nur um ein Angebot der Behörde. Ein Beispiel zur Verdeutlichung:
Inge stellt ihren Wagen auf einem Parkplatz in einer Zone mit Parkraumbewirtschaftung ab. Da ihr das nötige Kleingeld fehlt, zieht sie kein Ticket am Parkautomaten. Als sie nach dem kurzen Besuch beim Dönerladen des Vertrauens zurückkommt, bemerkt sie einen Zettel, der unter dem Scheibenwischer an der Windschutzscheibe steckt.
Dem Schreiben vom Ordnungsamt entnimmt Inge, dass gegen sie ein Verwarnungsgeld ausgesprochen wurde, weil sie die Parkgebühr nicht gezahlt hat – dumm gelaufen. Weiterhin findet sich dort der Hinweis, dass die Bearbeitungsgebühr für die Erstellung von einem Bußgeldbescheid entfällt, wenn das Verwarnungsgeld innerhalb von sieben Tagen bezahlt wird.
Kommt sie dieser Aufforderung in diesem Zeitraum nicht nach, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet und die Kosten steigen. Wie genau dieses abläuft, erklären wir im nachfolgenden Abschnitt.
Ablauf vom Bußgeldverfahren
Um ein Bußgeld aussprechen zu können, ist ein Bußgeldverfahren vonnöten. Dessen Ablauf gestaltet sich folgendermaßen:
- Ordnungswidrigkeit: Zunächst muss ein Verkehrsteilnehmer gegen die StVO verstoßen. Beispielsweise durch überhöhte Geschwindigkeit oder das Überqueren einer roten Ampel. Wird dieser Verstoß durch einen Blitzer aufgedeckt, so dient das angefertigte Foto als Grundlage zur Aufnahme von Ermittlungen durch die Behörde.
- Ermittlung des Halters: Zunächst wird das Nummernschild mit der Datenbank abgeglichen, um ausfindig zu machen, auf wen das betreffende Fahrzeug zugelassen ist.
- Anhörungs- oder Zeugenfragebogen: Wurde der Halter ermittelt, bekommt dieser einen Anhörungsbogen zugeschickt. In diesem kann er Stellung zu den Vorwürfen nehmen. Ist offensichtlich, dass Halter und Fahrer nicht dieselbe Person sein können (etwa, wenn es sich um einen Mann und eine Frau handelt), bekommt derjenige, auf den das Fahrzeug zugelassen ist, einen Zeugenfragebogen zugeschickt.
- Bußgeldbescheid: Ist der Verkehrssünder eindeutig ermittelt, wird diesem ein Schreiben der Behörde zugestellt, in welchem das Bußgeld und mögliche andere Nebenfolgen vermerkt sind. Dieser erlangt innerhalb von 14 Tagen die Rechtskraft und muss dann bezahlt werden. Allerdings hat der Beschuldigte auch die Möglichkeit, einen Einspruch einzulegen, wenn er die Sanktionen als ungerechtfertigt ansieht.
Was sagt die StVO zum Bußgeld? Bußgeldkatalog Verkehr
Die StVO gibt die Regeln vor, an die sich alle Verkehrsteilnehmer zu halten haben. Durch das Bußgeld, welches im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten geregelt ist, können Verstöße entsprechend geahndet werden.
Im OWiG ist allerdings nicht vom Bußgeld, sondern von der Geldbuße die Rede. Da das Dokument, welches von der Behörde zugestellt wird, allerdings Bußgeldbescheid genannt wird, hat sich die Bezeichnung Bußgeld im Sprachgebrauch durchgesetzt und wird synonym für die Geldbuße verwendet.
Im genannten Gesetz finden sich auch Vorschriften zur Höhe der Geldbuße. § 17 OWiG definiert in Absatz 1:
Die Geldbuße beträgt mindestens fünf Euro und, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, höchstens eintausend Euro.
Der Bußgeldkatalog gibt vor, in welchem Rahmen sich die Geldbuße für das jeweilige Vergehen bewegen sollte. Der nachfolgende Abschnitt soll dies Anhand von Beispielen deutlich machen.
