Das Wichtigste zum Autodiebstahl
Hier erfahren Sie, in welchem Fall die Versicherung eine Entschädigung zahlt, wenn es zum Autodiebstahl kam.
Sie müssen die Straftat zur Anzeige bei der Polizei bringen. Es ist wichtig, dass Sie genaue Angaben machen können, wann Sie den Wagen zuletzt gesehen haben.
Welche Automarken besonder häufig geklaut werden, können Sie hier nachlesen.
Wenn das Auto plötzlich weg ist
Ein Auto steht für Mobilität und Flexibilität. Es handelt sich dabei um ein Luxusgut. Von den Anschaffungskosten über die Ausgaben für das Benzin bis hin zu den monatlichen Versicherungsbeiträgen kann ein Pkw einige Euro verschlingen.
Daher gehen viele Autobesitzer besonders pfleglich mit ihrem Kfz um. Es wird viel Zeit und Mühe in die Autoaufbereitung gesteckt. Schließlich soll der Wagen auch lange erhalten bleiben. Kommt es dann zu einem Autodiebstahl, geht dieser nicht selten mit großen finanziellen Einbußen einher.
In unserem umfassenden Ratgeber erfahren Sie, was zu tun ist, wenn Ihr Auto gestohlen wurde. Wir erläutern, welche Versicherung beim Diebstahl von einem Auto greift und geben Ihnen einen statistischen Überblick über Autodiebstähle in Deutschland. Weiterhin erfahren Sie, welche Strafe bei einem Autodiebstahl, der aufgeklärt werden konnte, auf den Täter zukommt.
Laden Sie unser E-Book zum Autodiebstahl kostenlos herunter
Erfahren Sie alles Wichtige in unserem E-Book:
- Wie sollten sich Opfer von einem Autodiebstahl verhalten? Zahlt die Versicherung?
- Wie können Sie sich vor einem Autodiebstahl schützen?
- Statistiken und wertvolle Tipps liefert Svea Knöpnadel, stellvertretene Dezernatsleitung für Organisierte Kriminalität beim Landeskriminalamt (LKA) Berlin
Zusätzlich kommt Svea Knöpnadel, stellvertretene Dezernatsleitung für Organisierte Kriminalität beim Landeskriminalamt (LKA) Berlin zu Wort und gibt wertvolle Tipps, welche Präventionsmaßnahmen Sie ergreifen können, um einem Autodiebstahl vorzubeugen.
Inhalte
Was tun bei einem Autodiebstahl?
Das Horrorszenario ist perfekt: Sie wollen morgens wie gewohnt mit dem Auto zur Arbeit fahren. Sie betreten den Parkplatz und stellen fest, dass der Wagen nicht dort steht, wo Sie ihn vermuten. Erste Zweifel kommen hoch, haben Sie den Pkw wirklich an dieser Stelle abgestellt?
Nachdem Sie die nähere Umgebung abgesucht haben, wird aus einem leisen Anfangsverdacht allmählich Gewissheit: Ihr Auto wurde gestohlen. Der Schock über den Autodiebstahl sitzt im ersten Moment natürlich tief. Wie sollen Sie nun vorgehen?
Zunächst sollten Sie Ruhe bewahren. Verständlicherweise befinden sich Betroffene in diesem Moment in einer Stresssituation, dennoch wird sie Panik hier nicht weiterbringen. Bemerken Sie den Autodiebstahl, muss die Polizei umgehend verständigt werden.
Je schneller Sie reagieren, desto höher sind die Chancen, dass die Tat aufgeklärt werden kann und Sie Ihr Fahrzeug zurückerhalten. Haben Sie den Notruf abgesetzt, wird erst einmal überprüft, ob das Fahrzeug abgeschleppt wurde.
Autodiebstahl melden
Zerschlägt sich auch die Hoffnung, dass das Fahrzeug abgeschleppt wurde, werden die Beamten die Ermittlungen wegen des Autodiebstahls aufnehmen. Hierzu können beim Anzeigenden eine Vielzahl von Informationen bezüglich des Fahrzeuges und der Umstände der Tat erfragt werden.
Dafür ist es wichtig, dass der Geschädigte möglichst genaue Angaben machen kann, wann und wo der Wagen zuletzt gesehen wurde und an welchem Ort dieser abgestellt war. Weiterhin ist zu prüfen, ob sich andere Gegenstände im Fahrzeug befunden haben.
