Das Wichtigste zum Einspruch gegen den Bußgeldbescheid
Den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid können Sie selbst verfassen ein Anwalt ist dafür nicht zwingend erforderlich. Allerdings empfiehlt es sich, einen Rechtsbeistand zu konsultieren.
Hier finden Sie ein Muster, welches Sie für den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid verwenden können.
Sie haben nach dem Erhalt vom Bußgeldbescheid 14 Tage Zeit, einen Einspruch einzulegen. Lassen Sie diese Frist verstreichen, tritt die Rechtskraft ein.
Wie Sie gegen den Bußgeldbescheid vorgehen können
Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr sind auf deutschen Straßen an der Tagesordnung. Von Parkverstößen bis hin zu deutlich überhöhter Geschwindigkeit sind zahlreiche Verstöße denkbar. Wird ein Fahrer dabei erwischt, so drohen Konsequenzen gemäß Bußgeldkatalog.
Diese werden dem Betroffenen in einem Bußgeldbescheid mitgeteilt. Erhalten Sie einen solchen Brief von der Behörde, sollten Sie diesen genau prüfen und auf Fehler untersuchen. Denn immer wieder kommt es zu fehlerhaften Bußgeldbescheiden.
Wie Sie einen solchen erkennen, wann Sie Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid im Bußgeldverfahren erheben können und ein Muster, welches Sie als Vorlage dazu nutzen können, finden Sie im folgenden Ratgeber.
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Spezifische Ratgeber zum Thema Einspruch gegen den Bußgeldbescheid
Inhalt
Einspruch gegen Bußgeldbescheid – Die wichtigsten Infos im Video
So wird ein Bußgeldbescheid ungültig
Bei einem Bußgeldbescheid kann der Einspruch durch unterschiedliche Faktoren sinnvoll werden. Auch den Behörden unterlaufen in Durchführung oder Ablauf des Bußgeldverfahrens von Zeit zu Zeit Fehler, daher sollten Sie jedes Schreiben genau überprüfen.
Dabei sind verschiedene Punkte zu beachten. So sollten Sie zuerst prüfen, ob Name und Kennzeichen richtig aufgeführt sind. Auch der Zeitpunkt der Tat spielt eine wesentliche Rolle. Sind diese Angaben falsch oder gar nicht erst vorhanden, sollten Sie einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen.
Formfehler: Einspruch einlegen lohnt sich
Während die Behörde Ihren Bußgeldbescheid bearbeitet, können sich Fehler in diesen einschleichen. Oft handelt es sich dabei um sogenannte Formfehler. Diese können auch durch fehlende Angaben bergründet werden.
Ein Bescheid von der Bußgeldstelle sollte laut Paragraph 66 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) folgende Angaben in jedem Fall enthalten:
- Angaben zur Ihrer Person und eventuellen Nebenbeteiligten des vorgeworfenen Verstoßes
- Name und Anschrift vom Verteidiger (sollte dieser bekannt sein)
- Art des Verstoßes (zum Beispiel überhöhte Geschwindigkeit, Vorfahrt missachtet etc.)
- Vorliegende Beweise
- Höhe vom Bußgeld
- Rechtsmittelbelehrung (darin muss enthalten sein, dass der Bußgeldbescheid rechtskräftig wird, sofern Sie keinen Einspruch binnen 14 Tagen einlegen)
Fehlt auch nur eine dieser Angaben, so verliert das Schreiben der Behörde seine Gültigkeit und Sie können einen Einspruch gegen diesen Bußgeldbescheid einlegen. Dieser erfolgt postalisch und wird an die zuständige Bußgeldstelle verschickt.
Dabei empfiehlt es sich, auf ein Einschreiben zurückzugreifen. So können Sie nachvollziehen und beweisen, dass Ihr Brief tatsächlich bei der Bußgeldstelle eingegangen ist. Um diesen abzuschicken, haben Sie 14 Tage Zeit.
Diese Frist ist ebenfalls auf dem Bußgeldbescheid vermerkt. Legen Sie in diesem Zeitraum keinen Einspruch ein, wird dieser automatisch rechtskräftig und Sie müssen die Ihnen auferlegten Sanktionen tragen.
