Wichtiges zum ärztlichen Gutachten
Dies ist erforderlich, wenn die Fahrerlaubnisbehörde aus irgendeinem Grund an der Fahreignung des Fahrers zweifelt, z. B. aufgrund körperlicher oder psychischer Beeinträchtigungen oder bei Drogen- oder Alkoholmissbrauch.
Dies dürfen nur Fach- oder Allgemeinärzte, die eine verkehrsmedizinische Qualifikation erworben haben.
Wie genau ein solches Gutachten erstellt und was dabei untersucht wird, erfahren Sie hier.
Mit einem Gutachten wird die Fahrtauglichkeit beurteilt
Ein ärztliches Gutachten kann in vielen verschiedenen Situationen verlangt werden. Vornehmlich ist es für bestimmte Berufsgruppen erforderlich, weshalb es auch manchmal als medizinisches Tauglichkeitszeugnis bezeichnet wird. Ein solches ist zum Beispiel nötig für Piloten.
Doch das ärztliche Gutachten, um das es in diesem Text geht, ist ein verkehrsmedizinisches Gutachten zur Beurteilung der Fahrtauglichkeit. Gesetzlich ist ein solches ärztliches Gutachten übrigens in § 11 Satz 2 sowie in § 13 und § 14 der Fahrerlaubnis-Verordnung festgelegt. Bei bestimmten körperlichen und geistigen Einschränkungen kann laut Anlage 4 FeV auch ein ärztliches Fahrverbot verhängt werden.
Inhalt
Wann muss ein ärztliches Gutachten erstellt werden?
Das ärztliche Gutachten kann bei Drogen-, Alkohol- oder Medikamentenmissbrauch ebenso angefordert werden, wie bei körperlichen Beeinträchtigungen durch Erkrankungen oder aufgrund von neurologisch-psychischen Mangelerscheinungen. Hierzu gehören zum Beispiel Herz- und Gefäßerkrankungen, orthopädische Erkrankungen, Epilepsie, Stoffwechselerkrankungen oder Depressionen.
Wenn Sie ein ärztliches Gutachten für Ihren Führerschein vorlegen müssen, dann wird Ihnen das in der Regel schriftlich mitgeteilt. Ferner finden Sie in dem Schreiben die genauen Anlässe wegen derer die Fahrerlaubnisbehörde Zweifel an Ihrer Fahrtauglichkeit hegt.
Außerdem kann die Fahrerlaubnisbehörde Sie darüber informieren, wer ein solches medizinisches Gutachten für Sie erstellen kann. Das darf im Normalfall nicht Ihr Hausarzt sein. Es kommt dabei auf den jeweiligen Einzelfall bzw. den Anlass an, aber in der Regel führen die entsprechende Untersuchung folgende Stellen bzw. Ärzte durch:
- Gesundheitsamt
- Begutachtungsstelle für Fahreignung (BfF)
- Rechts- oder verkehrsmedizinische Fachärzte
- Betriebsärzte
Der Fahrer darf sich selbst für eine Stelle entscheiden, die die verkehrsmedizinische Begutachtung bei ihm durchführen sollen. Die Entscheidung darüber ist der Führerscheinstelle mitzuteilen, da diese im Vorfeld Kontakt zu dem Gutachter aufnimmt, um mit ihm alle Fragen bezüglich der Überprüfung der Fahreignung zu klären.
Wie wird ein ärztliches Gutachten erstellt?
Vom Umfang her ist ein ärztliches Gutachten zur Fahreignung weniger aufwendig als eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU). Kontrolliert werden soll insbesondere die Gesundheit des Fahrers. Daher spielt ein ärztliches Gutachten vornehmlich auch bei Krankheiten eine Rolle, die zu einer Beeinträchtigung beim Fahren mit dem Auto führen können. Im Vordergrund steht dabei an erster Stelle, die Sicherheit des Straßenverkehrs zu gewährleisten – sowohl für den Fahrer als auch für alle anderen Verkehrsteilnehmer.
Für ein ärztliches Gutachten können laut Ablauf folgende Tests und Untersuchungen anstehen:
- allgemeiner Zustand der Gesundheit
- Überprüfung der sechs Sinne und des zentralen Nervensystems
- Reaktionstest
- Belastbarkeitstest
- Kontrolle der psychischen Verfassung
- Durchchecken der Funktionsfähigkeit des Stütz- und Bewegungsapparates des Körpers
- Laboruntersuchungen
Ist das ärztliche Gutachten erstellt, dann können Autofahrer ihr Recht zur Einsicht in dieses nutzen (§ 11 FeV Satz 6). Um den Führerschein durch ein ärztliches Gutachten wiederzuerlangen, kann es hilfreich sein, mit dem Arzt über eventuelle Probleme zu reden. Er kann Ihnen Informationen über eventuelle Programme oder Kurse geben, die es Ihnen doch noch ermöglichen, ein Auto zu führen. Im besten Fall kann er Sie zudem dabei unterstützen.
