Alles Wichtige zur Verjährung der MPU
Die MPU selbst verjährt nicht. Der Entzug der Fahrerlaubnis verjährt jedoch nach zehn Jahren.
Der Führerschein kann nach zehn Jahren zurück in Ihre Hände gelangen. Jedoch muss beachtet werden, dass die Sperrfrist des Führerscheinentzugs fünf Jahre dauern kann: Das bedeutet, dass es sogar fünfzehn Jahre dauern kann, bis Sie Ihren Führerschein zurückerhalten.
Nein, die Sperrfrist kann nicht aufgehoben, sondern nur verkürzt werden.
Wann verjährt die MPU?
Eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) wird immer dann fällig, wenn auffällig gewordenen Kraftfahrern aufgrund von schwerwiegenden Verstößen gegen das Verkehrsrecht (z. B. bei Alkohol am Steuer) der Führerschein entzogen wurde.
Um sicherzustellen, dass der betroffene Fahrer den Straßenverkehr in Zukunft nicht mehr gefährden wird, lässt die zuständige Führerscheinstelle im Zuge der MPU seine Fahreignung genau durchchecken.
Doch wann genau gilt eine MPU als verjährt? Informationen rund um die Verjährungsfrist bei einer MPU sowie zu den verschiedenen Voraussetzungen erhalten Sie in diesem Ratgeber.
Inhalte
Wann verjährt die MPU?
An und für sich existiert in Deutschland bei einer MPU keine Verjährung. Vielmehr verjährt die Tat, die zum Entzug der Fahrerlaubnis und damit auch zur MPU führte. Die Verjährung findet nach dem Ablauf bestimmter Tilgungsfristen statt. Für Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, die den Entzug der Fahrerlaubnis mit anschließender Sperrfrist nach sich ziehen, heißt es in § 29 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG):
Die Tilgungsfristen betragen […] zehn Jahre bei Entscheidungen über eine Straftat, in denen die Fahrerlaubnis entzogen oder eine isolierte Sperre angeordnet worden ist.“
Was ist bei den Themen Verjährung und MPU noch zu beachten?
Laut § 29 StVG beträgt die Tilgungsfrist für die MPU-Verjährung 10 Jahre. Aufgrund von verschiedenen Startterminen dieser Frist ist es jedoch möglich, dass Sie länger als 10 Jahre warten müssen, bis einer Wiedererteilung vom Führerschein ohne MPU zugestimmt wird.
Normalerweise beginnt die Tilgungsfrist frühestens dann, wenn der Führerschein wieder erteilt wurde und spätestens fünf Jahre, nachdem die gerichtliche Entscheidung rechtskräftig wurde.
Aus diesem Grund kann die Verjährung der MPU nach maximal 15 Jahren endgültig eintreten. Dies geschieht jedoch nur, wenn Sie sich in dieser Zeit keine neuen Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) leisten. Können Sie es kaum abwarten, Ihren Führerschein wieder zu bekommen, und stellen daher den Antrag vor Ablauf der Frist, wird erneut eine MPU angeordnet. Die Tat ist noch nicht verjährt, dementsprechend unterliegt auch die MPU noch keiner Verjährung.
Es ist nicht gerade verwunderlich, dass die mit dem Fall betraute Führerscheinbehörde nach 15 Jahren das Recht hat, die Anordnung einer erneuten Führerscheinprüfung an den betroffenen Kraftfahrer zu stellen, bevor sie den Führerschein wieder herausrückt. Dies ist in § 20 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) geregelt:
Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet eine Fahrerlaubnisprüfung an, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die […] erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt.“
Bildnachweise: fotolia.com/© Schlierner, istockphoto.com/endopack
Current meint
10. September 2021 at 15:21
Hallo,
ich lese hier immer, dass die Tilgungsfrist nach SPÄTESTENS 10 Jahren abgelaufen ist.
Unter welchen Umständen ist sie denn früher abgelaufen?
Chris meint
14. April 2021 at 17:43
Hallo zusammen,
wie verhält es sich mit der Tilgungsfrist wenn Mann nach Führerscheinentzug ohne Führerschein und alkoholisiert am Steuer erwischt und verurteilt wird.
Besteht diese Tilgungsfrist ab diesem Zeitpunkt erneut oder wird sie dann ausgeschlossen?
