Das Wichtigste zur Bußgelderhöhung
Ja, in manchen Fällen kann eine Bußgelderhöhung anstelle eines Fahrverbots verhängt werden. Dies liegt im Ermessen der Bußgeldstelle und hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Wenn ein Fahrverbot eine besondere Härte darstellt, kann die Behörde stattdessen ein erhöhtes Bußgeld festsetzen.
Ja, unter bestimmten Umständen kann ein Bußgeld verdoppelt werden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sie bereits Einträge im Fahreignungsregister haben. Der genaue Betrag der Erhöhung liegt im Ermessen der Bußgeldbehörde und muss verhältnismäßig sein.
Ab dem zweiten Verstoß kann es zu einer Erhöhung kommen und das Bußgeld kann bei Wiederholung verdoppelt werden. Begehen Sie also innerhalb eines Jahres erneut einen Verstoß – dabei muss es sich nicht um den gleichen Verstoß handeln – kann es deutlich teurer werden. Die genaue Höhe der Erhöhung liegt im Ermessen der Behörde und hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Was genau Sie dagegen tun können, erfahren Sie hier.
Bußgelderhöhung bei Wiederholung – ab wann ist es soweit?
Inhalt
Verkehrsverstöße haben oft weitreichendere Konsequenzen als nur die Zahlung eines Bußgeldes. Bei schwerwiegenden Verstößen werden zusätzlich Punkte im Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg eingetragen. Diese Datenbank ermöglicht es den Bußgeldstellen, die Verkehrshistorie jedes Kraftfahrers genau zu verfolgen. Für Wiederholungstäter kann dies erhebliche Auswirkungen haben.
Doch wann kann ein Bußgeld erhöht werden? Wer bereits Einträge im FAER hat und erneut gegen Verkehrsregeln verstößt, muss mit verschärften Sanktionen rechnen. Eine mögliche Folge ist die Bußgelderhöhung, bei der das zu zahlende Bußgeld über den üblichen Regelsatz hinaus angehoben wird.
Wenn Sie also wiederholt gegen die Verkehrsregeln verstoßen, kann eine Erhöhung der Geldbuße bei Voreintragungen erfolgen. Grundsätzlich ist eine Bußgelderhöhung ab dem zweiten gleichartigen Verstoß innerhalb eines Jahres möglich.
In § 17 Absatz 3 OWiG ist diese Erhöhung vom Bußgeld geregelt. Dort heißt es:
Grundlage für die Zumessung der Geldbuße sind die Bedeutung der Ordnungswidrigkeit und der Vorwurf, der den Täter trifft. Auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters kommen in Betracht; bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten bleiben sie jedoch in der Regel unberücksichtigt.“
Erwischt ein Blitzer Sie beispielsweise innerhalb von 12 Monaten zweimal mit mehr als 26 km/h zu viel auf dem Tacho, kommt es zu einer Erhöhung und das Bußgeld aufgrund der Geschwindigkeitsüberschreitung kann verdoppelt werden. Auch bei anderen Verstößen wie Alkohol am Steuer oder Handynutzung während der Fahrt ist eine Erhöhung der Geldbuße wegen Voreintragungen möglich. Dabei zählt, dass Sie wiederholt auffällig wurden und nicht, ob Sie zwei Mal den gleichen Verstoß begangen haben.
Die im Tatbestandskatalog aufgeführten Bußgelder sind lediglich Richtwerte, was der zuständigen Behörde einen Ermessensspielraum bei der Festsetzung einräumt. Dies ermöglicht es ihr, eine Bußgelderhöhung vorzunehmen, wenn die Umstände es rechtfertigen. Das Ausmaß der Erhöhung liegt ebenfalls im Ermessen der Bußgeldbehörde und wird individuell festgelegt.
Aufgrund dieser flexiblen Handhabung lässt sich nicht pauschal vorhersagen, ob nach einem Verkehrsverstoß tatsächlich Ihr Bußgeld erhöht wird. Die Entscheidung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Art und Schwere des Verstoßes, eventuellen Voreintragungen und den spezifischen Umständen des Einzelfalls.
Wie können Sie gegen die Bußgelderhöhung bei Voreintragung vorgehen?
Sie erhalten einen Bußgeldbescheid und fragen sich: “Ist die Erhöhung gerechtfertigt?”. Das Bußgeld kann wegen einer Voreintragung angehoben worden sein, weshalb Sie zunächst prüfen sollten, ob tatsächlich relevante Einträge im Fahreignungsregister vorliegen und ob der zeitliche Abstand zum Vorverstoß korrekt berechnet wurde.
Beachten Sie auch, dass nicht jede Voreintragung automatisch zu einer Bußgelderhöhung führt. Die Behörde muss eine Ermessensentscheidung treffen und die Erhöhung begründen.
Wenn Sie mit einer Bußgelderhöhung nicht einverstanden sind, haben Sie verschiedene Möglichkeiten:
- Einspruch einlegen: Innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids können Sie Einspruch gegen Bußgeldbescheid einlegen. Begründen Sie ausführlich, warum Sie die Erhöhung für unangemessen halten.
- Rechtsanwalt konsultieren: Bei hohen Bußgeldern oder drohenden Fahrverboten kann die Unterstützung eines Fachanwalts für Verkehrsrecht sinnvoll sein.
- Kulanzantrag stellen: In manchen Fällen zeigen sich Behörden kulant, wenn Sie nachweisen können, dass Sie aus dem Vorfall gelernt haben, z.B. durch die freiwillige Teilnahme an einem Fahrtraining.
- Ratenzahlung beantragen: Ist die Regelgeldbuße gerechtfertigt erhöht, aber für Sie finanziell schwierig zu stemmen, können Sie eine Ratenzahlung beantragen.
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