Das Wichtigste zum P-Schein
Hier erfahren Sie, für welche Berufe Sie einen Personenbeförderungsschein besitzen müssen.
Sie müssen in aller Regel nachweisen, dass Sie über die persönliche und körperliche Eignung zur Personenbeförderung verfügen. Auch der Vorbesitz einer Führerscheinklasse ist Pflicht.
Welche Strafen drohen, wenn Sie ohne P-Schein Fahrgäste befördern, können Sie hier nachlesen.
Personenbeförderung in Deutschland
Nicht nur öffentliche Verkehrsmittel bringen täglich Millionen Menschen zur Arbeit oder Schule und nach dem Feierabend wieder nach Hause. Auch die Fahrgastbeförderung mit einem Mietwagen, Taxen oder anderweitig gewerblich genutzten Pkw ist ein lukrativer Wirtschaftszweig.
Um in diesem Bereich arbeiten zu können, ist der sogenannte „Personenbeförderungsschein“ (kurz: P-Schein) erforderlich (nicht zu verwechseln mit den Klassen D oder DE). Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung stellt allerdings keine eigenständige Führerscheinklasse dar.
Doch wer kann einen Personenbeförderungsschein eigentlich beantragen? Dieser Frage widmet sich der nachfolgende Ratgeber. Wir erklären außerdem, wann Sie einen P-Schein verlängern müssen und was bei einem Personenbeförderungsschein für Kosten zu bedenken sind.
Inhalte
Was ist ein P-Schein?
Ein Personenbeförderungsschein ist notwendig, wenn eine gewerbliche Fahrgastbeförderung stattfinden soll. Allerdings ist dieser nicht mit einem Busführerschein der Klassen D oder DE zu verwechseln.
Es handelt sich vielmehr um ein zusätzliches Zertifikat, welches nur in Verbindung mit einer bereits bestehenden Führerscheinklasse (mindestens B) Gültigkeit besitzt. Da bei der Fahrgastbeförderung eine besondere Verantwortung auf dem Fahrzeugführer lastet, ist diese gesonderte Bescheinigung erforderlich.
Damit soll sichergestellt werden, dass angemessen und verantwortungsvoll mit den Fahrgästen umgegangen wird. Die rechtlichen Grundlagen zum P-Schein sind in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) festgeschrieben. Darauf gehen wir im weiteren Textverlauf im Detail ein.
Wer muss einen Personenbeförderungsschein machen?
Wie bereits erwähnt, finden sich in der FeV die Vorgaben zum Personenbeförderungsschein.
Diesen zu erwerben ist laut § 48 FeV in folgenden Fällen erforderlich:
Einer zusätzlichen Erlaubnis (Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung) bedarf, wer einen Krankenkraftwagen führt, wenn in dem Fahrzeug entgeltlich oder geschäftsmäßig Fahrgäste befördert werden, oder wer ein Kraftfahrzeug führt, wenn in dem Fahrzeug Fahrgäste befördert werden und für diese Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich ist.
Zusammengefasst müssen also folgende Personengruppen den Personenbeförderungsschein zusätzlich zum Führerschein beantragen:
- Taxifahrer
- Fahrer von Krankentransporten (sofern diese gewerblich genutzt werden)
- Mietwagenfahrer
- Chauffeure jeglicher Art (beispielsweise auch Limousinenfahrer)
Allerdings sieht § 48 FeV auch einige Ausnahmen vor, bei denen es nicht notwendig ist, einen P-Schein zu beantragen. Dies ist beispielsweise bei Kfz der Bundeswehr, Bundespolizei oder Polizei der Fall. Auch Militär und Katastrophenschutz sind von der Pflicht, einen Personenbeförderungsschein zu machen, ausgenommen.
Weitere Ausnahmefälle stellen Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge dar. Hier steht nicht der gewerbliche Gedanke bei der Personenbeförderung im Vordergrund, sodass ein P-Schein nicht notwendig ist, wenn ein Patient beispielsweise als Notfall in die Notaufnahme gebracht wird.
