Das Wichtigste zum A1-Führerschein
Eine genaue Beschreibung der Fahrzeuge, die Sie fahren dürfen, finden Sie hier.
Das Mindestalter des A1-Führerscheins beträgt 16 Jahre.
Der Preis variiert je nach Fahrschule und Bundesland. Generell sollten Sie mit Kosten zwischen 950 bis 1700 Euro rechnen.
Der A1-Führerschein als Einstieg ins Motorradfahren
Insgesamt existieren 17 Führerscheinklassen, von denen allein vier auf Krafträder Anwendung finden. Da kann man schnell den Überblick darüber verlieren, welche Führerscheinklasse für das Fahren welcher Fahrzeugtypen notwendig ist und welche Voraussetzungen ein Führerscheinanwärter mitbringen muss. Im Folgenden erfahren Sie alles über die Führerscheinklasse A1 bzw. den Führerschein A1, der einen Führerscheininhaber unter 18 Jahren zum Führen des Motorrads einer bestimmten Fahrzeugklasse befähigt.
Inhalte
125-ccm bzw. A1-Führerschein: Was ist das?
In der Klasse A1 bezeichnet der Führerschein eine Fahrerlaubnis für Motorradfahrer unter 18 Jahren, wobei das Mindestalter bei 16 Jahren liegt. Daher wird die Klasse A1 auch als Motorradführerschein bezeichnet werden.
Mit einem A1-Führerschein geht die Berechtigung einher, Krafträder – auch Krads genannt – mit einem Hubraum bis zu 125 Kubikzentimetern zu führen. Daher kommt auch die synonyme Bezeichnung 125-ccm- oder 125er Führerschein.
Der Führerschein A1 für das Motorrad folgt auf die Vorgängerklasse AM, die sich auf das Fahren von einem Moped und Roller bezieht. Der A1-Führerschein schließt die Genehmigung, die sich aus der Fahrzeugklasse AM ergibt, automatisch mit ein.
Mit einem 125-ccm- oder A1-Führerschen, erhalten Sie auch die Berechtigung, ein Mofa gemäß Führerscheinklasse AM zu führen.
Die Fahrzeugtypen vom Führerschein A1: Was darf ich damit fahren?
Entschließen Sie sich, in einer Fahrschule einen Führerschein für das Motorrad der Klasse A1 abzulegen, sollten Sie sich zunächst darüber bewusst werden, für welche Fahrzeugtypen Sie dann eine Berechtigung erhalten.
Prinzipiell untergliedert der Führerschein der Klasse A1 zwei Fahrzeugtypen, die mit dem Erhalt der Fahrerlaubnis gefahren werden dürfen. Dies sind zum einen Krads und zum anderen dreirädrige Kraftfahrzeuge.
Die Krafträder, die in die Klasse vom A1-Führerschein fallen, müssen bestimmte bauliche Bedingungen erfüllen. So darf das Hubvolumen maximal 125 Kubikzentimeter betragen. Außerdem legt der Leichtkraftrad-Führerschein fest, dass die Motorleistung 11 Kilowatt nicht übersteigen darf. Zusätzlich muss das Leistungs-Gewichts-Verhältnis 0,1 kW/kg betragen.
Die zweite Fahrzeugklasse, die vom 125-ccm-Führerschein abgedeckt wird, sind dreirädrige Kraftfahrzeuge. Diese zeichnen sich dadurch aus, dass sie über Räder verfügen, welche symmetrisch angeordnete sind und einen Hubraum aufweisen, der 50 Kubikzentimeter umfasst. Außerdem ist hier die Leistung auf 15 kW begrenzt. Die baubedingte Höchstgeschwindigkeit liegt bei 45 km/h.
