Das Wichtigste zum Thema „Ab wann ein Fahrverbot droht“
Dies hängt vor allem davon ab, ob der Verstoß innerorts oder außerorts stattfand. Eine Übersicht dazu finden Sie hier.
Verkehrsteilnehmer, die innerhalb von zwölf Monaten zweimal mit mehr als 25 km/h erwischt werden, gelten als Wiederholungstäter und müssen mit einem Monat Fahrverbot rechnen.
Als Ersttäter können Sie den Beginn des Fahrverbots innerhalb eines Zeitraums von vier Monaten frei wählen. Anderenfalls beginnt diese mit der Rechtskraft des Bußgeldbescheides.
Das Fahrverbot als erzieherische Maßnahme
Inhalt
Missachtungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind in Deutschland keine Seltenheit. Zu groß scheint bei einigen Fahrern die Versuchung, das Gaspedal etwas heftiger durchzutreten und somit die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu überschreiten.
Wer dabei erwischt wird, muss mit Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog rechnen. Konkret heißt das: ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder gar das Fahrverbot können den Verkehrssünder erwarten. Letzteres wird bei schweren Verstößen angeordnet und kann sich über maximal drei Monate erstrecken.
Doch ab wann wird das Fahrverbot eigentlich ausgesprochen? Und wann müssen Sie ein Fahrverbot antreten? Mit diesen Fragen beschäftigt sich der nachfolgende Ratgeber und informiert Sie umfassend, für welche Verstöße der temporäre Verzicht auf das Autofahren erfolgen muss.
Fahrverbot: Ab wann verlieren Sie temporär den Führerschein?
Regelverstöße im Straßenverkehr werden gemäß Bußgeldkatalog sanktioniert. Neben der Geldbuße kommen auch Punkte in Flensburg in Betracht. Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Verstoß. Ab wann ein Fahrverbot dazukommen kann, bemisst sich ebenfalls maßgeblich am Verstoß.
So kann beispielsweise beim Überfahren einer roten Ampel das Fahrverbot ausgesprochen werden, wenn diese bereits länger als eine Sekunde das rote Licht angezeigt hat. Weiterhin kann das temporäre Verbot zum Führen eines Kfz ausgesprochen werden, wenn bei hohen Geschwindigkeiten der Sicherheitsabstand nicht eingehalten wird.
Ab wann droht das Fahrverbot bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung?
Der Klassiker unter den Verstößen, die das Fahrverbot nach sich ziehen, ist die Geschwindigkeitsüberschreitung. Täglich sind zahlreiche Temposünder auf deutschen Straßen zu finden. Werden Sie von einem Blitzer erfasst, stellt sich die Frage, ab wann ein Fahrverbot droht.
Dies hängt natürlich maßgeblich mit der gefahrenen Geschwindigkeit zusammen. Weiterhin spielt es eine Rolle, ob die Regelmissachtung innerorts oder außerorts stattgefunden hat.
Im Folgenden bieten wir Ihnen eine Übersicht, ab wann mit dem Fahrverbot zu rechnen ist, wenn Sie mit einem Pkw zu schnell gefahren sind:
Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts
- 21 – 50 km/h zu viel: 1 Monat Fahrverbot
- 51 – 60 km/h zu viel: 2 Monate Fahrverbot
- ab 61 km/h zu viel: 3 Monate Fahrverbot
Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts
- 26 – 60 km/h zu viel: 1 Monat Fahrverbot
- 61 – 70 km/h zu viel: 2 Monate Fahrverbot
- ab 71 km/h zu viel: 3 Monate Fahrverbot
Auch Wiederholungstätern droht neben dem Bußgeld ein Fahrverbot
Es muss sich also um eine erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung handeln, damit das Fahren für einen gewissen Zeitraum untersagt wird. Allerdings kann ein Fahrverbot auch verhängt werden, wenn es sich um eine beharrliche, wiederholte Geschwindigkeitsübertretung handelt.
In diesem Fall greift die sogenannte Wiederholungstäterregelung: Überschreiten Sie zweimal innerhalb eines Jahres das Tempolimit um 26 km/h oder mehr, kann die Behörde ein Fahrverbot von einem Monat gegen Sie aussprechen.
Fahrverbot: Wann Sie es antreten müssen
Da nun geklärt ist, ab wann ein Fahrverbot verhängt werden kann, werden wir im Folgenden darauf eingehen, wann Sie dieses antreten müssen. Grundsätzlich wird eine solche Sanktion in einem Bußgeldbescheid mitgeteilt.
Gegen diesen können Sie binnen zwei Wochen Einspruch einlegen. Erfolgt dies nicht, ist er rechtskräftig und das Fahrverbot somit wirksam. Das heißt allerdings nicht, dass Sie sofort den Führerschein abgeben müssen.
Sind Sie Ersttäter, haben also in den letzten zwei Jahren kein Fahrverbot ableisten müssen, stellt es Ihnen die Behörde frei, den Führerschein innerhalb eines Zeitraums von vier Monaten in Gewahrsam zu geben.
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