Das Wichtigste zum ausländischen Führerschein
Ja, sofern dieser gültig ist, dürfen Sie mit diesem in Deutschland fahren. Wie lange Sie das dürfen, hängt vom Führerschein und vom Ausstellungsland ab.
Mit einem EU-Führerschein können Sie unbegrenzt in Deutschland fahren. Andere ausländische Führerscheine müssen nach sechs Monaten umgetauscht werden. Weitere Infos dazu finden Sie hier.
Wollen Sie einen ausländischen Führerschein umschreiben lassen, müssen Sie zunächst einen Antrag einreichen. Wie der Prozess abläuft, erfahren Sie hier.
Vorschriften zum ausländischen Führerschein
Wer im Besitz einer ausländischen Fahrerlaubnis ist, wird sich mitunter die Frage stellen, ob man mit dieser überhaupt in Deutschland im Straßenverkehr fahren darf.
Und unter welchen Bedingungen kann beziehungsweise muss ein ausländischer Führerschein in eine deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben werden? Oder wird ein ausländischer Führerschein in Deutschland ohne Weiteres anerkannt? Diesen Fragen soll im Folgenden nachgegangen werden.
Inhalt
Allgemeine Bestimmungen zur ausländischen Fahrerlaubnis
Grundsätzlich gilt, dass eine ausländische Fahrerlaubnis in Deutschland, sofern sie gültig ist und rechtmäßig erworben wurde, den Inhaber dazu berechtigt, hierzulande diejenigen Kraftfahrzeuge im Verkehr zu führen, die den jeweiligen ausländischen Klassen entsprechen.
Folgende Voraussetzungen sind daran geknüpft:
- Es darf sich bei dem Führerschein aus dem Ausland nicht um einen lediglich vorläufigen Führerschein oder um eine Art Lernführerschein handeln, der im Ausstellungsland selbst noch nicht vollwertig anerkannt ist
- Es darf in Deutschland kein Fahrverbot bestehen beziehungsweise es darf in Deutschland nicht die Fahrerlaubnis entzogen sein
- Im Ausstellungsland darf gegen den Inhaber der Fahrerlaubnis kein Fahrverbot verhängt worden sein
- Die Fahrerlaubnis darf nicht während eines Aufenthaltes im Ausland erworben worden sein, der weniger als 185 Tage angedauert hat
- Der Aufenthalt im Ausland darf nicht lediglich auf dem Papier bestanden haben
Wohnsitz außerhalb von Deutschland
Wer seinen dauerhaften Wohnsitz außerhalb von Deutschland hat und hierzulande beispielsweise als Tourist unterwegs ist, dessen ausländischer Führerschein wird hierzulande zunächst einmal anerkannt.
Vorausgesetzt es liegt ein ausländischer Führerschein mit bestehender Gültigkeit vor und das in Deutschland erforderliche Mindestalter ist erreicht.
Welche Bestimmungen im Verkehrsrecht gelten für Ausländer mit EU-Führerschein?
Ein Führerschein, den ein Ausländer in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union erworben hat (sogenannter EU-Führerschein), bereitet hierzulande keinerlei Schwierigkeiten. Mit diesem Dokument kann derjenige in Deutschland uneingeschränkt fahren.
Stammt ein ausländischer Führerschein aus einem Staat, welcher weder EU noch EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) angehört, so kann ein sogenannter internationaler Führerschein –in Kombination mit dem jeweiligen Führerschein aus dem Ausland- als Beleg für die Fahrerlaubnis dienen. Im Falle des fehlenden Vorhandenseins eines internationalen Führerscheins kann man von einer anerkannten Stelle (beispielsweise von Automobilclubs) seinen ausländischen Führerschein übersetzen lassen.
