Alles Wichtige zum Führerscheinentzug bei Drogenbesitz – auch ohne vorigen Konsum
Wer Drogen besitzt, muss häufig eine MPU machen, da davon ausgegangen wird, dass der Drogenbesitzer die Drogen auch konsumiert. Wenn sich der Drogenkonsum bestätigt, muss der Führerschein abgegeben werden.
Wenn herauskommt, dass die Person zuhause Drogen besitzt und konsumiert, kann bereits an seiner Fahreignung gezweifelt und der Führerschein entzogen werden.
Gerade bei Drogenbesitz lohnt es sich, einen Anwalt zurate zu ziehen, der Sie bei diesem schweren Vorwurf unterstützt. Auch wenn er das eventuell eintretende Fahrverbot nicht abwenden kann, kann er häufig die Sperrfrist verkürzen.
Video: Die wichtigsten Infos zur Entziehung der Fahrerlaubnis
Reicht Drogenbesitz für den Führerscheinentzug?
Nach § 69 Strafgesetzbuch (StGB) droht die Entziehung der Fahrerlaubnis bei bestimmten Verkehrsstraftaten wie z. B. Unfallflucht, illegale Autorennen, Gefährdung des Straßenverkehrs oder Trunkenheit am Steuer.
Wer mit Drogen am Steuer erwischt wird, macht sich der letzten beiden Delikte schuldig, da das StGB unter Trunkenheit nicht nur den Konsum von Alkohol, sondern auch anderer berauschender Mittel meint.
Ist der Führerscheinentzug wegen Drogenbesitz möglich, auch wenn kein Konsum nachgewiesen wurde? Welche Maßnahmen können Sie ergreifen, wenn Sie mit Drogen am Steuer erwischt wurden? Dies und mehr lesen Sie hier.
Inhalt
Wann führt der Drogenbesitz zum Führerscheinentzug?
Wer Drogen besitzt, wird auch verdächtigt diese zu konsumieren. So kann der reine Drogenbesitz am Steuer bereits die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) rechtfertigen. Zum Führerscheinentzug kommt es, wenn der Verdacht des regelmäßigen Konsums sich bestätigt.
Der Führerscheinentzug wegen Drogenbesitz kann sogar dann drohen, wenn eine Person ohne Bezug zum Straßenverkehr mit Drogen erwischt wird und sich herausstellt, dass sie diese auch regelmäßig konsumiert und damit Zweifel an der Fahreignung bestehen. In manchen Fällen ist ein Abstinenznachweis nötig.
In manchen Fällen kommt es nur deshalb zum Führerscheinentzug wegen Drogenbesitz, weil der Betroffene angibt, die bei ihm gefundenen Drogen zum Eigenkonsum zu besitzen, um den Verdacht ein „Dealer“ zu sein abzuwenden. Diese Aussage ist allerdings Grund genug von einem Konsum auszugehen, eine MPU anzuordnen und je nach Einzelfall den Führerschein bereits vorläufig zu entziehen. Ab wann der Führerschein weg ist, hängt eigentlich von einer richterlichen Entscheidung ab. Allerdings kann die Fahrerlaubnis auch schon vorläufig entzogen oder der Führerschein beschlagnahmt werden.
Vorgehen beim Führerscheinentzug wegen Drogenbesitz
Wird der Führerschein vorläufig entzogen bzw. beschlagnahmt, besteht die Möglichkeit Beschwerde einzulegen. Ist dies nicht der Fall und Sie erhalten zunächst einen Bußgeldbescheid, können Sie gegen diesen Einspruch einlegen. Weil der Führerscheinentzug gerichtlich erfolgt, ist ein Einspruch gegen den Führerscheinentzug nicht so einfach.
Bei solch schweren Vorwürfen wie einer Drogenfahrt sollten Sie auf jeden Fall einen Anwalt zurate ziehen. Obwohl sich ein Führerscheinentzug wegen Drogenbesitz selten abwenden lässt, so kann in manchen Fällen immerhin eine Sperrfristverkürzung erwirkt werden.
Konnte der Führerscheinentzug wegen Drogenbesitz oder Drogenkonsum nicht verhindert werden, müssen Sie die Führerscheinsperre, die mindestens sechs Monate dauert, abwarten und den Führerschein danach erneut beantragen (sog. Führerschein-Wiedererteilung). Bei Drogen am Steuer wird für die Neuerteilung in der Regel eine MPU vorausgesetzt, unter Umständen zusammen mit einem Drogenscreening.
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