Da es sich bei diesen Fahrzeugen um Vorstufen schwerer, größerer Motorräder handelt, wird der Führerschein A1 umgangssprachlich auch oft „kleine“ Motorraderlaubnis genannt. Die Klasse A1 lässt sich wie folgt in die viergliedrige Gruppe der Leichtkraft-Führerscheine einordnen:
- AM: Krads (zwei-, drei- und vierrädrige) mit einer Maximalgeschwindigkeit von 45 km/h, einer Leistung von 4 kW und einem Hubraum von maximal 50 ccm
- A1: Krafträder mit einer Leistung von 11kW und einem Hubvolumen von maximal 125 ccm sowie dreirädrige Krafträder mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h, einer Leistung von maximal 15 kW und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm
- A2: zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer maximalen Leistung von 35 kW
- A: Krads mit einer Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h und einem Hubraum von über 50 ccm sowie dreirädrige Krafträder mit einer Leistung über 15 kW
Mit dem Führerschein der Klasse A1 dürfen sämtliche Fahrzeuge gefahren werden, die in der Klasse AM eingeschlossen sind. Konkret sind das die Folgenden:
- Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h
- Mopeds und Mokicks mit einer maximalen Geschwindigkeit von 45 km/h
- dreirädrige Kleinkrafträder (Trikes) mit einer Geschwindigkeit von maximal 45 km/h
- vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Maximalgeschwindigkeit von 45 km/h
A1-Motorrad mit B-Führerschein fahren? Geht, dank Schlüsselzahl 196
Seit Januar 2020 können Inhaber der Fahrerlaubnisklasse B eine Erweiterung für den Führerschein erwerben, der auch das Fahren von Motorrädern der Klasse A1 gestattet.
Ist der A1-Führerschein befristet?
Der A1-Führerschein unterlag keiner Dauer oder Verjährung, er war unbefristet gültig. Aber durch die Etablierung der EU-Führerscheine wurde eine Befristung eingeführt. So muss ein nach dem 19. Januar 2013 erworbener Führerschein der Klasse A1 nach 15 Jahren erneuert werden. Hatten Sie Ihre Fahrerlaubnis bereits vor Inkrafttreten der Neuerungen, haben Sie bis 2033 Zeit, um Ihren A1-Führerschein umzutauschen.
Die Auswirkungen der EU-Führerscheinrichtlinie auf den A1-Führerschein
Als am 19. Januar 2013 die neue EU-Richtlinie für Führerscheine in Kraft trat, ärgerten sich zwar viele Führerscheinanwerber über die nunmehr eingeführte 15-jährige Befristung, aber es gab auch einige positive Veränderungen bzw. Erleichterungen im Führerscheinwesen.
Neben dem Zusammenfassen der alten Führerscheinklassen M und S in die integrierte Führerscheinklasse AM gab es auch Neuerungen bei der bereits existierenden Führerschein zur Klasse A1.
In der Vergangenheit kam es oft zu Änderungen vom heutigen A1-Führerschein. Bis zum Jahr 1980 war zum Führen eines Leichtkraftrades ein Führerschein der Klassen 3 oder 4 erforderlich.
Dies wurde dann durch die Einführung der Fahrerlaubnisklasse 1b abgelöst. Das „b“ stand für die darin enthaltene Beschränkung. So diente Klasse 1 dem Bedienen von Motorrädern, aber der Zusatz „b“ beschränkte diese Erlaubnis auf mindestens 16-jährige Fahrer. Außerdem durfte das Leichtkraftrad höchstens einen Hubraum von 80 Kubikzentimetern und eine Höchstleistung von 6000 u/min aufweisen. Die Geschwindigkeit war auf 80 km/h limitiert.
Diese Einschränkungen waren Ergebnis hoher Lautstärkebelästigungen und sie sollten mehr Sicherheit gewährleisten. Problematisch war daran nur, dass viele Hersteller aus Europa, Amerika und Japan Krads mit größeren Hubräumen zwischen 100 und 125 ccm auf den Markt brachten.