Ganz hinderlich ist es, wenn die Fahrzeugpapiere oder gar ein internationaler Führerschein in diesem gelassen wurden. Das macht es dem Dieb ungemein einfacher, das Kfz zu verkaufen. Daher sollten solche Dokumente niemals im Auto gelassen werden.
Besitzt der gestohlene Pkw ein eingebautes GPS, sollte das Diebstahlopfer die Polizisten umgehend darüber informieren. Somit kann sofort eine Ortung stattfinden, die zur Überführung des Täters beitragen kann.
Autodiebstahl: Zahlt die Versicherung?
Ein Autodiebstahl ist in vielerlei Hinsicht ärgerlich: Nicht nur, dass Betroffene in der nächsten Zeit auf Ihr Gefährt verzichten müssen, es ergeben sich daraus auch noch einige Pflichten. Eine davon ist beispielsweise die Anzeige des Diebstahls bei der Versicherung.
Bevor wir darauf eingehen, wann diese im Fall eines Autodiebstahls zahlen muss, erhalten Sie einen Überblick über die unterschiedlichen Versicherungsmodelle für ein Kfz in Deutschland.
- Kfz-Haftpflichtversicherung: Diese ist in Deutschland Voraussetzung, damit ein Fahrzeug für den Straßenverkehr zugelassen wird. Es handelt sich um eine sogenannte Pflichtversicherung. Diese greift, wenn der Versicherungsnehmer einen Unfall verursacht, bei dem ein Schaden an einen anderen am Unfall beteiligten Fahrzeug entsteht. Ist die Schuldfrage eindeutig geklärt, so übernimmt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Entschädigungszahlung für das Unfallopfer.
- Teilkasko: Dies ist eine Versicherung, die zusätzlich zur Haftpflicht abgeschlossen werden kann. Dies geschieht allerdings auf freiwilliger Basis. Hier besteht auch Versicherungsschutz bei Schäden am eigenen Fahrzeug, die beispielsweise bei einem Wildunfall entstehen können.
- Vollkasko: Mit der Vollkaskoversicherung genießt das Kfz einen Rundumschutz. In diesem Modell ist beispielsweise auch eine Absicherung gegen Vandalismus enthalten. Die Versicherungsbeiträge sind hier entsprechend höher als bei der Teilkasko.
Zahlt die Teilkasko beim Autodiebstahl?
Eine Versicherung gegen Autodiebstahl als solche kann nicht abgeschlossen werden. Allerdings ist diese Bestandteil der Teilkasko. Der Autodiebstahl ist also versicherungstechnisch abgedeckt, wenn Sie ein solches Versicherungsmodell abschließen.
Da es sich um eine Zusatzversicherung handelt, ist kein Autohalter verpflichtet, diesen optionalen Schutz abzuschließen. Oft spielen hier die monatlichen Versicherungsbeiträge eine wichtige Rolle, sodass sich einige Autofahrer gegen die Teilkasko entscheiden.
Wie setzt sich ein Versicherungsbeitrag eigentlich zusammen?
Grundsätzlich muss der monatliche Versicherungsbeitrag für jedes Kfz individuell berechnet werden und kann daher nicht pauschal angegeben werden. Viele unterschiedliche Faktoren tragen zur Bildung der Kosten bei. Dazu gehören beispielsweise: Alter des Fahrzeugs, jährliche Kilometerleistung, Alter der versicherten Fahrer, Typenklassen-Einstufung oder Wohnort.
In einer Teilkaskoversicherung ist nicht nur der Autodiebstahl enthalten. Folgende Leistungen sind zusätzlich inbegriffen:
- Schmorschäden
- Wildunfälle
- Schäden durch Naturgewalten (Hagel, Sturm oder Blitze)
- Brand
- Explosion
- Marderbiss
Vollkasko bei einem Diebstahl vom Auto
Da alle Leistungen einer Teilkasko- auch bei einer Vollkaskoversicherung enthalten sind, kommt diese selbstverständlich auch für den entstandenen Schaden nach einem Autodiebstahl auf. Eine gesonderte Diebstahlversicherung fürs Auto ist somit nicht vonnöten.
Wie hoch ist die Entschädigungszahlung?
Kam es erst einmal zum Autodiebstahl, schießen dem Betroffenen zahlreiche Gedanken durch den Kopf. Eine wichtige Überlegung ist, wie diese Situation finanziell gemeistert werden kann. Hat der Fahrzeugbesitzer keine Kaskoversicherung abgeschlossen, ist es nicht möglich, eine Entschädigungszahlung zu erhalten.
