Das Wichtigste zum Thema „Fahrverbot verschieben“
Hier können Sie nachlesen, in welchem Zeitraum Ersttäter ein Fahrverbot verschieben können.
Für Wiederholungstäter beginnt das Fahrverbot ab dem Eintritt der Rechtskraft vom Bußgeldbescheid.
Ein Einspruch zögert den Eintritt der Rechtskraft hinaus. Es ist durch einen solchen also möglich, das Fahrverbot zu verschieben.
Wann Sie ein Fahrverbot antreten müssen
Bei besonders schweren Verkehrsverstößen verhängt die Polizei ein Fahrverbot von ein bis drei Monaten. Eine solche Maßnahme ist immer unbequem für Betroffene, weil die meisten doch auf das Auto angewiesen sind.
Allerdings lässt sich das Fahrverbot in bestimmten Fällen und innerhalb eines bestimmten Zeitraums so verschieben, dass Betroffene ihren Alltag ohne Führerschein vorbereiten oder umorganisieren können.
Wann Sie beim Fahrverbot den Termin selbst festlegen können und wie weit sich das Fahrverbot verschieben lässt, erklären wir Ihnen im Folgenden.
Inhalt
Fahrverbot: Lässt sich Zeitraum frei auswählen?
Es ist nicht direkt so, dass Sie das Fahrverbot nach Gutdünken verschieben können. Vielmehr haben manche Verkehrssünder eine gewisse Entscheidungsfreiheit, wann sie das Fahrverbot antreten.
Dies gilt aber nur für Ersttäter, also Verkehrssünder, die in den vergangenen 24 Monaten kein Fahrverbot abzuleisten hatten. Vier Monate (ab Rechtskraft des Bußgeldbescheids) haben sie Zeit, das Fahrverbot anzutreten. Handelt es sich nur um 1 Monat, lässt das Fahrverbot sich insofern verschieben, als das dessen Beginn innerhalb der vier Monate frei wählbar ist.
Wer in den letzten 24 Monaten schon einmal ein Fahrverbot absitzen musste, gilt als Wiederholungstäter. Solche Autofahrer müssen den Führerschein sofort abgeben. Das Fahrverbot beginnt mit Rechtskraft des Bußgeldbescheids. Sie können das Fahrverbot deshalb nicht verschieben.
Diese Fristen sind wichtig, um das Fahrverbot zu verschieben oder um Einspruch einzulegen
Zwei Fristen sind wichtig, wenn Sie das Fahrverbot verschieben oder Einspruch dagegen einlegen möchten. Wie bereits erwähnt, müssen Sie den Führerschein als Ersttäter innerhalb von vier Monaten abgeben.
Wer jedoch Einspruch einlegen möchte, darf sich dabei nicht zu viel Zeit lassen. Nur zwei Wochen haben Betroffene Zeit, dem Bußgeldbescheid zu widersprechen.
Grundsätzlich lässt sich das Fahrverbot weder umgehen noch aufteilen. Nur in wenigen Härtefällen kann es in ein entsprechend höheres Bußgeld umgewandelt werden.
Bildnachweise: fotolia.com/Sashkin, fotolia.com/Kzenon.
Hinterlassen Sie einen Kommentar