Das Wichtigste zum Verlust des Führerscheins
Nein. Zwar besitzen Sie nach wie vor eine Fahrerlaubnis, können diese ohne Führerschein aber nicht nachweisen. Deswegen dürfen Sie ohne Ihren Führerschein nicht fahren.
Gehen Sie zur Polizei und erstatten Sie eine Diebstahlanzeige. Mit dieser Anzeige können Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnortes einen Ersatzführerschein beantragen. Dafür benötigen Sie zudem ein gültiges Ausweisdokument und ein biometrisches Passbild.
Je nach Auslastung der Behörde ist hier mit zwei bis sechs Wochen zu rechnen. Wollen Sie in dieser Zeit nicht auf Ihr Auto verzichten, können Sie sich bei der Beantragung des Ersatzführerscheins einen vorläufigen Führerschein ausstellen. Diesen können Sie direkt vor Ort mitnehmen.
Wenn der Führerschein verloren geht
„Mist! Wo ist das Portemonnaie?“ Wenn die Geldbörse plötzlich weg ist, dann sitzt der Schreck erstmal tief. Doch, was ist passiert? Wurde sie gestohlen oder haben Sie es nur irgendwo liegen lassen und zu Hause vergessen? Jetzt ist guter Rat teuer, denn in so einem Portemonnaie steckt ein ganz schöner Wert, weil neben dem Geld darin auch sämtliche Dokumente, wie der Personalausweis, die Krankenkassen-, Kreditkarte oder der Führerschein verloren sind.
Letzterer soll Thema dieses Ratgebers sein. Was zu tun ist, wenn Ihr Führerschein gestohlen wurde oder verloren ging, verraten wir Ihnen nun in diesem Text.
Inhalte
Der Führerschein ist weg: Was ist zu tun?
Bei einem Führerscheinverlust sollte an erster Stelle geklärt werden, ob der Führerschein geklaut oder verloren wurde, auch, wenn die Vorgehensweise im Groben dieselbe bleibt. Allerdings ergibt sich noch eine dritte Möglichkeit. Natürlich können Sie Ihren Führerschein auch aufgrund eines Fahrerlaubnis- bzw. Führerscheinentzuges verloren haben. Das ist natürlich etwas ganz anderes. In diesem Fall ist der Führerschein in einer anderen Form „weg“. Normalerweise müssen Sie dann zunächst eine vorgegebene Sperrfrist abwarten, bevor Sie ihn neu beantragen können. Manchmal ist sogar eine Medizinisch-psychologische Untersuchung notwendig, um ihn zurückzuerhalten. Alle Informationen dazu, erhalten Sie bei der Führerscheinstelle.
Übrigens: Wenn Sie den Verlust vom Führerschein nicht bei der zuständigen Stelle melden, dann kommt ein Verwarngeld von 10 Euro auf Sie zu.
Führerschein verloren: Wo einen neuen beantragen?
Wenn Sie den Führerschein verloren haben, dann müssen Sie diesen Verlust bei der für ihre Region zuständigen Fahrerlaubnisbehörde melden. Es sollte die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes sein. Für gewöhnlich wird Ihnen dann nämlich ein vorläufiger Führerschein ausgestellt. Diesen benötigen Sie für die Übergangszeit, weshalb hierfür auch oft der Begriff „Übergangsführerschein“ verwendet wird.
Ein vorläufiger Führerschein ist übrigens nur solange – also begrenzt – gültig, bis Sie den Ersatzführerschein erhalten, denn genau diesen beantragen Sie nach einem Verlust bei der Fahrerlaubnisbehörde. Je nachdem, in welcher Region Sie leben oder wie groß Ihre Stadt ist, kann sich diese Stelle zum Beispiel auch im Rathaus, Kreishaus oder im Bürgeramt befinden. Erkundigen Sie sich deshalb im Voraus, wo Sie sich hinwenden müssen. Manchmal erfahren Sie das online auf der Homepage Ihrer Gemeinde.
