Das Wichtigste zur Mahnung bei einem Bußgeldbescheid
Bezahlen Sie das Bußgeld nicht fristgerecht, verschickt die Bußgeldstelle eine Mahnung.
Haben Sie eine Mahnung erhalten, fallen dadurch zusätzliche Gebühren an. Diese sind ergänzend zu den Forderungen im Bußgeldbescheid zu zahlen.
In welchen Fällen Sie ohne Bußgeldbescheid ggf. eine Mahnung erhalten können, erfahren Sie hier.
Kraftfahrer, die mit einem Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) aufgefallen sind, müssen in der Regel damit rechnen, dass ein Bußgeldverfahren gegen Sie eingeleitet wird. In diesem Zusammenhang wird ein Bußgeldbescheid versendet, in dem sich Angaben zu Bußgeld, Punkten in Flensburg oder einem möglichen Fahrverbot wiederfinden.
Ab einem Betrag von 55 Euro geht es nicht mehr um ein Verwarngeld, sondern ein Bußgeld. Wer dieses Bußgeld aus dem Bußgeldbescheid nicht bezahlt, erhält eine Mahnung, die ihn an die Zahlung erinnern soll. Doch innerhalb welcher Frist wird eine solche Mahnung versendet? Wie hoch sind die Gebühren? Und was geschieht, wenn Autofahrer den Bußgeldbescheid gar nicht erst erhalten haben und jetzt mit einer Mahnung zu kämpfen haben?
Inhalt
Bußgeldbescheid: Wann eine Mahnung fällig wird
Wird das im Bußgeldbescheid veranschlagte Bußgeld nicht gezahlt, erreicht den auffällig gewordenen Kraftfahrer normalerweise ungefähr sechs Wochen nach der angegebenen Frist eine Mahnung. Diese soll ihn erneut an seine Zahlungspflicht erinnern.
Hinzu kommt übrigens eine Mahngebühr von fünf Euro. Ignoriert der betroffene Autofahrer die auf den nicht gezahlten Bußgeldbescheid folgende Mahnung, muss sich eine Vollstreckungsbehörde der Sache annehmen. Dadurch kommt es zu weiteren Kosten und Gebühren, die laut Verkehrsrecht allesamt vom Verkehrssünder selbst getragen werden müssen. Die schlimmste Konsequenz in dieser Sache besteht aus einer Erzwingungshaft.
Mahnung trotz fehlendem Bußgeldbescheid?
Manchmal kommt es vor, dass Sie in Ihrem Briefkasten nicht erst einen Bußgeldbescheid, sondern eine Mahnung vorfinden. Dies kann unterschiedliche Gründe haben:
- Haben Sie keinen Nachsendeantrag gestellt, obwohl Sie erst kürzlich umgezogen sind, kann es gut sein, dass der Bescheid Sie in der neuen Wohnung nicht erreicht hat, sondern an die alte Adresse gesendet wurde. Nach der fehlgeschlagenen Zustellung vom Bußgeldbescheid wird die Mahnung dann an die neue (von der Behörde ermittelte) Adresse gesendet.
- Ein Bußgeldbescheid wird in der Regel per Zustellungsurkunde verschickt. Dies bedeutet, dass eine Ersatzperson ihn annehmen kann oder der Postbote ihn im Briefkasten deponieren kann, wenn Sie nicht zu Hause sind. Wenn dieser dadurch verloren geht, kommt es Ihnen vor, als bekämen Sie keinen Bußgeldbescheid vor der Mahnung, obwohl es eigentlich so bestimmt war.
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