Anders verhält es sich natürlich, wenn der Täter gefasst wurde oder der entsprechende Versicherungsschutz besteht. Ist letzteres der Fall, erhält der Beklaute den Wiederbeschaffungswert des Autos.
Dieser gibt, wie der Name bereits verrät, den Wert an, den der Versicherungsnehmer am Tag des Diebstahls für ein gleichwertiges Fahrzeug hätte bezahlen müssen. Zur Berechnung wird in solchen Fällen häufig die sogenannte „Schwacke-Liste“ zu Rate gezogen.
Doch nicht immer erhält der Versicherungsnehmer den vollen Wiederbeschaffungswert. Um die monatlichen Versicherungsbeiträge bei einer Kaskoversicherung zu reduzieren, können Sie eine sogenannte „Selbstbeteiligung“ vereinbaren.
Damit ist gemeint, dass im Schadensfall ein Teil der Summe vom Versicherten selbst beglichen wird. Dieser kann als Festbetrag oder prozentualer Anteil vertraglich festgehalten werden. Diese Klausel ist nicht nur bei einem Autodiebstahl, sondern auch bei sämtlichen Versicherungsleistungen wirksam.
Grobe Fahrlässigkeit: Kann die Versicherung die Zahlung verweigern?
Es kam zum Autodiebstahl und die Versicherung zahlt nicht? Nicht immer resultiert dies aus einer unrechtmäßigen Zahlungsverweigerung des Anbieters. Er darf die Entschädigungszahlung in bestimmten Fällen nämlich ganz oder teilweise ablehnen.
Handelt der Versicherungsnehmer grob fahrlässig, kann das Versicherungsunternehmen von den Zahlungen befreit werden. Eine entsprechende Klausel finden Betroffene in Ihrem Vertrag. Doch wann handelt ein Fahrzeughalter grob fahrlässig?
Grobe Fahrlässigkeit liegt beispielsweise vor, wenn der Autobesitzer seinen Wagen nicht abschließt oder gar den Schlüssel stecken lässt. Somit liegt eine Verletzung der Sorgfaltspflicht vor, die vorsieht, dass die üblichen Präventionsmaßnahmen vor einem Autodiebstahl ausgeführt werden.
Dazu gehört eben auch das korrekte Abschließen des Wagens. Kommt der Autofahrer dieser Pflicht nicht nach, kann der Versicherungsschutz entfallen oder es können die Leistungen entsprechend gekürzt werden. Die rechtliche Grundlage für dieses Vorgehen ist in § 81 Absatz 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) zu finden:
Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall grob fahrlässig herbei, ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
Weiterhin wird im genannten Paragraphen auch beschrieben, dass bei einem vorsätzlichen Herbeiführen des Versicherungsfalls keine Zahlungspflicht besteht.
Diebstahl vom Auto: Infos zur Versicherung zusammengefasst
Es lassen sich also in Bezug auf einen Autodiebstahl und die Versicherung folgende Punkte festhalten:
- Die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung deckt nur Schäden ab, die Sie an fremden Kfz verursacht haben.
- Bei der Teilkasko ist ein Diebstahl des Autos hingegen inbegriffen.
- Bei einem Diebstahl muss die Kfz-Versicherung den Wiederbeschaffungswert des Wagens zum Zeitpunkt, an dem er geklaut wurde, bezahlen.
- Ist eine Selbstbeteiligung vertraglich vereinbart, so tragen auch Sie einen Teil der Kosten.
- Kann Ihnen eine grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden, so entfällt der Versicherungsschutz teilweise.
- Handeln Sie vorsätzlich, ist die Versicherung zu keiner Zahlung verpflichtet.
Autodiebstahl: Deutschlandweite Statistik
Die Anzahl von Autodiebstählen ist im Jahr 2015 wieder leicht angestiegen. Dies beweist eine Statistik vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV). Im folgenden Textabschnitt wollen wir die statistischen Daten für Sie auswerten und unter anderem zeigen, welche Automarken bei Dieben besonders beliebt sind.
Waren es im Jahr 2014 noch 17.895 kaskoversicherte Pkw, die einem Diebstahl zum Opfer fielen, stieg die Zahl 2015 auf 18.659 an. Insgesamt entstand den Versicherungen somit ein Schadensaufwand von fast 230 Millionen Euro. Doch welche Marken werden dabei eigentlich vorzugsweise geklaut?
