Das Wichtigste zum Thema „Bußgeldbescheid prüfen“
Hier können Sie nachlesen, welche Angaben ein Bußgeldbescheid enthalten sollte.
Gegen einen falschen Bußgeldbescheid können Sie einen Einspruch einlegen.
Der Einspruch muss innerhalb von 14 Tagen nach der Zustellung vom Bußgeldbescheid schriftlich bei der Bußgeldstelle eingehen.
Eine Überprüfung vom Bußgeldbescheid kann sich lohnen
Ein Vergehen im Straßenverkehr kann weitreichende Konsequenzen laut Bußgeldkatalog nach sich ziehen. Vom Bußgeld über Punkte in Flensburg bis hin zu einem Fahrverbot sind einige Strafen denkbar.
Bei einem Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung hat die Behörde innerhalb von drei Monaten Zeit, Ihnen einen Bußgeldbescheid zuzustellen. Prüfen Sie diesen genau, denn nicht selten treten Formfehler auf, die den Bescheid ungültig machen.
Wie Sie sich verhalten sollten, wenn auf dem Bußgeldbescheid beispielsweise ein falsches Kennzeichen vermerkt ist und welche Angaben das Schreiben der Behörde in jedem Fall enthalten sollte, lesen Sie im folgenden Ratgeber.
Spezifische Ratgeber zum Prüfen des Bußgeldbescheids
Inhalt
Falscher Bußgeldbescheid: Überprüfen lohnt sich
Ist auf dem Bußgeldbescheid ein falscher Name angegeben, so fällt dieser Fehler dem Empfänger sofort ins Auge. Andere fehlerhafte oder gar fehlende Angaben im Bußgeldbescheid sind etwas schwieriger zu erkennen. Daher finden Sie nun eine Übersicht, mit allen Angaben, welche enthalten sein sollten. Grundlage bildet der Paragraph 66 des Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG):
- Angaben zur Person und eventuellen Nebenbeteiligten
- Name und Anschrift vom Verteidiger (wenn bekannt)
- Art des Verstoßes
- Beweise
- Höhe des Bußgeldes, Anzahl der Punkte in Flensburg, mögliches Fahrverbot
- Rechtsmittelbelehrung (darin muss enthalten sein, dass der Bußgeldbescheid rechtskräftig wird, sofern Sie keinen Einspruch einlegen)
Stellen Sie, während Sie den Bußgeldbescheid prüfen, fest, dass eine dieser Angaben fehlt oder falsch ist, können Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen.
Häufige Formfehler im Bußgeldbescheid
In einem Bußgeldbescheid sind häufig falsche Angaben zum Kennzeichen oder dem Namen enthalten. Auch auf einem Strafzettel kann ein falsches Kennzeichen vermerkt sein. Daher sollten Sie jedes Schreiben der Behörde genau überprüfen.
Bußgeldbescheid falsch: So gehen Sie dagegen vor
Wenn Sie den Bußgeldbescheid prüfen und fehlerhafte oder nicht enthaltene Angaben feststellen, so haben Sie innerhalb von zwei Wochen Zeit, einen Einspruch einzulegen. Diesen richten Sie schriftlich an die zuständige Bußgeldstelle.
Dadurch entstehen Ihnen keine weiteren Kosten (Portokosten ausgenommen). Der Einspruch gegen Bußgeldbescheide sollte postalisch (am besten als Einschreiben) an die Behörde zugestellt werden.
Eine E-Mail wird nicht immer anerkannt. Zudem steht es Ihnen frei, einen Anwalt für Verkehrsrecht mit dem Einspruch zu beauftragen.
Bildnachweise: istockphoto.com/VankaD, istockphoto.com/AlexKalina
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