Das Wichtigste zum Busführerschein D
Um den D-Führerschein erwerben zu können, müssen Sie das Mindestalter von 24 Jahren erreicht haben. Wenn Sie den Beruf des Berufskraftfahrers lernen, ist es bereits am 23 Jahren möglich. Wenn die Fahrten nicht länger als 50 km sind, dann kann der Führerschein bereits am 21 Jahren erworben werden. Wenn Sie eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer machen und gleichzeitig nicht mehr als 50 km fahren, können Sie auch schon ab 20 Jahren den D-Führerschein erlangen.
Im Gegensatz zu vielen anderen Führerscheinklassen hat der D-Führerschein eine Gültigkeitsdauer von 5 Jahren. Auch eine Verlängerung des Führerscheins ist maximal 5 Jahre gültig.
Je nach Bundesland und Fahrschule liegen die Kosten des Führerscheins zwischen 4000 und 5000 Euro.
Selbst den Bus fahren – Der Busführerschein D
Der öffentliche Nahverkehr ist Dreh- und Angelpunkt einer funktionstüchtigen Infrastruktur. Neben S- und U- oder Straßenbahn ist der Bus ein wesentlicher und vielerorts sogar einziger öffentlich organisierter Bestandteil dieser Transportkultur.
Ähnlich wie die Fahrer eines Lkw tragen Busfahrer beim Fahren eine hohe Verantwortung, wenn sie tags und nachts ihre Fahrgäste von A nach B bringen. Diese verstärkten Anforderungen an der Verkehrsteilnahme zeigen sich bereits beim Busführerschein.
Um diesen zu erwerben, müssen Anwärter bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Welche das sind und was sonst noch wichtig für das Thema Busführerschein ist, erfahren Sie hier.
Inhalt
Der Busführerschein D und seine Einordnung in die unterschiedlichen Führerscheinklassen
Ähnlich wie bei der Unterteilung der Führerscheinklassen beim LKW gehört auch der Busführerschein D einer von vier Führerscheinklassen an. Neben ihm existieren noch der Busführerschein D1, D1E und DE. Bei den Klassen D1E und DE handelt es sich um Anhängerqualifikationen. Sie erhöhen die zulässige Gesamtmasse von Anhänger und Zugfahrzeug.
Die vier Klassen vom Busführerschein waren früher der Führerscheinklasse „Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in KOM“ zusammengefasst, wobei KOM für Kraft-Omnibus steht.
Während der Busführerschein D1 als „kleiner“ Busführerschein gilt, ist der Führerschein der Klasse D der große Bruder. Konkret bezieht sich die Fahrerlaubnis der Klasse D auf Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als acht Personen, den Fahrer nicht miteingerechnet, gebaut und ausgelegt sind.
Der Busführerschein D ist für sämtliche gewerblich durchgeführte Fahrgasttransporte von mehr als acht Personen notwendig. Es ist also ein Führerschein, der auf Personenbeförderung ausgerichtet ist. Das umfasst die öffentlichen Verkehrsmittel ebenso wie kostenpflichtige Reisebusse. Lkw sind hiervon ausgeschlossen, da diese dem Gütertransport dienen.
Die Fahrzeugtypen, für die der Busführerschein D gilt, sind durch eine maximale Fahrzeuglänge von acht Metern gekennzeichnet. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf 750 kg nicht übersteigen. Eine Entgrenzung dieses Gewichts kann durch die Führerscheinerweiterung DE erfolgen, bei welcher die zulässige Gesamtmasse vom Anhänger 750 kg übersteigen darf. Die gleiche Systematik erfolgt bei der Klasse D1. Hier erhöht die Fahrerlaubnis der Klasse D1E die Anhängelast.
Die besonderen Anforderungen an den Busführerschein und seinen Besitzer
Wenn Sie sich als Fahrgast in einen Bus setzen, müssen Sie der Person hinter dem Steuer notwendigerweise eine große Portion Vertrauen entgegenbringen. Anders als beim Pkw gilt es hier eine große Personenanzahl sicher durch den Straßenverkehr zu bewegen. Damit diese Erwartung auch nicht enttäuscht wird, müssen sich Busfahrer beim Erwerb vom Busführerschein besonderen Anforderungen stellen.
Zunächst einmal beträgt das Mindestalter für den Führerschein beim Bus 24 Jahre. Zusätzlich ist das Vorhandensein des PKW-Führerscheins B zwingend erforderlich.
Hinsichtlich des Alters gibt es jedoch Ausnahmen. So kann auch ein Führerscheinanwärter mit 23 Jahren den Busführerschein machen, wenn er eine Ausbildung und Prüfung entsprechend dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG), also eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer, absolviert hat. Man spricht in diesem Fall von einer beschleunigten Grundqualifikation.
Eine weitere Sonderregelung entfällt auf Fahrten, die nicht länger als 50 km sind. Liegt eine solche eingeschränkte Streckenlänge vor, genügt es gemäß § 4 Absatz 2 BKrFQG sogar, wenn der Fahrer erst 21 Jahre alt ist. Die gleiche Altersstufe gilt nach erfolgter Grundqualifikation laut § 4 Absatz 1 Nr. 1 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes.