Nur diese zuständige Stelle kann Ihnen nämlich einen Nachweis über den Umfang Ihrer Fahrberechtigung erteilen, die Sie benötigen wenn Sie Ihren Führerschein verloren haben. Um nämlich einen Ersatzführerschein für Sie auszustellen, muss die Behörde wissen, welche Führerscheinklasse Sie einmal gelernt haben und demzufolge fahren dürfen. Zudem ist es wichtig zu wissen, welche Einschränkungen Sie besitzen oder ob Sie zum Beispiel eine Brille zum Fahren benötigen. All das steht auf Ihrem Führerschein drauf.
Normalerweise dauert es circa zwei bis sechs Wochen, bis Sie den neuen Fahrausweis erhalten.
Ausnahme: Mofa-Führerschein verloren
Ist der Mofa-Führerschein verloren gegangen – bzw. die entsprechende Prüfbescheinigung – dann verhält sich das Prozedere etwas anders. Dieser muss nämlich nicht extra bei der Führerscheinstelle neu beantragt werden. Hier reicht es völlig aus, wenn sich der Betroffene durch Institutionen wie den TÜV oder die DEKRA ein neues Dokument ausstellen lässt. Denn der TÜV kann in seinem Verzeichnis alle bestandenen Mofa-Prüfungen nachvollziehen. Es wird allerdings eine geringe Bearbeitungsgebühr zwischen 5 und 20 Euro dafür fällig.
Der Ersatzführerschein: Diese Unterlagen werden benötigt
In erster Linie benötigen Sie den Personalausweis – wahlweise auch den Reisepass – um den verlorenen Führerschein neu zu beantragen. Ebenso muss ein biometrisches Passbild – ein aktuelles Lichtbild – mitgebracht werden. Daneben ist der oben bereits erwähnte Nachweis über den Umfang Ihrer Fahrberechtigung vorzulegen.
Außerdem – und hier liegt der feine Unterschied – ist eine sogenannte eidesstattliche Erklärung oder auch eidesstattliche Versicherung notwendig. In dieser bestätigen Sie nur ganz kurz, dass der Führerschein verloren ging. Diese Maßnahme ist wichtig, um eine Dokumentenfälschung Ihrerseits auszuschließen.
Anders verhält es sich, wenn der Führerschein nicht einfach verloren, sondern sogar gestohlen wurde. Dieser Diebstahl muss bei der Polizei angezeigt werden. In diesem Fall reicht diese Anzeige aus, um die Tatsache festzuhalten, dass der Führerschein wirklich geklaut wurde.
Die eidesstattliche Erklärung
Bei der eidesstattlichen Versicherung handelt es sich im Normalfall nicht um einen Vordruck. Sie kann sogar selbst verfasst werden und wird dann bei der Fahrerlaubnisbehörde selbst oder bei einem Notar abgegeben. Im Groben versichern Sie darin mit Name und Anschrift, dass sie den Führerschein verloren haben und sich dieser in Ihrem rechtmäßigen Besitz befand sowie, dass Sie wissen, dass Sie haftbar gemacht werden können, wenn Sie falsche Angaben leisten.
Am Ende der eidesstattlichen Versicherung darf Ihre Unterschrift nicht fehlen sowie, dass Sie an Eides Statt versichern, dass Ihre Angaben der reinen Wahrheit entsprechen und Sie keine Informationen verschwiegen haben.
Führerschein verloren: Die Kosten
Für gewöhnlich kostet der Ersatzführerschein circa 40 Euro, wenn Sie gleichzeitig einen vorläufigen Führerschein beantragen, dann kostet dieser meistens 10 Euro, andernfalls ist er um die 13 Euro teuer.
Ungeduldige haben auch die Möglichkeit, einen Express-Führerschein zu beantragen. Das bedeutet, dass der Fahrausweis mittels Expressherstellung innerhalb von 48 Stunden in der Bundesdruckerei erstellt wird. Dann kommen noch einmal zwischen 6 und 10 Euro hinzu. Wünschen Sie einen Direktversandt an Ihre Wohnadresse, dann sind außerdem noch Portogebühren in Höhe von 4,85 Euro zu erbringen, da das Dokument per Einschreiben verschickt wird.
