Das Wichtigste zum Bußgeld nach einem Auffahrunfall
Erfahrungsgemäß trifft oft den Auffahrenden die Schuld, weil er zu schnell war oder den Sicherheitsabstand nicht eingehalten hat. Allerdings kann auch der Vorausfahrende den Unfall verschuldet haben, indem er abrupt oder grundlos bremste.
Wie hoch das Bußgeld im Einzelfall ausfällt, hängt davon ab, gegen welche Vorschriften der Unfallverursacher verstoßen hat. Näheres können Sie unserer Bußgeldtabelle entnehmen. Nutzen Sie auch unseren Bußgeldrechner.
Im Falle eines Personenschadens muss er sich unter Umständen wegen fahrlässiger Körperverletzung vor dem Strafgericht verantworten. Hinzu kommen drei Punkte in Flensburg und ggf. ein Fahrverbot.
Bußgeldkatalog: Auffahrunfall
Ursache für den Auffahrunfall | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Abstandsverstoß | |||
... bei bis zu 80 km/h | 35 Euro | ||
... bei mehr als 80 km/h | 75-320 Euro | 1 | |
... bei mehr als 100 km/h | 75-320 Euro | 1-2 | 1-3 Monate |
... bei mehr als 130 km/h | 100-400 Euro | 1-2 | 1-3 Monate |
Verbotswidriges Überholen | |||
... innerorts | 35 Euro | ||
... außerorts | 145 Euro | 1 | |
Vorfahrtsmissachtung | 120 Euro | 1 | |
Fehlerhaftes bzw. ordnungswidriges Abbiegen | 35 Euro | ||
... ohne Rücksicht auf z. B. Fußgänger | 70 Euro | 1 | |
... ohne ein entgegenkommendes oder in gleicher Richtung fahrendes Kfz durchfahren zu lassen | 85 Euro | 1 |
Bußgeldrechner: Unfall
Konsequenzen nach einem Auffahrunfall
An der Ampel zu spät gebremst, beim Abbiegen nicht richtig aufgepasst oder das Vorfahrtsschild übersehen – schon kracht es. Nach einem Auffahrunfall ist die erste Sorge meistens: „Wer hat Schuld? Zahlt die Versicherung den Schaden am Fahrzeug?“
Erst später kommt den meisten noch ein anderer Gedanke in den Sinn: „Wird ein Auffahrunfall mit einem Bußgeld sanktioniert?“ Wie wir im Folgenden näher erklären, zieht nicht der Unfall per se Sanktionen und einen Bußgeldbescheid nach sich. Vielmehr kommt es darauf an, welche Ordnungswidrigkeit überhaupt zu dem Auffahrunfall geführt hat.
Kommen nach einem Auffahrunfall ein Bußgeld, ein Verwarnungsgeld oder eine Geldstrafe infrage? Welche Verstöße führen zum Auffahrunfall und welche Sanktionen sind dafür vorgesehen? Was sieht der Bußgeldkatalog vor? Antworten finden Sie in diesem Ratgeber.
Inhalt
Auffahrunfall: Für das Bußgeld ist die Unfallursache ausschlaggebend
Ein Unfall selbst ist kein im Tatbestandskatalog genannter Verkehrsverstoß, weshalb nicht der Auffahrunfall mit einem Bußgeld sanktioniert wird. Vielmehr kommt es immer auf die Unfallursache an. Bei jedem noch so kleinen Auffahrunfall wird die Polizei in der Regel zunächst vermuten, dass dieser aufgrund einer Ordnungswidrigkeit zustande kam.
Ob und in welcher Höhe nach einem Auffahrunfall ein Bußgeld droht, hängt deshalb davon ab, auf welchen Verkehrsverstoß dieser zurückzuführen ist. Ein Verwarnungs- oder Bußgeld kann dem Auffahrunfall folgen, wenn eine Ordnungswidrigkeit dazu geführt hat. Beispielsweise:
- Vorfahrtsmissachtung
- Abstandsverstoß
- Falsches Überholen oder Abbiegen
Nach dem Auffahrunfall: Verwarnungsgeld, Bußgeld oder Geldstrafe?
Allerdings ist auch hierbei die Schwere des jeweiligen Verstoßes ausschlaggebend. Bei einem geringen Abstandsverstoß (z. B. Abstand bei einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 80 km/h nicht eingehalten) kommen Sie unter Umständen selbst bei einem Unfall noch mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 35 Euro davon. Wenn Sie mit einer höheren Geschwindigkeit unterwegs sind, den Abstand nicht eingehalten haben und es kommt zum Auffahrunfall, kann ein Bußgeld von bis zu 400 Euro anfallen.
Führte eine Straftat zu dem Auffahrunfall, ist ein Bußgeld in der Regel nicht mehr ausreichend. Hat es geknallt, weil Sie z. B. aufgrund von Alkohol am Steuer nicht fahrtüchtig waren, kann dies ein Strafverfahren bzw. eine Geld- oder Freiheitsstrafe nach sich ziehen.
Es droht mehr als ein Bußgeld, wenn beim Auffahrunfall eine Person zu Schaden kam
Nicht nur die Schwere des Verstoßes, sondern auch das Ausmaß des Unfalls wirkt sich auf die Sanktionen aus. Geht ein Auffahrunfall auf fahrlässige Körperverletzung zurück, sind Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot unter Umständen nicht mehr ausreichend.
Ist der Tatbestand der fahrlässigen Körperverletzung nach § 229 Strafgesetzbuch (StGB) erfüllt, liegt eine Straftat vor. In diesem Fall kommt es nicht zum Bußgeldverfahren. Stattdessen ist mit einem Strafverfahren zu rechnen.
Im Rahmen der Ermittlungen erhalten Betroffene dann üblicherweise einen Brief, in dem sie über das Verfahren informiert und ggf. zu einer Vernehmung vorgeladen werden. Ob und in welcher Höhe dann eine Geld- oder Freiheitsstrafe verhängt wird, entscheidet dann ein Gericht. In so einem Fall kann es sich lohnen, einen Anwalt zurate zu ziehen.
Video: Ursachen für Auffahrunfälle
Bildnachweise: fotolia.com/Andrey Popov, fotolia.com/Pink Badger
Hinterlassen Sie einen Kommentar