Bußgeldtabelle und Bußgeldrechner
Das Wichtigste zum Abstand
Grundsätzlich muss bei der Teilnahme am Straßenverkehr immer der Mindestabstand eingehalten werden. Dieser gilt allerdings nicht nur zum vorausfahrenden Fahrzeug, denn darüber hinaus schreibt der Gesetzgeber auch einen Seitenabstand vor.
Welche Faustregel für den Sicherheitsabstand außerhalb geschlossener Ortschaften gilt, erfahren Sie hier.
Hier finden Sie unsere Bußgeldtabelle und den Bußgeldrechner.
„Mindestens „halber Tacho“ Abstand halten“, heißt es auf deutschen Autobahnen. Dabei handelt es sich um eine Faustregel, keine Verkehrsregel nach der Straßenverkehrsordnung (StVO). Tatsächlich ist der Abstand, weil das Verkehrsgeschehen sehr komplex ist, eher abstrakt geregelt. Trotzdem gibt es Regeln, auf deren Grundlage Abstandsvergehen geahndet werden. Denn ausreichend Sicherheitsabstand zu halten, ist wichtig, um andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden. Dieser Artikel erklärt Ihnen, wie der Abstand im Verkehr gemessen wird, welche Konsequenzen ein Abstandsverstoß hat und wie ein solcher vermieden werden kann.
Zu dichtes Auffahren hat Konsequenzen. Dabei handelt es sich meistens um ein Bußgeld. Je nach Schwere des Verstoßes können auch Punkte in Flensburg dazu kommen. Dabei ist es nicht leicht, den einzuhaltenden Mindestabstand zu ermitteln. Schließlich hängt dieser von verschiedenen Faktoren ab und ist darüber hinaus nur abstrakt geregelt. Wie hoch der Sicherheitsabstand sein muss, ist abhängig von der Geschwindigkeit mit der ein Fahrzeug unterwegs ist. Dem Bußgeldkatalog für Abstand können Sie die Höhe des Bußgelds entnehmen.
Spezifische Ratgeber zum Thema Abstand
Inhalt
Wann und wie wird ein Abstandsverstoß geahndet?
Abstandsmessung
Ob der Mindestabstand zum voranfahrenden Auto eingehalten wird, lässt sich durch entsprechende Messgeräte ermitteln. Besonders häufig kommt hier, ähnlich wie bei der Geschwindigkeitsmessung, die Videoüberwachung zum Einsatz. Abstandsmessung kann dabei sowohl mobil als auch stationär erfolgen. Allerdings können Polizeibeamten zu dichtes Auffahren auch ohne technische Hilfsmittel feststellen. Um die Genauigkeit der Abstandsmessung zu erhöhen, wird idealerweise eine Kombination aus Videoüberwachung und optischer Messung ohne technischer Hilfsmittel verwendet.
Abstandsmessung durch Videoüberwachung
Bei der Abstandsmessung durch mobile Videoüberwachung wird ein Kamerasystem mit Videoanlage benutzt, welches bereits im Fahrzeug der Polizei verbaut ist. Dabei müssen Abstand und Winkel des Gerätes für die gesamte Strecke und Dauer der Messung gleich bleiben. Stationäre Videoüberwachung findet zumeist auf Autobahnbrücken statt. Das Gerät nimmt einen markierten Bereich der Autobahn auf. Anhand der darauf gewonnenen Fotos lässt sich dann der Abstand eines Fahrzeugs zum anderen feststellen.
Optische Abstandsmessung ohne Messgeräte
Optische Abstandsmessung ohne technische Hilfsmittel liefert nur dann ein brauchbares Ergebnis, wenn das Fahrzeug über eine längere Strecke hinweg geprüft wird. Eine Fahrstrecke von ungefähr 600 Metern gilt hier als ausreichend.
