Das Wichtigste zum Thema „Bußgeld nicht bezahlt“
Kommen Sie der Zahlungsaufforderung des Bußgeldbescheides nicht noch, versendet die Bußgeldstelle eine Mahnung. Diese führt zu zusätzlichen Kosten.
In letzter Konsequenz kann bei einem nicht gezahlten Bußgeld auch die Erzwingungshaft drohen.
In der Regel haben Sie für die Zahlung der Geldbuße nach dem Eintritt der Rechtskraft zwei Wochen Zeit.
Kommt ein Brief von der Bußgeldstelle, so ist Betroffenen meist klar, was Sie erwarten könnte: Bußgelder, Punkte in Flensburg oder mögliche Fahrverbote können in dem Schriftstück vermerkt werden.
Wird ein Bußgeldbescheid zugestellt, ist ein Fehlverhalten, also ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO), des Kfz-Fahrers vorausgegangen. Doch was passiert, wenn Sie das Bußgeld einfach nicht bezahlen?
Dieser Frage wird sich der folgende Ratgeber annehmen. Erfahren Sie, welche Konsequenzen drohen, wenn ein Bußgeld nicht bezahlt wird und welche Fristen dabei sowohl von Ihnen als auch von der Behörde einzuhalten sind.
Inhalt
Was passiert, wenn man ein Bußgeld nicht bezahlt?
Aus unterschiedlichen Gründen kann ein Bußgeldbescheid nicht bezahlt werden. Neben finanziellen Engpässen, kann auch der Fall eintreten, dass der Betroffene die Geldstrafe für unangemessen hält. Oft war der Kfz-Halter zum Tatzeitpunkt nicht der Fahrer des Wagens.
Daher wird vor einem solchen Bescheid in der Regel ein Anhörungsbogen verschickt. Diesen kann der Halter nutzen um Angaben zur Tat zu machen. Dabei kann er auch angeben, selbst nicht gefahren zu sein. Dann wird ein Zeugenfragebogen versendet.
Diesen nutzt die Behörde, um den tatsächlichen Fahrer zu ermitteln. Sie selbst können durch Ihre Angaben bei diesem Prozess helfen, haben aber auch die Möglichkeit, von Ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch zu machen.
Ist der Bußgeldbescheid erst einmal eingetroffen, so können Sie diesen nur noch per Einspruch anfechten. Dies kann beispielsweise geschehen, wenn die Verjährung bereits eingetreten ist oder das Schreiben der Behörde Fehler aufweist.
Erster Schritt beim Bußgeld: Die Mahnung
Eine Geldstrafe können Sie per Überweisung unter Angabe des Aktenzeichens bezahlen. Entsprechende Informationen finden sich auf dem Bußgeldbescheid. Vergessen Sie, Ihre Buße zu begleichen, erfolgt in der Regel sechs Wochen nach Ablauf der Zahlungsfrist eine Mahnung.
Diese wird Ihnen ebenfalls postalisch zugestellt und erhält eine erneute Zahlungsaufforderung, die meist durch eine Frist eingegrenzt wird. Zusätzlich zum Bußgeld, welches nicht bezahlt wurde, kommt ein Aufpreis, die sogenannte Mahngebühr, hinzu. Diese beträgt fünf Euro.
Bußgeld nicht bezahlt: Erzwingungshaft als letzter Schritt
Reagieren Sie auch nicht auf das Mahnschreiben der Behörde und das Bußgeld wird nicht bezahlt, kann ein Vollstreckungsbescheid beantragt werden. Ist dieser genehmigt, kann ein Gerichtsvollzieher Ihre Zahlungsfähigkeit überprüfen.
Kann auch hier kein Erfolg erzielt werden, ist als letzte Maßnahme eine Erzwingungshaft denkbar. In diesem Fall müssten Sie für das nicht gezahlte Bußgeld eine Zeit im Gefängnis verbringen.
Bußgeld bezahlen: Welche Frist gilt eigentlich?
Bei Auseinandersetzungen mit Behörden, sind immer bestimmte Fristen einzuhalten. So ist ein Bußgeldbescheid beispielsweise nach zwei Wochen rechtskräftig, wenn kein Einspruch eingelegt auch. Dies gilt auch, wenn das Vergehen bereits verjährt ist. Eine Verjährung tritt ein, wenn der Bußgeldbescheid nicht innerhalb von drei Monaten nach Begehung der Tat zugestellt wird. Sie kann allerdings unterbrochen werden.
Reagieren Sie nicht auf die Nachricht der Bußgeldstelle, wird das Bußgeld automatisch rechtskräftig. Eine Zahlung muss dann bis etwa zwei Wochen nach Rechtskraft des Bescheids eingegangen sein. Andernfalls drohen die beschriebenen Konsequenzen bis hin zur Erzwingungshaft.
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