Diebstahl vom Auto: Diese Marken sind besonders beliebt
Aus der Statistik wird ersichtlich, dass Fahrzeuge bestimmter Hersteller häufig von einem Autodiebstahl betroffen sind. Ob dies auf mangelnde Sicherung oder große Beliebtheit unter den Autodieben zurückzuführen ist, soll an dieser Stelle nicht beurteilt werden.
Der Spitzenreiter der diebstahlanfälligen Kfz ist Volkswagen. Insgesamt 5.032 Fahrzeuge dieses Herstellers wurden im Jahr 2015 geklaut. Den, in diesem Fall dankbaren, letzten Platz belegt Hyundai mit 118 gestohlenen Fahrzeugen. Eine Übersicht der laut GDV am häufigsten gestohlenen Automarken im Jahr 2015:
- Volkswagen: 5.032
- Audi: 3.192
- BMW: 2.760
- Mercedes-Benz: 1.223
- Toyota: 650
- Skoda: 634
- Ford: 623
- Mazda: 611
- Opel: 549
- Renault: 432
- Land Rover: 380
- Honda: 241
- Peugeot: 230
- Citroen: 229
- Porsche: 221
- Seat: 201
- Mitsubishi: 190
- Fiat: 177
- Nissan: 126
- Hyundai: 118
Berlin: Hauptstadt der Autodiebe
Berlin bietet durch seine geografische Lage eine gute Ausgangsposition für Autodiebe, die den Wagen nach der Tat schnell über die Grenze schaffen wollen. Daher ist Berlin deutschlandweit die Stadt, in der es statistisch am häufigsten zu einem Autodiebstahl kommt.
Laut Svea Knöpnadel, stellvertretender Dezernatsleitung für Organisierte Kriminalität beim LKA Berlin, wurden in der Hauptstadt im Jahr 2015 6.269 Kraftwagendiebstähle zur Anzeige gebracht. In diese Statistik fließen allerdings auch all jene Kfz ein, die wieder aufgetaucht sind oder bei denen „nur“ der Versuch unternommen wurde, einen Autodiebstahl zu begehen.
Die Aufklärungsrate lag im Jahr 2015 bei 10,5 Prozent in Berlin. Knöpnadel führt aus, dass in diese Statistik Fälle einfließen, „bei denen ein Tatverdächtiger ermittelt wurde und das Delikt somit im kriminalistischen Sinne geklärt“ sei.
Auch in Berlin ist, wie schon bei der deutschlandweiten Statistik des GDV, eine besondere Belastung bei den Marken VW; Audi, BMW und Mercedes erkennbar. Svea Knöpnadel führt dies auf die hohen Zulassungszahlen solcher Fahrzeuge in der Hauptstadt zurück: „Wenn ein Auto vielfach verfügbar ist, kann es natürlich auch häufiger gestohlen werden“.
Allerdings können auch Fahrzeuge mit niedrigen Zulassungszahlen in den Fokus der Diebe rücken. So sind beispielsweise auch bei den Marken Range Rover und Jaguar hohe Stehlzahlen zu verzeichnen, obwohl diese Fahrzeuge verhältnismäßig nur in geringen Mengen in der Hauptstadt angemeldet sind.
Die stellvertretende Dezernatsleiterin fasst zusammen: „Gestohlen wird tatsächlich alles“. Dabei sei es nicht wesentlich, ob es sich um ein Luxusfahrzeug, eine Mittelklasse oder auch ein älteres Modell handele.
Insgesamt ist auch in Berlin die Fallzahl von Autodiebstählen im Vergleich zum Vorjahr angestiegen. Dirk Jacob, Dezernatsleiter beim LKA Berlin, hat dafür eine Erklärung: „Der Anstieg der Fallzahlen von Autodiebstählen, der in den letzten Jahren zu verzeichnen ist, ist auch auf die Keyless-Technologie zurückzuführen, da Täter hier mit den entsprechenden technischen Hilfsmitteln die Funksignale abfangen und verwenden können.“
Auf den technischen Aufbau solcher Keyless-Systeme gehen wir im weiteren Verlauf des Ratgebers ein.
Autodiebstahl: Welche Strafe erwartet den Täter?
Die Aufklärungsrate für gestohlene Kraftwagen liegt, wie bereits beschrieben, in Berlin bei etwa 10,5 Prozent. Das heißt: Nur jeder zehnte Autodieb kann überführt und der Autodiebstahl somit aufgeklärt werden. Wird der Täter gefasst, so erwartet ihn eine Anzeige.