Medizinisches Gutachten anfechten?
Ein ärztliches Gutachten kann mehrfach erstellt werden und zudem auch aufgrund verschiedener Sachverhalte. Natürlich können Sie das medizinische Gutachten anfechten. Dafür ist es möglicherweise sinnvoll, einen Rechtsanwalt aufzusuchen und mit ihm die Vorgehensweise sowie die Erfolgsaussichten zu bereden.
Was kostet ein ärztliches Gutachten?
Ein ärztliches Gutachten bringt Kosten mit sich, die der Patient zudem selber tragen muss. Pauschal kann an dieser Stelle leider kein Preis genannt werden. Daher ist es ratsam, noch vor der Untersuchung beim Arzt die Frage nach den fälligen Kosten für ein ärztliches Gutachten stellen.
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Tom V. meint
19. Dezember 2018 at 16:24
Guten Tag,
bei einem Freund von mir muss wirklich mal ein ärztliches Gutachten erstellt werden. Ich weiß nicht genau wie weit das mit seiner Depression fortgeschritten ist aber mir persönlich fällt es schon auf. Ich werde ihm mal raten sich ein Gutachten ausstellen zu lassen. Nur um sicher zu gehen, nicht das noch jemand zu schaden kommt. Danke für den Artikel.
Charlie Ö. meint
4. Dezember 2018 at 13:57
Hallo
Wie lange ist ein allgemeinarztliches Gutachten gültig?
Danke und VG
Leo meint
27. Oktober 2018 at 21:49
Nachdem ich ein fachärztliches Gutachten wegen Drogenbesitz vorlegen musste, wollte ich hier mal meine wichtigste Einsicht teilen: Man sollte auf gar keinen Fall zu einem der großen Anbieter, wie DEKRA oder TÜV und dergleichen gehen. Die rufen absolut unverschämte Preise ab. Der Kostenvoranschlag vom TÜV Süd Singen lag bei 695 Euro für ein Gutachten inklusive 2 Urintests. Bei einem freien Facharzt habe ich im Endeffekt nur 400 Euro gezahlt!!!! Es lohnt sich absolut ein paar Stunden in eine intensive Online-Recherche und ein bisschen Rumtelefonieren bei Ärzten zu investieren oder längere Anreisewege in Kauf zu nehmen. Die Stellen, die man von der Führerscheinstelle mitgeteilt bekommt sind auch nicht alle, die es gibt. Also Leute: Selber suchen!
Und falls man doch unter Druck schon eine Beauftragung an den TÜV oder so geschickt hat, kann man diesen innerhalb von 14 Tagen widerrufen! Und zwar innerhalb von 14 Tagen nach erhalt der Widerrufsbelehrung – und eine Widerrufsbelehrung bekommt man dort nie, also kann man eigentlich immer widerrufen! Das sind nämlich ganz normale Dienstleistungsverträge, die per Fernabsatzgeschäft geschlossen wurden und da gelten auch die selben regeln. Lasst euch da nichts anderes einreden. Ganz wichtig ist nur, dass man trotzdem die von der Fahrerlaubnisbehörde angegebene Frist zur Einreichung des Gutachtens inklusive der Drogenscreenings einhält! Das kann bei einem Anbieterwechsel natürlich knapp werden. Daher besser von vorne herein die Ruhe bewahren und erst nach dem günstigsten Anbieter suchen, bevor ihr einen Auftrag erteilt!
Florian K. meint
28. September 2018 at 21:27
Hallo, habe anfang August ein ärtzliches gutachten von der Führerscheinstelle durchführen müssen. Ende September habe ich die Ergebnisse bekommen: ich bin auf sämtliche Drogen negativ. Nun habe ich immernoch keine Antwort von der Führerscheinstelle bekommen. Kommt da noch irgendwie eine bestätigung das ich den Schein behalten kann? Oder könnte da noch eine 2. Begutachtung kommen? Danke.