Tipp der Redaktion: Weiterführende Informationen zum Thema: „Beglaubigte Führerscheinübersetzung“ Erfahren Sie auf: https://www.lingua-world.de/services/uebersetzung-von-unterlagen-inklusive-beglaubigung.htm
Verlegung des Wohnsitzes nach Deutschland
Wird ein Wohnsitz dauerhaft in die Bundesrepublik Deutschland verlegt, so gelten ausländische Führerscheine, die in Staaten außerhalb der EU erworben wurden, ab dem Zeitpunkt der Wohnsitzverlegung nur noch für ein halbes Jahr. Eine Ausnahme davon sieht das Gesetz für den Fall vor, dass der Betroffene glaubhaft versichern kann, dass er nicht länger als 12 Monate in Deutschland bleiben wird. In diesem Fall kann die Erlaubnis auf ein Jahr verlängert werden.
Was passiert nach Ablauf des halben Jahres?
Ein ausländischer Führerschein kann unter Umständen nochmal eine erneute Prüfung erfordern. Nach Ablauf des halben Jahres kann eine Fahrerlaubnis aus dem Ausland, die außerhalb von Staaten innerhalb von EU und EWR erworben wurde, umgeschrieben werden.
Andernfalls handelt es sich um einen Fall von Fahren ohne Fahrerlaubnis, was in Detschland dem Gesetz nach eine Straftat darstellt.
Außerdem erfüllt es ebenfalls den Straftatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, wenn durch den Fahrzeugführer lediglich ein ausländischer Führerschein vorgewiesen werden kann, der dem Gesetz des erteilenden Landes nach oder nach deutschen Bestimmungen bereits abgelaufen ist und er ansonsten keine gültige Fahrerlaubnis besitzt.
Umschreibung des ausländischen Führerscheins: Wann ist das notwendig?
Die Umschreibung: Wie ein ausländischer Führerschein in Deutschland anerkannt wird
Wo und unter welchen Voraussetzungen ein ausländischer Führerschein in Deutschland umschreiben zu lassen ist, erfahren Sie in dem folgenden Abschnitt.
Ablauf des Umschreibungsverfahrens
Zunächst ist ein entsprechender persönlicher Antrag, gerichtet auf die Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis bei dem für den Wohnsitz des Kraftfahrzeugführers zuständigen Straßenverkehrsamt – der Fahrerlaubnisbehörde – zu stellen. Dabei gibt es keine Frist für die Antragstellung. Dann wird in dem deutschen Führerschein, der dann ausgestellt wird, ein Vermerk aufgenommen, aus dem hervorgeht, dass eine ausländische Fahrerlaubnis vorgelegt wurde.
Der ursprüngliche ausländische Führerschein wird sodann von der deutschen Behörde an die Ausstellungsbehörde gesandt oder aber in Verwahrung genommen. Grundsätzlich kann man ihn zu einem späteren Zeitpunkt dann auch wieder zurück tauschen. Ein derartiger Rücktausch ist dann aber nur bei entsprechender Rückgabe des erworbenen deutschen Führerscheins möglich.
Mitbringen sollten Sie zwecks Umschreibung einen gültigen Personalausweis oder Reisepass und ein biometrisches Lichtbild. Außerdem sollte natürlich noch ein entsprechender ausländischer Führerschein vorgelegt werden. Beim Umschreiben entstehen Kosten, die sich allerdings lediglich auf eine Gebühr in Höhe von ca. 24 EUR beläuft.
Wann kann ein ausländischer Führerschein in der Bundesrepublik Deutschland nicht umgeschrieben werden?
In den folgenden Konstellationen kann ein ausländischer Führerschein keine Anerkennung in Deutschland bekommen.