Für den staatlich anerkannten Ausbildungsberuf des „Berufskraftfahrers“, der „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder eine vergleichbare Ausbildung, gilt eine Ausnahme. In diesen Fällen wird die Altersbeschränkung nochmals auf 20 Jahre gesenkt.
Neben diesen Grundvoraussetzungen müssen sich Führerscheinanwerber in dreierlei Hinsicht körperlich und emotional beweisen und entsprechende Untersuchungen durchführen:
- Eine Untersuchung der Leistungsfähigkeit, die überprüft, ob der Betreffende hinsichtlich Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit geeignet ist.
- Eine ärztliche Untersuchung, bei der eventuelle Erkrankungen ausgeschlossen werden sollen.
- Eine Untersuchung des Sehvermögens, bei der Sehschärfe, Gesichtsfeld sowie Farb- und Stereosehen geprüft werden.
Insbesondere das Sehvermögen obliegt beim Busführerschein einer besonderen Kontrolle mit hohen Anforderungen und speziellen Untersuchungsmethoden.
Die befristete Gültigkeit vom Busführerschein
Mit der Einführung der einheitlichen EU-Führerscheine ging, sehr zum Missfallen vieler Führerscheinbesitzer, eine 15-jährige Befristung einher. Diese besagt, dass alle 15 Jahre eine neue Fahrerlaubnis beantragt werden muss. Eine erneute Prüfung ist dafür jedoch nicht erforderlich.
Anders sieht es da beim Busführerschein aus. Dieser wird nämlich im Gegensatz zur Fahrerlaubnis für den Pkw immer nur für fünf Jahre ausgestellt. Nach Ablauf dieser Frist kann der Besitzer eine Verlängerung auf erneute fünf Jahre beantragen.
Für die erfolgreiche Bewilligung dieses Antrags sind folgende Unterlagen einzureichen:
- ein Sehgutachten, welches nicht älter als zwei Jahre ist
- ein medizinisches Gutachten, welches nicht älter als ein Jahr ist
Ein solches Eignungsgutachten kann bei einem Allgemeinmediziner eingeholt werden. Ebenso ist es möglich, die medizinische Untersuchung bei der jeweiligen Zulassungsbehörde vornehmen zu lassen. Bei einer Verlängerung vom Busführerschein wäre so unter Umständen nur ein einziger Termin notwendig.
Neben den ärztlichen Gutachten müssen Sie außerdem diese Dokumente bei der Erstausstellung oder Verlängerung vom Busführerschein vorweisen:
- ein biometrisches Passfoto
- einen Personalausweis
So erwirbt man den Busführerschein: Bewährung in Theorie und Praxis
Für den Busführerschein ist der über zweijährige Vorbesitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B zwingend erforderlich. Wenn diese Bedingung erfüllt ist, gilt es, sich bei einer Fahrschule in Theorie und Praxis zu beweisen, um den Busführerschein zu erwerben.
In der Regel untergliedert sich der Theorieunterricht in 6 Einheiten à 90 Minuten zum Grundwissen und 18 Sitzungen, die Spezialwissen vermitteln.
Die praktische Ausbildungsphase enthält folgende Pflichtelemente:
- 33 Stunden Grundausbildung
- 12 Überlandfahrten
- 8 Autobahnfahrten
- 5 Nachtfahrten
Was kostet der Busführerschein?
Wie bei jeder anderen Fahrerlaubnis auch fallen beim Busführerschein einige Kosten an. Diese sind vor allem von der Anzahl der benötigten Theorie- und Praxisstunden abhängig. Wenn neben den Pflichteinheiten weitere Übungsstunden anfallen, erhöhen sich für den Führerschein der Klasse D die Kosten für die Fahrschule.
Zusätzlich gibt es regionale Unterschiede und ein Vergleich verschiedener Fahrschulen kann sich lohnen, um Ersparnisse zu erzielen.
Für Auszubildende empfiehlt es sich, beim Ausbildungsbetrieb nach einer Kostenübernahme zu fragen. Wenn die Ausbildung einen Busführerschein erfordert, übernimmt der Betrieb in manchen Fällen die Kosten.
Wer in der Klasse D den Führerschein machen möchte, für den schlagen neben den Kosten für die Fahrschule außerdem unter anderem die Ausgaben für die Prüfungsanmeldungen, den Sehtest und die ärztlichen Untersuchungen zu Buche. Insgesamt liegen die Kosten zwischen 4000 und 5000 Euro.
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Nick meint
30. Juni 2018 at 17:42
Hallo,
ich bin 61 Jahre alt und wohne im Ausland außerhalb der EU. Ich möchte gerne wissen ob ich meinen Klasse 2 von 1976 & meinen Bus-schein (über 14 Fahrgäste), der 1999 ablief, wieder in Deutschland erneuern kann.
Bei meinem letzten Besuch in de im April dieses Jahres wurde mir bei der Kreisverwaltung gesagt das dies nicht mehr möglich sei weil der FS schon über 10 Jahre abgelaufen sei. Stimmt das so?
Mir ist bekannt das ich bei einer eventuellen Verlängerung die Module nachholen müsste.
Nick