Taxischein machen: Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?
Ein gutes Beispiel für einen Beruf, bei dem der Personenbeförderungsschein erforderlich ist, ist der des Taxifahrers. Hiermit sind eine Reihe an Voraussetzungen verbunden, die zu erfüllen sind, bevor der P-Schein beantragt werden kann.
Auch diese Anforderungen sind in der FeV festgehalten, sodass sie verbindlich für alle angehenden Taxifahrer und allgemein Personen, die einen Personenbeförderungsschein machen wollen, gelten. Im Folgenden werden die einzelnen Punkte zusammengefasst.
Vorbesitz einer Führerscheinklasse
Wie bereits erwähnt, ist der Vorbesitz einer Fahrerlaubnis Grundvoraussetzung, um einen P-Schein überhaupt beantragen zu können. Dabei muss es sich um ein gültiges und in Deutschland anerkanntes Dokument handeln.
Der Führerschein muss bei angehenden Taxifahrern zudem mindestens zwei Jahre im Besitz des jeweiligen Bewerbers sein. Für einen Krankentransport reicht in Ausnahmefällen auch schon der Führerscheinbesitz (Klasse B) von einem Jahr.
Persönliche Eignung
Da bei der Fahrgastbeförderung eine besondere Verantwortung auf den Schultern des Fahrers lastet, ist es unerlässlich, dass dieser auch vertrauenswürdig ist und über eine gewisse Eignung für diesen Beruf verfügt.
Um diese nachzuweisen, muss ein polizeiliches Führungszeugnis erstellt und bei der Antragsstellung vorgelegt werden. Dieses wird gegen eine Bearbeitungsgebühr vom Bundesamt für Justiz in Bonn ausgestellt. Folgende Unterlagen müssen Sie beifügen, um ein Führungszeugnis zu erhalten:
- Reisepass oder Personalausweis
- Name und Anschrift der Behörde, die das Führungszeugnis benötigt ( es wird dieser direkt übermittelt)
In diesem Dokument, welches für den Personenbeförderungsschein erforderlich ist, finden sich Angaben zu eventuellen Vorstrafen. Bestehen diese, können die persönliche Eignung für den P-Schein angezweifelt und eine Ausstellung dessen abgelehnt werden.
Körperliche Eignung
In § 48 Absatz 4 FeV ist zudem definiert, dass für einen P-Schein die geistige und körperliche Eignung vorgewiesen werden muss. Diese kann in einem umfassenden Gutachten durch einen Arzt der Verkehrsmedizin überprüft werden.
Dabei sollen Krankheiten ausgeschlossen werden, die eine Fahreignung generell in Frage stellen. Dies sind beispielsweise Epilepsie oder kardiovaskuläre Erkrankungen, sowie Schädigungen im zentralen Nervensystem.
Auch psychische Störungen stehen, ab einem gewissen Ausmaß, einem erfolgreichen Antrag auf den Personenbeförderungsschein entgegen.
Im Rahmen der Untersuchung werden folgende Bereiche durch verschiedene Tests überprüft: Orientierungssinn, Belastbarkeit in Stresssituationen, Konzentrationsfähigkeit, Aufmerksamkeit und Reaktionsfähigkeit.
Soll der Personenbeförderungsschein als Legitimation für die Tätigkeit als Fahrer in Krankentransporten dienen, ist es zudem erforderlich, einen Erste-Hilfe-Kurs zu absolvieren, damit im Ernstfall der Patient entsprechend betreut werden kann.
Durch diese Anforderung soll verhindert werden, dass es zu schwerwiegenden Unfällen kommt, weil aufgrund einer Sehschwäche Abstände nicht richtig eingeschätzt oder Schilder falsch gelesen werden.
Personenbeförderungsschein: Eine Prüfung ist notwendig
Der Abschluss der Ausbildung zu einem Taxifahrer und notwendige Voraussetzung für den P-Schein ist die Ortskundeprüfung. Diese muss an einer von der Führerscheinstelle zugewiesenen Prüfstelle abgelegt werden. Für die Abnahme der Prüfung sind TÜV oder DEKRA zuständig.