So kam es 1996 zu einer Neuregelung in der Straßenverkehrszulassungsordnung. Im Februar wurde hier der maximale Hubraumwert auf 125 ccm angehoben. Auch die Leistungsgrenze wurde mit 11 kW nach oben verlegt.
Am 19. Januar 2013 wurden dann die Werte von Hubraum und Leistung übernommen, allerdings fiel die Beschränkung der Geschwindigkeit auf 80 km/h bei dem neuen A1-Führerschein weg. Das erhöht für viele nicht nur den Fahrspaß, sondern schlägt sich auch in Kostenersparnissen nieder. Denn der ca. 100 Euro teure Einbau einer Drosselung wurde so obsolet.
Neben Hubraumbegrenzung und Leistungsbestimmung legte die neue Richtlinie ein starres Verhältnis von Leistung (maximal 11 kW) und Leergewicht (mindestens 110 kg) fest. Demnach liegt die Obergrenze bei 0,1 kW/kg. Diese Parameter sind jedoch bei Fahrzeugen des Typs allgemein gebräuchlich, sodass hier keine Diskrepanz zum gewöhnlichen Marktangebot vorliegt.
Für Besitzer eines alten Führerscheins der Klassen 3, 4, 1b oder 1 verlief die Einführung des EU-Führerscheins insofern problemlos, als dass sie mit ihren alten Führerscheinen automatisch dazu berechtigt waren, Leichtkrafträder der neuen Klasse A1 zu bedienen.
Der Führerschein der Klasse A1 schluckt quasi die bisherigen Fahrerlaubnisse der Klassen 1, 1b, 3 und 4. Wer seinen alten Führerschein umtauscht, erhält einen entsprechenden A1-Vermerk.
Für Motorräder, die vor dem 19. Januar 2013 zugelassen wurden, gelten die neugefassten Regelungen und Werte nicht.
Der Weg zum A1-Führerschein: Persönliche Voraussetzungen und Prüfung
Bevor es zur Fahrschule und ans Fahren mit einem Mofa geht, muss der Anwerber zunächst einmal eine wesentliche Grundvoraussetzung erfüllen: das Mindestalter.
Für den Führerschein der Klasse A1 muss der Betreffende mindestens 16 Jahre alt sein und eine Einverständniserklärung eines seiner Erziehungsberechtigten vorweisen können. Allerdings gilt diese starre Altersgrenze lediglich für das Führen des Kraftrades.
Der 125-ccm-Führerschein kann per Direkteinstieg erworben werden. Das heißt, dass keine basale Fahrerlaubnis vorher vorhanden sein muss. Der A1-Führerschein baut in diesem Sinne nicht auf einer anderen Führerscheinklasse auf.
Der Erwerb der Fahrerlaubnis setzt eine Prüfung und den vorherigen Besuch von 16 90-minütigen Theoriestunden voraus. In zwölf dieser Theoriesitzungen wird das wesentliche theoretische Wissen, der sogenannte Grundstoff, vermittelt. Vier Einheiten setzen sich dezidiert mit den Besonderheiten der Motorräder im Straßenverkehr auseinander.
Im Anschluss daran kann für den Führerschein der Klasse A1 die theoretische Prüfung ablegt werden. Bei dieser erhält der Prüfling einen Fragebogen mit 30 Fragen. Dabei dürfen maximal zehn Fehlerpunkte erzielt werden, wobei die Prüfung nicht bestanden ist, wenn zwei Fragen, die mit jeweils fünf Punkten bewertet sind, falsch beantwortet werden.
Wurde die Theorieprüfung bestanden, ist der erste Schritt für den A1-Führerschein getan und der Praxisunterricht kann beginnen.
Die praktische Grundausbildung für den 125-ccm-Führerschein unterliegt keiner strengen Regulierung. Das heißt, es gibt keine festgelegte Mindestanzahl an Praxisstunden. Es obliegt vielmehr dem Ermessen des Fahrlehrers, inwieweit die Erfahrungen des Fahrschülers vorhanden bzw. vorangeschritten sind. Demnach variiert hier die Anzahl der Übungsfahrten individuell.