Sicherheitsabstand selbst berechnen
Natürlich möchte niemand von der Polizei auf mangelnden Sicherheitsabstand aufmerksam gemacht werden. Deshalb gibt es einfache Regeln anhand derer jeder Fahrer selbst überprüfen kann, ob der Mindestabstand zum Vordermann eingehalten wird. Zum einen gibt es die allseits bekannte Regel „Abstand gleich halber Tacho“. Jemand der mit 100 km/h unterwegs ist, muss die Hälfte davon, also 50 Meter, Abstand halten. Leider erleichtert diese Faustregel nicht unbedingt die Einschätzung des Abstands in Metern. So gelingt es Ihnen ganz einfach: Merken Sie sich einen Punkt am Straßenrand, beispielsweise einen der schwarz-weißen Leitpfosten am Fahrbahnrand, und zählen Sie die Sekunden, die Ihr Fahrzeug benötigt, bis es dieselbe Stelle passiert. Dies hilft Ihnen einen zwei bzw. drei Sekunden Abstand einzuhalten.
Weitere Informationen zum Mindestabstand finden Sie im folgenden Video:
Bußgeldrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen
Nicht jede negativ ausfallende Abstandsmessung zieht eine Strafe nach sich. Dabei ist es wichtig, zwischen Bußgeld und Strafe zu unterscheiden. Zu dichtes Auffahren kann immer mit einem Bußgeld, aber nicht immer mit einer Strafe geahndet werden. Strafrechtliche Konsequenzen hat ein Abstandsverstoß dann, wenn andere Verkehrsteilnehmer gefährdet wurden.
Bußgeld
Stellt sich bei einer Abstandsmessung heraus, dass der Abstand nicht eingehalten wurde, zieht dies in erster Linie ein Bußgeld nach sich. Die Höhe des Bußgeldes richtet sich nach der Geschwindigkeit des Fahrzeugs. Je schneller Sie mit Ihrem Auto unterwegs sind, desto höher fällt das Bußgeld bei einem Abstandsverstoß aus. Beträgt der Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes, müssen Sie mit einem Bußgeld von 75 Euro rechnen. Wie hoch das Bußgeld ausfällt, entnehmen Sie der Tabelle. Bei nur 4/10 Abstand beträgt das Bußgeld 100 Euro. Ziehen Sie den Bußgeldkatalog zurate um die Höhe des Bußgelds zu ermitteln.
Strafe
Strafbar ist ein Abstandsverstoß dann, wenn ein grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Verhalten vorliegt. Wenn beispielsweise durch ein falsches Überholmanöver andere Verkehrsteilnehmer oder Wertgegenstände gefährdet werden, liegt nicht nur ein Abstandsverstoß, sondern auch ein Gefährdungsdelikt vor. In diesem Fall droht nach einem Abstandsverstoß ein Fahrverbot oder sogar eine Freiheitsstrafe.
Sicherheitsabstand und Seitenabstand – das müssen Sie beachten
Sicherheitsabstand bezeichnet ganz allgemein eine zeitliche oder räumliche Distanz zu einem anderen Objekt und dient der Gefahrenvermeidung. Im Straßenverkehr wird zwischen dem Sicherheitsabstand nach vorne und zur Seite unterschieden. Ähnlich wie die Faustregel „halber Tacho“ den Mindestabstand auf der Autobahn nur abstrakt regelt, wird auch der Abstand zur Seite mit dem unbestimmten Rechtsbegriff ausreichender Seitenabstand definiert (§5 Abs. 4. Satz 2 StVO). Trotz Interpretationsspielraum kann je nach Fahrzeug von einem ungefähren Seitenabstand ausgegangen werden, dieser ist abhängig von der Länge des Fahrzeugs. Bei einspurigen Fahrzeugen, beispielsweise Motorrädern, muss der Abstand zur Seite mindestens 1,5 Meter betragen. Bei mehrspurigen Fahrzeugen 1 Meter. Wird ein Bus überholt, sollten mindestens 2 Meter Abstand eingehalten werden.
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