Beleidigung im Straßenverkehr: Mögliche Geldstrafe
Der nachfolgenden Tabelle können Sie Geldstrafen entnehmen, welche für eine Beleidigung im Straßenverkehr in verschiedenen Urteilen ausgesprochen wurden. Bedenken Sie, dass es sich um Einzelfallentscheidungen handelt. Die Höhe der Strafe ist immer vom Einkommen des Täters abhängig. Daher kann es zu Abweichungen bei unterschiedlichen Urteilen kommen.
Beschreibung | Strafe |
---|---|
"Bekloppter" | 250 € |
"Leck mich doch!" | 300 € |
"Du blödes Schwein" | 475 € |
"Hast du blödes Weib nichts Besseres zu tun?!" | 500 € |
"Was willst du, du Vogel?!" | 500 € |
"Asozialer" | 550 € |
Einen Polizisten duzen | 600 € |
Einen Vogel zeigen | 750 € |
Scheibenwischer-Geste | 1000 € |
"Du Wichser" | 1000 € |
Stinkefinger zeigen | 1400 € |
"Idiot" | 1500 € |
"Schlampe" | 1900 € |
"Alte Sau" | 2500 € |
Das Wichtigste zur Beleidigung im Straßenverkehr
Zeigen Sie beispielsweise einem anderen den Stinkefinger im Straßenverkehr, handelt es sich um eine Beleidigung. Auch verbale Äußerungen, wie zum Beispiel „Schlampe“ oder „Hurensohn“, erfüllen den Tatbestand der Beleidigung.
Nein. Bei einer Beleidigung im Straßenverkehr handelt es sich nicht um eine Ordnungswidrigkeit. Demnach wird kein Bußgeld ausgesprochen. Zeigen Sie beispielsweise jemandem den Mittelfinger im Straßenverkehr, müssen Sie mit einer Anzeige wegen der Beleidigung rechnen.
Kommt es nach einer Beleidigung zur Anzeige, wird diese gemäß Strafgesetzbuch mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe sanktioniert. Unsere Tabelle zeigt Ihnen einige Beispiele für entsprechende Urteile. Wurde die Beleidigung wechselseitig begangen, kann der Richter beide Beteiligten freisprechen.
Im Straßenverkehr ist die Zündschnur häufig kurz
Inhalte
Im Straßenverkehr geht es mitunter hitzig und aggressiv zu. Viele Verkehrsteilnehmer stehen unter Zeitdruck. Wenn sie dann auch noch in einen Stau geraten oder ein anderer Verkehrsteilnehmer das Vorankommen erschwert, liegen die Nerven manchmal blank.
Dann kommt es manchmal zu einer Beleidigung im Straßenverkehr. Diese kann sowohl verbal als auch nonverbal erfolgen. Fühlt sich jemand persönlich angegriffen, kann er eine Anzeige wegen der Beleidigung im Straßenverkehr bei der Polizei stellen.
Doch gibt es auch einen Bußgeldkatalog für eine Beleidigung oder wie werden Beleidigungen im Straßenverkehr sanktioniert? Dieser Frage geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend.
Was gilt als Beleidigung im Straßenverkehr?
Wie bereits erwähnt, ist nicht selten ein gewisses Aggressionspotenzial im Straßenverkehr zu erkennen. Die Gründe dafür sind unterschiedlich und reichen von privaten Problemen bis hin zu Zeitdruck.
Dennoch sollten sich alle Verkehrsteilnehmer in entsprechenden Situationen im Griff haben. Sonst liegt nämlich schnell eine Beleidigung im Straßenverkehr vor. Diese kann unterschiedliche Formen annehmen.
Häufig kommt der Mittelfinger im Straßenverkehr zum Einsatz. Dabei handelt es sich ebenso um eine Beleidigung, wie das Benutzen von Schimpfwörtern. Einige Beispiele für solche Ausdrücke können Sie unserer Tabelle zu Beginn des Ratgebers entnehmen.
Gut zu wissen: Den Tatbestand der Beamtenbeleidigung gibt es in Deutschland nicht. Es handelt sich dabei um eine „normale“ Beleidigung gemäß Strafgesetzbuch. Beleidigen Sie also einen Beamten, wird dies nicht härter sanktioniert als eine abwertende Geste gegenüber einem anderen Menschen.
Welche Strafe droht für die Beleidigung im Straßenverkehr?
Im Bußgeldkatalog werden Beleidigungen nicht betrachtet. Das bedeutet, dass Sie für eine Beleidigung im Straßenverkehr weder ein Bußgeld noch Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot erhalten.
Da drängt sich die Frage auf: „Ist eine Beleidigung eine Straftat?“ Es handelt sich bei der Beleidigung im Straßenverkehr tatsächlich um eine Straftat. Diese wird gemäß § 185 Strafgesetzbuch (StGB) folgedermaßen sanktioniert:
Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Gerichtsurteile zeigen, dass im Falle einer Beleidigung im Straßenverkehr in aller Regel eine Geldstrafe ausgesprochen wird. Deren Höhe wird in jedem Urteil individuell festgelegt. Das liegt daran, dass sich eine Geldstrafe immer am Einkommen des Täters bemisst.
Der Richter legt im Rahmen der Hauptverhandlung fest, wie viele Tagessätze der Betroffene bezahlen muss. So kann es auch vorkommen, dass das Zeigen von einem Mittelfinger zu einer saftigen Geldstrafe führt.
Droht auch eine Strafe bei gegenseitiger Beleidigung?
Welche Strafe droht eigentlich, wenn die Situation eskaliert und sich zwei Verkehrsteilnehmer gegenseitig wüst beleidigen? In diesem Fall greift § 199 StGB. Dieser besagt:
Wenn eine Beleidigung auf der Stelle erwidert wird, so kann der Richter beide Beleidiger oder einen derselben für straffrei erklären.
Der Richter kann also eine Straffreiheit für beide Beteiligten aussprechen.
Wichtig: Kommt es nach einer Beleidigung im Straßenverkehr zu Handgreiflichkeiten zwischen den Streitenden, kann auch eine Körperverletzung vorliegen. Diese wird dann gemäß Strafrecht mit einer Freiheits- oder Geldstrafe sanktioniert.
Wie können Sie eine Beleidigung im Straßenverkehr anzeigen?
In der Praxis ist es nicht selten so, dass eine Beleidigung im Straßenverkehr keine Konsequenzen nach sich zieht. Das liegt auch daran, dass es sich hierbei um ein Antragsdelikt handelt. Das bedeutet, dass die Polizei nur ermittelt, wenn ein solcher Antrag vorliegt.
Viele Betroffene, die beleidigt wurden, haben häufig keine Lust, sich diese Mühe zu machen. Das hängt auch damit zusammen, dass die Chancen auf eine Verurteilung des Beleidigenden eher schlecht stehen.
Kann nämlich niemand den Vorfall bezeugen, steht häufig Aussage gegen Aussage. Daher ist es wichtig, dass Sie sich beim Opfer melden, wenn Sie eine Beleidigung im Straßenverkehr erleben. Dieses kann Sie dann als Zeugen benennen. Dadurch steigen die Chancen, dass der Täter zur Rechenschaft gezogen wird, wesentlich an.
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