Freundliche Grüße
JCW meint
11. August 2020 at 12:54
Schönen Guten Morgen….Bin ca 2001 angehalten worden mit 1,7 Promille um einem Kumpel aus der Scheisse zu helfen (KEINEN Führerschein gehabt)….Dann bin Ich einmal kurz schwarz gefahren ca 2006 (ohne Alkohol) und leider auch erwischt worden. Seitdem habe ich den Führerschein nicht gemacht und will das jetzt endlich mal in Angriff nehmen, alleine schon um unabhängig zu sein und auch mal mehr Chancen im Job zu haben…Habe mich 2016 mich bei der Fahrschule angemeldet und ca 6 THeoriestunden gemacht, anmeldegebühr bezahlt usw . 3 Monate danach kam ein Brief vom Straßenverkehrsamt das meine MPU erst März 2021 verjährt aufgrund das ich 2006 erneut ohne Lappen gefahren bin. JETZT ist meine Frage, WANN und WO darf ich mir endlich eine Erlaubnis Neuerteilung holen um endlich mit dem Führerschein anzufangen. 3 oder 6 Monate vorher? Das wäre dann meines erachtens diesen September 2020….Für einige Infos wäre Ich sehr dankbar.
Torsten meint
22. Juli 2020 at 19:31
Hallo zusammen
Kann man in Erfahrung bringen ob die Akten beim Verkehrsamt sauber sind ohne die Sperrfrist damit wieder um 15 Jahre zu verlängern? Wenn ja, wie? Bin mir nicht sicher ob die 10 bzw. 15 Jahre rum sind da ich nicht mehr genau weiss in welchem Jahr und Monat die letzte mpu stattfand
Tom meint
6. März 2019 at 9:53
Hallo, mein Führerschein wurde mir 2006 entzogen. Wegen fahren unter Cannabiseinfluss. Allerdings war der Wert sehr gering,da ich 24 Stunden vorher ein paar mal am joint gezogen habe. Damals hatte ich eine Anordnung zur MPU. Die Screenings habe ich erfolgreich gemacht nur die MPU dann nicht mehr.
Seit dem bin ich auch komplett Drogenfrei.
Nun würde ich den Führerschein gerne neu beantragen. Geht das so ohne weiteres?
Herzlichen Dank für die Antworten
hansi meint
28. Februar 2019 at 0:45
Hey ho hab 2003 mei Lappen verloren wegen kiffen wollt ihn neu beantragen ,denkt ihr es lohnt sich ?? Oder meint ihr ehr mh lass es lieber
Ümit meint
31. Januar 2019 at 3:51
Hallo, Ende 2004 habe ich mein Führerschein wegen Drogen Einfluss am Steuer abgegeben 2005 bin ich bei der mpu durchgefallen seit dem an habe ich keine Straßenverkehrsordnung verstoßen es sind 15 Jahre vergangen darf ich wieder Auto fahren, danke
Mit freundlichen Gruß
Ümit
Hakan meint
2. Januar 2019 at 2:19
Hallo mir wurde 2006 mein Führerschein entzogen wegen Verstoß gegen Btmg bekam ein schreiben von Führerscheinstelle musste mein Führerschein abgeben
Auflage MPU bekommen und hab im Jahr 2014 Antrag gestellt und und hab mein Antrag zurückgezogen bei der Führerscheinstelle
Sind jetzt fast 13 Jahre schon vergangen muss ich mpu machen
Wenn ich neuen Antrag stelle
Etem A. meint
29. November 2018 at 14:28
Bei meine Akte steht 2 verschiedene Datum als Tilgungs Datum.
Mitteilung E: 11.10.2018
Mitteilung A:11.02.2020
Wie soll ich das verstehen? Welche ist Richtig?
Dirk N. meint
8. Oktober 2018 at 13:17
Hallo. Ich habe eine Frage. Ich wurde im Januar 2009 wegen Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Bin verurteilt. Habe noch nie einen Führerschein besessen. Als ich 2015 den Führerschein beantragt habe, bekam ich die Auflage mich einer Mpu zu unterziehen. Habe den Antrag dann zurück gezogen. Jetzt Frage ich mich, ob ich im Januar 2019 (Also 10 Jahre später) meinen Führerschein ohne Mpu machen kann, oder ob unter Umständen für mich die 15 Jahre Frist gelten
Vielen Dank im Vorraus
Christian meint
28. Juli 2018 at 12:13
Hallo ich musste vor ca 7 Jahren mein Führerschein abgeben habe eine Auflage zur MPU bekommen.
Habe ihn dann ohne MPU wieder bekommen.
Dieses Jahr wurde ich erneut Aufgewordert zur MPU zugehen.
Vorfahrtsmissachtung und zu Schnell auf der Autobahn.
Alles in der Probezeit
Besteht die Möglichkeit um eine MPU herrum zukommen?
Danke für die Antwort
Paulina meint
8. Juni 2018 at 12:36
Hallo,
ich habe noch nie einen Führerschein besessen. Wurde 2013 wegen Drogeneinfuhr (mit öff. Verkehrsmitteln) zu eine Bewährungsstrafe von 3 Jahren verurteilt. Während meiner Bewährung wollte ich meinen Führerschein machen, allerdings wurde mir eine MPU auferlerlegt, weswegen ich dann nicht weiter gemacht habe. Ich sehe es nicht ein eine MPU abzulegen wenn bisher kein Führerschein existent war. Ebenso habe ich mit meiner Straftat keine Personen im Straßenverkehr gefährdet.
