Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts: Mögliche Bußgelder
Das Wichtigste zum Thema „außerorts geblitzt“
Werden Sie außerorts geblitzt, kann das ein Bußgeld im dreistelligen Bereich, Punkte und ein Fahrverbot nach sich ziehen. Wie genau die einzelnen Sanktionen bei den jeweiligen Geschwindigkeitsüberschreitungen ausfallen, können Sie unserer Tabelle entnehmen.
Das kommt darauf an, mit welcher Art von Kraftfahrzeug Sie unterwegs sind. Hier finden Sie eine ausführliche Beschreibung der jeweils geltenden Tempolimits auf Landstraße und Autobahn.
Waren Sie außerorts zu schnell, wurden geblitzt und haben einen entsprechenden Bußgeldbescheid erhalten, können Sie gegen diesen binnen zwei Wochen einen schriftlichen Einspruch einlegen. Lassen Sie diese Frist verstreichen, werden die Sanktionen automatisch rechtskräftig.
Mehr im Video: Wo dürfen Blitzer stehen?
Eine Geschwindigkeitsübertretung außerorts kann teuer werden
Inhalt
Eine freie Autobahn kann schnell dazu verführen, etwas fester auf das Gaspedal zu treten. Gilt auf dem entsprechenden Abschnitt die Richtgeschwindigkeit, ist es auch erlaubt, ein hohes Tempo an den Tag zu legen.
Kommt dann allerdings eine Geschwindigkeitsbegrenzung dazwischen, die der Fahrer nicht bemerkt, passiert es schnell, dass dieser außerorts geblitzt wird. Im Rahmen eines Bußgeldverfahrens werden dann die jeweiligen Sanktionen festgelegt.
Doch was kostet es genau, wenn Sie außerorts geblitzt werden? Kann es auch zu Fehlmessungen kommen, die einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid begründen? Diesen Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend.
Welches Tempolimit gilt außerhalb geschlossener Ortschaften?
Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt ein verbindliches Tempolimit von 50 km/h für alle Kraftfahrzeuge. Außerorts ist die jeweilige Geschwindigkeitsbegrenzung auch von dem Kraftfahrzeug, mit welchem Sie unterwegs sind, abhängig.
Gemäß Straßenverkehrsordnung sind die nachfolgenden Tempolimits für die jeweiligen Kraftfahrzeuge auf der Landstraße gültig:
- Pkw und andere Kfz bis 3,5 t dürfen maximal 100 km/h fahren
- Kfz von 3,5 bis 7,5 t, Pkw mit Anhänger, Lkw und Wohnmobile bis 3,5 t mit Anhänger und Busse (auch mit Gepäckanhänger) dürfen maximal 80 km/h fahren
- Kfz über 7,5 t, Kfz über 3,5 t mit Anhänger sowie Busse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze zur Verfügung stehen dürfen maximal 60 km/h fahren
Diese Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten nur, wenn sie nicht durch Verkehrsschilder herabgesetzt werden. Überschreiten Sie diese Vorgaben, kann es schnell vorkommen, dass Sie außerorts geblitzt werden und mit Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog rechnen müssen.
Wichtig: Die Straßenverkehrsordnung schreibt zudem vor, dass Sie nur so schnell fahren dürfen, dass Sie das Fahrzeug ständig beherrschen. Kommt es also zu starkem Regen- oder Schneefall, müssen Sie Ihre Geschwindigkeit diesen Witterungsbedingungen anpassen. Andernfalls riskieren Sie einen Unfall.
Sonderfall der Richtgeschwindigkeit auf der Autobahn
Einen Sonderfall, auch im Vergleich mit anderen Ländern in Europa, stellt das Tempolimit auf deutschen Autobahnen dar. Es gibt nämlich einige Streckenabschnitte, auf denen lediglich die Richtgeschwindigkeit für Pkw bis 3,5 t und Motorräder gilt.
Diese liegt bei 130 km/h. Wie es der Name schon vermuten lässt, handelt es sich dabei allerdings nur um einen Richtwert. Sie dürfen also deutlich schneller fahren, ohne dass Sie riskieren, außerorts geblitzt zu werden. Das gilt selbstverständlich nur, sofern es die Verkehrslage und Witterungsbedingungen zulassen.
Wann wird außerorts geblitzt?
Es gibt keine festen Zeiten, an denen außerorts geblitzt wird. Auf Autobahnen werden meist stationäre Blitzer eingesetzt, welche autonom arbeiten und daher quasi rund um die Uhr Geschwindigkeitsmessungen durchführen können.
