Geblitzt: Berechnen Sie mit dem Rechner das Bußgeld, das Sie erwartet!
FAQ: Blitzer: Welche Rechtsgrundlage gilt?
Allgemeine Gesetze wie die Straßenverkehrsordnung (StVO), das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und die Ordnungswidrigkeitenverordnung teilt die Zuständigkeit für die Geschwindigkeitsmessungen den Ordnungs- und Polizeibehörden zu. Grundsätzlich verfügt dann jedes Bundesland über eigene Vorschriften, die den Einsatz der Blitzer regeln. Diese Rechtsgrundlage legitimiert die Geschwindigkeitsmessung.
Blitzer sind zulässig, wenn sie die geltenden Vorschriften zu Wartung und Bedienung einhalten. Diese Vorschriften sind einmal die des Landes und andererseits die Richtlinien der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB). Sie dürfen nur eingesetzt werden, wenn die PTB sie zulässt. Zudem müssen sie regelmäßig geeicht und überprüft werden. Außerdem muss das Personal, das die Blitzer einsetzt, besonders geschult sein. Ebenso dürfen lediglich hoheitliche Stellen die Ergebnisse auswerten.
Sie können stets prüfen lassen, ob die Messung rechtmäßig war und ob der Blitzer nach der Rechtsgrundlage entsprechend eingesetzt wurde. In einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid besteht die Möglichkeit, beispielsweise die nicht ausreichende Eichung des Geräts, die fehlende Zulassung durch den PTB oder eine unzureichende Schulung des aufstellenden Personals zu rügen.
Gibt es eine Rechtsgrundlage für Blitzer?
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Im Straßenverkehr kommen verschiedene Blitzer zur Messung von Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstößen und der Abstandseinhaltung zum Einsatz. Sie funktionieren mit Radartechnik, Lichtschrankentechnik oder Lasertechnik. Bei der Vielfalt an Messgeräten stellt sich die Frage, ob es für sie selbst und für die Bedienung der Blitzer besondere Vorschriften gibt. Während allgemeine Vorgaben für die Messgeräte für deren ungestörte Funktion sorgen sollen, legitimieren Landesnormen deren Einsatz durch die zuständigen Beamten.
Für die Blitzer stellt eine Verordnung die rechtlichen Grundlagen auf – die Straßenverkehrsordnung (StVO). Die StVO regelt u. a. die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten und gibt Straßenverkehrsbehörden die Befugnis, Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen. Für Blitzer ist eine Rechtsgrundlage außerdem das Straßenverkehrsgesetz (StVG). Dazu enthalten die Ordnungswidrigkeitenverordnung (OwiG) sowie der Bußgeldkatalog wichtige Bestimmungen.
Wer ist zuständig für die Blitzer-Gesetze?
Die Ordnungsbehörden der Bundesländer und die Polizei sind für die Durchführung der Geschwindigkeitskontrollen zuständig. Für die Aufstellung und Regeln für Blitzer und deren Rechtsgrundlage liegt die Zuständigkeit grundsätzlich bei den Bundesländern. Die Bundespolizei dagegen ist meistens verantwortlich für die Blitzeraufstellung auf den Autobahnen und Bundesstraßen. In einigen Bundesländern können auch Kommunen und Städte die Kontrolle der Geschwindigkeiten vor allem in den Straßen und Verkehrswegen des Landkreises durchführen. Die Länder legen für die Blitzer eigene Richtlinien fest, um die Rechtmäßigkeit der Blitzer sicherzustellen: Die richtige Bedienung, Aufstellung und Kalibrierung sind dort geregelt. Dabei handelt es sich um interne Vorschriften, die Sie nicht immer leicht einsehen können.
Daneben existieren jedoch für Blitzer auch allgemeine Vorgaben. Mobile Blitzer müssen zum Beispiel jährlich geeicht werden, stationäre alle zwei Jahre. Ansonsten sind deren Messungen unzulässig. Das sieht das Eichgesetz vor, ein Bundesgesetz. Das Eichkennzeichen kann die Gültigkeit der Eichung anzeigen. Schon vor dem Ablauf von einem Jahr kann die Eichung erneut erforderlich sein, wenn das Kennzeichen unkenntlich, entwertet oder vom Messgerät entfernt wird. Es besteht für Blitzer nach dieser Rechtsgrundlage die Pflicht, dass die zuständigen Straßenverkehrsbehörden das Eichsiegel vor jeder Messung überprüfen.
Was ist, wenn die Messung von einem Blitzer gegen die Rechtsgrundlage verstößt?
Entspricht der Blitzer nicht der Rechtsgrundlage oder dessen Einsatz nicht den Vorschriften, ist das Ergebnis einer Geschwindigkeitsmessung unzulässig. Nachdem Sie von einem Geschwindigkeitsmessgerät geblitzt wurden, bekommen Sie einen Bußgeldbescheid, aus dem sich die genauen Sanktionen ergeben, die Sie erwarten.
Sie wurden vom Blitzer erfasst? Ihre Rechte lassen nun ein Vorgehen gegen die Messung zu. Da Messfehler stets vorkommen können, ist eine genaue Prüfung des Bußgeldbescheids, unter Umständen mit einem Anwalt, sinnvoll. Mit dessen Hilfe können Sie dann auch innerhalb von zwei Wochen Einspruch gegen den Bescheid einlegen. Das bietet sich besonders an, wenn Sie Zweifel an der Messung haben oder Ihre individuellen Rechtsschutzinteressen überwiegen. Sie können beispielsweise die Erkennbarkeit von Verkehrszeichen, die Einhaltung von Schulungs- und Einsatzvorschriften, die Richtigkeit der Messung oder die Verwendung geeichter Messgeräte angreifen. Sie dürfen ebenso untersuchen lassen, ob der Blitzer der Rechtsgrundlage entsprach.
Jedoch ist stets an den Toleranzabzug zu denken, der bei der Rechnung beachtet wird. Das soll minimale Abweichungen der technischen Geräte kompensieren. Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) bestimmt dabei, welche Werte zugrunde gelegt werden. Zudem regelt sie die Zulassung der Geschwindigkeitsmessgeräte und die Voraussetzungen, unter denen die Messung zulässig ist, wie Eichung und Wartung der Geräte.
Vom Blitzer erfasst: Die Rechtsgrundlage für die Konsequenzen
Der Bußgeldkatalog regelt die Sanktionen, die auf Sie zukommen, wenn Sie ein Blitzer erfasst hat. Der Katalog ist seit dem 28.04.2020 in Kraft und definiert die Höhe der Bußgelder, Anzahl der Punkte in Flensburg. Er führt zudem auf, ab welcher Geschwindigkeitsüberschreitung Sie ein Fahrverbot erwartet.
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