Das Wichtigste zum Fahren mit einem Bootstrailer
Das kommt auf das zulässige Gesamtgewicht des Gespanns an. Mit welcher Führerscheinklasse Sie was ziehen dürfen, haben wir hier zusammengefasst.
Innerorts sind mit einem Anhänger höchstens 50 km/h, außerorts 80 km/h erlaubt. 100 km/h sind möglich, wenn eine entsprechende Zulassung vorliegt. Informationen zu dieser erhalten Sie hier. Mit welchen Sanktionen Sie bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung rechnen müssen, zeigen die Tabellen.
Laden Sie ein zu schweres Boot auf den Bootstrailer, kann das Sanktionen zwischen 10 und 235 Euro nach sich ziehen. Wann welche Bußgelder bei einer Überladung drohen, können Sie der Tabelle entnehmen. Bußgelder für die Missachtung der Stützlast finden Sie hier.
Video: alles Wichtige zum Fahren mit einem Anhänger
Autotrailer: Welcher Führerschein ist notwendig?
Inhalt
Mit dem Boot von A nach B zu kommen, ist auf dem Wasser sicherlich am einfachsten. Doch ist das nicht möglich, kann ein Transport auch auf dem Landweg stattfinden. Also das Boot rauf auf den Bootsanhänger und los geht es. Ganz so einfach, wie sich einiges das vorstellen, ist es allerdings doch nicht. Denn je nach Größe des Bootes sind entsprechende Bootstrailer notwendig und die dazu passende Fahrerlaubnis.
Und welcher Führerschein muss es nun sein? Das hängt in erster Linie vom zulässigen Gesamtgewicht des Gespanns ab. Mit der Führerscheinklasse B dürfen Sie mit einem Fahrzeug von bis zu 3,5 Tonnen Bootstrailer mit einem Gesamtgewicht bis 750 kg fahren. Darüber hinaus darf dann das Gesamtgewicht des Gespanns 3,5 Tonnen nicht überschreiten.
Ist der Bootsanhänger inklusive Segelboot oder Motoryacht schwerer, muss entweder die Erweiterung der Klasse B durch die Schlüsselzahl 96 vorliegen oder die Führerscheinklasse BE vorhanden sein. Mit der Erweiterung ist das Ziehen eines Anhängers von mehr als 750 kg zulässig. Allerdings ist das zulässige Gesamtgewicht von Fahrzeug und Bootstrailer auf 4250 kg beschränkt.
Wiegt das Gespann also mehr, müssen Sie mindestens die Klasse BE besitzen, um Ihr Boot per Anhänger befördern zu können. Der Bootstrailer darf hier bis maximal 3,5 Tonnen auf die Waage bringen. Des Weiteren ist es auch möglich, einen Bootstrailer an einen LKW anzuhängen. Natürlich auch nur, wenn Sie die entsprechende LKW-Führerscheinklasse besitzen. Auch hier gilt: Es ist auf die zulässigen Gesamtgewichte zu achten.
Zusammenfassend sind also folgende Vorgaben bei den Führerscheinklassen zu beachten:
- Klasse B: Anhänger bis 750 kg, > 750 kg, wenn das Leergewicht nicht höher als das des Zugfahrzeugs ist
- Klasse B96: Anhänger > 750 kg, Gesamtgewicht des Gespanns höchstens 4250 kg
- Klasse BE: Anhänger bis maximal 3,5 Tonnen
- Klasse C1: Anhänger bis 750 kg
- Klasse C1E: Anhänger > 750 kg, Kfz der Klasse B mit Anhänger über 3,5 Tonnen, Gespann nicht mehr als 12 Tonnen
- Klasse C: Anhänger bis 750 kg
- Klasse CE: Anhänger > 750 kg
Achtung: Das Gesamtgewicht bezieht sich immer auf das Fahrzeug bzw. den Bootstrailer mit Ladung. Das Leergewicht vom Autotrailer bzw. Bootstrailer ist für die Frage nach dem richtigen Führerschein eher nicht relevant. Sie sollten allerdings darauf achten, dass nicht bereits schon das Leergewicht so hoch ist, dass der Bootstrailer mit Boot dann deutlich über den Anforderungen der Führerscheinklasse liegt.
Welcher Bootstrailer überhaupt in Frage kommt, hängt natürlich auch von der Größe des Bootes ab. Sie können sich nicht entscheiden, wie groß Ihr Trailer sein muss? Ein kleiner Überblick über Bootsgrößen kann Ihnen bei der Auswahl helfen.
