Das Wichtigste zur Rechtskraft
Hier können Sie nachlesen, warum die Rechtskraft eine wichtige Bedeutung im Bezug auf richterliche Entscheidungen hat.
Wann die Rechtskraft eintritt und was unter „formeller Rechtskraft“ zu verstehen ist, erfahren Sie hier.
Durch das Einlegen von Rechtsmitteln, wie beispielsweise einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid, kann der Eintritt der Rechtskraft hinausgezögert werden.
Die Rechtskraft ist ein entscheidender Faktor
Die Begriffe „Rechtskraft“ und „rechtskräftig“ tauchen immer wieder im Zusammenhang mit richterlichen Urteilen und Beschlüssen auf. Sie dienen quasi dazu, einen Rechtsstreit zu beenden und den sogenannten Rechtsfrieden zu schaffen.
Mit Eintritt der Rechtskraft findet ein Verfahren meist seinen Abschluss. Eine Rechtskräftigkeit ist allerdings nicht nur bei Gerichtsverfahren zu erreichen. Auch in einem Bußgeldverfahren kann diese erlangt werden.
Erhält ein Kfz-Fahrer für einen Verstoß im Straßenverkehr ein Schreiben von der zuständigen Bußgeldstelle, so kann auch dieses rechtskräftig werden. Wann beim Bußgeldbescheid die Rechtskraft eintritt und welche Fristen dabei zu beachten sind, erfahren Sie im nachfolgenden Ratgeber.
Inhalte
Was bedeutet rechtskräftig?
Eine Rechtskraft soll dazu dienen, einen richterlichen Beschluss rechtswirksam werden zu lassen. Das heißt, dass diese Entscheidung bindend für alle Beteiligten ist. In diesem Zusammenhang ist auch von einer „Unanfechtbarkeit“ die Rede. Rechtsmittel können in diesem Fall nicht mehr eingelegt werden.
Eine Klage, erneute Anträge oder eine Revision den Fall betreffend sind dann nicht mehr zulässig. Allerdings tritt die Rechtskraft nicht direkt mit der Urteilsverkündung ein. Ein Zeitraum von etwa zwei Wochen bleibt sowohl der Staatsanwaltschaft als auch dem Verurteilten, eine Revision zu beantragen.
Wird diesem Antrag stattgegeben, wird die Sache erneut vor Gericht verhandelt. Allerdings müssen dazu neue Erkenntnisse bzw. neue Zeugen, also triftige Gründe vorgebracht werden. Wird im Rahmen des erneuten Verfahrens eine Rechtskraft für den Beschluss erzielt, so kann dieser nicht mehr angefochten werden.
Wann tritt Rechtskraft ein?
Eine Rechtskraft tritt nach Ablauf einer bestimmten Frist ein. In diesem Zeitraum können Rechtsmittel gegen die richterliche Entscheidung eingelegt werden. Meist sind hierfür zwei Wochen vorgegeben.
Werden in dieser Zeit keine entsprechenden Anträge gestellt, wird der Beschluss bzw. das Urteil automatisch rechtskräftig.
Dazu sind keinerlei weitere Formalitäten vonnöten. Mit Ablauf der Frist können also keine Anträge mehr gestellt werden.
Formelle Rechtskraft
Eine formelle Rechtskraft tritt ein, wenn es kein ordentliches Rechtsmittel mehr gegen die Entscheidung gibt. Dies kann auftreten, wenn ein Rechtsmittelverzicht erklärt oder die entsprechenden Fristen versäumt werden. Die rechtliche Grundlage dazu liefert § 705 Zivilprozessordnung (ZPO):
Die Rechtskraft der Urteile tritt vor Ablauf der für die Einlegung des zulässigen Rechtsmittels oder des zulässigen Einspruchs bestimmten Frist nicht ein. Der Eintritt der Rechtskraft wird durch rechtzeitige Einlegung des Rechtsmittels oder des Einspruchs gehemmt.
