Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts: Bußgelder
Das Wichtigste zur 30er-Zone
30er-Zonen werden an Verkehrsbereichen errichtet, bei denen ein erhöhtes Risiko für einen Unfall besteht. Durch die geringere Geschwindigkeit soll dieses minimiert werden.
Unsere Tabelle zeigt auf, welche Sanktionen für eine Geschwindigkeitsüberschreitung in der 30er-Zone drohen.
Hier erfahren Sie, welches Verkehrsschild eine 30er-Zone wieder aufhebt.
Im Video: 30er-Zone
Reduziertes Tempo an Unfallschwerpunkten
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Den meisten Autofahrern dürfte die sogenannte 30er-Zone aus Wohngebieten bekannt sein. Auf Straßen, die sich innerhalb dieses Bereichs befinden, dürfen Sie dann nur 30 km/h fahren. Dieses Limit dient der Verkehrsberuhigung.
Nicht nur in Wohngebieten, sondern auch in der Nähe von Schulen, Kindergärten und Spielplätzen müssen Autofahrer mit Personen – darunter vor allem Kinder – auf der Fahrbahn rechnen. Wer in der 30er-Zone zu schnell fährt, muss mit einem Bußgeld rechnen.
Wie hoch das Bußgeld in der 30er-Zone sein kann und woran Sie erkennen, dass Sie sich in einer Zone 30 befinden, erklären wir Ihnen in diesem Ratgeber. Erfahren Sie außerdem, welche weiteren Verstöße innerhalb dieser Zone einen Bußgeldbescheid nach sich ziehen können.
Anfang und Ende der 30er-Zone
Wer mit 50 km/h in einer 30er-Zone geblitzt wird, hat vielleicht das zugehörige Schild übersehen, welches den Beginn der Tempo-30-Zone markiert. Zu schnell fahrende Kfz werden nicht selten in so einer Situation überrascht.
Das liegt daran, dass innerhalb geschlossener Ortschaften eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h erlaubt ist. Das Problem mit dem Tempo in einer 30er Zone ist, dass es nur jeweils am Beginn und an Ende eines Bereiches durch ein entsprechendes Zeichen angezeigt wird.
Wer das verpasst, weiß vielleicht gar nicht, dass er sich in einer 30er-Zone befindet. In Deutschland wird die 30er-Zone mit dem Verkehrszeichen Nummer 274.1 angezeigt. Dass Sie die 30er-Zone verlassen, erkennen Sie am eingegrauten Schild der Tempo-30-Zone (Nummer 274.2).
Geschwindigkeitsüberschreitung in der 30er-Zone
Wer zu schnell in eine 30er Zone einfährt, gefährdet unter Umständen andere Verkehrsteilnehmer. Weil solche Zonen vor allem Bereiche schützen sollen, in denen häufig Fußgänger und Kinder unterwegs sind, ist es wichtig, vom Gas zu gehen.
Ein gefürchtetes Übel sind Blitzer in der 30er-Zone. Im Bußgeldkatalog steht, wie teuer es ist, mit beispielsweise 50 km/h in der 30er-Zone geblitzt zu werden. Mit 50 km/h sind Sie 20 km/h zu schnell. Das kostet 70 Euro. Wer in der 30er-Zone mit 60 geblitzt wird, ist doppelt so schnell wie erlaubt und muss mit mindestens 180 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen.
Allerdings ist die Geschwindigkeitsbeschränkung der 30er-Zone nicht das einzige relevante Merkmal. Das entsprechende Verkehrsschild zeigt noch weitere Verkehrsregeln an, die innerhalb der Zone nicht explizit durch weitere Schilder angezeigt werden.
Im Übrigen dient die 30er-Zone nicht nur dem Schutz von Fußgängern, sondern auch der Reduzierung des Verkehrslärms in Wohngebieten.
Parken in der 30er-Zone
Dem Schild für die 30er-Zone nicht unähnlich ist das, welches eine Halteverbotszone ausweist. Viele Autofahrer schließen irrtümlicherweise vom einen auf das andere und nehmen an, das Parken in einer 30er-Zone sei verboten.
Das ist so allerdings nicht richtig. Grundsätzlich müssen innerhalb der 30er-Zone die allgemeinen Regeln zum Halten und Parken beachtet werden. Selbstverständlich kann es durchaus sein, dass diesbezüglich weitere Verkehrszeichen gelten können.
Halten Sie deshalb Ausschau nach Schilden, die das Parken oder Halten verbieten, sowie Hinweise auf Anwohnerparken. Besonders in Wohngebieten können die Einmündungen oft eng sein, weshalb Sie beim Parken innerorts oder in der 30er-Zone immer darauf achten sollten, mit Ihrem Kfz andere Autos nicht am Vorbeifahren oder Abbiegen zu hindern.
Innerhalb der 30er-Zone: „Rechts vor links“
Geregelt wird die 30er-Zone in § 45 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). In § 45 Absatz 1c, Satz 4 heißt es wörtlich:
An Kreuzungen und Einmündungen innerhalb der Zone muss grundsätzlich die Vorfahrtregel nach § 8 Absatz 1 Satz 1 („rechts vor links“) gelten.
Das bedeutet im Klartext: Innerhalb der gesamten 30er-Zone herrscht „rechts vor links“. Das gilt jedoch nicht, wenn Sie eine 30er-Zone verlassen. Wer aus einer Tempo-30-Zone oder einem anderen verkehrsberuhigten Bereich ausfährt, muss grundsätzlich Vorfahrt gewähren, falls keine andere Regelung erkennbar ist (z. B. Ampel).
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