Eule meint
9. August 2018 at 2:46
Hallo,
ich 32, bin etwas verunsichert. Ich möchte meinen Führerschein Klasse B machen, aber leider machen mir die Behörden zur Zeit Stress. Ich musste ein polizeiliches Führungszeugnis abgeben (ist das normal?), daraufhin wurde ich angeschrieben das ich zu einem neurologischen Gutachten kommen soll, weil ich vor 6 Jahren bei einer Aussage bei der Polize angegeben habe unter Angst und Panik Attacken, sowie Depressionen zu leiden. Zudem gab ich an Cannabis an diesem Tag geraucht zu haben. Ich habe mitlerweile Therapie gemacht und leide nun ab und an noch an leichten Depressionen, so das ich mich ab und zu für ein paar Tage (2-3) „einigel“. Damit kann ich aber gut leben. Kann schon irgendwie verstehen das die Behörden nun prüfen wollen ob ich in der lage bin ein Pkw zu führen bzw. den Anforderungen im Straßenverkehr gerecht zu werden. Im schreiben hieß es: ,,erhebliche bedenken“.
Aufgrund einer Aussage von vor fast 6 Jahren ??!!!
Ein größeres Problem stellt sich nun für mich da, dass ich in den letzen Jahren gelegentlich Cannabis zu mir genommen habe. 2 Jahre habe ich nun garnicht geraucht und leider wegen meines Jobs, Früh, Spät, Nachtschicht wieder die letzten 3 Monate regelmäßig geraucht habe, damit ich schlafen konnte.
Jetzt habe ich die Befürchtung das bei dem neurologischen Test Laborproben (Urin, Blut) genommen werden, aufgrund meiner Aussage von Dezember 2012. Antworte ich nicht in den nächsten 14 Tagen wird mir die Fahrerlaubnis verweigert. Melde ich mich binnen 14 Tage bekomme ich einen Termin beim Neurologen. Ich habe jetzt seit 1 Woche nichts mehr konsumiert. Ich weiß nicht wie schnell ich einen Termin beim Neurologen bekomme (normale Wartezeit mehrer Monate, aber durchs Amt geht das bestimmt binnen ein paar Tagen), ob die Zeit reicht um „sauber“ zu sein. Soll ich lieber einen Anwalt zu Rate ziehen ob das überhaupt alles so rechtens ist, oder soll ich es einfach durchziehen und hoffen das alles gut abläuft. 3-4 Wochen braucht der Körper mindesten um thc und Abfallprodukt cooh auszuscheiden. Manchmal auch bis zu 6 Wochen (individuell).
Ich bin am Arsch, vor allem weil ich die ganze Untersuchung auch noch zahlen muss. Ich habe gehört, versucht man den Termin zu schieben, machen die nicht mit.
Ideen, Ratschläge, ähnliches erwünscht.
Lg
Fabian meint
5. März 2018 at 13:59
Hallo, mir wurde vor 3 Jahren auf Grund von Cannabiskosum der Führerschein entzogen und eine MPU angeordnet um meinen Führerschein wieder zu erlangen.
Ich habe jedoch sehr große Angst vor der MPU. Zum Hintergrund: ich bin depressiv und habe eine lange Leidensgeschichte.
Meine Frage ist, ob mein Arzt mir ein Gutachten erteilen kann, dass ich meinen Führerschein wieder erlangen kann ohne eine MPU zu absolvieren. Sprich das der Arzt mit einem Gutachten bestätigt, dass ich nicht in der Lage bin eine MPU zu absolvieren, jedoch trotzdem noch geeignet bin um am Straßen Verkehr teil zu nehmen.
fuehrerscheinfix.de meint
9. April 2018 at 12:44
Hallo Fabian,
das psychologische Gespräch wird bei einer MPU in der Regel von Diplompsychologen geführt. Diese werden Ihre Krankheit mit Sicherheit in Ihre Bewertung einfließen lassen. Auch ein Vorbereitungskurs kann grundsätzlich helfen, Ängste zu verringern. In der Regel muss die Verkehrstauglichkeit durch eine dafür ausgewiesene Stelle bestätigt werden.
Ihr Team von Führerscheinfix.de
senora meint
2. November 2017 at 21:31
hallo, mkr wurde am 30.12.16. mein fs entzogen (1,4 promille), strafe: wg fahrlässigkeit 8 monate sperrfrist u geldstrafe. fs ende august neu beantragt. sperrfrist heute am 02.11.17 abgelaufen. führerscheinstelle wollte ärztl gutachten vom hausarzt (!) aufgrund früherer platzwunde am kopf, habe ich nach absprache gefaxt, – positiv (24.10.17), seitdem nix gehört… kann da noch eine mpu folgen oder bekomme ich den fs nun zurück?
fuehrerscheinfix.de meint
6. November 2017 at 9:34
Hallo senora,
für genaue Auskünfte Ihren Fall betreffend wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Behörde.
