Das Wichtigste zur Führerscheinklasse 2
Früher berechtigte diese alte Führerscheinklasse zum Führen von LKW.
Welchen Führerscheinklassen die Klasse 2 entspricht, können Sie unserer Tabelle entnehmen.
Ja, allerdings müssen die alten Führerscheine bis spätestens zum 19. Januar 2033 gegen den EU-Führerschein umgetauscht werden. Je nach Ausstellungsdatum des alten Führerscheins gelten andere Umtauschfristen.
Die Klassifizierung von Fahrerlaubnissen hat in den letzten Jahrzenten mehrfache Wandlungen vollzogen. Nicht jeder Autofahrer bekam direkt den uns heute bekannten und gängigen EU-Führerschein im modernen Scheckkartenformat.
Gerade die älteren Generationen kennen noch den grauen bzw. rosa „Lappen“. Früher wurden die Führerscheinklassen mit Zahlen bezeichnet. So gab es beispielsweise den Führerschein der Klasse 1, 2 und so weiter. Heute kennen wir die Einteilung in die Kategorien A, B, C etc. Im Hinblick auf die Frage, welche Fahrzeuge nun mit den alten Führerscheinen gefahren werden dürfen, haben nur die wenigsten den Durchblick. Im folgenden Ratgeber befassen wir uns deshalb mit der alten Führerscheinklasse 2. Was darf heute mit ihr gefahren werden? Müssen Autofahrer die Führerscheinklasse 2 umschreiben und wenn ja bis wann? Hier bekommen Sie die Antworten.
Inhalt
Was darf gefahren werden?
Was mit dem Führerschein der Klasse 2 heutzutage alles gefahren werden darf, können Sie der folgende Tabelle entnehmen. Von Relevanz ist dabei zum einen, wann die Fahrerlaubnis erworben wurde und zum anderen wo. Für die Bundesrepublik Deutschland (BRD) und die ehemalige Deutsche Demokratische Republik (DDR) ergibt sich nämlich hierbei jeweils Unterschiedliches.
Führerschein der Klasse 2: Wo und wann erteilt? | Heutige Entsprechungen |
---|---|
BRD - vor dem 1.12.1954 | AM, A1, A2, A, B, BE, C, CE, C1, C1E, L, T |
BRD - zwischen 1.12.1954 und 1.04.1980 | AM, A1, A, B, BE, C, CE, C1, C1E, L, T |
DDR - vor dem 1.12.1954 | AM, A1, A2, A, B, L |
DDR - zwischen dem 1.12.1954 und dem 1.04.1980 | AM, A1, A, B, L |
DDR - nach dem 1.04.1980 | AM, A1, A, B, L |
Führerscheinklasse 2: alt gegen neu
Viele Fahrerlaubnisinhaber fragen sich, ob sie ihren Führerschein der Klasse 2 überhaupt umschreiben lassen müssen. Diesbezüglich gilt das Folgende:
Alle Führerscheine und somit auch der Führerschein der Klasse 2, müssen bis spätestens 19. Januar 2033 umgeschrieben werden. Bis dahin sind die alten Formate neben den neuen gleichermaßen gültig. Der neue EU-Führerschein ist seit Januar 2013 auf einen Zeitraum von 15 Jahren begrenzt gültig. Danach muss er erneut beantragt werden.