Wichtig im Zusammenhang mit dem Gesamtgewicht ist auch, dass Sie den Bootstrailer nicht überladen. Ist das Boot zu schwer, drohen Sanktion. Welche Bußgelder möglich sind, zeigt die nachfolgende Tabelle:
Überladung | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Mehr als 5 Prozent | 10 Euro | |
Mehr als 10 Prozent | 30 Euro | |
Mehr als 15 Prozent | 35 Euro | |
Mehr als 20 Prozent | 95 Euro | 1 |
Mehr als 25 Prozent | 140 Euro | 1 |
Mehr als 30 Prozent | 235 Euro | 1 |
Video: Überladung beim Anhänger
Anhänge- und Stützlast: Welches Zugfahrzeug ist für einen Bootstrailer geeignet?
Haben Sie die passende Fahrerlaubnis, gilt es zu klären, ob Ihr Fahrzeug für den gewählten bzw. notwendigen Bootstrailer überhaupt geeignet ist. Wichtige Stichwörter sind hier Anhängelast und Stützlast. In der Zulassungsbescheinigung Teil I und II des Fahrzeugs ist festgehalten, wie viel Last Sie an die Anhängerkupplung anhängen dürfen. Da Bootstrailer meist gebremst, also mit eigener Bremse ausgestattet sind, müssen Sie hier die Angaben zu „gebremster Anhängelast“ beachten.
Ist die Anhängelast beispielsweise mit 1500 kg ausgewiesen und wiegt der Bootstrailer mit Boot jedoch 1800 kg, dürfen Sie diesen nicht ans Fahrzeug anhängen – selbst wenn das Gesamtgewicht theoretisch zulässig wäre.
Ist in der Zulassungsbescheinigung zudem auch das Zug-Gesamtgewicht beschränkt, kann es sein, dass Sie das Zugfahrzeug nicht mehr voll beladen dürfen, wenn die komplette Anhängelast genutzt wird. Denn oft liegt die Beschränkung unter der rechnerisch möglichen Gesamtmasse von Fahrzeug und Bootstrailer.
Neben der Anhängelast spielt die Stützlast eine wichtige Rolle. Sie besagt, wie viel Kraft bzw. Gewicht auf die Anhängerkupplung wirken darf. Auch diese Angaben sind in der Zulassungsbescheinigung zu finden (Teil I, Ziffer 13). Missachten Sie die maximale Stützlast und hangen zu viel an, kann das zur Überlastung der Hinterachse führen.
Nicht jedes Fahrzeug eignet sich demnach dazu, einen Bootstrailer zu ziehen. Sie sollten immer sicherstellen, dass Sie mit Ihrem Gespann keine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer oder sich selbst darstellen.
In der nachfolgenden Tabelle finden Sie die möglichen Bußgelder, die drohen, wenn Sie die Stützlast nicht beachten:
Verstoß | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Die zulässige Stützlast wird nicht durch ein Schild angezeigt. | 5 Euro | |
Die Stützlast ist um bis zu 50 Prozent überschritten. | 25 Euro | |
Die Stützlast ist um bis zu 50 Prozent unterschritten. | 25 Euro | |
Die Stützlast ist um mehr als 50 Prozent überschritten. | 60 Euro | 1 |
Die Stützlast ist um mehr als 50 Prozent unterschritten. | 60 Euro | 1 |
In der folgenden Grafik finden Sie detaillierte Informationen zur Anhänge- und Stützlast bei PKW:
Trailer fahren: Welche Geschwindigkeiten sind erlaubt?
Besondere Verkehrsregeln zum Fahren mit einem Bootstrailer gibt es in Deutschland nicht. Mit diesem Anhänger gelten die allgemeinen und spezifischen Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO). Das gilt natürlich auch für die erlaubten Geschwindigkeiten.
Innerorts sind grundsätzlich maximal 50 km/h erlaubt. Außerorts dürfen Sie mit einem Anhänger maximal 80 km/h schnell sein. Eine Ausnahme gilt, wenn der Anhänger eine Zulassung für 100 km/h und den entsprechenden Aufkleber hat. Die Zulassung ist möglich, wenn:
- das Zugfahrzeug nicht schwerer als 3,5 t und
- mit ABS ausgestattet ist,
- die Reifen des Anhängers nicht älter als sechs Jahre sind,
- zur Geschwindigkeitskategorie L gehören und
- die Anhängerbremse hydraulische Schwingungsdämpfer besitzt.
Welche Sanktionen bei einem Geschwindigkeitsverstoß auf Sie zukommen, können Sie den folgenden Tabellen entnehmen.
Achtung! Es ist eine Erhöhung der Bußgelder ab Spätsommer 2021 (Stand August 2021) geplant. Bis diese Änderungen in Kraft treten, gelten weiterhin die Bußgelder des aktuellen Bußgeldkatalogs.
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