Der Führerschein der Klasse A1 setzt in der praktischen Ausbildung zwölf Sonderfahrten à 45 Minuten voraus. Diese müssen wie folgt aufgesplittet sein:
- 5 Überlandfahrten auf Land- und Bundesstraßen, bei denen die außerstädtischen Verkehrsbesonderheiten erprobt werden
- 4 Fahrten auf der Autobahn, bei denen insbesondere ein Gefühl für hohe Geschwindigkeiten erworben werden soll
- 3 Nacht- bzw. Dunkelfahrten, bei denen die Beherrschung der Beleuchtung sowie das Fahren bei beeinträchtigten Sichtverhältnissen im Vordergrund steht
Um die Anzahl der Fahrstunden während der Ausbildung zum 125-ccm—Führerschein zu minimieren und schneller die Prüfung antreten zu können, ist es möglich, vor dem Besuch der Fahrschule auf zugelassenen Verkehrsübungsplätzen mit dem Mofa zu fahren und erste Fahrpraxis zu erlangen.
Wenn alle Sonderfahrten durchgeführt wurden, kann die praktische Prüfung der Klasse A1 absolviert werden. Diese dauert in der Regel 45 Minuten und kann folgende Elemente enthalten:
- Sicherheitskontrolle des Fahrzeugs
- Überlandfahrt
- Autobahnfahrt oder Fahrt auf einer Kraftfahrtstraße
Die praktische Prüfung muss spätestens zwölf Monate nach der Theorieprüfung erfolgen. Nach Ablauf dieser Einjahresfrist verfällt der Prüfantrag und er muss erneuert werden.
Für den Antrag bei der Führerscheinbehörde benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Sehtest
- biometrisches Passbild
- Nachweis über Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs
- Personalausweis
Die Kosten stecken im Detail: Was kostet ein 125-ccm-Führerschein?
Oftmals setzen sich Jugendliche mit dem 125-ccm-Führerschein auseinander. Da diese meist kein eigenes Einkommen haben, sondern lediglich auf Taschengeld und Ersparnisse zurückgreifen können, spielen die Führerscheinkosten für den A1-Führerschein eine wichtige Rolle.
Grundsätzlich kann man sagen, dass für den A1-Führerschein geringere Kosten anfallen als für den Pkw-Führerschein der Klasse B. Dennoch summiert sich in der Gesamtheit einiges, was auch die Führerscheinkosten für die Klasse A1 in die Höhe treibt.
Sehen Sie hier, welche Posten schon vor der eigentlichen Ausbildung Kosten für den A1-Führerschein erzeugen:
- Sehtest-Kosten: ca. 6 bis 7 Euro
- Erste-Hilfe-Kurs-Kosten: etwa 15 bis 30 Euro
- Passbild-Preis: zwischen 5 und 20 Euro
Wenn es schließlich daran geht, eine Fahrschule zu besuchen, fallen für den A1-Führerschein weitere Kosten an. So ist beispielsweise eine Anmeldegebühr zu zahlen, die zwischen 60 und 200 Euro liegen kann. Hinzu kommen für den Führerschein der Klasse A1 die Kosten für die Übungsmaterialien. Diese belaufen sich in der Regel auf ungefähr 30 Euro.
Die für den 125-ccm-Führerschein notwendigen Übungsfahrten kosten im Schnitt 30 bis 45 Euro. Die Sonderfahrten schlagen mit 40 bis 60 Euro zu Buche. Auch für die den Führerschein der Klasse A1 besiegelnde Prüfungen fallen Gebühren an:
- Theorieprüfungsgebühr: ca. 20 bis 80 Euro
- Praxisprüfungsgebühr: in der Regel 80 bis 180 Euro
- TÜV-Gebühr (Theorieprüfung): durchschnittlich 40 bis 50 Euro
- TÜV-Gebühr (Praxisprüfung): etwa 100 bis 120 Euro
Die Ausstellung des Führerscheins selbst beläuft sich bei der Erstausstellung auf rund 30 bis 50 Euro.