Das Team von fuehrerscheinfix.de
Manuela meint
2. November 2017 at 21:05
Hallo,
Ich habe meinen Führerschein wegen Alkohol am Steuer verloren 1,10 %
zu diesem Zeitpunkt nahm ich noch Medikamente gegen Angstörung hatte damals einen Burn Out
Dieses Medikament ist bereits abgesetzt und das Strassenverkehrsamt wollte ein ärztliches Attest haben von meinem Arzt
der hat alles ganz genau reingeschrieben. Das es zu keinen weitern Ausfällen mehr gekommen ist und ich keine Gefährdung im Strassenverkehr war und bin.
Strassenverkehrsamt gibt sich immer noch nicht damit zufrieden und möchte mich weiter zum Gesundheits Amt schicken. Was erwartet mich jetzt??
Ich bin gesund und nehme nichts mehr an Medikamenten. Meine sperrfrist ist auch jetzt um….ich weiss nicht mehr weiter
fuehrerscheinfix.de meint
6. November 2017 at 9:33
Hallo Manuela,
ein ärztliches Gutachten zur Fahreignung kann nicht jeder Arzt erstellen, sondern nur solche mit entsprechender Qualifikation. In der Regel besteht ein solches Gutachten aus einem Gespräch, der allgemeinen Untersuchung und ggf. aus labortechnischen Analysen, z.B. von abgenommenem Blut. Wenn Sie gesund sind, keine Medikamente mehr nehmen und auch sonst nichts dagegen spricht, wird der Arzt des Gesundheitsamtes Ihnen dies auch bestätigen. Er kann Sie auch beraten, was noch zu tun wäre, sollte eine Bestätigung der Fahreignung noch nicht möglich sein.
Das Team von fuehrerscheinfix.de
Janic meint
3. Oktober 2017 at 16:37
Hallo liebes Team 🙂
Vor einiger Zeit lief ein Verfahren gegen mich, weil mit der Besitz von Amphetamin vorgeworfen wurde.
Allerdings wurde dieses aufgrund mangelnder Beweise straflos eingestellt.
Dummerweise habe ich damals die Aussage gemacht, etwas konsumieren zu wollen, es allerdings nicht getan habe.
Kann mir das zum Verhängnis werde, d. h. berechtigt das die Führerscheinstelle eine MPU anzuordnen oder ein äG zu verlangen?
liebe Grüße
fuehrerscheinfix.de meint
9. Oktober 2017 at 10:59
Hallo Janic,
das ist schwer einzuschätzen. Eine MPU bzw. ein ärztliches Gutachten wird grundsätzlich dann angeordenet, wenn die betreffende Stelle befindet, dass Zweifel an Ihrer Tüchtigkeit bestehen. Es ist also Ermessenssache. Insofern müssen Sie wohl das Urteil abwarten.
Das Team von fuehrerscheinfix.de
CHRIs meint
23. September 2017 at 14:52
Hallo habe einen ich möchte dem Motorrad Führerschein machen Antrag schon weggeschickt und nach 6 Wochen Brief erhalten das die Führerscheinstelle bin einen ärztlichen Augen Gutachten haben möchte . Nun zu meiner Frage muss ich es den machen weil ich habe den Sehtest bestanden und wollen nun sowas haben danke vorab mit
fuehrerscheinfix.de meint
9. Oktober 2017 at 10:33
Hallo Chris,
ein ärztliches Gutachten ist eine verpflichtende Auflage, welche in der Regel strenger ist als ein bloßer Sehtest. Haben Sie eine solche Auflage erhalten, dann müssen Sie diese auch absolvieren. Weitere Fragen kann Ihnen Ihre Fahrschule oder auch ein entsprechender Arzt beantworten.
Das Team von fuehrerscheinfix.de
Gaby meint
23. September 2017 at 12:13
Hallo, habe vor circa 20 Jahren meinen Führerschein mit 1,68 Prom. abgenommen bekommen. Habe im Antrag angegeben das ich 2000 eine Entgiftung gemacht habe. Habe jetzt Post bekommen, das ich ein Ärztliches Gutachten machen muss. Haben mir auch einen Arzt genannt zu dem ich gehen soll. Darin steht das ich nachweisen muss das ich ein Jahr abstinent gelebt habe. Habe seit circa 1,5 jahren regelmäßige Blut abgeben müßen, wegen Hepatitis C. Reicht das dann aus? Bin auch im Methadon Programm seit 15 Jahren, das wissen die aber noch nicht. Ich weiß jetzt gar nicht wie ich mich verhalten soll? Die Untersuchung habe ich am 11.10.17 !
