Das Wichtigste zu Blitzer-Typen
In Deutschland können sowohl mobile als auch stationäre Blitzer-Typen eingesetzt werden. Seit 2015 gibt es mit dem Enforcement Trailer (Blitzer-Anhänger) auch einen teilstationären Blitzer.
Zu den mobilen Blitzer zählen viele Geräte, welche einer Lasertechnik verwenden, um die gefahrene Geschwindigkeit zu ermitteln. Dazu gehören zum Beispiel: Laser Patrol, LAVEG, LR90-235/P, Riegl FG21-P, TraffiPatrol und TraffiPatrol XR.
Ja. Es gibt einige Blitzertypen, die mit Schwarzlicht arbeiten. Dieses ist für das menschliche Auge nicht erkennbar, sodass Sie überhaupt nicht merken, wenn das Gerät eine Geschwindigkeitskontrolle durchführt bzw. auslöst. In der Regel befinden sich solche Schwarzlichtblitzer in Tunneln.
Blitzer können nicht nur zur Geschwindigkeitskontrolle eingesetzt werden. Es gibt auch Ampelblitzer, die Rotlichtverstöße aufdecken können. Zudem können auch eine Abstandsmessung oder eine automatisierte Mautkontrolle erfolgen.
Spezifische Ratgeber zu Blitzer-Typen
Verschiedene Blitzer-Typen werden im Straßenverkehr eingesetzt
Inhalte
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) gibt allerhand Regeln für die Teilnahme am Straßenverkehr vor. Wer sich nicht daran hält, kann gemäß Bußgeldkatalog mit Bußgeldern, Punkten oder Fahrverboten sanktioniert werden.
Um Verkehrsverstöße aufzudecken, kommen unterschiedliche Blitzer-Typen zum Einsatz. Viele Geräte dienen dazu zu messen, wie schnell die vorbeifahrenden Fahrzeuge sind. Überschreiten diese dann das Tempolimit, wird aufgrund der Messung ein Bußgeldbescheid für die Geschwindigkeitsüberschreitung erstellt.
Daneben gibt es allerdings auch noch Blitzer-Typen, welche dazu dienen, Abstandsverstöße aufzudecken. Und auch Rotlichtverstöße können durch spezielle Ampelblitzer erkannt werden.
Interessant: Es könnten in naher Zukunft auch sogenannte Handy-Blitzer in Deutschland zum Einsatz kommen. Diese ermitteln dann zuverlässig, ob der Fahrer das Handy am Steuer genutzt hat. Vor einer Einführung dieser Blitzer sind allerdings noch einige datenschutzrechtliche Aspekte zu klären.
Mobile und stationäre Blitzer-Typen
Bis zum Jahr 2015 waren in Deutschland Blitzer entweder mobil oder stationär. Das hat sich allerdings durch die Entwicklung vom Enforcement Trailer geändert. Er gehört zu den Blitzer-Typen, die sowohl stationär als auch mobil eingesetzt werden können.
Das Gerät sieht aus wie ein Anhänger und kann wie ebenjener schnell und unkompliziert von A nach B transportiert werden. So können es die Beamten an Unfallschwerpunkten nutzen, die sonst schwer erreichbar sind. Zu den Vorteilen dieses Blitzers gehört auch, dass er bis zu zehn Tage völlig autonom arbeiten kann.
Mobile Blitzer-Typen können im Gegensatz zu stationären Anlagen mit einem Überraschungseffekt punkten. Die Standorte sind vorab in aller Regel nicht bekannt, sodass sich Raser nicht auf die Radarfallen einstellen können.
Mobile Blitzer-Typen sind zum Beispiel die nachfolgenden Geräte:
- MULTANOVA VR 6F
- POLISCAN Speed
- TRAFFIPAX MicroSpeed 09
- TRAFFIPAX SpeedoPhot
- TRAFFIPAX TraffiStar
Stationäre Blitzer sind vielen Verkehrsteilnehmern meist bekannt und können so dafür sorgen, dass an den entsprechenden Streckenabschnitten dauerhaft die Tempolimits eingehalten werden. Solche Geräte sind beispielsweise:
- Multanova Multastar C
- Traffipax TraffiPhot S
- Traffipax SpeedoPhot
- Truvelo M4²
Liefern alle Blitzer-Typen zuverlässige Ergebnisse?
Blitzer müssen strenge Anforderungen erfüllen, bevor diese zur Geschwindigkeitsmessung im Straßenverkehr zugelassen werden. Die Geräte werden zum Beispiel durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt überprüft.
Nur wenn Messfehler so gut wie ausgeschlossen sind, dürfen die jeweiligen Blitzer-Typen in der Praxis eingesetzt werden. Zudem wird pauschal bei jeder Messung eine Toleranz abgezogen, um etwaige Messfehler auszuschließen.
Dennoch kann es natürlich passieren, dass Messergebnisse nicht korrekt sind oder nicht korrekt erstellt wurden, sodass ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid durchaus Chancen auf Erfolg haben kann.
Kommt Ihnen ein Messergebnis merkwürdig vor, haben Sie binnen zwei Wochen nach dem Erhalt des Bußgeldbescheids die Möglichkeit, schriftlich Einspruch bei der zuständigen Bußgeldstelle einzulegen. Dazu kann Sie, falls erforderlich, ein Anwalt für Verkehrsrecht kompetent beraten.
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