Informationen zum Bußgeld bei einzelnen Verstößen
Bußgeld innerorts und außerorts – Wo ist der Unterschied?
Sind Sie zu schnell unterwegs im Verkehr, ist ein Bußgeld die Folge, wenn Sie dabei erwischt werden. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung sind allerdings zwei Fälle voneinander zu unterscheiden. Es kommt darauf an, wo Sie zu schnell gefahren sind.
Dementsprechend kann es dazu kommen, dass für die gleiche Höhe der Überschreitung ein unterschiedliches Bußgeld auf den Temposünder wartet. Dabei ist entscheidend, ob sich der Vorfall innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften zugetragen hat.
Im Folgenden stellen wir Ihnen zwei Übersichten zur Verfügung, anhand derer Sie ablesen können, wie hoch die Geldbuße für den jeweiligen Geschwindigkeitsverstoß ausfallen wird.
Diesen Bußgeldtabellen können Sie die Sanktionen entnehmen, welche seit dem 9.11.21 gelten. Die Bußgelder, welche bis dahin gültig waren, finden Sie in unserem Ratgeber zur Geschwindigkeitsüberschreitung.
Bußgelder für eine Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts
Bußgelder für eine Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts
Bußgeld fürs Fahrrad: Auch zwei Räder schützen vor Strafe nicht
Nicht nur Fahrern von Autos oder Lkw kann ein Bußgeld treffen. Auch Radfahrer müssen sich an die Verkehrsregeln halten und können bei Verstößen entsprechend sanktioniert werden. Wird beispielsweise ein beschilderter Radweg nicht genutzt, ist eine Geldbuße in Höhe von 20 Euro die Folge.
Freihändiges Fahren auf dem Rad ist da vergleichsweise billig und wird mit einem Verwarnungsgeld von fünf Euro bestraft. Auch nach Alkoholkonsum sollten Radler aufpassen. Hier können die Geldbußen je nach Promillezahl und auffälliger Fahrweise hoch ausfallen.
Geldbuße bezahlen: Verschiedene Möglichkeiten
Die Geldbuße für eine Ordnungswidrigkeit kann mitunter recht hoch ausfallen. Kommen dann noch die Gebühren hinzu, ist rasch ein dreistelliger Betrag erreicht. Da nicht jeder Verkehrssünder in der Lage ist, diesen Betrag sofort zu zahlen, fragen sich Betroffene oft, ob sie die Zahlung aufschieben können.
In den nachfolgenden Abschnitten werden wir darauf eingehen, ob eine Ratenzahlung beim Bußgeld möglich ist, wann die Geldbuße gespendet werden kann und was passiert, wenn Sie der Zahlungsaufforderung durch die Behörde nicht nachkommen.
Bußgeld in Raten zahlen
Grundsätzlich ist es möglich, ein Bußgeld in Raten abzuzahlen. Allerdings müssen Sie dazu triftige Gründe vorbringen können. Dies muss in Absprache mit der Behörde geschehen. Begründet ist eine Ratenzahlung beispielsweise, wenn
- der Verkehrssünder Arbeitslosengeld I oder II bezieht oder
- belegen kann, dass er hoch verschuldet ist.
Bußgeld spenden: Mit einer Ordnungswidrigkeit Gutes tun
Eine Geldbuße laut OWiG zu spenden, ist in Deutschland nicht möglich. Allerdings kann im Rahmen eines Strafverfahrens die Vereinbarung getroffen werden, selbiges einzustellen. In diesem Fall wird dem Beschuldigten die sogenannte Geldauflage abverlangt.
Mit dieser Form von Bußgeld ist es möglich, sich quasi „freizukaufen“ und somit eine Verurteilung, welche eine Vorstrafe zur Folge haben könnte, zu umgehen. Die Höhe der Geldauflage wird vom zuständigen Richter festgelegt. Das Geld fließt an eine gemeinnützige Organisation.