Die Stufen des Motorradführerscheins
Der A1-Führerschein befindet sich auf der ersten Stufe des fächerförmig untergliederten Motorradführerscheins. Der Führerschein der Klasse A1 stellt quasi die Grundlage für alle weiteren Fahrerlaubnisse dar:
Voraussetzung | A1 | A2 | A |
---|---|---|---|
Mindestalter | 16 | 18 | 20 (nach zweijährigem Vorhandensein von A2) 24 per Direkteinstieg |
Leistung/ Leistungsverhältnis | 11 kW/ 1,0 kW/kg | 35 kW/ 0,2 kW/kg | keine Leistungsbeschränkung |
Jede Stufe enthält sämtliche darunterliegenden Führerscheinklassen. Wer den Führerschein der Klasse A2 macht, der hat zugleich die Berechtigung vom A1-Führerschein.
Sinn der stufenförmigen Anordnung ist, dass der Führerscheinhaber erst Erfahrungen mit dem Fahrzeug der geringeren Motorleistung sammelt und sich so nach und nach an die höchste Klasse A herantastet. Es müssen dabei immer mindestens zwei Jahre vergehen, bis ein Führerschein für die nächsthöhere Klasse erworben wird.
Nach einem zweijährigen Besitz von einem 125-ccm-Führerschein, muss lediglich die Praxisprüfung abgelegt werden, um in die Klasse A2 aufzusteigen. Nach weiteren zwei Jahren kann dann die Praxisprüfung für die Führerscheinklasse A absolviert werden.
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Robert meint
3. April 2022 at 19:17
Hallo,kann ich den A1 mit 18 Jahren einfach auf einen Autoführerschein erweitern,oder ist wieder die gesamte Theorie zu absolvieren?
Gruß
Robert
Arndt meint
4. Januar 2022 at 15:05
Wo bitte habt Ihr denn die Preise her?
So billig bekomme ich das hier nicht.
Eine Fahrstunde kostet mich ca. 70-80 €
die Grundgebühr liegt bei 420 €
Der Rest kommt ungefähr hin, sodass ich hier mit einem Preis von ca. 2000€ für einen A1 rechnen muss, wenn der Fahrschüler nicht mehr als 4 (normale) Fahrstunden benötigt.
Stephan meint
5. Juli 2021 at 17:46
Vielleicht sollte man diese Seite mal aktualisieren. Mittlerweile sind die Kosten exorbitant nach oben gegangen. Anmeldung/Grundgebühr liegt mittlerweile bei rund 400.- Euro inkl. Lernmaterial (bei manchen noch extra) und die Sonderfahrstunde liegt bei 60 – 70 Euro. Bei 12 Pflichtfahrstunden, beduetet das mindestkosten inkl. Prüfungsgebühr von rund 1500 Euro.- !!
Adem meint
11. Januar 2021 at 11:43
Hallo oder die B-Lizenz und ich möchte die A2-Lizenz erhalten. Muss ich theoretische und praktische Prüfungen machen?
Johannes A. meint
23. Oktober 2020 at 12:28
Übungsfahrten kosten im Schnitt 30 bis 45 Euro??
Ist das realistisch?
Bei uns in Worms – sonst kein teures Pflaster – kostet die Übungsstunde 80,-.
sodekamp meint
24. Oktober 2019 at 22:59
Hallo,
darf man mit einem 125ccm Führerschein ein klein motorisiertes Quad fahren ?