Ganz Liebe Grüße Gaby
fuehrerscheinfix.de meint
9. Oktober 2017 at 10:30
Hallo Gaby,
ein ärztliches Gutachten ist ein offizielles Dokument, welches spezifischen Auflagen entsprechen muss. Inwiefern Sie Ihre Blutspenden dafür verwenden dürfen, müssen Sie bei der ausstellenden Behörde, einer Fahrerlaubnisbehörde oder bei Ihrem Arzt/ Ihrer Ärztin erfragen. Letztere sollten Ihnen Ihre Fragen rund um das ärztliche Gutachten beantworten können.
Das Team von fuehrerscheinfix.de
ralf meint
9. Juli 2017 at 9:06
hallo
nachdem ich gleich am 9.8.17 mein abstinenzjahr hinter mir habe, ging ich davon aus, ziemlich zeitnah die mpu zu machen. nun bekam ich von der führerscheinstelle post mit der aufforderung, ein fachärztliches gutachten für fahreignung vorzulegen. der nächste freie termin bei dem von mir ausgewählten facharzt ist aber erst am 14.9.17. nun meine frage: muß das fachäztliche gutachten vor der mpu sein, oder kann ich zwischenzeitlich (um die zeit zu nutzen) die mpu machen un danach das fachärztliche gutachten? gibt es da eine gesetzliche regelung oder darf die führerscheinstelle selbst und frei über den ablauf entscheiden? für Ihre antwort bedanke ich mich jetzt schon! Ralf
fuehrerscheinfix.de meint
10. Juli 2017 at 9:09
Hallo Ralf,
die Bestimmung der Auflagen obliegt der Führerscheinstelle. Daher ist ein ärztliches Gutachten zu erbringen, wenn dies gefordert wird.
Ihr Team von fuehrerscheinfix.de
HS meint
19. April 2017 at 17:34
Hallo, ich habe eine Muskelkrankheit, fahre problemlos einen nicht umgebauten Pkw und wurde ärztlicherseits darauf hingewiesen, mir eine Fahrtauglichkeitsbescheinigung zu besorgen. Dies sei deshalb sinnvoll, weil im Falle eines Unfalls die Versicherung der Gegenseite sofort eine Mitschuld reklamieren würde.
Frage: Was muß ich tun, um eine solche Bescheinigung zu bekommen? An wen muß ich mich wenden?
Danke für die Antwort
fuehrerscheinfix.de meint
27. April 2017 at 8:55
Hallo,
wenden Sie sich an einen Arzt, welcher sich auf diesem Gebiet spezialisiert hat.
Ihr Team von fuehrerscheinfix.de
L.M.K meint
7. Januar 2017 at 0:47
Hallo, ich wurde mit Btm erwischt und wurde nun zu einem ärztliches Gutachten eingeladen. Da mein Verfahren aber immer noch läuft wollte ich wissen, ob der Arzt nur meine Gesundheit bzw. ob ich konsumiert habe checkt oder ob er auch so etwas wie eine Aussage von mir erstellen will, die dann auch an den Staatsanwalt bzw. Richter geht.
Vielen Dank
fuehrerscheinfix.de meint
9. Januar 2017 at 11:12
Hallo,
hier können Sie sich über die MPU bei Drogen informieren.
Ihr Team von fuehrerscheinfix.de
Sony84 meint
8. Dezember 2016 at 20:00
Hallo ich habe eine Frage
Ich hatte einen verkehrsmedizinischen Gutachten wegen THC und bei mir kam raus “ Kein Nachweis von Drogen “ und beim Gutachtenergebnis stand : Aus dem vorliegenden Sachverhalt lässt sich nicht bestätigen, dass Herr…….. derzeit Betäubungsmittel konsumiert. In der Vergangenheit lag am ehesten ein gelegentlicher Konsum von Cannabis vor.
Könnten Sie mir erklären was das zu bedeuten hat oder würde jetzt mein Führerschein entzogen werden.
Bitte um eine Antwort
fuehrerscheinfix.de meint
12. Dezember 2016 at 8:27
Hallo,
auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Thema Führerscheinentzug.