Haben Sie den P-Schein beantragt und diesem wurde stattgegeben, erhalten Sie ein Jahr Zeit, um die Ortskundeprüfung erfolgreich abzuschließen. Halten Sie diesen Zeitraum nicht ein, ist eine erneute Antragsstellung auf den P-Schein erforderlich.
Bei der Prüfung selbst kommt es darauf an, dass der angehende Taxifahrer die lokalen Gegebenheiten genau kennt. Dabei sind auch Kenntnisse über Sehenswürdigkeiten, öffentliche Einrichtungen oder Hotels vonnöten.
Besteht der Prüfling alle ihm gestellten Aufgaben, wird eine Bescheinigung für die bestandene Ortskundeprüfung ausgestellt. Somit kann der Taxischein erhalten und die Tätigkeit aufgenommen werden.
Zusammenfassend müssen also folgende Voraussetzungen erfüllt sein, damit Sie einen Personenbeförderungsschein erhalten und fortan als Taxifahrer arbeiten können:
- Fahrerlaubnis der Klasse B (seit mindestens zwei Jahren)
- Ein Mindestalter von 21 Jahren
- Einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis (ohne Vorstrafen)
- Nachweis über die psychische und körperliche Eignung (ärztliches Gutachten)
- Bestandener Sehtest
- Erfolgreiche Ortskundeprüfung
Personenbeförderungsschein: Wo beantragen Sie diesen überhaupt?
Den Antrag auf die Ausstellung von einem P-Schein können Sie bei der für Sie zuständigen Führerscheinstelle einreichen. Sind alle erforderlichen Unterlagen zusammengetragen, ist von einer Bearbeitungszeit von maximal sechs Wochen auszugehen, bis Sie eine entsprechende Rückmeldung erhalten.
Was kostet ein Personenbeförderungsschein?
Eine pauschale Aussage über die Kosten für einen Personenbeförderungsschein lässt sich nicht treffen, da die Preise regional variieren können. Im Folgenden erhalten Sie eine Übersicht über die einzelnen Posten, die Sie bedenken müssen, wenn Sie den P-Schein beantragen:
- Bearbeitungskosten bei der Führerscheinstelle: etwa 40 Euro
- Ausstellung des polizeilichen Führungszeugnisses: 13 Euro
- Gutachten bei einem Arzt der Verkehrsmedizin inklusive Leistungstests: zwischen 80 bis 140 Euro
- Ortskundeprüfung bei TÜV oder DEKRA: etwa 50 Euro
Die Kosten für den Personenbeförderungsschein werden also in jedem Fall den dreistelligen Bereich erreichen. Mit weit über 200 Euro müssen Sie allerdings in der Regel nicht rechnen.
Wann müssen Sie den P-Schein verlängern?
Anders als beim Führerschein der Klasse B müssen bestimmte Klassen in regelmäßigen Abständen verlängert werden. Dieser Zeitraum beträgt fünf Jahre und findet auch beim Personenbeförderungsschein Anwendung.
Für eine Verlängerung müssen ein erneuter Gesundheitsnachweis und ein Sehtest vorgelegt werden. Dadurch ist sichergestellt, dass die körperliche Eignung zur Fahrgastbeförderung weiterhin besteht.
Führerschein zur Fahrgastbeförderung nicht vorhanden? Diese Strafen drohen
Da ein Personenbeförderungsschein laut FeV vorgeschrieben ist, wenn gewerbliche Fahrten zum Fahrgasttransport unternommen werden, gibt es entsprechende Sanktionen, wenn diese Vorgabe missachtet wird.
Zu den weniger schwerwiegenden Verstößen gehört es, wenn Sie den P-Schein zwar besitzen, diesen aber nicht mitführen und entsprechend bei einer Kontrolle durch die Polizei nicht vorzeigen können. Hierfür wird ein Verwarngeld von zehn Euro fällig.
