Bußgeldtabelle Alkohol am Steuer
Bußgeldrechner: Alkohol am Steuer
Das Wichtigste zum Thema „Alkohol in der Probezeit“
Für Fahranfänger gilt in der Probezeit die 0-Promillegrenze. Auch Fahrer unter 21 Jahren müssen auf den Genuss von Alkohol verzichten.
Erreichen Sie einen Wert von 0,5 Promille oder mehr, drohen ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von einem Monat.
Ja, Alkohol in der Probezeit stellt eine schwerwiegende Ordnungswidrigkeit dar und ist damit ein A-Verstoß.
Video: Überschreiten der Promillegrenze
Alkohol in der Probezeit? Keine gute Idee
Wer in Deutschland durch die Ausbildung in einer Fahrschule mit anschließendem Bestehen der Prüfungen in Praxis und Theorie eine Fahrerlaubnis erwirbt, erhält den Führerschein zunächst auf Probe.
Die Probezeit dauert zwei Jahre. Dabei spielt es keine Rolle, wir alt der Betroffene beim Erwerb der Fahrerlaubnis ist. Während dieses Zeitraums können die Fahranfänger zusätzlich zu Bußgeld, Punkten oder einem Fahrverbot mit Probezeitmaßnahmen sanktioniert werden.
Welche Konsequenzen hat der Konsum von Alkohol in der Probezeit? Kann Alkohol am Steuer dazu führen, dass die Fahrerlaubnis wieder entzogen wird? Welche Sanktionen sieht der Bußgeldkatalog vor? Diesen Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend.
Inhalt
Alkohol am Steuer in der Probezeit ist verboten
Während in einigen anderen Ländern das Autofahren nach dem Genuss alkoholischer Getränke grundsätzlich verboten ist, verbietet der deutsche Gesetzgeber nicht immer die Weiterfahrt, wenn kleinere Mengen Alkohol getrunken wurden.
Grundsätzlich werden Verkehrsteilnehmer erst ab einem Wert von 0,5 Promille sanktioniert, sofern sie nicht auffällig werden. Gefährden Sie den Verkehr, drohen schon ab 0,3 Promille drastische Konsequenzen.
Für Fahranfänger gilt allerdings: Alkohol in der Probezeit ist absolut tabu! Haben Sie auch nur ein kleines Glas Wein, eine kleine Flasche Bier oder einen Verdauungsschnaps getrunken, muss das Fahrzeug stehenbleiben. In der Probezeit gilt für Alkohol eine Promillegrenze von 0,0.
Wichtig: Nicht nur beim Führerschein auf Probe ist Alkohol grundsätzlich nicht erlaubt. Dies gilt auch, wenn der Betroffene noch unter 21 Jahren alt ist.
In der Probezeit vom Führerschein Alkohol konsumiert: Sanktionen
Doch was passiert nun, wenn ein Fahranfänger im Rahmen einer Polizeikontrolle mit Alkohol in der Probezeit erwischt wird? Zunächst werden ein Bußgeld von mindestens 250 Euro sowie ein Punkt in Flensburg ausgesprochen.
Wie eingangs erwähnt, stehen Fahranfänger unter besonderer Beobachtung und müssen weitere Maßnahmen bei Verstößen in der Probezeit befürchten. Alkohol wird als sogenannter A-Verstoß gewertet.
Wird Alkohol in der Probezeit konsumiert und eine Teilnahme am Straßenverkehr erfolgt, verlängert sich die Probezeit um zwei weitere Jahre. Zudem muss der Betroffene ein kostenpflichtiges Aufbauseminar besuchen.
Kann der Führerschein in der Probezeit wegen Alkohol wieder entzogen werden?
Werden Fahranfänger noch einmal mit Alkohol in der Probezeit erwischt, handelt es sich also um einen weiteren A-Verstoß, treten zusätzliche Probezeitmaßnahmen in Kraft. Der Betroffene erhält eine kostenpflichtige schriftliche Verwarnung und die Empfehlung, eine verkehrspsychologische Beratung zu besuchen.
Beim insgesamt dritten A-Verstoß in der Probezeit ist in aller Regel Schluss: Die Fahrerlaubnis wird wieder entzogen und kann erst nach Ablauf einer Sperrfrist erneut beantragt werden. Jedoch kann nicht nur der Status als A-Verstoß dazu führen, dass die Fahrerlaubnis wegen Alkohol in der Probezeit futsch ist.
Gefährden Verkehrsteilnehmer den Straßenverkehr unter Einfluss von Alkohol, kann es ebenfalls zum Entzug der Fahrerlaubnis kommen. Dasselbe gilt, wenn der Alkoholgehalt im Blut einen Wert von 1,09 Promille überschreitet.
Gut zu wissen: In Bezug auf Alkohol am Steuer werden Verkehrsteilnehmer härter sanktioniert, wenn Sie sich wiederholt nicht an die Promillegrenze halten. So kann eine zweite Alkoholfahrt bzw. das Überschreiten der 0,5 Promillegrenze ein Bußgeld von 1.000 Euro sowie ein Fahrverbot von drei Monaten nach sich ziehen.
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