Zudem kann außerhalb geschlossener Ortschaften auch eine Geschwindigkeitsmessung per Nachfahren erfolgen. Auf der Landstraße können auch mobile Radarfallen aufgestellt und ggf. von der Polizei bedient werden.
Erfolgt bei der Geschwindigkeitsmessung ein Toleranzabzug?
Bei jeder Geschwindigkeitsmessung erfolgt ein pauschaler Abzug der Toleranz. Durch diesen sollen etwaige Messungenauigkeiten ausgeglichen werden. Wie hoch dieser im Einzelfall ausfallen kann, erfahren Sie in unserem Ratgeber zum Toleranzabzug.Sie wurden außerorts geblitzt: Wie geht es nun weiter?
Doch was passiert eigentlich, nachdem Sie außerorts geblitzt wurden? Zunächst wird die Bußgeldstelle anhand des Kennzeichens versuchen herauszufinden, auf wen das Kfz zugelassen ist. Dies erfolgt durch einen Datenabgleich mit dem KBA.
Ist dieser Schritt vollzogen, gibt es zwei Optionen, wie es weitergehen kann:
- Der Halter kommt auch als Fahrer in Betracht: Ist dies der Fall, wird dem Halter ein Anhörungsbogen zugeschickt. Diesen kann er dazu nutzen, zu den Vorfällen Stellung zu nehmen. Die Angaben zur Ordnungswidrigkeit sind allerdings nicht verbindend.
- Der Halter kommt nicht als Fahrer in Betracht (Beispiel): Der Wagen ist auf einen Mann zugelassen, am Steuer saß aber eindeutig eine Frau): In diesem Fall bekommt der Halter einen Zeugenfragebogen zugeschickt, in welchem er aufgefordert wird, den tatsächlichen Fahrer zu benennen. Diese Angabe ist verpflichtend, sofern kein Zeugnisverweigerungsrecht greift.
Wichtig: Ist der Fahrer eindeutig ermittelt, erstellt die Bußgeldstelle einen Bußgeldbescheid und verschickt diesen per Post an den Verkehrssünder.
Können Sie gegen die Geschwindigkeitsmessung vorgehen?
Ist der Bußgeldbescheid verschickt, weil ein Verkehrsteilnehmer außerorts geblitzt wurde, trifft dieser in wenigen Tagen beim Empfänger ein. Das Schreiben der Bußgeldstelle listet die ausgesprochenen Sanktionen auf. Nicht selten wird dabei auch ein Fahrverbot angeordnet.
Dann fragen sich Betroffene schnell, ob Sie gegen die Ahndungen für die begangene Ordnungswidrigkeit vorgehen können. Das ist durchaus möglich. Sie können innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach dem Erhalt schriftlich einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen.
Dafür ist zunächst erstmal keine anwaltliche Hilfe vonnöten. Sie können das Schreiben selbst aufsetzen und an die Bußgeldstelle schicken. Häufig empfiehlt es sich aber, einen Rechtsbeistand zu konsultieren.
Vermuten Sie nämlich eine Fehlmessung durch den Blitzer, kann der Rechtsanwalt eine Akteneinsicht beantragen. Durch diese kann er ggf. Fehler im Messprotokoll ausdrücken und als Begründung für Ihren Einspruch verwenden.
Ratsam ist es auch einen Rechtsbeistand zu konsultieren, wenn Sie gegen ein Fahrverbot vorgehen wollen. Lag nämlich kein Fehler seitens der Bußgeldstelle vor, können Sie das Fahrverbot in aller Regel nicht umgehen.
Dies ist nur möglich, wenn Sie vor Gericht glaubhaft darlegen können, dass es sich um eine besondere Härte handelt, wenn Sie für einen oder mehrere Monate auf den Führerschein verzichten müssen. Ihr Anwalt kann dahingehend eine Strategie ausarbeiten.
Gut zu wissen: Ist die berufliche Existenz durch ein Fahrverbot bedroht, muss das nicht immer einen Härtefall darstellen. Einige Gerichte gehen davon aus, dass der Fahrer sehr wohl um diesen Umstand weiß und die Ordnungswidrigkeit dennoch begangen hat.
Was passiert, wenn Sie die Frist für den Einspruch verpassen?
Wie bereits erwähnt, muss der Einspruch bei der Bußgeldstelle innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Daher sollten Sie diesen stets als Einschreiben verschicken. Kommt der Einspruch zu spät an, werden die Sanktionen rechtskräftig und Sie können keine weiteren Rechtsmittel einlegen.
Hinterlassen Sie einen Kommentar