Bußgeldkatalog: Verstöße am Bahnübergang mit und ohne Andreaskreuz
(Am) Bahnübergang ... | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
verbotswidrig überholen | 70 € | ||
... dadurch andere gefährden | 85 € | ||
... dadurch etwas beschädigen | 105 € | ||
dem Schienenverkehr nicht Vorrang gewähren | 80 € | 1 | |
... dadurch andere gefährden | 100 € | 1 | |
... dadurch etwas beschädigen | 120 € | 1 | |
beim Heranfahren die Geschwindigkeit nicht anpassen | 100 € | 1 | |
Wartepflicht missachten | 80 € | 1 | |
... dadurch andere gefährden | 100 € | 1 | |
... dadurch etwas beschädigen | 120 € | 1 | |
Wartepflicht trotz rotem oder gelb-rotem Blinklicht missachten | 240 € | 2 | 1 Monat |
... dadurch andere gefährden | 290 € | 2 | 1 Monat |
... dadurch etwas beschädigen | 350 € | 2 | 1 Monat |
Wartepflicht missachten, trotz Senken der Schranken, Anweisungen vom Bahnbediensteten oder hörbares Signal, welches den Zug ankündigt | 240 € | 2 | 1 Monat |
... dadurch andere gefährden | 290 € | 2 | 1 Monat |
... dadurch etwas beschädigen | 350 € | 2 | 1 Monat |
überqueren, trotz gesenkter Schranke | 700 € | 2 | 3 Monate |
... als Fußgänger oder Radfahrer | 350 € |
FAQ: Das Wichtigste zum Bahnübergang
Der Schienenverkehr hat immer Vorrang. Bei entsprechendem Signal (Schranke, Lichtzeichen, Bahnbediensteter etc.) gilt eine Wartepflicht. Außerdem ist das Überholen in dem Bereich des Bahnübergangs verboten.
Neben dem Andreaskreuz gibt es noch das dreieckige Gefahrzeichen Nr. 151 sowie ein- bis dreistreifige Baken, die den Bahnübergang ankündigen. Es ist erhöhte Aufmerksamkeit gefordert.
Es drohen teils hohe Bußgelder sowie Punkte und Fahrverbote. Den Bußgeldkatalog können Sie hier einsehen.
Video: Richtiges Verhalten am Bahnübergang
Ein Zug, der in voller Geschwindigkeit dahingleitet, ist kaum in der Lage, durch eine Gefahrenbremsung noch rechtzeitig zum Stillstand zu kommen, falls sich ein Fahrzeug unvorsichtig in den Bereich des Bahnübergangs begibt.
Um solch gefährliche Zusammenstöße um jeden Preis zu vermeiden, gibt es nicht nur ein, sondern gleich mehrere Schilder, die einen Bahnübergang ankündigen. Autofahrer sollen sich so rechtzeitig auf das Hindernis einstellen. Mit den Verkehrszeichen und dem Bahnübergang selbst gehen ganz konkrete Verkehrsregeln einher, die zum Schutz von Auto- und Radfahrern sowie Fußgängern dienen.
Was bedeuten die einzelnen Verkehrs- und Lichtzeichen am Bahnübergang? Wie muss ich mich an dieser gefährlichen Stelle verhalten? Damit Sie sicher sind, wenn sich die Schranken schließen, haben wir die wichtigsten Verhaltens- und Verkehrsregeln an einem Bahnübergang für Sie zusammengefasst.
Inhalt
Wichtige Verkehrszeichen in Verbindung mit dem Bahnübergang
Am bekanntesten ist wohl das sogenannte Andreaskreuz (Verkehrszeichen Nr. 201). Es befindet sich unmittelbar vor dem Bahnübergang und ist sozusagen die letzte Warnung vor dem Hindernis. Allerdings gibt es auch dieses Zeichen in unterschiedlicher Ausführung:
- Mit einem roten Blitzpfeil in der Mitte: An dieser Bahnstrecke sind Oberleitung mit elektrischer Spannung vorhanden.
- Mit einem Zusatzzeichen, auf dem ein schwarzer Pfeil abgebildet ist: In dieser Kombination gilt das Andreaskreuz (und ggf. die damit verbundene Wartepflicht) nur für Autofahrer, die in Richtung des Pfeils abbiegen möchten, z. B. wenn Sie parallel zur Bahnstrecke stehen und erst durch das Abbiegen im Begriff sind, den Bahnübergang zu überqueren.
- Andreaskreuz mit rotem Blinklicht oder rotem und gelbem Wechsellichtzeichen: Dieses zusätzliche Signal zeigt an, dass sich die Schranken nun schließen.
