Bußgeldtabelle: Wiederrechtliche Nutzung einer Blitzer-App oder eines Radarwarners
Verstoß | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Blitzer-App, Radarwarner oder Störgeräte genutzt | 75 Euro | 1 |
Andere Verkehrsteilnehmer per Lichthupe vor Radarfallen gewarnt | 5 Euro | |
... dabei Andere belästigt | 10 Euro |
Das Wichtigste zu Blitzer-Apps
Nein, Sie dürfen während der Fahrt nicht durch eine Blitzer-App vor Radarfallen gewarnt werden. Mehr dazu lesen Sie hier.
Ja, sollten Sie erwischt werden, wie Sie während der Fahrt so eine App laufen lassen, drohen 75 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.
Warnung vor Radarfallen: Ist das erlaubt?
Obwohl Blitzer eigentlich dazu beitragen sollen, die Verkehrssicherheit zu verbessern, werden sie von Autofahrern eher als Hindernisse wahrgenommen. Damit diese nicht in die Falle tappen, hören sie den Verkehrsfunk, lassen sich vom Navi warnen oder nutzen eine Blitzer-App.
Die Rechtslage hierzu ist in Deutschland noch nicht ganz so eindeutig. Eine Blitzer-App auf dem Handy zu installieren ist durchaus erlaubt – ob und wann diese genutzt werden darf, um sich davor zu schützten, geblitzt zu werden, ist jedoch eine gänzlich andere Frage.
Ist sogar der Erwerb solcher Radarwarner (auch: Blitzerwarner) verboten? Falls ja, ist dann ein Navi mit integriertem Radarwarner ebenfalls nicht erlaubt? In diesem Ratgeber klären wir, ob Blitzer-App und Blitzerwarner legal sind.
Inhalt
Streit um die Verwendung einer Radar- oder Blitzer-App: Das steht im Gesetz
In den letzten Jahren mussten sich Rechtsexperten und Anwälte zunehmend mit Themen des digitalen Fortschritts befassen, die im deutschen Recht noch nicht eindeutig geklärt sind. Gelten beispielsweise für die Smartwatch am Steuer dieselben Regeln wie für das Handy oder Smartphone im Auto? Ähnlich problematisch verhält es sich mit Blitzer-Apps.
Werfen wir diesbezüglich zunächst einen Blick in die Straßenverkehrsordnung (StVO):
Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte) (§ 23 Abs. 1c StVO.
Obwohl Juristen oft argumentieren, dass die Norm sich in erster Linie auf Störgeräte und nicht auf Radarwarner beziehe, urteilten Gerichte bisher anders. Demnach ist die Nutzung einer Blitzer-App oder eines Radarwarners für Autofahrer verboten.
Blitzer-App herunterladen und nutzen: Zwei verschiedene Paar Schuhe
Als Autofahrer dürfen Sie also kein Gerät nutzen, welches Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzeigt oder stört. Allerdings ist es dem Gesetzestext zufolge nicht ausdrücklich verboten …
- eine Blitzer-App herunterzuladen oder
- ein solches Warngerät zu besitzen oder zu kaufen.
Das bedeutet, dass Sie eine Blitzer-App auf dem Handy bzw. ein Radarwarngerät im Auto mitführen dürfen, solange diese bzw. dieses nicht betriebsbereit ist. Das Verbot bezieht sich also nur auf die Nutzung, nicht auf den Besitz oder Erwerb solcher Anwendungen oder Geräte. Daraus folgt, dass Sie eine Blitzer-App …
- herunterladen und
- vor der Fahrt zurate ziehen dürfen,
- sofern Sie diese nicht während der Fahrt nutzen.
Sind Radarwarner im Navi erlaubt?
Navigationsgeräte sind ausgefuchste kleine Helfer im Straßenverkehr. Wenn sie uns nicht gerade den Weg weisen, machen sie uns auf allerlei Dinge im Verkehr aufmerksam. Ändert sich das Tempolimit auf einer Strecke, befindet sich eine Schule oder ein Kindergarten in der Nähe oder nähern wir uns einer Abstandskontrolle, schlägt das Gerät Alarm.
Wenn schon die Blitzer-App verboten ist, wie kann eine Warnfunktion dann im Navi erlaubt sein? Tatsächlich ist sie es nicht. Es gelten dieselben Regeln wie bei der Blitzer-App: Erlaubt ist die Nutzung höchstens vor der Fahrt, jedoch nicht währenddessen.
Das bedeutet aber nicht, dass Sie sich von Ihrem Navi trennen müssen und künftig nie wieder damit unterwegs sein dürfen. Vielmehr sollten Sie die Funktion deaktivieren.
Darf ich andere Autofahrer vor Radar- oder Blitzerfallen warnen?
Sie lassen sich zwar nicht vor Radarfallen von einer App warnen, halten aber trotzdem nicht viel von Geschwindigkeitskontrollen? Damit sind Sie nicht alleine. Es ist im Straßenverkehr gängige Praxis, den entgegenkommenden Verkehr auf einen Blitzer aufmerksam zu machen.
Dies geschieht durch Gesten oder das kurze Betätigen der Lichthupe (= kurzes Lichtsignal per Fernlicht). Letztere darf gemäß § 16 StVO jedoch nur in ganz bestimmten Situationen eingesetzt werden.
Das Warnen anderer Verkehrsteilnehmer vor einer Verkehrskontrolle gehört nicht dazu. Im Gegenteil: Dies kann § 16 StVO zufolge als „missbräuchliches Leuchtzeichen“ gewertet und mit 5 Euro Bußgeld geahndet werden – 10 Euro, wenn Sie dabei andere Verkehrsteilnehmer belästigen.
Handzeichen kommen als Warnung jedoch infrage. Achten Sie nur darauf, Andere damit nicht zu gefährden. Das heißt, auch ohne Blitzer-App können sich Autofahrer im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten gegenseitig vor Radarfallen warnen.
Bildnachweise: fotolia.com/Sven Grundmann, fotolia.com/GKSD, istockphoto.com/villiers, istockphoto.com/choja
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