Das Wichtigste zum A-Verstoß
Ein A-Verstoß ist eine schwerwiegende Ordnungswidrigkeit, welche von einem Fahranfänger in der Probezeit begangen wird.
Hier erhalten Sie einen Überblick, welche Ordnungswidrigkeiten bei Führerscheinneulingen als A-Verstoß gewertet werden.
Lesen Sie hier, welche Konsequenzen ein A-Verstoß in der Probezeit nach sich zieht.
Video: A- und B-Verstoß – Konsequenzen für Fahranfänger
Ein A-Verstoß zieht drastische Konsequenzen nach sich
Inhalt
Wer A sagt, muss auch B sagen, heißt es im Volksmund. Genauso gibt es neben dem A-Verstoß auch den B-Verstoß. Letzterer gehört zu der Kategorie der weniger schweren Verkehrsordnungswidrigkeiten.
Ein A-Verstoß dagegen gilt als schwerwiegend. Zu dieser Kategorie gehören Ordnungswidrigkeiten und Verkehrsstraftaten. Fahranfänger müssen sich nach dem Erwerb der Fahrerlaubnis erst im Straßenverkehr bewähren. Kommt es zu einem A-Verstoß in der Probezeit, kann sich diese z. B. verlängern.
Welche weiteren Konsequenzen drohen, wenn sich ein Fahranfänger einen A-Verstoß zuschulden kommen lässt? Wir erklären Ihnen, was als A-Verstoß zu werten ist und welche negativen Auswirkungen diese auf den Führerschein und die Probezeit haben.
Was ist als A-Verstoß zu werten?
Welche Verkehrsordnungswidrigkeiten als A-Verstoß einzustufen sind, ist keineswegs Einzelfallentscheidungen überlassen. § 34 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) verweist auf Anlage 12.
Die Liste der Verkehrsordnungswidrigkeiten, die als A-Verstoß gelten, ist relativ lang. Die wichtigsten A-Verstöße möchten wir Ihnen vorstellen. Folgendes gilt beim Führerschein auf Probe als A-Verstoß:
- Rechtsfahrgebot nicht eingehalten: Wer z. B. überholt wird und sich dabei nicht rechts hält, kann mit ca. 80 Euro und einem Punkt in Flensburg belangt werden.
- Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 20 km/h (Pkw) oder mehr als 15 km/h (Lkw): Sind Sie innerorts zu schnell gefahren, liegt das Bußgeld bei mindestens 115 Euro, außerorts bei 100 Euro.
- Abstandsverstoß bei mehr als 80 km/h: Ein Punkt in Flensburg und ein Bußgeld ab 75 Euro erwarten Sie, wenn der Abstand zum Vordermann weniger als 5/10 des halben Tachowertes beträgt. Bei Geschwindigkeiten über 130 km/h drohen mindestens 100 Euro Bußgeld.
- Überholverstoß: Wer ein Überholverbot missachtet oder beim Überholtwerden nicht angemessen die Geschwindigkeit reduziert, begeht ebenfalls einen A-Verstoß. Dies wird mit 70 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet.
- Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer durch falsches Abbiegen, Wenden, Einfädeln oder Rückwärtsfahren: Werden Sie dabei erwischt, kann das zwischen 75 und 90 Euro sowie einen Punkt in Flensburg kosten.
- Missachtung der Vorfahrt: Jeder Verstoß gegen die Vorfahrtsvorschriften (auch gegen die Rechts-vor-Links-Regelung) gilt als A-Verstoß. Mit Gefährdung drohen dann ein Punkt und ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro.
- Handy am Steuer: Dieser A-Verstoß kostet Sie 100 Euro und Sie kassieren einen Punkt.
- Ein Rotlichtverstoß gehört ebenso in die A-Kategorie. Das Bußgeld beginnt bei 90 Euro, zusätzlich ist mit einem Punkt zu rechnen.
- Falsches Fahrverhalten an Zebrastreifen und Schulbussen
- Haltezeichen der Polizei ignoriert/missachtet
- Fahren ohne Begleitperson beim Führerschein ab 17: Dieser A-Verstoß ist besonders schwer. Mit 70 Euro Bußgeld und einem Punkt kommt der Fahranfänger noch glimpflich davon. Im schlimmsten Fall kann eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr verhängt werden.
Haben Sie durch Ihre Fahrweise andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder kam es sogar zum Unfall während der Probezeit, können die Bußgelder durchaus höher ausfallen. Weitere A-Verstöße sind im Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog nachzulesen. Grundsätzlich sind auch Bußgelder und Punkte in der Probezeit möglich.
Verkehrsstraftaten gelten auch als A-Verstoß
Neben den als A-Verstoß einzuordnenden Verkehrsordnungswidrigkeiten gibt es noch eine Reihe von Verkehrsstraftaten, die in der Probezeit als A-Verstoß gewertet und entsprechend geahndet werden.
Nachfolgende A-Verstöße können – weil es sich um Straftaten handelt – auch direkt den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge haben:
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht)
- Fahrlässige Tötung
- Fahrlässige Körperverletzung
- Nötigung
- Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr
- Trunkenheit im Verkehr (Drogen oder Alkohol am Steuer)
- Unterlassene Hilfeleistung
Diese Auswirkungen haben A-Verstöße auf den Führerschein und die Probezeit
Nach dem ersten A-Verstoß wird die Probezeit verlängert und in der Regel schriftlich ein Aufbauseminar angeordnet. Beachten Sie dabei, dass Sie diese schriftliche Anordnung dem Kursleiter vorlegen müssen, damit dieser beurteilen kann, welches Aufbauseminar geeignet ist. Das liegt daran, dass z. B. bei Alkohol am Steuer ein besonderes Aufbauseminar erforderlich ist.
Zwei A-Verstöße in der Probezeit ziehen zusätzlich eine schriftliche Verwarnung nach sich. Das Gleiche gilt, wenn auf den ersten A-Verstoß zwei weitere B-Verstöße folgen. Dem Fahranfänger wird dann die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfohlen.
Wenn sich der Betroffene innerhalb von zwei Monaten einen weiteren A-Verstoß zuschulden kommen lässt, wird der Führerschein entzogen.
Vergehen | Maßnahmen |
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1. A-Verstoß | Probezeitverlängerung von zwei auf vier Jahre & Aufbauseminar |
A-Verstoß in der Probezeitverlängerung | Verwarnung & Empfehlung eines verkehrspsychologischen Beratungsgespräches |
Weiterer A-Verstoß in der Probezeitverlängerung | Führerscheinentzug |
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Patrick meint
5. Juni 2019 at 13:40
Zweimal an einem Tag rote Ampel übersehen geblitzt worden was passiert bin noch in der Probezeit