Das Stehlen von einem Auto stellt kein Kavaliersdelikt dar. Es handelt sich um eine Straftat. In Bezug auf den Diebstahl gibt es im Strafgesetzbuch (StGB) Abstufungen bezüglich der Schwere der Tat.
Bei einem Autodiebstahl greift in der Regel der § 243 StGB. Dort heißt es in Absatz 1 Nummer 2:
In besonders schweren Fällen wird der Diebstahl mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter eine Sache stiehlt, die durch ein verschlossenes Behältnis oder eine andere Schutzvorrichtung gegen Wegnahme besonders gesichert ist [.]
Diese Tatmerkmale sind bei einem Autodiebstahl gegeben. Da es sich um ein besonders schweres Vergehen handelt, kann dieses nicht mehr „nur“ mit einer Geldstrafe geahndet werden. Ein Strafmaß zwischen drei Monaten bis zu zehn Jahren Freiheitsentzug ist vorgesehen.
Im Zusammenhang mit dem Autoklau kommt noch ein weiterer Tatbestand in Betracht: die Hehlerei. Dieses Delikt betrifft denjenigen, der das gestohlene Gut (in diesem Fall also einen Pkw) verkaufen möchte.
Nicht nur der Verkauf von gestohlenen Gütern steht unter Strafe, auch der wissentliche Ankauf solcher Waren stellt einen Straftatbestand laut § 259 Absatz 1 StGB dar:
Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Anders als beim schweren Diebstahl ist hier eine Geldstrafe noch möglich.
Wenig Einzeltäter unter den Autodieben
Knöpnadel stellt heraus, dass es in Bezug auf einen Autodiebstahl „kaum“ Einzeltäter gibt. Meist handele es sich um Banden, die vielfach der organisierten Kriminalität zuzurechnen seien. Für einen einzelnen wäre der Aufwand bei einem Autoklau schlichtweg zu hoch.
Wird der Autodiebstahl quasi gewerbsmäßig betrieben, sei laut der Kriminalbeamtin meist eine Arbeitsteilung in folgende Bereiche zu erkennen:
- Auftraggeber
- Techniker bzw. Autodieb
- Möglicherweise ein Kurier zur Überführung
- Verwerter bzw. Verkäufer
Durch die geografische Lage Berlins komme es immer wieder dazu, das gestohlene Pkw über die Grenze ins Ausland überführt würden, führt Knöpnadel aus. Um auch grenzüberschreitend Autodiebstahlsfälle aufklären zu können, herrsche „ein enger Kontakt zu polnischen und litauischen Kollegen.“ Dieser sei auch „notwendig“, um die Täter fassen zu können, so die Kriminalbeamtin weiter.
Kfz-Diebstahl verhindern: Tipps und Tricks
Bei der Prävention vor einem Autodiebstahl sind laut Svea Knöpnadel im Wesentlichen drei Punkte entscheidend:
- Aufmerksamkeit: Haben Sie das Auto wirklich abgeschlossen? Sind alle Türen richtig zu? Haben Sie den Schlüssel dabei oder steckt dieser vielleicht noch im Fahrzeug?
- Externe Sicherung: Garage, privates Grundstück mit Zaun, Felgenschloss, Parkkralle, Alarmanlage, Zusatzschlösser -> … kurz alles, was es dem Dieb äußerlich erschwert, in das Auto einzudringen bzw. damit loszufahren
- Interne Sicherung: Gangschaltungssperre, Lenkradsperre, zusätzliche Wegfahrsperre (diese elektronische Sicherung sollte fachmännisch verbaut bzw. installiert werden)
Im Grunde muss ein Täter drei Hürden überwinden, wenn er einen Autodiebstahl begehen möchte:
- An das Auto herankommen
- In den Wagen reinkommen
- Das Fahrzeug in Betrieb nehmen
Und genau diese drei Arbeitsschritte sollten einem potenziellen Dieb so schwer wie möglich gemacht werden. Dabei spielt vor allem die Aufmerksamkeit eine große Rolle. Vergewissern Sie sich stets, dass Sie das Auto richtig abgeschlossen haben. Ist dies nicht der Fall, kann Ihnen von Seiten der Versicherung eine grobe Fahrlässigkeit unterstellt werden.