Erzwingungshaft: Wenn das Bußgeld nicht gezahlt wird
Was passiert eigentlich, wenn ein rechtskräftiges Bußgeld nicht bezahlt wird? Zunächst wird der Betroffene in aller Regel eine Mahnung erhalten, die ihn dazu auffordert, die ausstehende Zahlung zu leisten.
Wird auch dieses Schreiben ignoriert, kann die Behörde einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Ist dieser genehmigt, kann ein Gerichtsvollzieher eingesetzt werden. Dieser überprüft dann die Zahlungsfähigkeit des Verkehrssünders.
Verpufft auch diese Maßnahme, so bleibt in letzter Konsequenz die Erzwingungshaft. Der Betroffene muss dann für das Bußgeld eine gewisse Zeit im Gefängnis absitzen, um somit quasi die Schulden zu begleichen.
Verjährungsfristen beim Bußgeld und wann ein Einspruch lohnt
In Deutschland gibt es für Straftaten und Ordnungswidrigkeiten die sogenannten Verjährungsfristen. Sie dienen dazu, dass nach einer bestimmten Zeit ein Rechtsfrieden herrscht. Das heißt, nach Ablauf der Frist kann ein Beschuldigter rechtlich nicht mehr für seine Taten belangt werden.
Eine Ausnahme bildet der Mord, dieser Tatbestand verjährt in Deutschland, im Gegensatz zu anderen Ländern, nie. Da eine Ordnungswidrigkeit nicht mit einer solchen Tat gleichzusetzen ist, kann es vorkommen, dass ein Bußgeld verjährt.
Die Verjährung von Bußgeldern ist in § 26 Straßenverkehrsgesetz (StVG) geregelt. In Absatz 3 heißt es dazu:
Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate.
Die Behörde hat also grundsätzlich drei Monate Zeit, dem Beschuldigten einen Bußgeldbescheid, in dem die Geldbuße vermerkt ist, zuzustellen. Allerdings kann diese Frist auch unterbrochen werden. Mit der Zusendung vom Anhörungsbogen beginnt sie beispielsweise von neuem.
Erhalten Sie ein entsprechendes Schreiben nach Ablauf dieser Frist, dürfen Sie den Bußgeldbescheid allerdings nicht einfach ignorieren. Es ist viel mehr notwendig, einen Einspruch einzulegen. Dieser ist innerhalb einer Frist von 14 Tagen schriftlich an die zuständige Behörde zu richten. Es ist allerdings nie das Bußgeld oder das Fahrverbot, welches verjährt, sondern die Ordnungswidrigkeit.
Sind Sie nicht sicher, ob die Verjährung vom Bußgeld in Ihrem Fall tatsächlich eingetreten ist, empfiehlt es sich, einen Anwalt für Verkehrsrecht zu konsultieren. Dieser kann Ihnen beratend zur Seite stehen.
Bußgelder ab Mai 2014: Was die Reform verändert hat
Im Mai 2014 trat eine umfassende Punktereform in Kraft. Von dieser war auch das Bußgeld für einige Verstöße betroffen. Im Zuge der Umstrukturierung des Punktesystems wurde die Höchstzahl an zu erreichenden Punkten, bevor es zum Entzug der Fahrerlaubnis kommt, von 18 auf 8 reduziert.
Generell wurde eingeführt, dass Ordnungswidrigkeiten bei einem schweren Verstoß mit einem Punkt geahndet werden. Liegt eine besonders schwere Regelverletzung vor, erhält der Verkehrssünder zwei Punkte im Fahreignungsregister.
Wird eine Straftat im Straßenverkehr begangen, erhält der Betroffene die Maximalanzahl von drei Punkten in der Verkehrssünderkartei. Die Bußgelder wurden auch entsprechend angepasst. So wurden einige Bußgelder angehoben, damit die Verstöße weiterhin einen Punkt zu Folge haben.
Diesen gibt es in der Regel ab einer Geldbuße von 60 Euro. In der vorherigen Fassung wurden viele dieser Regelmissachtungen noch mit einem Bußgeld von 40 Euro bemessen.
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