Ihr Team von fuehrerscheinfix.de
Peter R. meint
12. Oktober 2016 at 20:10
Hallo habe eine Frage
die Führerscheinstelle legt mir auf ein Verkerhrsmedizinisches Gutachten zu machen nach Führerscheinendzug. Laut Gericht konnte ich Führerschein gleich wieder neu beantragen nach 8 Monatige sperr, jetzt kommt die Führerscheinstelle mit diesem Gutachten…..habe in der Bau und Verkehrssicherung gearbeitet […] und muss da Leute Absichern können ist Staatlich Autobahnen und Bundesstraßen….
Die Führersccheinstelle will dieses Gutachten weil ich einen Herzinfakt hatte und regelmäßig auch zur kontrolle bin was dieser Stelle nicht laut Klinikbericht reicht da steht drin das ich nie Fahrverbot deswegen bekam wie Hoch sind kosten eines solchen Gutachtens ?????? wo kann ich einen Antrag stellen da ich Frührentner bin und ich auf den Führerschein angewiesen bin und wo bekomme ich Hilfe
fuehrerscheinfix.de meint
17. Oktober 2016 at 9:34
Hallo Peter,
es ist leider nicht möglich, pauschal einen Preis für das Gutachten zu nennen. Sie können aber beim Arzt nachfragen. Welcher Arzt ein Gutachten erstellen darf, hängt vom Einzelfall ab. Sie haben die Möglichkeit, bei der Fahrerlaubnisbehörde nachzufragen, welcher Arzt für Sie in Frage kommt.
Ihr Team von fuehrerscheinfix.de
Ihr Team von fuehrerscheinfix.de
M. meint
28. September 2016 at 7:36
Habe meinen Führerschein wegen 1.69 Alkohol abgeben müssen bei der mpu test alle negativ Gutachten durchgefallen wer kann mir kostenlos da helfen brauche ein Gutachter der mir die Eignung im Auto abnehmen kann in Mannheim
fuehrerscheinfix.de meint
4. Oktober 2016 at 9:51
Hallo,
hier können Sie sich über MPU-Begutachtungsstellen informieren.
Ihr Team von fuehrerscheinfix.de
Richard meint
8. September 2016 at 19:45
Hallo,
ich hatte vor 3 Monaten ein Kardiologisches Problem.Mir wurden drei Stent in meine Herzkranzgefäße eingesetzt.Hatte zwar keinen Herzinfarkt,aber
die Stent waren wegen der Stenose notwendig.Jetzt möchte ich gerne wieder meinen Beruf als Busfahrer ausüben,habe aber gehört,dass man hierfür
ein Verkehrsmedizinisches Gutachten benötigt bevor man wieder seine Fahrtätigkeit der Gruppe 2 ausüben darf.Ist das so richtig ? Und wenn ja,würde
ich gerne wissen,ob ich einfach zu einem Gutachter gehen kann,oder ob dass von der Behörde angeordnet wird.
Mit freundlichen Grüßen
Richard V.
fuehrerscheinfix.de meint
9. September 2016 at 16:29
Hallo Richard,
folgende Untersuchungen müssen Sie vorweisen, um einen Busführerschein der Klasse D zu gebrauchen:
– Untersuchung der Leistungsfähigkeit hinsichtlich Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung, Reaktionsfähigkeit
– ärztliche Untersuchung zum Ausschluss von Erkrankungen, die Ihre Eignung oder Ihre bedingte Eignung ausschließen
– Untersuchung des Sehvermögens hinsichtlich Ihrer Sehschärfe, Ihres Gesichtsfeldes sowie Ihres Farb- und Stereosehens
Diese Untersuchungen müssen Sie selbstständig durchführen lassen. Es bedarf dafür keiner behördlichen Anordnung.
Ihr Team von fuehrerscheinfix.de
Richard meint
9. September 2016 at 20:15
Hallo,
vielen Dank für Ihre Antwort.Das was Sie beschreiben ist die Führerscheinuntersuchung die alle 5 Jahre gemacht werden muss.Wenn man aber ein
Kardiologisches Problem hat,bedarf es einer anderen Untersuchung und zwar ein Verkehrsmedizinisches Gutachten.Ansonsten kann man nicht auf den Bus gehen.Und dieses Gutachten ordnet anscheinend die Behörde an.Jetzt stellt sich bei mir die Frage,ob ich zur Behörde gehen muss,damit ich dieses Gutachten machen kann.
Beste Grüße
Richard
fuehrerscheinfix.de meint
12. September 2016 at 9:57
Hallo Richard,
Sie haben die Möglichkeit, sich mit dieser Frage an die entsprechende Behörde zu wenden, die das Gutachten anordnet. Welcher Arzt ein solches Gutachten erstellen kann, hängt in der Regel vom Einzelfall ab.