GPS kann den Ermittlern helfen
Laut Knöpnadel führt auch ein GPS dazu, die Chancen auf eine Aufklärung vom Autodiebstahl zu steigern. Allerdings sollten sich Besitzer dieser Systeme einer fachkundigen Beratung unterziehen. Denn ohne eine Freischaltung funktioniert ein GPS oftmals nicht.
Die stellvertretende Dezernatsleiterin für Organisierte Kriminalität beim LKA Berlin weist außerdem darauf hin, dass nach Ablauf eines Jahres mögliche Kosten auf die Nutzer solcher Gerätschaften zukommen können.
Haben Sie ein funktionstüchtiges GPS, sollte dieser Umstand umgehend den Polizeibeamten mitgeteilt werden. Nur durch schnelles Handeln kann sich daraus ein Fahndungserfolg ergeben und der Autodieb gefasst werden.
Autodiebstahl im Gange? Wie sich Zeugen verhalten sollten
Nicht selten kommt es vor, dass die Alarmanlage von einem Pkw anschlägt. In den meisten Fällen handelt es sich dabei allerdings um einen Fehlalarm, der beispielsweise durch ein Tier, welches im Fahrzeug sitzt, ausgelöst wurde.
Es kann allerdings auch vorkommen, dass dies der Hinweis auf einen anstehenden Autodiebstahl ist. Svea Knöpnadel erklärt, welche Schritte von Zeugen dann einzuleiten sind:
„Besteht der Verdacht, dass ein Autodiebstahl im Gange ist, sollten Beobachter zunächst einen Notruf absetzen. Dabei sollten möglichst viele Details (zum Fahrzeug, den örtlichen Gegebenheiten und zum Täter) an den zuständigen Beamten übermittelt werden. Zeugen sollten sich allerdings niemals selbst in Gefahr bringen, also selbst versuchen, den Täter zu stoppen.“
Autoklau leicht gemacht: Keyless begünstigt Diebe
„Keyless“ bedeutet, wie der Name schon sagt, dass ein Fahrzeug, ohne dass der Schlüssel zur Hand genommen werden muss, geöffnet und der Motor gestartet werden kann. Der Schlüssel gibt ständig ein Funksignal ab, das vom Fahrzeug erkannt wird, sobald sich der Schlüssel unmittelbar am oder im Fahrzeug befindet. Wird das Signal erkannt, werden sämtliche Sicherungssysteme freigegeben.
Mit einem in der Anschaffung recht kostspieligen Gerät, kann dieses Signal von potenziellen Dieben abgefangen und über große Distanzen gesendet werden. Mit einem zweiten Gerät kann das Fahrzeug dann „aufgeschlossen“ und gestartet werden.
Eine umfassende Prävention vor einem Autodiebstahl bei Keyless-Systemen wird laut Knöpnadel „ohne den Verlust von Komfort nicht funktionieren. Wer einen vollständigen Schutz vor dieser Begehungsweise anstrebt, kommt nicht umhin, die Technik – soweit beim jeweiligen Hersteller möglich – abschalten zu lassen.“
Dies müsse allerdings in Absprache mit dem Hersteller und in einer fachkundigen Werkstatt geschehen. Wird eine solche Umbaumaßnahme nämlich ohne Händlerabsprache durchgeführt, kann dies zum Verlust der Garantie durch den Autohersteller führen.
Doch auch, wenn die Keyless-Methode noch aktiviert ist, können einige Schutzmaßnahmen ergriffen werden. So empfiehlt Knöpnadel beispielsweise, den Schlüssel nicht in der Nähe der Haustür oder eines Fensters zu platzieren.
Hier sei die Gefahr groß, dass die Daten entsprechend abgefangen würden. Die Kriminalbeamtin empfiehlt daher den Schlüssel „in einem metallenen abschirmenden Kasten“ zu platzieren. Auch unterwegs können spezielle abschirmende Taschen den Datenklau verhindern.
Eine Hürde stellt sich bei einem Autodiebstahl mit Keyless-System für die Diebe allerdings doch dar:
Bildnachweise: fotolia.com/ © pavel_shishkin, fotolia.com/ © GKSD, fotolia.com/ © Picture-Factory, fotolia.com/ © stocksolutions, istockphoto.com/ © Matthew Dixon, fotolia.com/ © ExQuisine, fotolia.com/ © Africa Studio, fotolia.com/ © Jens Klingebiel
Hinterlassen Sie einen Kommentar