Unter Umständen müssen Sie Ihren alten Führerschein der Klasse 2 schon vor Januar 2033 umtauschen, denn es existieren gesonderte Stichtage:
Für Führerscheine im Scheckkartenformat:
- zwischen 1999 und 2001 ausgestellt: 19. Januar 2026
- zwischen 2002 und 2004 ausgestellt: 19. Januar 2027
- zwischen 2005 und 2007 ausgestellt: 19. Januar 2028
- 2008 ausgestellt: 19. Januar 2029
- 2009 ausgestellt: 19. Januar 2030
- 2010 ausgestellt: 19. Januar 2031
- 2011 ausgestellt: 19. Januar 2032
- nach 2011 ausgestellt: 19. Januar 2033
Für Papierführerscheine:
- vor 1953 geboren: 19. Januar 2033
- 1953 bis 1958 geboren: 19. Januar 2022
- 1959 bis 1964 geboren: 19. Januar 2023
- 1965 bis 1970 geboren: 19. Januar 2024
- nach 1970 geboren: 19. Januar 2025
Umschreibung: Besonderheit für Lkw-Fahrer
Mit Vollendung des 50. Lebensjahres können Lkw-Fahrer mit dem alten Führerschein der Klasse 2 noch Lkw bis zu 7,5 Tonnen fahren. Spätestens dann muss der alte „Lappen“ umgetauscht werden. Der Führerschein der Klasse 2 wird dann zum CE-Führerschein.
Dieser wird sodann für eine Geltungsdauer von fünf Jahren ausgestellt. Danach muss er neu beantragt werden. Für jede weitere Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus müssen die Betroffenen Nachweise über folgende Untersuchungen erbringen:
- ärztliche Untersuchung zum Ausschluss von Erkrankungen, welche die Fahreignung beeinträchtigen
- Untersuchung des Sehvermögens betreffend Sehschärfe, Gesichtsfeld sowie des Farb- und Stereosehens.
Führerschein Klasse 2: Was Sie zur Umschreibung mitbringen sollten
Bei der Umschreibung vom Führerschein der Klasse 2 sollten folgende Unterlagen mitgebracht werden:
- Personalausweis oder Pass bzw. vorläufiger Personalausweis mit Bild
- Biometrisches Lichtbild
- Der alte Führerschein Klasse 2
Zu beachten ist ferner, dass bei einer Umschreibung stets auch eine Gebühr zu entrichten ist. Diese beläuft sich in etwa auf einen Betrag von rund 40,- Euro.
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Franz meint
16. Januar 2020 at 14:24
Gab es bereits 1982, als ich den Fsch Kl 2 gemacht habe, diese zeitliche Beschränkung auf Alter 50 ?
Michael meint
22. Februar 2019 at 19:35
Wie alt musste man 1972 sein, damit man einen Führerschein der Klasse 2 erhalten konnte?
Konnte man 1972 den Führerschein Klasse 3 und Klasse 2 gleichzeitig machen? Ich erinnere mich daran, dass man erst die Klasse 3 benötigte, um dann mit dem Training zur Klasse 2 beginnen konnte.
Bruno meint
18. Februar 2019 at 12:35
Habe den Führerschein Klasse zwei, drei, vier, 1964 bei der Bundeswehr gemacht und wurde nach der Bundeswehrzeit vom Landratsamt ausgestellt. Wäre nach jetzigem Stand noch bis 1933 gültig. Lkw fahre ich natürlich schon lange keinen mehr. Frage muss ich den Führerschein trotzdem umschreiben lassen? Wegen dem Alter?
Edwin meint
21. August 2018 at 14:14
Hallo. Ich weis dass ich mit meinem grauen Lappen Klasse 2 Fahrzeuge bis 7.5 to. fahren darf. Brauche ich trotz dem irgend welche Module ? Ich bin 69 Jahre alt und fit.
Wolfgang meint
13. August 2018 at 11:17
Hallo Zusammen
Ich habe den 2 Führerschein zur Bundeswehrzeit gemacht. Das war nach dem oben genannten Datum
BRD – zwischen 1.12.1954 und 1.04.1980. ca. 1984
1. Kann ich den Schein (2 LKW) noch umschreiben lassen? Geb. Datum 09.11.1964
2. Im Schein selber (rosa) ist das Ausstellungsdatum vom 2 nicht mehr zu lesen. kann das die Stelle herausfinden?
3. Ich gehe davon aus das ich das bei der Zulassungsstelle machen muss oder?
Vielen Dank für Ihre Mühe
Wolfgang