Ihr Team von fuehrerscheinfix.de
Jürgen meint
18. August 2016 at 21:57
Hallo Führerscheinfix-Team,
muß meiner Zul.-Behörde ein ärztliches Gutachten z.Fahreignung vorlegen ( KEINE MPU !) Auslöser war Alkoholkonsum. Kein Delikt im Straßenverkehr! Also keine Trunkenheitsfahrt und deswegen auch keine MPU. Habe seit 8 Monaten keinen Alkohol konsumiert und belege das mit Laborwerten (großes Blutbild monatlich) und einem ärztlichen Attest. Ist das für die Untersuchung hilfreich?
Liebe Grüße
fuehrerscheinfix.de meint
22. August 2016 at 9:44
Hallo Jürgen,
das kommt ganz auf den individuellen Fall an.
Ihr Team von fuehrerscheinfix.de
A.H. meint
13. Oktober 2016 at 17:41
Laborwerte / Blut sind nicht aussagekräftig genug.
Du solltest Abstinenznachweise des Etg-Wertes im Urin bzw. der Haare vorlegen können – so wird es zumindest bei der MPU gefordert. Glaube kaum , dass es bei einem FÄ anders ist. Zudem ist es auch ohne direkte Teilnahme am Straßenverkehr möglich , die Fahrerlaubnis – bzw. Fahreignung entzogen zu bekommen .
S.a.a. meint
16. August 2016 at 11:49
Hallo ,
muss MU wegen Alkohol machen .
bin nicht gefahren aber im Auto gewesen und betrunken.
Polizei Meldung an Führerscheinstelle , die haben mir MU angefordert.
Was tun?
Habe 4 positive Mpu hinter mir.
MfG
S.a. a.
fuehrerscheinfix.de meint
22. August 2016 at 9:34
Hallo,
wir dürfen keine Rechtsberatung anbieten. Sie können sich aber an einen Anwalt wenden.
Ihr Team von fuehrerscheinfix.de
Julia meint
21. Juli 2016 at 11:16
Hallo, kann ein Nervenfachärztliches verkehrsmedizinisches Gutachten, ablaufen bzw. Seine Gültigkeit verlieren?
fuehrerscheinfix.de meint
25. Juli 2016 at 9:28
Hallo Julia,
wenn die Fahrerlaubnisbehörde ein neues Gutachten haben will, wir sie Ihnen das mitteilen.
Ihr Team von fuehrerscheinfix.de
Martin meint
21. Juli 2016 at 1:10
Hallo führescheinfix Team
Ich muss ein ärztliches Gutachten machen.
Ist da ein Drogentest mit inbegriffen?
fuehrerscheinfix.de meint
25. Juli 2016 at 9:20
Hallo Martin,
das hängt davon ab, weshalb die Fahrerlaubnisbehörde einen Nachweis über Ihre Fahrtauglichkeit haben will. Das sollte in dem betreffenden Schreiben stehen.
Ihr Team von fuehrerscheinfix.de
W. meint
14. Juli 2016 at 9:52
Hallo, mein Sohn hat nach einem provozierten Epilepsieanfall im Entlassungsschreiben des Krankehauses stehen: ein Jahr Fahrverbot. Den Führerschein hat er noch. Weder Polizei noch Führerscheinstelle sind eingeschaltet. Wie verhält er sich, denn nach den Richtlinien gibt es ein Fahrverbot für „mindestens drei Monate“.
fuehrerscheinfix.de meint
18. Juli 2016 at 9:34
Hallo W.,
wird können keine Rechtsberatung anbieten. Es ist möglich, sich in einem solchen Fall von einem Anwalt beraten zu lassen.
Ihr Team von fuehrerscheinfix.de
Christian meint
1. Mai 2019 at 9:02
Hallo… Ich habe der führerscheinstelle im Juli 2018 auf Anordnung ein positives Gutachten auf Grund meines Diabetes ausgehändigt allerdings haben die sich bis heute Zeit gelassen und alle fristen ausgenutzt um mich weiter hin zu halten. Nun möchte ich endlich zur mpu zugelassen werden und bekomme prompt zur Antwort, dass das Gutachten ja von letztem Jahr wäre und sie ja nicht wüssten wie es mir heute geht. Obwohl so ein Gutachten laut deren Aussage 4 Jahre seine Gültigkeit hätte.