Bußgeldbescheid: Einspruch bei Übertretung der Frist
In Deutschland verjähren Ordnungswidrigkeiten und Straftaten. Das bedeutet, dass der Beschuldigte nach einem bestimmten Zeitraum für einen Verstoß bzw. ein Vergehen nicht mehr belangt werden kann. Somit soll ein sogenannter „Rechtsfrieden“ sichergestellt werden.
Die Verjährungsfrist eines Bußgeldbescheides ist in § 26 Absatz 3 Straßenverkehrsgesetz (StVG) definiert und gilt immer ab dem Zeitpunkt, an dem die Tat begangen bzw. beendet wurde:
Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate.
Das heißt, dass die Ordnungswidrigkeit nach drei Monaten verjährt, sofern kein Bußgeldbescheid eingegangen ist. Allerdings kann diese Frist durch unterschiedliche Faktoren unterbrochen werden. Ein Beispiel ist die Zusendung des Anhörungsbogens. Mit diesem wird die Frist unterbrochen bzw. beginnt von neuem.
Bußgeldbescheid überprüfen: So gehen Sie vor
Möchten Sie also überprüfen, ob sich ein Einspruch bei Ihrem Bußgeldbescheid lohnt, sollten Sie folgendermaßen vorgehen:
- Überprüfen Sie die Eckdaten (Name, Adresse, Tatort und –zeitpunkt)
- Prüfen Sie, ob eine Verjährung möglich erscheint
- Untersuchen Sie, ob das richtige Kennzeichen angegeben wurde
- Schauen Sie nach, ob die Rechtsmittelbelehrung enthalten und korrekt ist
Stellen Sie fest, dass eine dieser Angaben fehlerhaft oder nicht vorhanden ist, so können Sie postalisch einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Es empfiehlt sich, als Versandart ein Einschreiben zu wählen. Damit können Sie sichergehen, dass der Brief auch angekommen ist.
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Ist ein Bußgeldbescheid ohne Unterschrift gültig?
Behördliche Schreiben werden immer häufiger maschinell erstellt. Dabei werden auch Dokumente ohne Unterschrift verschickt. Doch sind diese auch dann gültig? Die Antwort auf diese Frage lautet „Ja“. Grund dafür ist § 37 Abs. 5 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG):
Bei einem schriftlichen Verwaltungsakt, der mit Hilfe automatischer Einrichtungen erlassen wird, können […] Unterschrift und Namenswiedergabe fehlen.
Somit wird deutlich, dass Bußgeldbescheide auch ohne Unterschrift gelten. In diesem Fall ist ein Einspruch gegen diese aussichtslos und wird zurückgewiesen.
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen: Ein Muster
Sind Sie sicher, dass es sich um einen fehlerhaften Bußgeldbescheid handelt, können Sie postalisch Einspruch einlegen. Ein Anwalt für Verkehrsrecht ist dafür nicht zwingend von Nöten. Beachten Sie dringend die Frist von 14 Tagen, ansonsten ist der Bescheid rechtskräftig und ein Einspruch zwecklos.
Im Folgenden finden Sie ein Muster, wie ein solches Schreiben aussehen könnte:
Name und Anschrift (Empfänger)
Ort, DatumBetreff: Einspruch gegen den Bußgeldbescheid, Aktenzeichen xyzSehr geehrte Damen und Herren,
Mir wurde am _____(Datum der Zustellung) ein Bußgeldbescheid zu Aktenzeichen _____, erlassen am ____, zugestellt. Gegen diesen lege ich hiermit Einspruch ein.Der Bußgeldbescheid beinhaltet folgenden Tatvorwurf:______. Daraus folgen folgende Sanktionen, die mir auferlegt wurden: _____
Zur Begründung meines Einspruchs und zu meiner Entlastung, möchte ich Folgendes anführen:_____.Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
Hier können Sie das Muster als PDF oder DOC-Datei herunterladen und verwenden
Bildnachweise: fotolia.com/© Peter Maszlen, istockphoto.com/liveostockimages, fotolia.com/© diego1012
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