Bußgeldtabellen für Alkohol am Steuer
Sanktionen bei einem Alkoholverstoß ohne weitere Auffälligkeiten
Sanktionen für Wiederholungstäter ab 0,5 bis unter 1,1 Promille
Bußgeldrechner: Alkohol am Steuer
Das Wichtigste zu Alkohol am Steuer
Das kommt auf den gemessenen Promillewert an. Wann das als Verstoß und wann als Vergehen bzw. Straftat geahndet wird, erfahren Sie hier.
Ja, Sanktionen sind auch für Radfahrer möglich, wenn sie betrunken fahren. Ab 1,6 Promille wird in der Regel auch hier von einer Straftat ausgegangen. Betrunkene Radfahrer können ebenfalls Punkte und Fahrverbote zusätzlich zum Bußgeld erhalten.
Neben Bußgeldern sind Punkte, Fahrverbote und die Entziehung der Fahrerlaubnis möglich. Wann welche Sanktion droht, zeigen die Bußgeldtabellen hier auf.
Video: Überschreiten der Promillegrenze
Alkohol am Steuer: Verstoß oder Vergehen?
Wer nach dem Konsum von Alkohol im Straßenverkehr unterwegs ist, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch die anderen Verkehrsteilnehmer. Vielen ist nicht bewusst, in welchem Maße sich Fahren unter Alkohol auf die tatsächliche Fahrtüchtigkeit auswirkt. Wenn man dann jedoch von der Polizei überprüft wird oder – im schlimmsten Fall – tatsächlich einen Unfall verursacht, so sind die Konsequenzen klar festgelegt.
Im Folgenden erfahren Sie, welche Promillegrenzen in Deutschland gelten und mit welchen Strafen Sie rechnen müssen, wenn Sie betrunken Auto fahren. Außerdem finden Sie spezifische Informationen für Wiederholungstäter, Fahranfänger und Radfahrer.
Spezifische Ratgeber zum Thema Alkohol am Steuer
Inhalt
Alkohol am Steuer: Welche Strafen drohen?
In Deutschland besteht allgemein eine Promillegrenze im Auto von 0,5 Promille. Ab dieser Grenze begehen Sie mit Alkohol am Steuer mindestens eine Ordnungswidrigkeit. Die andere wichtige Alkoholgrenze für das Auto liegt bei einem Alkoholgehalt im Blut über 1,1 Promille: In diesem Fall wird von absoluter Fahruntüchtigkeit ausgegangen, was bedeutet, dass Sie hier bereits eine Straftat begehen. Ab 1,6 Promille ist eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) wegen Alkohol obligatorisch. Zusammengefasst sieht es also so aus:
- Unter 0,5 Promille: in der Regel keine Ordnungswidrigkeit
- Über 0,5 Promille: Ordnungswidrigkeit
- Über 1,1 Promille: Straftat
- Über 1,6 Promille: Straftat, MPU obligatorisch
Die Strafen für Trunkenheit am Steuer
Schon ab 0,3 Promille können Sie belangt werden, wenn Sie Anzeichen für Fahruntüchtigkeit aufweisen (zum Beispiel bei einem auffälligen Fahrstil) oder bei der Alkoholfahrt einen Unfall verursachen. Dann liegt schon ab diesem Grenzwert eine Straftat vor, die mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre), Führerscheinentzug bis zu 5 Jahre und 3 Punkten bestraft wird.
Die gleichen Strafen gelten auch ab 0,5 Promille bei Anzeichen von Fahrunsicherheit oder bei einem Verkehrsunfall. Zusätzlich dazu reicht aber ein Blutalkoholgehalt von 0,5 Promille Alkohol am Steuer auch ohne Auffälligkeit oder Unfall aus, um als Ordnungswidrigkeit nach dem Bußgeldkatalog Alkohol mit einem Bußgeld von 500 Euro und 2 Punkten in Flensburg geahndet zu werden. Zudem gibt es einen Monat Fahrverbot bei Alkohol am Steuer.
Ab 1,1 Promille wird nicht mehr unterschieden, ob der Fahrer zusätzlich auffällig fährt oder einen Unfall verschuldet: Es wird in jedem Fall von absoluter Fahruntüchtigkeit ausgegangen, die an sich schon strafbar ist.
Die Strafe liegt ab dieser Alkoholgrenze bei einer Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre), Führerscheinentzug bis zu 5 Jahren und 3 Punkten. Gegebenenfalls wird eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet.
Über einem Alkoholwert von 1,6 Promille gelten die gleichen Strafen wie über 1,1 Promille, nur dass nun die MPU zwingend ist.
Alkohol am Steuer unter 21 und in der Probezeit
Fahranfänger müssen sich in Deutschland an verschärfte Regeln halten. Für Autofahrer in der Probezeit sowie grundsätzlich jeden Fahrzeugführer unter 21 gilt ein Alkoholverbot. Das heißt, dass sie in jedem Fall eine Ordnungswidrigkeit begehen, wenn sie mit Alkohol am Steuer sitzen, auch wenn ihr Alkoholgehalt im Blut weniger als 0,5 Promille, ja sogar weniger als 0,3 Promille beträgt. Das Fahren unter Alkoholeinfluss ist ihnen also komplett untersagt.
Trunkenheit am Steuer: Wiederholungstäter
Wenn ein Autofahrer bereits einmal mit Alkohol am Steuer erwischt wurde und sich dieselbe Ordnungswidrigkeit noch einmal zuschulden kommen lässt, so muss er mit höheren Bußen rechnen. Beim Zweitverstoß sind das bei Trunkenheit im Verkehr schon 1000 Euro Geldbuße und 2 Punkte. Zudem erhält der Fahrer ein Fahrverbot von nicht mehr einem Monat, sondern von drei Monaten. Bei weiteren Verstößen sind dann 1500 Euro Geldbuße, 2 Punkte und wieder drei Monate Fahrverbot fällig.
Dies alles gilt aber nur, wenn der betreffende Autofahrer keine Straftat begeht, also keine Fahrauffälligkeiten gezeigt oder einen Unfall verursacht hat oder einer absoluten Fahruntüchtigkeit überführt wurde. In diesen Fällen gelten die oben beschriebenen Strafen.
Alkohol im Straßenverkehr – Wie sieht es bei Radfahrern aus?
Für die absolute Fahruntüchtigkeit bei Radfahrern liegt die Promillegrenze in Deutschland etwas höher als für Autofahrer, nämlich bei 1,6 Promille. Auch sie müssen ab diesem Wert mit einem Strafverfahren rechnen, ohne dass sie einen Unfall verursacht haben müssen.
Sollten sie sich im Straßenverkehr auffällig verhalten oder für einen Unfall verantwortlich sein, machen sie sich – wie die Autofahrer – bereits ab 0,3 Promille strafbar.
Mehr zur Promillegrenze erfahren Sie im Video
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