Jetzt sind ja wieder ein paar Jährchen vergangen und meine Bewährung vorüber. Soll ich es nochmal wagen und beim Amt einen Antrag auf Fahrerlaubnis stellen oder ist die Sache aussichtslos ?
Freundliche Grüße
Bastian meint
22. Dezember 2017 at 14:07
Hallo, auch wenn ich mich in Teilen wohl bei bereits gestellten Fragen wiederhole hier nun mein Fall:
Ich habe am 21.112002 meinen Führerschein per Strafbefehl entzogen bekommen – ferner wurde eine 8monatige Sperrfrist vor möglicher Wiederbeantragung auferlegt.
Nach Ablauf dieser Sperrfrist hatte ich im September 2003 den FS neu beantragt, mir wurde eine MPU zur Wiedererlangung angeordnet.
Diese MPU habe ich aber nie absolviert – hatte Vorbereitungskurs begonnen aber danach einfach schleifen lassen.
So gesehen habe ich (soweit meine Theorie) keine negative MPU in meinen Akten…
Zur eigentlichen Frage:
Ab wann muss ich mit dem Beginn der 15 Jahre Verjährungsfrist rechnen? Ende 2002 oder Sept 2003?
Da ich außerhalb des Straßenverkehrs div. Delikte mit BTM hatte, kann ich mir sicher sein dass diese nicht mit in meiner FS-Akte stehen oder werden diese auch mit aufgenommen? Der ursprüngliche Entzug der FE war übrigens nur wegen Alkohol.
Ist es ratsam die Akteneinsicht direkt von einem Anwalt vornehmen zu lassen und wie hoch kommen mich die ungefähren Kosten hierfür? Lohn von Anwalt schwankt natürlich je nach Fachkraft, die Kosten für die Einsicht sind aber sicherlich fix, oder?
Danke im voraus für die Antwort
Bastian
fuehrerscheinfix.de meint
28. Dezember 2017 at 12:44
Hallo Bastian,
die Verjährungsfrist für die Straftat für die eine MPU fällig wird beträgt in der Regel 10 Jahre. Aufgrund von verschiedenen Startterminen dieser Frist ist es jedoch möglich, dass Sie länger als 10 Jahre warten müssen, bis einer Wiedererteilung vom Führerschein ohne MPU zugestimmt wird. Demnach ist die MPU nach maximal 15 Jahren verjährt. Dies können Sie jedoch auch bei der Führerscheinstelle erfragen.
Die Beratungskosten für einen Anwalt variieren von Fall zu Fall und können daher nicht pauschalisiert werden. Darüber müssen Sie mit dem Anwalt selbst sprechen. Dieser kann Ihnen auch Auskunft darüber geben, ob eine Akteneinsicht sinnvoll wäre.
Ihr Team von fuehrerscheinfix.de
Frank meint
29. November 2017 at 10:18
Hallo
Habe meinen führerschein wegen Alkohol (2,3 Promille)im jahr 2009 abgeben müssen. Die sperrfrist war im April 2010 zu ende,müsste logischerweise zur mpu. Wann kann ich meinen führerschein wiederbekommen ohne mpu? 2020 oder 2025 ?
Lieben Gruß Frank
fuehrerscheinfix.de meint
18. Dezember 2017 at 10:23
Hallo Frank,
die endgültige Verjährung der MPU tritt nach 15 Jahren ein, wenn Sie in dieser Zeit keine weiteren Vergehen aufweisen.
Ihr Team von fuehrerscheinfix.de
Gerhard K. meint
12. Oktober 2017 at 19:32
hallo.
War heute beim Strassenverkehrsamt und habe dort wiederrum erfahren das ich bei einem erneuten Antrag die MPU Auflage ausgesprochen bekomme. Ansonsten sollte ich warten bis ende 2024. Ich komme einfach nicht weiter in meiner Angelegenheit 1997 die erste Aussprache der MPU.Ging nicht wegen Therapie. 17 Jahre später erneut Antrag wieder MPU Auflageund ich ging von dem pol.Führungszeugnis aus wo wahrscheinlich noch Eintragungen sich befanden hmm vermutet. 3 Jahre später,also heute,wieder die Aussage vom STVA. Ich komme einfach nicht weiter und brauche einfach mal eine klare und verbindliche Aussage, in bezug auf eine Tilgung . DANKE
fuehrerscheinfix.de meint
16. Oktober 2017 at 9:06
Hallo Gerhard,
Sie müssen sich nach der Aussage der zuständigen Behörde richten.