Eine Umschreibung ist ausgeschlossen, wenn
- der Inhaber das jeweils in Deutschland erforderliche Mindestalter für die jeweiligen Klassen noch nicht erreicht hat
- es sich bei dei der ausländischen Fahrerlaubnis um einen vorläufigen Führerschein handelt oder um einen Lernführerschein
- zum Umschreibungszeitpunkt ein ausländischer Führerschein bereits abgelaufen ist und somit keine Gültigkeit mehr hat
- in Deutschland ein Fahrverbot besteht
- die Fahrerlaubnis während eines weniger als 185 Tage andauernden Auslandsaufenthaltes erworben wurde
- der Auslandsaufenthalt nur auf dem Papier bestanden hat, also der tatsächliche ständige Wohnsitz in Deutschland lag
Die Umschreibung ausländischer Fahrerlaubnisse außerhalb von EU- oder EWR-Staaten
Wer einen ausländischen Führerschein aus einem Land außerhalb von EU und EWR hat, der muss grundsätzlich –nach der oben besagten Frist von 6 Monaten– die theoretische und auch die praktische Prüfung in Deutschland absolvieren. Allerdings ist eine entsprechende Ausbildung zuvor keine Pflicht. Von dem Erfordernis einer erneuten Theorie- und Praxisprüfung gibt es allerdings in einigen Bundesländern auch Ausnahmen.
Von der theoretischen und praktischen Prüfung in der Bundesrepublik Deutschland sind Ausländer aus Nicht-EU-Ländern befreit, wenn in dem Ausstellerland die EU-einheitlichen Mindeststandards für die Prüfung sichergestellt werden. Dann muss zweifelsohne sichergestellt sein, dass der Betroffene auch tatsächlich unter den hierzulande geltenden Verkehrsverhältnissen in der Lage ist, ein Kraftfahrzeug sicher zu führen. Entsprechende Dokumente, die das Erfordernis der Sicherheit belegen können, müssen dann vorgelegt werden und in geeigneter Weise nachprüfbar sein.
Dann muss ein entsprechendes Anerkennungsabkommen zwischen Deutschland und dem jeweiligen Land geschlossen worden sein, welches Umschreibungserleichterungen für bestimmte Fahrzeugklassen mit sich bringt. Mit welchem Land die Bundesrepublik Deutschland ein derartiges Anerkennungsabkommen geschlossen hat, ergibt sich aus der Anlage 11 zu den §§ 28 und 31 der hiesigen Fahrerlaubnisverordnung (FeV).
Die Umschreibung eines US-Führerscheines
Wer sich über einen Zeitraum von mehr als 185 Tagen in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) aufgehalten hat und dort eine Fahrerlaubnis erworben hat, der darf nach seiner Rückkehr nach Deutschland hier für maximal sechs Monate ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr fahren. Der US-Führerschein muss dann jedoch übersetzt und klassifiziert werden.
Nach Ablauf der Frist von sechs Monaten muss dann eine Umschreibung eingeholt werden. Es kann hier in Ausnahmefällen auch eine Verlängerung erteilt werden, sofern glaubhaft nachgewiesen wird, dass ein Aufenthalt in Deutschland nicht länger als 12 Monate erfolgen wird.
Unter Umständen muss, je nach US-Bundesstaat, eine theoretische und/oder praktische Prüfung in Deutschland abgelegt werden. Dies gilt jedoch nicht für die Fälle, in denen die Prüfungsverfahren des jeweiligen US-Bundesstaates denen der deutschen Standards entsprechen. Für welche US-Staaten hier was gilt, lässt sich ebenfalls der oben erwähnten Anlage 11 zu den §§ 28 und 31 der FeV entnehmen.
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Fadila meint
4. Mai 2019 at 10:29
Hallo ich hätte eine Frage mein Mann wird bald in Deutschland einreisen und hätte dann auch ein langfristigen Aufenthalt. Er hat ein ausländischen Führerschein (Togo Lomé) und würde es umschreiben lassen. Ist das möglich bzw wie wird es geregelt ?
Würde mich auf eine Rückmeldung freuen
togoli meint
2. Januar 2023 at 16:46
wie hat er das gemacht?
Bashkim O. meint
24. April 2019 at 15:33
Hallo ,einen Frage zu den kosovarische Führerschein darf ich da micht fahren, ich habe gehört das ist schon anerkannt in Deutschland ist
illano meint
15. April 2019 at 19:15
Kann ich mit meinem niederländischen Führerschein (den ich gerade erhalten habe) ein deutsches Auto fahren oder muss ich eine gewisse Zeit warten?
