Das Wichtigste zum Führerschein der Klasse 1
Ja, grundsätzlich haben alte Führerscheinklassen auch heute noch Bestand.
Eine Übersicht mit den heutigen Entsprechungen finden Sie hier.
Ja, ein Wechsel zum EU-Führerschein muss spätestens 2033 erfolgen.
Die meisten Autofahrer erinnern sich noch sehr gut an den Moment, an dem sie endlich in den Besitz ihrer langersehnten Fahrerlaubnis gekommen sind. Immerhin sind mit dem Erhalt des Führerscheins in der Regel auch ein großes Stück Selbstständigkeit, Flexibilität und Unabhängigkeit gewonnen. Doch für viele Autofahrer liegt der Moment des Führerscheinerwerbs schon eine ganze Zeit lang zurück.
In den letzten Jahren haben dabei die Führerscheinklassen einen mehrfachen Wandel vollzogen. Den Durchblick haben hier mittlerweile nur noch die wenigsten. Damit einher gehen für viele Inhaber der alten Führerscheinklassen Unklarheiten und entsprechende Fragen wie: „Was bedeuten die alten Fahrzeugklassen im Einzelnen und zum Fahren welcher Fahrzeuge berechtigen sie heute?“ Im folgenden Ratgeber erfahren Sie, wozu der Führerschein der Klasse 1 heute berechtigt. Außerdem erhalten Sie Informationen zur Umschreibung der Fahrerlaubnis.
Inhalt
Was darf mit dem Führerschein der Klasse 1 gefahren werden?
Der Führerschein der Klasse 1 wurde bereits im Jahr 1909 eingeführt. Somit stellt er eine der ersten Fahrerlaubnisklassen überhaupt dar. Viele bezeichnen den alten 1er-Führerschein als Motoradführerschein. Doch die Anzahl an möglichen Fahrzeugen, die mit ihm gefahren werden dürfen, ist weitaus höher. Dabei spielt es eine entscheidende Rolle wann und wo die Fahrerlaubnis damals erworben wurde. Denn der mehrfache Wandel der Fahrerlaubnisklassen hat dabei immer wieder neue Bestimmungen mit sich gebracht.
Für den Führerschein der Klasse 1 gilt hierbei grundsätzlich, dass je älter er ist umso mehr Fahrzeuge geführt werden dürfen. So erlaubt der Führerschein Klasse 1 sogar zum Fahren von Pkw, sofern er vor dem Jahr 1954 erworben wurde.
Der nachfolgenden Tabelle können Sie entnehmen, wozu der Führerschein der Klasse 1 Sie jeweils berechtigt.
Führerschein der Klasse 1: Wo und wann erteilt? | Entsprechungen beim heutigen EU-Führerschein |
---|---|
BRD - vor dem 01.12.54 | AM, A1, A2, A, B, L |
BRD - zwischen 01.12.54 und 01.01.89 | AM, A2, A1, A, L |
BRD - nach dem 01.01.89 | AM, A2, A1, A, L |
DDR - vor dem 01.12.54 | AM, A1, A2, A, B, L |
DDR - zwischen dem 01.12.54 und dem 01.06.82 | AM, A2, A1, A, L |
Unter bestimmten Voraussetzungen können mit dem Führerschein der Klasse 1 auch Quads gefahren werden. Dies ist der Fall, wenn der alte 1er-Führerschein auch zum Fahren von Pkw berechtigt. Wer dazu berechtigt ist, ein Auto zu fahren, darf nämlich automatisch auch Quads fahren.
Umschreibung: Muss der Führerschein der Klasse 1 umgetauscht werden?
Heutzutage ist der sogenannte EU-Führerschein im Scheckkartenformat gängig. Er erfuhr im Jahr 2013 letztmalig Änderungen.
Aufgrund einer EU-Richtlinie ist nunmehr eine Vereinheitlichung der verschiedenen Führerscheinklassen notwendig. Für den Führerschein der Klasse 1 bedeutet dies, dass er bis spätestens zum 9. Januar 2033 umgeschrieben werden muss.
Selbstverständlich kann er auch schon früher gegen den EU-Führerschein eingetauscht werden, sofern dies vom Inhaber gewünscht ist. Der EU-Führerschein hat eine Gültigkeitsdauer von 15 Jahren.
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Dieter meint
2. Juni 2019 at 12:33
Ich brauche dringend Eure Hilfe. Ich habe im Mai 1997 meinen Motorradführerschein gemacht (Auto, sprich Klasse 3 habe ich bereits seit 1985). Damals wurde noch eine Begrenzung auf 25 kw eingetragen, was man nach 2 Jahren umschreiben hätte müssen. Das habe ich versäumt. Nun wurde ich bei einer Motorradtour darauf hingewiesen. Ich sofort aufs Amt zur Führerscheinstelle. Diese verweigert mir nun das Umschreiben, bzw. die Eintragung auf die Klasse 1 ohne Einschränkung. Ohne Nachweis wäre das nicht möglich. Die Fahrschule und auch den Fahrlehrer von damals gibt es nicht mehr. Ich war nun beim TÜV, diese haben mich zum Kraftfahrzeugbundesamt verwiesen. Dort heißt es, dass sie nur bis 1999 zurückverfolgen können, da ab da digitalisiert wurde. Wer kann mir weiterhelfen, bzw. Tipps geben? Bin verzweifelt. Ich stehe rechtlich ohne Führerschein für die Klasse 1 da, obwohl ich diesen gewissenhaft 1997 gemacht und bestanden habe, wofür es übrigens noch Zeitzeugen gibt.
Sarah meint
28. Februar 2023 at 21:09
Hänge mich mal dran weil ich ein ähnliches Problem habe. 1986 Autoführerschein, 1998 Motorradfüherschein 1 offen (lt. Fahrlehrer). Lt. Eintragung aber nur 1a/b. Im neuen Scheckkarten-FS tauchte plötzlich ein Datum 4 Jahre nach dem 1er FS auf . Angeblich hätte ich da meine Prüfung für den 1er gemacht – lächerlich. Zumindest dürfe ich jetzt 1 offen fahren. Da stimmt doch was nicht!