O. l. meint
9. Juli 2016 at 23:06
Ist ein verkehrsmedizinische bei der Führerschein stelle gültig
L. O. meint
9. Juli 2016 at 19:04
Wird ein verkehrsmedizinisches Gutachten von der Führerschein stelle akzeptiert
Habe ein positives gutachten
L. O. meint
9. Juli 2016 at 19:02
Wird ein verkehrsmedizinisches Gutachten von der Führerschein stelle akzeptiert
fuehrerscheinfix.de meint
11. Juli 2016 at 9:56
Hallo L.O.,
ein verkehrsmedizinisches Gutachten muss in der Regel von bestimmten Stellen ausgestellt werden: Gesundheitsamt, Begutachtungsstelle für Fahreignung, Rechts- oder Verkehrsmedizinische Fachärzte oder Betriebsärzte.
Ihr Team von fuehrerscheinfix.de
Cemoh meint
21. Mai 2016 at 8:01
Jo Leute, hab ein Problem, habe vor paar Wochen regelmäßig bzw alle 3 Tage ein Kopf gras geraucht, habe es aber jetzt seid ca 1 Woche komplett eingestellt, da ich den Bus Führerschein machen, ich fange am 20.06 in der fahrschule an, danach werde ich ein ärztliches gutachten machen müssen, wo ich auch nochmal ein Termin für bekomme, wie lange die Zeitspanne zum termin ist weiss ich aber nicht, wollte wissen ob es zeitlich möglich ist/wäre, das ich bis dahin die thc Werte abbauen kann? So das ich den Führerschein machen kann, oder muss ich mir jetzt sorgen machen, das die Zeit nicht reicht? :/
fuehrerscheinfix.de meint
23. Mai 2016 at 11:51
Hallo Cemoh,
nach einmaligem Konsum ist THC ungefähr zwei bis drei Tage nachweisbar, bei täglichem Konsum liegt dieser Wert bei ungefähr zehn Tagen. Bei mehrmaligem täglichen Konsum über einige Wochen kann die Droge in der Regel nach bis zu ungefähr 20 Tagen noch nachgewiesen werden.
Ihr Team von fuehrerscheinfix.de
Wolfgang L. meint
8. Januar 2019 at 14:45
THC kann aber auch noch nach drei Monaten im Urin oder Haar nachgewiesen werden!
Quincy meint
7. April 2016 at 5:49
Hallo habe bald ein Äg wegen btm nun ist es so das mich die behörde darum bittet mein urin und blut dort zu testen, das wird auch clean sein,nur habe ich lange haare in denen man vielleicht etwas finden wird, kann ich die haare behalten oder sollte ich diese lieber kürzen?
fuehrerscheinfix.de meint
11. April 2016 at 10:12
Hallo Quincy,
mit einer solchen Frage sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden, da wir keine Beratung in dieser Richtung erteilen dürfen.
Ihr Team von fuehrerscheinfix.de
Tekkel meint
21. Oktober 2016 at 20:26
Und wie gings bei dir aus? Musste ich auch machen meine 2Urinproben waren negativ desweitern schilderte der Arzt mein allgemeinzustand als positiv ein. Trotzdem schrieb er am Ende vom Gutachten ich hätte ein Drogenproblem.
Chris meint
10. Januar 2018 at 17:35
Und wie ging’s weiter hast du es irgendwie lösen können
Andreas meint
17. März 2016 at 13:49
wie erfahre ich denn, wer die ärztliche Untersuchung durchführt? gibt es da vorgaben? wo steht es? kann ich einfach meinen huasarzt darum bitten?
fuehrerscheinfix.de meint
21. März 2016 at 9:18
Hallo Andreas,
in der Regel wird ein ärztliches Gutachten von Betriebsärzten, rechts- oder verkehrsmedizinischen Fachärzten, dem Gesundheitsamt oder der Begutachtungsstelle für Fahreignung (BfF) erstellt. Ihren Hausarzt können Sie dementsprechend nicht darum bitten.
Ihr Team von fuehrerscheinfix.de
Xaver meint
4. März 2016 at 13:16
Hallo ans führerscheinfix-Team,
ich habe mal eine Frage zum medizinischen Gutachten. Wann genau kann es denn angefochten werden? Vor allem wenn es um die Reaktionsfähigkeit eines älteren Menschen geht?
fuehrerscheinfix.de meint
7. März 2016 at 9:34
Hallo Xaver,
wir würden Ihnen empfehlen, sich mit diesen Fragen an einen Rechtsanwalt zu wenden, da wir keine Rechtsberatung erteilen dürfen.
Ihr Team von fuehrerscheinfix.de