Ema meint
27. März 2019 at 20:38
Hallo
Ich habe albanische führerschein. Ich möchte wiessen wie hohe ist die strafe wenn jemand fahrt nacho dem 6 monate mit meine nicht EU führerschein
Danke I’m voraus
Cristian A. meint
4. März 2019 at 20:41
Hallo zusammen.
Frage: darf mein Sohn den Führerschein in Rumänien machen, wenn er/ wir schon seit 2013 in Deutschland angemeldet sind?
Habe schon die Kommentare gelesen, will aber auf die Nummer sicher gehen!
Danke im Voraus!
R. meint
22. Februar 2019 at 10:27
Hallo meine Frage ist das mein niederländische Führerschein abgelaufen ist gibt es dann Komplikationen bei einem neubeantragung oder geht das ohne weitere Probleme?
Marta meint
7. Februar 2019 at 0:55
Hallo, ich habe eine Frage. Der Sachverhalt: Ein Italiener ist einmalig mit meinem Auto gefahren, er zeigte mir auch vorab seinen italienischen EU Führerschein den er seit ca. 25 Jahren besitzt. Die Polizei hielt ihn an und bemerkte, dass sein italienischer EU Chipkartenführerschen seit 3 Monaten abgelaufen ist. Nun habe ich ein Strafverfahren am Hals und soll 1200,-€ zahlen, weil ich angeblich hätte wissen müssen, dass in anderen EU Ländern die Auto Führerscheine (anders als in Deutschland bisher) ablaufen. Ich habe öfter gelesen, dass ein abgelaufener Führerschein als „fahren ohne Führerschein“ und nicht als „fahren ohne Fahrerlaubnis“ bestraft wird. Was ist nun richtig? Was wird sein, wenn die ersten deutschen Führerscheine Kl. B ablaufen und man es verpennt sie rechtzeitig zu verlängern, wird es auch nach Paragraf 21 gleich als Straftat verfolgt? Weiterhin habe ich gelesen: wenn das Ablaufdatum in einem ermesslichem Rahmen zurück liegt….was ist dieser Rahmen? Tage, Wochen, Monate, Jahre? Nehmen wir mal an, dass ich meinen neuen Führerschein aus 2013 in 2028 versäume zu erneuern und werde im März 2028 angehalten und der Führerschein ist 3 Monate abgelaufen, riskiere ich Tausende von Euro Strafe den Knast und meine Elten, die mir kurz das Auto gegeben haben, ebenfalls?
Bibi meint
4. Februar 2019 at 17:32
Wurde mit spanischen Führerschein in Deutschland geblitzt, 28kmh zu schnell außerorts, wieviel € ist die straffe?
chris meint
11. Januar 2019 at 16:37
hi liebes Team,
ich bin beruflich öfter für mehrer Monate im Ausland. Ich habe während eines 10 monatigen aufenthalts in Polen einen Führerschein gemacht dieser ist in Deutschland nicht gültig, da ich in dieser Zeit eine unanfechtbare Versagung der Fahrerlaubnis hatte. Die Versagung ist nun raus, da ich mitlerweile eine Mpu und einen Führerschein der Klasse Am gemacht habe. Nun gehe ich für gut 1 jahr nach Spanien und würde in der Zeit dort meinen Polnischen Führerschein Umschreiben lassen, wäre dieser Spanische Führerschein nach meiner Rückkehr in Deutschland gültig. Mfg
Gaetano meint
10. Januar 2019 at 15:17
Guten Tag.
Ich möchte mich informieren ob und wie ich mein alter Führerschein erlangen kann.
Ich lebte in Karlsruhe in den Jahren 1988 bis 1990 und hatte den alten Fuhrerschein klasse 2. (konnte LKW mit Anhänger und Busse sowie Krankenwagen fahren).