Führerschein wiedergefunden: Was nun?
Natürlich kann es passieren, dass sich der verloren geglaubte Führerschein in irgendeiner Tasche oder Schublade wieder auffindet. In diesem Fall ist es ganz wichtig, dass Sie das Wiederauffinden unverzüglich der zuständigen Behörde, bei der Sie auch den Verlust vom Führerschein gemeldet haben, mitteilen.
Diese wird Sie auffordern, den „alten“ Fahrausweis abzugeben, damit er vernichtet wird. Andernfalls kann ein Bußgeld von 25 Euro auf Sie zukommen, da bei einer Nicht-Meldung die Vermutung aufkommt, dass eine Dokumentenfälschung vorliegt und dies ist wiederum eine Straftat.
Führerschein verloren: Ohne Führerschein Auto fahren?
Wenn ein Fahrer bei einer Verkehrskontrolle durch die Polizei ohne einen gültigen Fahrausweis im Auto erwischt wird, dann handelt es sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit. Dass der Führerschein verloren wurde oder vielleicht auch nur zu Hause vergessen wurde, zählt dann nicht als Entschuldigung. Laut Bußgeldkatalog wird hierfür ein Verwarngeld von 10 Euro fällig. Ebenso verhält es sich, wenn Sie als Mofa-Fahrer Ihren Mofa-Führerschein oder die Prüfbescheinigung nicht vorzeigen können.
Haben Sie den Führerschein verloren, dann sollten Sie – solange das neue Dokument noch nicht bei Ihnen eingetroffen ist – den vorläufigen Fahrausweis im Straßenverkehr bei sich tragen, der Ihnen von der Behörde ausgestellt wurde.
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Dietmar K. meint
25. Februar 2019 at 15:25
darf ich ein auto fahren 25kmh ich bin geboren1958
fahre ich schon über 25 Jahre roller 25kmh
fuehrerscheinfix.de meint
29. April 2019 at 15:30
Hallo Dietmar,
die Frage ist leider nicht ganz verständlich. Was möchten Sie genau wissen?
Winfried meint
22. Februar 2019 at 17:04
Ich habe meine sämtlichen Führerscheinklassen 1967/1968 bei der ehemaligen Volksarmee (DDR) gemacht. Im Jahr 1975 wurde ich freigekauft und habe leider keine Unterlagen bei der Entlassung bekommen. Ich bin seither nicht mehr Auto gefahren. Kann mir jemand eine Auskunft geben, an wen ich mich evtl. wenden kann ? Muss ich meinen Führerschein noch einmal machen ?
Thomas k meint
21. Juni 2018 at 18:25
Hallo ich Habe meine prüfbescheinigung ferlohren war beim TÜV wollte eine neue beantragen aber sie haben Kein Daten mehr darüber und die Fahrschule gibt es nicht mehr wo ich Sie gemacht Habe was Kann ich noch machen Kann ich fom Notar beglaubigen lassen das ich eine prüfbescheinigung besseren Habe Ich hofe Ihr könnt mir helfen Danke Thomas k
Heinz A. meint
30. Oktober 2017 at 14:32
ich habe meinen Fuehrerschein in Amerika verloren ! Komme aber erst Mitte naechsten Jahres zurueck. Was muss ich tun um schnellstmoeglich einen Ersatzfuehrer schein und oder einen Neuen Fuehrerschein nach Amerika zu bekommen. Kann mir da jemand helfen, was ich zu tun habe Vielen Dank im voraus
fuehrerscheinfix.de meint
6. November 2017 at 9:15
Hallo Heinz A.,
wenden Sie sich an eine Fahrerlaubnisbehörde in Deutschland. Dort erhalten Sie genaue Auskünfte Ihren Fall betreffend.
Das Team von fuehrerscheinfix.de