Das Team von fuehrerscheinfix.de
Gerhard K meint
8. Oktober 2017 at 15:03
Hallo
1993 wurde mir wegen Alkohol der Führerschein entzogen. 1997 ging zur Mpu und dort erfuhr ich,solang man im geschüten Rahmen sich befindet ( Therapie ),keine chance auf Neuerteilung.2014 stellte ich den Antrag auf Wiedererlangung und sie sagten mir,Mpu machen.Grund wahrscheinlich kein sauberes pol.Führungszeugnis.Weitere 3 jahre später bekam ich von der Arge den Hinweis den Führerschein zu machen und durch die Unterstützung der Arge besorgte ich die Papiere aus Flensburg (Fahreignungbehörde ) und das pol.Führungszeugnis und beides absolut sauber und was könnte/wird passieren. Muss ich jetzt etwa nach der ganzen Zeit die schon vergangen ist ( 24 jahre ),die MPU noch machen obwohl schon verjährung,tilgung und Hemmung darin enthalte sind,noch machen ?????????
fuehrerscheinfix.de meint
9. Oktober 2017 at 11:27
Hallo Gerhard K,
die Auflage für eine MPU wird nach allerspätestens 15 Jahren obsolet. Insofern Sie sich in der Zwischenzeit nichts zu Schulden kommen ließen, sollten Sie Ihren Führerschein regulär wieder beantragen können.
Das Team von fuehrerscheinfix.de
fabiomaus meint
4. Mai 2017 at 3:04
Hallo,
vor etwa 25 Jahren wurde mir der Führerschein wegen Trunkenheit am Steuer abgenommen.
Bisher habe ich ihn auch nicht mehr gebraucht (Wohnung und Arbeitstelle zentral gelegen).
Ich habe dann auch etwas mehr Verantwortung übernommen und bin Lokführer der Deutschen Bahn gewesen. Eigentlich ein Widerspruch in sich.
Mein jetztiger Arbeitgeber geht in die Insolvenz und ich bin auf Jobsuche; Fahrer werden überall gesucht!
Ein Freund von mir, dem das Gleiche widerfahren ist, hat ohne Umwege die Fahrerlaubnis zurück erhalten, obwohl er dem Alkohol nicht wirklich abgesprochen hat.
Für den Notfall habe ich mir einen 25-km/h- Roller zugelegt.
Hieraus ergeben sich für mich 2 Fragen:
a) was erwartet mich bei der Antragstellung auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis? (Pkw)
b) darf ich überhaupt den Roller fahren?
Zu mir: 56 Jahre alt, Wohnort: Rheinland-Pfalz, Kreis Altenkirchen (wg. versch. Landesgesetze)
liebe Grüße
fuehrerscheinfix.de meint
4. Mai 2017 at 8:52
Hallo,
da Sie den Führerschein eine lange Zeit nicht besaßen, müssen Sie theoretische und/oder praktische Prüfungen absolvieren, bevor Sie die Fahrerlaubnis zurückerhalten können. Da Sie vor 1965 geboren sind, können Sie den Roller ohne Prüfbescheinigung fahren.
Ihr Team von fuehrerscheinfix.de
Martin G. meint
26. September 2016 at 10:05
Hallo,
ich habe eine Frage.
Ich habe am 06.05.2006 meinen Führerschein wegen Trunkenheit am Steuer abgeben müssen. Da dies jetzt 10 Jahre her ist frage ich mich ob diese Eintragung die zum Fürerscheinverlust geführt hat aus meiner Führerscheinakte gelöscht ist und ob ich den Fürerschein ohne vorher eine MPU machen zu müssen wieder bekomme oder neu machen kann.
Ich wäre für jede Antwort und Hilfe dankbar.
fuehrerscheinfix.de meint
4. Oktober 2016 at 9:42
Hallo Martin,
laut § 29 StVG beträgt die Tilgungsfrist für die MPU-Verjährung 10 Jahre, in der Regel maximal 15 Jahre. Dies geschieht jedoch nur, wenn Sie sich in dieser Zeit keine neuen Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) leisten.
Ihr Team von fuehrerscheinfix.de
Andrew meint
10. März 2018 at 13:00
Wie ist das wenn in dieser Zeit ein Antrag gestellt wurde auf wiedererteilung dieser aber nicht weiter verfolgt wurde?
Zanahi meint
4. November 2018 at 20:21
Hallo mir wurde der FS entzogen aufgrund meiner Straftat die ich gemacht habe.
2005 wurde ich verurteilt und 2009 entzog mir das lbv den Führerschein.
Seit dem habe ich keine mpu gemacht wann verjährt die mpu?
Nachdem die Verurteilung schon 13 Jahre her ist und 10jahre seitdem der FS weg ist.