Blitzer: Die Strafe vom Rechner berechnen lassen
Das Wichtigste über Blitzer-Strafen
Nach der Bekanntschaft mit einem Blitzer ist die Strafe zunächst einmal abhängig davon, um welche Art von Verstoß es sich handelte. Wurden Sie aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt, sind zwischen 20 und 800 Euro Bußgeld möglich. Hinzu können ein bis zwei Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten kommen. Bei einem Rotlichtverstoß können laut Bußgeldkatalog bis zu 360 Euro, zwei Punkte und ein einmonatiges Fahrverbot fällig werden.
Mit unserem kostenlosen Bußgeldrechner können Sie innerhalb weniger Klicks herausfinden, wie hoch das Bußgeld ausfällt, wie viele Punkte in Flensburg drohen und ob möglicherweise sogar ein Fahrverbot für die begangene Ordnungswidrigkeit verhängt wird. Den Rechner finden Sie hier.
Die auf das Zusammentreffen mit dem Blitzer folgende Strafe fällt zwar während der Probezeit nicht strenger aus, dafür können allerdings spezielle Maßnahmen drohen. Dazu gehören mitunter eine Probezeitverlängerung von zwei auf vier Jahre oder die Anordnung von einem Aufbauseminar. Dies geschieht beispielsweise, wenn Sie mit 21 km/h oder mehr geblitzt wurden.
Bei Blitzern droht eigentlich keine „Strafe“
Früher oder später erwischt es jeden Autofahrer und dann wird eine Strafe fällig. Wer geblitzt wurde, möchte am liebsten sofort wissen, was der Bußgeldbescheid bereithalten wird.
Wie sind denn Blitzer und Strafen miteinander zu vereinbaren, wenn doch eigentlich gewöhnliche Geschwindigkeitsüberschreitungen keine Straftaten sind? Tatsächlich unterscheidet das Verkehrsrecht allgemein zwischen Ordnungswidrigkeiten und Verkehrsstraftaten (z. B. Drogen am Steuer). Nur letztere ziehen auch wirklich „Strafen“ nach dem Strafgesetzbuch (StGB) nach sich.
Vom durchschnittlichen Autofahrer werden Bußgeld, Punkte und Fahrverbot oft als „Strafen“ empfunden, weshalb oft von Blitzer-Strafen die Rede ist. Auch dieser Ratgeber passt sich dem Volksmund an und stellt typische Blitzer-Strafen in Deutschland sowie tatsächliche Verkehrsstraftaten im Sinne des StGB vor.
Spezifische Ratgeber zum Thema „Blitzer„
Inhalte
Egal, welcher Blitzer: Bei allen Strafen muss zuerst Toleranz abgezogen werden
Die auf einer Blitzer-Aufnahme basierenden Strafen werden nicht willkürlich erhoben, sondern nach den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO) und auf Grundlage der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) ermittelt.
Stationäre und mobile Blitzer sollen Verkehrssünder, die mit überhöhter Geschwindigkeit fahren, erfassen, sodass diese für einen Verstoß auch zur Verantwortung gezogen werden können. Weil aber auch die Geschwindigkeitsmessgeräte Fehler machen können, muss grundsätzlich bei jeder Messung ein Toleranzabzug stattfinden.
Abhängig ist dieser von der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Bei Geschwindigkeiten unter 100 km/h werden in der Regel 3 km/h abgezogen. Bei Geschwindigkeiten über 100 km/h sind es 3 Prozent. Manche Geräte, z. B. bei Videomessgeräten, die bei der Geschwindigkeitsüberwachung per Nachfahren zum Einsatz kommen, müssen je 5 km/h oder 5 Prozent Toleranz abgezogen werden.
Blitzer: Höhere Strafen innerorts oder in der 30er-Zone
Besondere Vorsicht müssen Autofahrer innerhalb geschlossener Ortschaften, speziell in verkehrsberuhigten Bereichen wie Spielstraße oder 30er Zone, wahren. Weil dort mehr Fußgänger und Radfahrer unterwegs sind als auf Außerortsstraßen, sind auch die Konsequenzen für Tempoverstöße entsprechend höher.
Zwischen 115 und 180 Euro sowie ein Punkt in Flensburg drohen, wenn ein Blitzer Sie mit über 20 km/h zu schnell innerorts erwischt. Die Blitzer-Strafen für Verstöße über 30 km/h zu schnell belaufen sich auf 260 bis 800 Euro. Außerdem kassieren Betroffene zwei Punkte und müssen zusätzlich mit ein bis drei Monaten Fahrverbot rechnen:
Besonders schmerzhaft: Beim Rotblitzer beträgt die Strafe bis zu 360 Euro
An Kreuzungen regeln Ampeln die Vorfahrt. Weil es hier auch um den Schutz von Fußgängern und Radfahrern geht, gibt es für einen Rotlichtverstoß, bei dem andere Verkehrsteilnehmer gefährdet wurden, eine Strafe. Rotblitzer bzw. Blitzer, die eine rote Ampel überwachen, funktionieren in der Regel folgendermaßen:
An der Haltelinie und vor dem Gefahrenbereich der Kreuzung befinden sich Induktionsschleifen unter der Fahrbahn, die den Druck eines darüberfahrenden Kfz registrieren. Auf diese Weise lässt sich feststellen, wann ein Auto über die rote Ampel fuhr und wie lange diese schon auf Rot war. Das ist wichtig, um zu ermitteln, ob ein einfacher oder qualifizierter Rotlichtverstoß vorliegt.
