Das Wichtigste zur Abstandskontrolle
Durch eine Abstandskontrolle können Polizeibeamte feststellen, ob sich Verkehrsteilnehmer an den vorgegebenen Mindestabstand halten. Dieser ist für die Sicherheit im Straßenverkehr von besonderer Bedeutung. Wird der Abstand unterschritten, drohen Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog.
Die Abstandskontrolle wird häufig außerorts durchgeführt. Dafür können zwei unterschiedliche Verfahren zum Einsatz kommen: Die Abstandsmessung von einer Brücke herab oder per Videonachfahrsystem.
Eine Abstandsunterschreitung kann harte Sanktionen nach sich ziehen. Je nach Abstand und gefahrener Geschwindigkeit sind Bußgelder bis zu 400 Euro möglich. Zudem sind für schwere Verstöße auch Punkte in Flensburg und Fahrverbote vorgesehen.
Bußgeldrechner für Abstandsverstöße
Abstandkontrolle bei Lkw und Pkw
Inhalt
Fährt ein Verkehrsteilnehmer zu dicht an das vorausfahrende Fahrzeug auf, kann es zu schwerwiegenden Unfällen kommen, wenn der Vordermann plötzlich bremsen muss. Von daher müssen alle Verkehrsteilnehmer stets einen Sicherheitsabstand einhalten.
Wie groß der Abstand sein muss, hängt vor allem mit der gefahrenen Geschwindigkeit zusammen. Genau festgelegt ist der Sicherheitsabstand gesetzlich nicht. Es gelten aber die folgenden beiden Faustregeln:
- Innerhalb geschlossener Ortschaften sollten Sie etwa drei Fahrzeuglängen Platz lassen.
- Außerhalb geschlossener Ortschaften sollte der Mindestabstand etwa den halben Tachowert betragen.
Für Fahrten mit einem Lkw gelten besondere Regelungen, welche in § 4 Absatz 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) festgehalten sind:
Wer einen Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t oder einen Kraftomnibus führt, muss auf Autobahnen, wenn die Geschwindigkeit mehr als 50 km/h beträgt, zu vorausfahrenden Fahrzeugen einen Mindestabstand von 50 m einhalten.
Um zu überprüfen, ob diese Vorgaben eingehalten werden, kann die Polizei eine Abstandskontrolle bei Pkw- und Lkw-Fahrern durchführen. Häufig erfolgt diese auf der Autobahn durch eine Brückenabstandsmessung.
Zu diesem Zweck werden auf einer Brücke zwei Kameras installiert, welche auf einer Länge von etwa 700 Metern Aufnahmen anfertigen. Die gesammelten Daten und das Videomaterial werden von Beamten vor Ort ausgewertet, die bei einem Abstandsverstoß dafür sorgen können, dass der Blitzer auslöst und ein Foto anfertigt.
Gut zu wissen: Auch durch sogenannte Videonachfahrsysteme kann eine Abstandskontrolle im Straßenverkehr erfolgen. Die Beamten werden dabei einem Fahrzeug hinterherfahren und dabei Videoaufnahmen anfertigen, anhand welcher der Abstand ermittelt werden kann.
Abstand nicht eingehalten: Diese Sanktionen drohen
Doch was droht Verkehrsteilnehmern, welche die Vorgaben zum Mindestabstand ignorieren? Der Bußgeldkatalog sieht für diese Ordnungswidrigkeit harte Sanktionen vor. Die Geldbußen bewegen sich zwischen 25 und 400 Euro.
Betrug der Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes, müssen Kfz-Fahrer zudem mit einem Punkt in Flensburg rechnen. Fahrverbote drohen ab einem Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes.
Unsere Tabelle fasst Ihnen die Sanktionen bei den einzelnen Geschwindigkeiten noch einmal zusammen:
Zwar gelten die Verfahren zur Pkw- und Lkw-Abstandskontrolle als zuverlässig, dennoch können Fehlmessungen nicht zu 100 Prozent ausgeschlossen werden. Haben Sie also Zweifel an einem Messergebnis, besteht die Möglichkeit, einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen.
Diesen müssen Sie innerhalb von zwei Wochen nach dem Erhalt schriftlich an die zuständige Bußgeldstelle schicken. Sind Sie wegen der Formulierung nicht sicher, kann Sie ein Anwalt für Verkehrsrecht beraten. Dieser kann in aller Regel auch die Erfolgsaussichten realistisch einschätzen.
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