Ich habe inzwischen einen Argentinischen fuhrerschein erworben. Bei der Umwandlung wurden der Anhänger Führerschein nicht anerkannt.
Meine Frage ist jetzt.
Kann ich mein alten Führerschein wieder erlangen.
Vielen Dank im vor raus.
Tano
Ines M. meint
5. Dezember 2018 at 17:30
Mein Mann ist bulgarischer Staatsbürger und lebt zusammen mit mir in Deutschland.
Er hat einen EU-Führerschein aus Bulgarien mit u.a. A/A1, B, C1, C.
Er möchte nun noch den großen LKW-Führerschein CE machen inkl. Module zum gewerblichen Verkehr. Da sein Deutsch und Englisch noch absolut nicht ausreichend sind um Prüfungen, Fragen und die Module zu absolvieren, muss er seinen Führerschein im Bulgarien machen. Wird dieser dann in Deutschland anerkannt wenn er seinen dauerhaften Wohnsitz in Deutschland hat? Auf seinem Pass steht die bulgarische Adresse wo er nach wie vor eine Wohnung hat.
Maike Z. meint
22. November 2018 at 11:11
Hallo,
Ich habe eine Freundin die seid einigen Jahren in Deutschland wohnt und aus der Türkei kommt.
Sie wusste nicht das sie ihren Führerschein umschreiben lassen musste und fährt seid dem so. Kann sie den jetzt noch nach ca. 5 Jahren umschreiben lassen.
Gruß Maike
Lina meint
18. November 2018 at 10:04
Hallo,
ich wohne in Deutschland seit 6Jahren und Ich besitze eine Albanische Führeschein. Ich habe leider verpasst die Regel mit dem 6 Monate und die Umschreibung. Ich werde für 4-5 jahre nicht mehr in deutschland wohnen. Da ich in dem Land wo ich wohnen werde,fahren darf,gilt die Regel noch ,wenn ich zurück nach Deutschland komme,das ich NUR die theoretische Prüfung ablegen darf?
Vielen Dank
Nika meint
15. November 2018 at 20:40
HAllo, ich habe Aufenthaltsgestattung zur Durchführung des Asyiverfahens ab 29.05.2018. Bis heute jeden Monat meine Aufenthalt nur für 1 Monat verlangert. Ich habe Georgischer Führerschein. Kann ich meinen Verwandtens Auto fahren? Wann muss ich meinen Führerschein umtauschen? Seit wann wird ein ständiger Aufenthalt in Deutschland durchgeführt, wenn heute mehr als 185 Tage vergangen sind, ich aber keinen bestätigten Status habe?
Tom meint
30. Oktober 2018 at 0:33
Hallo.
Ich wohne und arbeite in Berlin Mitte und habe einen weißrussischen Führerschein, der zum Ende 2017 in Weißrussland für einen neuen weißrussischen Führerschein umgetauscht werden sollte. Da ich in Deutschland wegen meiner Arbeit langfristig bleiben muss, brauche ich den neuen nicht-EU-Führerschein nicht und habe mir natürlich im 2017 den Umtausch gespart. Laut dem Gesetz, bedeutet das aber Verlust meines Rechtes auf die Umschreibung zu dem Umtauschfrist. Theoretisch, muss ich dann mit meinen 12 Jahren Erfahrung als Fahrer, auch innerhalb EU, wieder in die Fahrschule. Oder gibt es eine elegantere Lösung?
Erkan meint
20. Oktober 2018 at 19:07
Hallo ich habe eine frage.
Also Ich habe Fuhrerschein in Bulgarien gemacht und ich wohne In Bulgarien und Deutschland Also in Bulgarien Haben wir 39 punkte ja letztens ich war zu schnell und die haben mir 2 punkte gutgeschrieben in 4 jahren insgesamt habe ich 6 punkten und ich mache mir sorgen um meinem fuhrerschein weil die behorde sagen mir bei 8 punkte wir meine fuhrerschein entzogen wie geht das können sie mir irgendwie eklären wenn ich allgemein 39 punkte habe .?