Manchmal kommen aber auch Videokameras zum Einsatz anstelle der Blitzer. Die jeweiligen Strafen zeigt nachfolgende Tabelle:
Je nach Tathergang kann ein Rotlichtverstoß tatsächlich als Straftat gemäß § 315c StGB gelten und entsprechend nicht nur mit Bußgeld, Punkten in Flensburg und Fahrverbot geahndet, sondern mit einer Strafe im Sinne des StGB belegt werden: Geld- oder Freiheitsstrafe.
Strafe bei Blitzer auf der Autobahn
Die für Tempoverstöße verhängten Blitzer-Strafen auf Autobahn oder Baustelle sind dieselben wie außerorts. Wurden Sie dort geblitzt, gelten nach Strafenkatalog dieselben Bußgelder, Punkte und ggf. Fahrverbote wie für eine gewöhnliche Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb geschlossener Ortschaften:
Als Fahranfänger vom Blitzer erwischt: Strafen in der Probezeit
Zwei Jahre dauert die Probezeit üblicherweise. Wer sich in dieser Zeit jedoch einen Verkehrsverstoß zuschulden kommen lässt, muss gegebenenfalls mit einer Probezeitverlängerung auf vier Jahre rechnen. Dabei kommt es darauf an, ob Ihnen eine schwerwiegende (A-Verstoß) oder weniger schwerwiegende (B-Verstoß) Regelmissachtung angelastet wird.
Konsequenzen für den Führerschein können Blitzer-Strafen dann haben, wenn Sie sich entweder zwei B-Verstöße oder einen A-Verstoß geleistet haben. Zu Letzterem gehören z. B. Rotlicht-, Abstands- und Geschwindigkeitsverstöße (ab 21 km/h zu schnell). Beim ersten A-Verstoß wird die Probezeit verlängert und ein Aufbauseminar angeordnet. Beim zweiten A-Verstoß kommt eine Verwarnung hinzu und eine verkehrspsychologische Beratung wird empfohlen. Der dritte Verstoß dieser Art führt schließlich zum Führerscheinentzug.
Sie wurden schon zum zweiten Mal geblitzt? Eine mögliche Strafe ermittelt obiger Rechner kostenlos für Sie. Ob sich eine höhere Blitzer-Strafe abwenden lässt, kann allerdings nur ein Anwalt für Verkehrsrecht beurteilen.
Durch die Verkehrsüberwachung aufgedeckte Verkehrsstraftaten
Für gewöhnlich werden Blitzer eingesetzt, um Geschwindigkeitsverstöße aufzudecken. Einige Geräte können auch Abstandsverstöße messen. Selten handelt es sich bei solchen Zuwiderhandlungen aber auch um Verkehrsstraftaten nach dem StGB. Dennoch ist es natürlich nicht auszuschließen, dass durch das Messgerät eine Verkehrsstraftat aufgedeckt wird.
So können beispielsweise durch die Brückenabstandsmessung, die per Videokamera funktioniert, auch sogenannte Drängler auf der Autobahn erfasst werden. Ist deren Fahrverhalten als Nötigung im Straßenverkehr einzustufen, liegt tatsächlich eine Straftat nach § 240 StGB vor.
Außerdem kann es passieren, dass Sie direkt aus dem Verkehr gezogen werden, nachdem Sie ein mobiler Blitzer geknipst hat. Strafen können dann nach § 316 StGB verhängt werden, wenn die Polizeibeamten bei ihrer Kontrolle eine erhebliche Überschreitung der Promillegrenze feststellen (ähnlich: Drogen am Steuer).
Sogar ein Rotlichtverstoß kann zur Verkehrsstraftat (nach § 315c StGB) werden, wenn ein Autofahrer nicht nur bei Rot über die Ampel fährt, sondern sich dabei so rücksichtslos verhält, dass andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder Sachen von bedeutendem Wert beschädigt werden.
Tritt bei einer Blitzer-Strafe irgendwann Verjährung ein? Bei Ordnungswidrigkeiten tritt die Verfolgungsverjährung in der Regel nach drei Monaten ein. Handelt es sich um auf Verkehrsstraftaten basierende Blitzer-Strafen, hängt die Frist vom Höchstmaß der jeweiligen Strafe ab.
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