Das Wichtigste zu Punkten im Straßenverkehr
Punkte in Flensburg werden bei schwerwiegenden Ordnungswidrigkeiten vermerkt. Dazu gehört beispielsweise ein qualifizierter Rotlichtverstoß.
Hier können Sie nachlesen, welche Konsequenzen Verkehrssündern beim jeweiligen Punktestand in Flensburg drohen.
Ja, die Eintragungen im Fahreignungsregister werden nicht ewig gespeichert. In unserem Ratgeber können Sie sich darüber informieren, nach Ablauf welcher Frist die Punkte im Verkehr verfallen.
Was sind Punkte im Verkehr eigentlich?
Sie sind gefürchtet und doch oft unterschätzt: Punkte im Verkehr. Autofahrer wissen, dass manche Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr nicht nur ein Bußgeld nach sich ziehen, sondern auch im Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg eingetragen werden.
Je nach Schwere des Vergehens können ein, zwei oder drei Punkte für im Verkehr begangene Ordnungswidrigkeiten verhängt werden. Ab acht Punkten ist das vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) verwaltete Konto voll, was Konsequenzen für die Fahrerlaubnis hat.
Wie viele Punkte Verstöße im Verkehr nach sich ziehen und um welche Ordnungswidrigkeiten es sich handelt, haben wir für Sie zusammengefasst. Außerdem finden Sie im Nachfolgenden eine Übersicht über die Abstufungen im Punktekatalog für den Verkehr betreffende Ordnungswidrigkeiten.
Inhalt
Punkte in Flensburg abfragen
Möchten Sie herausfinden, wie viele Punkte Sie in Flensburg haben, finden Sie hier eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, die Ihnen erklärt, wie Sie dabei am besten vorgehen.
Verstöße, für die Punkte in Flensburg drohen
Je nach Schwere eines Verstoßes sieht der Bußgeldkatalog neben Bußgeldern auch Punkte in Flensburg vor. Wann Punkte für die häufigsten Ordnungswidrigkeiten drohen, erfahren Sie auf den folgenden Seiten:
Für welche Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung gibt es Punkte und wie viele?
Je nach Schwere eines Vergehens kassieren Verkehrssünder dafür ein bis drei Punkte. Fehlverhalten im Verkehr, welches normalerweise mit mindestens 60 Euro Bußgeld geahndet wird, kann zunächst mit nur einem Punkt im Fahrerlaubnisregister eingetragen werden. Kommen weitere Vorwürfe (z. B. Gefährdung oder Sachbeschädigung) erschwerend hinzu, muss der Verkehrssünder für denselben Verstoß unter Umständen mit zwei oder drei Punkten rechnen.
Allgemein gilt für die Anzahl der Verkehrspunkte folgende Regelung:
- Ein Punkt: Schwere Ordnungswidrigkeiten (z. B. Geschwindigkeitsverstöße mit mehr als 20 km/h zu schnell, Vorfahrtsmissachtung)
- Zwei Punkte: Grobe Ordnungswidrigkeiten mit Fahrverbot sowie Verkehrsstraftaten (ohne Fahrerlaubnisentzug) (z. B. Nötigung, Alkohol am Steuer über 0,5 Promille)
- Drei Punkte: Verkehrsstraftaten (mit Fahrerlaubnisentzug) (z. B. Fahrerflucht, Vollrausch, Fahren ohne Fahrerlaubnis)
Bußgeld, Fahrverbot und Punkte im Verkehr: Besteht ein Zusammenhang?
Wie erwähnt, wird ein Verstoß, für den der Bußgeldkatalog mindestens 60 Euro Bußgeld vorsieht, in der Regel mit einem oder mehreren Punkten geahndet. Abweichungen sind möglich. Wenn Sie z. B. ohne gültige Umweltplakette in eine Umweltzone fahren, kostet das 80 Euro Bußgeld – ein Punkt ist aber nicht vorgesehen.
Außerdem stehen Punkte im Verkehr und Fahrverbote nicht unbedingt immer in einem direkten Zusammenhang. Nicht jeder Verstoß, der einen Punkt nach sich zieht, ist auch mit einem Fahrverbot bedroht.
Zum Beispiel: Normalerweise muss in Deutschland links überholt werden. Wer trotzdem rechts überholt (hier: außerhalb geschlossener Ortschaften), riskiert einen Punkt und 100 Euro Bußgeld – aber kein Fahrverbot.
Sieht der Bußgeldkatalog zwei oder drei Punkte für im Verkehr begangene Ordnungswidrigkeiten vor, liegt der Fall anders. Bei zwei Punkten ist in der Regel auch ein Fahrverbot vorgesehen.
Konsequenzen für angesammelte Punkte im Straßenverkehr
Mit jedem Fehlverhalten im Straßenverkehr, das im Punktesystem vermerkt wird, steigt der Punktestand in Flensburg. Verkehrssünder werden – erreicht ihr Kontostand acht Punkte – aus dem Verkehr gezogen. Aber auch für einen niedrigeren Punktestand sieht das Verkehrsrecht Maßnahmen vor.
Bei ein bis drei Punkten findet „nur“ eine Eintragung in das FAER statt. Vier bis fünf Punkte führen zu einer schriftlichen und kostenpflichtigen Ermahnung. Bei sechs bis sieben Punkten in Flensburg ergeht eine ebenso kostenpflichtige Verwarnung. Zuletzt führen acht Punkte zum Fahrerlaubnisentzug. Nachfolgende Grafik verschafft Ihnen einen Überblick über die Konsequenzen angesammelter Punkte im Verkehr.
Bildnachweise: fotolia.com/Kzenon.
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