Weiterhin wird eine formelle Rechtskraft erzielt, wenn das Urteil in letzter Instanz gefällt wurde.
Durchbrechung der Rechtskraft
Ein Urteil, welches rechtskräftig ist, kann in der Regel nicht mehr angefochten werden. Da es allerdings auch zu Justizirrtümern, also falschen Verurteilungen kommen kann, gibt es einige Fälle, die eine Durchbrechung der Rechtskraft begründen.
Dann kann bei entsprechender Beweislast eine Wiederaufnahme des Verfahrens erzielt werden. Verläuft diese für den Verurteilten erfolgreich, so ist das vorgegangene Urteil als nicht (mehr) rechtskräftig anzusehen.
Rechtskraft beim Bußgeldbescheid
Doch wie läuft es in einem Verwaltungsverfahren bzw. bei einer Ordnungswidrigkeit ab? Wann wird ein Bußgeldbescheid rechtskräftig? Diesen Fragen soll sich der nachfolgende Abschnitt widmen.
Begeht ein Autofahrer einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) und wird dabei erwischt, folgen Sanktionen laut Bußgeldkatalog. Diese können ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder die Anordnung eines Fahrverbots umfassen.
Welche Strafen den Kfz-Fahrer in welcher Höhe treffen, wird diesem per Bußgeldbescheid mitgeteilt. Meist wird vorab noch ein Anhörungsbogen versendet, der dem Betroffenen die Möglichkeit einräumt, zu den Anschuldigungen Stellung zu nehmen.
Ist dieses Prozedere abgehandelt, wird der Bescheid von der Behörde an den Verkehrssünder geschickt. Diesem wird eine zweiwöchige Frist eingeräumt, um einen Einspruch einzulegen. Erfolgt dieser nicht im angegebenen Zeitraum, wird es automatisch ein rechtskräftiger Bußgeldbescheid.
Auch hier ist die Entscheidung bindend, das heißt, dass das Bußgeld bezahlt werden muss und entsprechende Punkte in Flensburg vermerkt werden. Gegen diese Sanktionen kann nun kein Einspruch mehr erfolgen.
Verweigert der Autofahrer diese, so folgt in einem ersten Schritt eine Mahnung mit einer erneuten Zahlungsaufforderung. Wird das Bußgeld konsequent nicht bezahlt, droht im schlimmsten Fall eine Erzwingungshaft.
Welche Frist ist beim Bußgeldbescheid zu beachten?
In Bezug auf den Bußgeldbescheid ist die Frist nicht nur entscheidend, wenn es um die Rechtskraft dessen geht. Auch die Bußgeldstelle selbst hat Fristen zu beachten, damit keine Verjährung des Verkehrsverstoßes eintritt.
Die Behörde muss Ihnen binnen drei Monaten einen Bußgeldbescheid zustellen, damit der Verstoß entsprechend geahndet werden kann. Ist dies nicht der Fall, ist die Tat verjährt und Sie müssen die Strafe nicht bezahlen.
Allerdings bringt es nichts, wenn Sie das Schreiben dann einfach ignorieren. Auch hier muss ein Einspruch erfolgen, sonst erlang der Bescheid die Rechtskraft. Weiterhin kann die Verfolgungsverjährung unterbrochen werden.
Dies geschieht beispielsweise durch die Zusendung vom Anhörungs- oder Zeugenfragebogen. Sind Sie nicht sicher, wie es um die Verjährung Ihrer Tat bestellt ist, können Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht konsultieren. Dieser kann Ihnen beratend zur Seite stehen.
Wann wird ein Fahrverbot rechtskräftig?
Auch bei der Anordnung von einem Fahrverbot tritt die Rechtskraft nach einer Frist von zwei Wochen ein, sofern kein Einspruch erfolgt ist.
Bildnachweise: istockphoto.com/ Kuzma, istockphoto.com/ AlexKalina, fotolia.com/ Peter Maszlen, fotolia.com/ eccolo
Hinterlassen Sie einen Kommentar