Manchmal ist das Andreaskreuz an einem Bahnübergang auch liegend vorzufinden (Zeichen Nr. 201-52). Es unterscheidet sich in seiner Bedeutung nicht von den oben genannten Varianten.
Ein beschrankter oder unbeschrankter Bahnübergang wird im Vorfeld bereits durch das Gefahrzeichen Nr. 151 meist in Kombination mit den ein-, zwei- oder dreistreifigen Baken (Zeichen Nr. 156 bzw. 159) angekündigt.
Die Baken (rote Schrägstreifen auf weißem Grund) erinnern an die Entfernungsbaken kurz vor Autobahnausfahrten. Sie kündigen an, dass das Hindernis nicht mehr weit entfernt ist. Die Abstände sind in der StVO geregelt, sofern abweichende Entfernungsangaben bis zum Bahnübergang nicht direkt auf der Bake vermerkt sind:
- Drei Streifen: 240 Meter
- Zwei Streifen: 160 Meter
- Ein Streifen: 80 Meter
Diese Regeln gelten am Bahnübergang laut StVO
Die wichtigsten Verkehrsregeln zum Bahnübergang finden sich in § 19 der Straßenverkehrsordnung (StVO):
- Schienenfahrzeuge haben Vorrang (Wartepflicht).
- Kann der Bahnübergang nicht zügig überquert werden, muss ggf. noch vor dem Andreaskreuz gewartet werden.
- Wartende Kfz müssen ggf. abblenden, da andere Verkehrsteilnehmer nicht geblendet werden dürfen.
- Wer sich einem Bahnübergang nähert, muss die Geschwindigkeit reduzieren.
- Im Bereich eines Bahnübergangs ist das Überholen verboten.
Wie teuer das Missachten dieser Regeln am Bahnübergang werden kann, können Sie obigem Bußgeldkatalog entnehmen.
Was deutet auf die Wartepflicht am Bahnübergang hin?
Wir haben bereits erklärt, dass das Andreaskreuz mit entsprechendem Zusatzzeichen nur für bestimmte Fahrzeuge gilt, und zwar immer für solche, die in Richtung des auf dem Zusatzzeichen abgebildeten Pfeils abbiegen möchten. Gleiches gilt für ein Andreaskreuz mit rotem Blinklicht.
Das Lichtzeichen kann nämlich auch in Form eines Pfeils auftreten. Dieser hat dann eine ähnliche Funktion wie der schwarze Pfeil auf dem Zusatzzeichen und gilt nur für abbiegende Verkehrsteilnehmer. Nach § 19 Abs. 2 StVO besteht außerdem an einem Bahnübergang mit Andreaskreuz immer eine Wartepflicht, wenn …
- sich ein Zug nähert (sichtbar oder hörbar),
- rotes oder rot-gelbes Blinklicht zu sehen ist,
- die Schranken gerade geschlossen werden oder bereits geschlossen sind,
- Verkehrsteilnehmer von einem Bahnbediensteten zum Halten aufgefordert werden,
- ein akustisches Signal (Glocke, Pfeife) den Zug ankündigt.
Die Wartepflicht gilt dann ausnahmslos für alle Verkehrsteilnehmer. Wo diese zu warten haben, ist allerdings unterschiedlich:
- Fahrzeuge (Kfz, Fahrrad, Motorrad etc.) müssen vor dem Andreaskreuz warten.
- Fußgänger müssen „in sicherer Entfernung“ stehen bleiben (§ 19 Abs. 2 Satz 1 StVO).
Video: Anhalten am Bahnübergang
Parken am Andreaskreuz: Nur in entsprechender Entfernung erlaubt
Was das Parken in der Nähe eines Bahnübergangs angeht, so spielt es eine Rolle, ob sich dieser innerorts oder außerorts befindet. Wichtig ist immer: Das parkende Kfz darf das Andreaskreuz nicht verdecken.
Wäre die Sichtbarkeit des Verkehrsschildes am Bahnübergang nicht mehr gewährt, muss der Betroffene in einer Entfernung von 10 Metern einen neuen Parkplatz suchen. Andernfalls gilt:
- Innerorts dürfen Sie relativ nah am Bahnübergang parken. Lediglich 5 Meter Abstand zum Andreaskreuz sind gefordert.
- Außerorts müssen Sie ggf. etwas länger nach einem geeigneten Parkplatz suchen, hier müssen Sie ganze 50 Meter Abstand zum Andreaskreuz halten.
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