Ein grober Verstoß liegt vor, wenn eine Fahrgastbeförderung ohne die entsprechende Fahrerlaubnis (also den Personenbeförderungsschein) durchgeführt wird. Hier ist mit einem Bußgeld von 75 Euro und einem Punkt in Flensburg zu rechnen.
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Hedwig meint
12. November 2020 at 12:00
Wo/wie erhalte ich einen Ortskundenachweis?
Ich wohne seit 60 Jahren im Landkreis Karlsruhe und niemand kann mir sagen woher ich den für den PBS-Taxi bekomme.
Sayed meint
28. September 2020 at 10:17
Guten tag ich bin Sayed 26 Jahre alt.
Ich möchte p- schein machen in Aachen aber ich weiss es nicht wo kann ich machen.
oder training Prüfung machen?
LG.
Sayed
Gersch meint
30. August 2019 at 15:18
Hallo
Ich möchte den kleinen Personenbeförderungschein machen um einen 450 € Job im Fahrdienst beim ASB antreten zu können
Ich bin im Besitz einer gültigen G25 die zum fahren von FW Fahrzeugen berechtigt
Muss ich trotzdem eine medizinische Untersuchung machen oder ist die auch gültig
Adnan meint
7. Juni 2019 at 19:28
Hallo, ich habe da eine Frage: ich besitze einen Führerschein Klasse B schon 18 Jahre, aber in Deutschland erst seit 8 Monaten. Kann ich einen P-Schein beantragen und wo kann ich mich anmelden?
Frank meint
29. Mai 2019 at 8:37
Guten Tag, meine Tochter wird durch ein Transportunternehmen ansässig in Mainz (Rheinlandpfalz) befördert. Doch der Fahrer besitzt keinen Personenbeförderungsschein. Ist dieser Personenbeförderungsschein Hessen nicht notwendig?
Freundliche Grüße
Frank
Lars meint
23. April 2019 at 14:33
Hallo
Ich möchte für eine private Firma gelegntlich Menschen zur Kur fahren, es sind weniger als 8 Menschen pro Tour. Brauche ich dafü den klein P-Schein oder geht es auch ohne? Ich habe den alten Fürherschein 3 seit 1981, und einen abgelaufenen Taxenschein aus den 80ern.
Manuela meint
12. März 2019 at 9:44
Hallo zusammen
ich würde gerne auf 450€ basis als schulbusfahrein ( 8 +Fahrer) arbeiten, darf ich das ohne Personenbeförderungsschein?
Shadid meint
6. März 2019 at 1:17
Hallo ,
Ich habe ganz neuen B Führerschein.
Kann ich P- Schein eigentlich beantragen ?
Ich freue mich , wenn Sie mir antworten
Danke Ihnen
Berndt meint
17. Februar 2019 at 15:58
Stimmt nur teilweise… Aussage gilt bis 8 Personen. Gibt es einen Beförderungvertrag zwischen der Einrichtung und dem Unternehmen braucht man keinen PBS. Ich befördere 5 behinderte Kinder mit einem Schulbus von zu Hause zur Einrichtung. Die Einrichtung hat den Beförderungsvertrag mit den Johannitern geschlossen – brauche ich keinen PBS.
Fahre ich Seniorenausflüge bis 8 Personen gegen Entgelt, d.h. die Senioren zahlen den Ausflug-obwohl ich nur meine Aufwendungen erstattet bekomme ( ehrenamtlich), brauche ich einen PBS-da gegen Entgelt gefahren wird.
Mirko meint
30. Januar 2019 at 17:53
Ich möchte im EU Ausland Reisende (bis 8 Personen) mit einem Kleinbus befördern (5 Monate im Jahr). Hat ein deutscher Personen Beförderungsschein auch dort Gültigkeit? Konkret in Griechenland. Vielen Dank für ihre Antwort!
M. meint
15. Januar 2019 at 18:48
bei Funktaxi als fahrer braucht mann P-Schein bzw. Personenbeförderungschein??