Felix meint
17. Mai 2019 at 22:50
Hallo,
ich wollte mal fragen ob sich der A1 im Bezug auf den B Führerschein rechnet? Also ob und wenn ja, was für Vorteile man hat? Außer natürlich das die Probezeit schon anfängt…
Mfg
Rico meint
24. September 2018 at 19:19
Hallo, Darf ich mit meinem A1 Führerschein den ich 2002 gemacht habe eine 500ccm Maschine mit 26PS fahren nach den neuen Regeln seit 2013 ?
Mfg
Tom meint
6. April 2021 at 17:59
Nein, die Tabelle im Artikel zeigt die Klassen genauer.
M. C. meint
17. August 2018 at 10:50
Wer denkt sich solch einen Blödsinn aus und bekommt das auch noch von Steuergeldern bezahlt? Mit dem Auto-Führerschein darf sofort mit der Maximalgeschwindigkeit eines Rennwagens über die Autobahn gebrettert und nicht nur das eigene sondern vor allem das Leben anderer gefährdet werden. Beim Motorrad braucht es lauter Abstufungen, obwohl der Fahrer selbst am gefährdetsten ist.
Micha meint
14. Juni 2018 at 8:39
Wenn ich den Artikel richtig lese bedeutet das, dass ich mit meinem rosanen 3er Führerschein Krafträder bis 125ccm fahren darf!??
Brösel meint
25. April 2018 at 23:12
Zitat: „Der Führerschein der Klasse A1 schluckt quasi die bisherigen Fahrerlaubnisse der Klassen 1, 1b, 3 und 4. Wer seinen alten Führerschein umtauscht, erhält einen entsprechenden A1-Vermerk.“
Ich hab jetzt mit meinem alten Klasse 3 (nach 1980 erworben) automatisch die Berechtigung erworben mir A1 eintragen zu lassen?
André G. meint
14. April 2018 at 12:02
Hallo, meine Frage : Stimmt es das ich als 1975 geborener mit Klasse 3 seit 1994 den A1 Führerschein ohne Theorieprüfung erwerben kann?
Niklas meint
11. April 2018 at 16:31
Ich hebe ne Frage würde man einen Rabatt bekommen wenn man in der Jugendfeuerwehr ist den meine Leiter wissen das net so genau aber en freund von mir hat einen bekommen und musste 800 statt 1200€ Bezahlen.
Karsten H. meint
26. April 2019 at 15:27
Der war gut…, nee du das kannste knicken, aber wenn du dich bei der Bundeswehr als Zeitsoldat bewirbst ist ne kostenlose Fahrausbildung für alle Kassen der Jackpot.Im Gegenzug ist Drill angesagt der weniger kuschelig ist! Wenn du Abitur hast, körperlich fit bist gibts sogar die Möglichkeit Hubschrauber Schein zu machen der im privaten Sektor Sau teuer ist und mit dem du später Geld verdienen kannst!
Christian meint
6. September 2020 at 7:50
Erstmal gesagt, na klar kann man immer Rabatte aushandeln oder erfragen, es werden aber wenige Fahrschulen drauf eingehen.
Berufliche oder gesellschaftliche Ehrenämter wie in Deinem Fall können sich selbstverständlich positiv auswirken. Ich denke aber das Du als Feuerwehrmann keinen Rabatt für ein Kraftrad erhalten würdest, für PKW oder LKW schon eher.
Fragen kostet nix.
Peter D. meint
19. November 2017 at 2:53
Der Artikel scheint auf den ersten Blick gut geschrieben, beinhaltet aber viele Unwarheiten (z. B. keine Begrenzung auf 110 km/h; 110 kg ist das MINDESTgewicht nicht das HÖCHSTgewicht (bezogen auf 11 kW); Es sind maximal 10 Fehlerpunkte zulässig nicht wie angegeben 11)
fuehrerscheinfix.de meint
20. November 2017 at 15:00
Hallo Peter,
vielen Dank für Ihren Kommentar. Wir werden dies prüfen und gegebenenfalls korrigieren.
Ihr Team von fuehrerscheinfix.de