Tom meint
30. September 2019 at 23:20
Ich habe damals nachgefragt-es heisst-das ein solcher schein nötig wäre.
H. meint
11. Januar 2019 at 12:53
Brauche ich einen p – Schein wenn ich Schulkinder in einem klein Buss (9 sitze) befördern möchte?
Ines meint
8. Januar 2019 at 19:00
Hallo und guten Tag
Ich fahre auch für das DRK
Es wird unter den Fahrern heftigst diskutiert ob der P – Schein benötigt wird oder ob nicht . Dabei unterscheiden die einen ja, weil teilweise von den Patienten vorort kassiert wird ( also gewerblich ), die anderen sagen wieder mit 8 Personen und dem Fahrer , nein , wenn kein Geld fliesst .
Susanne meint
3. Dezember 2021 at 12:21
Hallo, habe selbst beim DRK gearbeitet. Es fließt für JEDE Fahrt Geld – nicht unbedingt bar. Es wird zB mit den Krankenkassen, Versicherungen, Stadt abgerechnet daher wird ein P-Schein zwingend benötigt
Rainer K. meint
28. Dezember 2018 at 9:27
Mein Name ist Rainer
Ich fahre seit 15 Jahre mit einem Auge (ein Auge ist erblindet) Unfall frei seit 11 Jahren befördere ich Personen davon 7 Jahre Schulkinder und danach 4 Jahre Personen von zu Hause in eine Reha Einrichtung jetzt wurde mir gesagt ich bräuchte ein P-Schein den ich Beantragt habe aber nicht bestanden habe da ich auf einem Auge blind bin bekomme ich den Schein nicht BeimAugenarzt wurde mir gesagt dass ein Taxifahrer der auf einem Auge erblindet muss 2Jahre pausieren darf danach wieder weiter fahren warum bekomme ich dann mit einem Auge den P- Schein nicht obwohl ich genau soviel sehe wie der Taxifahrer mit einem Auge
saro meint
1. Dezember 2018 at 19:57
Hallo…
ich will als Transfer Fahrer,beispiel von Flugahfen oder….brauche auch eine PBS,und welche?
Danke im Voraus
Saro
H. Pfeiffer meint
19. November 2018 at 15:34
In meiner Firma werden morgens MitarbeiterInnen zur Arbeit gebracht (in einem 9-Sitzer-Bus, einschl. FahrerIn) und am Abend werden diese wieder von der Arbeit abgeholt. Braucht der FahreIn für diese Tätigkeit einen Personenbeförderungsschein?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Peter meint
30. Oktober 2018 at 8:48
Was kostet ein kleiner P Schein
David meint
22. Oktober 2018 at 13:00
Hallo,
which office emit the personenbefoerderungsschein?
where should I bring all the papers?
Thank you
Robert l meint
29. September 2018 at 15:04
Hallo ,ich wollte mich für eine Stelle als Fahrer bei einem Pflegedienst bewerben . Meine Aufgaben wären Patienten zum Arzt zu fahren oder Einkäufe mit ihnen erledigen.Benötige ich einen Personenbeförderung Schein .Wenn ja welchen da es den kleinen und den großen gibt.
Ingo meint
16. September 2018 at 0:28
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht … mir wird erklärt (mündlich) dass ich mit Ausnahmegenehmigung fahre. Kleinbus mit 9 Sitzplätzen. Schüler für Förderschulen und Behindertentagesstätten. Ich habe lediglich einen Autoführerschein. Wie verhalte ich mich gegenüber dem Arbeitgeber ? Macht es überhaupt Sinn den P – Schein zu machen oder gefährdet es möglicherweise den seit Jahrzehnten bestehenden Führerschein ?
Oliver meint
12. September 2018 at 15:13
Hallo, kann ich den kleinen P-Schein auch beantragen wenn ich meinen Führerschein im Februar 2018 gemacht habe?
Einen Motorradführerschein hab ich schon länger…zählt der auch?
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
LG