Wichtiges zur Sperrfrist
Eine Sperrfrist wird bei der Entziehung der Fahrerlaubnis verhängt. Solange die Sperrfrist andauert, kann die Fahrerlaubnis nicht neu erteilt werden.
Die Dauer der Sperrfrist wird nach Einzelfall entschieden. Angeordnet wird sie auf mindestens sechs Monate, kann aber unter bestimmten Voraussetzungen auf mindestens drei Monate verkürzt werden. Die Maximaldauer einer Sperrfrist beträgt fünf Jahre, im Einzelfall ist aber auch eine unbefristete Sperre möglich.
Nein, den Antrag auf Neuerteilung können Sie bereits drei Monate für Ablauf der Sperrfrist stellen.
Was ist die Sperrfrist?
Es geschieht bei zu vielen Punkten in Flensburg, bei einer gefährlichen Trunkenheitsfahrt oder aber, wenn ein Fahrer beim Überholen während einer unklaren Verkehrslage andere Verkehrsteilnehmer gefährdet (evtl. sogar im Überholverbot): Der Entzug der Fahrerlaubnis.
Damit ist jedoch nicht ein normales ein bis maximal drei Monate andauerndes Fahrverbot gemeint, bei dem der Führerschein abgegeben werden muss. Wer seine Fahrerlaubnis verliert, der muss eine längere Zeit abwarten, bevor er seinen Führerschein samt Erlaubnis, ein Fahrzeug führen zu dürfen, wiedererhält: Diese Zeit wird im Verkehrsrecht „Sperrfrist“ genannt.
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Sperrfrist und Führerschein
Führerschein und Fahrerlaubnis sind voneinander zu unterscheiden. Während die Fahrerlaubnis einer Person erlaubt, ein Kraftfahrzeug zu fahren, ist der Führerschein lediglich ein Dokument, nämlich die Bescheinigung über die Fahrerlaubnis. Kommt es zum Entzug der Fahrerlaubnis, dann muss der ehemalige Besitzer, sie samt Führerschein neu beantragen.
Bevor er das machen kann, muss er jedoch eine Sperrzeit absitzen. Sie beträgt mindestens drei Monate, kann aber auch wesentlich länger ausfallen. Unter Umständen muss der Fahrer zudem infolge der Neubeantragung nochmals eine Fahrprüfung samt Theorie und Praxis absolvieren. Ob dies jedoch der Fall ist, entscheiden die Behörden je nach Einzelfall ganz individuell.
Außerdem gibt es neben der Führerschein-Sperrfrist auch andere Sperrfristen für andere behördliche Bereiche. So kann ein Arbeitsloser eine Führerscheinsperre beim Erhalt der Sozialgelder erhalten, wenn er sich zu spät arbeitssuchend meldet oder nicht die gewünschten Auflagen erfüllt.
Sperrfrist und MPU
Häufig gibt es bei der Anordnung einer MPU eine Sperrfrist. Will nämlich der Fahrer gegen Ende der Sperrfrist seine Fahrerlaubnis bzw. den Führerschein neu beantragen, dann kann es sein, dass ihm die Fahrerlaubnisbehörde mitteilt, dass er zunächst eine medizinisch-psychologische Untersuchung ableisten muss. Daher ist es ratsam, bereits weitaus vorher schon einmal bei der entsprechenden Behörde nachzufragen, ob die Teilnahme an einer MPU notwendig ist.
Sperrzeitverkürzung, um den Führerschein schneller zurückzubekommen: Geht das?
So eine Sperrzeit ohne Führerschein kann ziemlich ärgerlich sein, da sie sich über mehrere Monate hinzieht und viele Personen aufgrund ihres Jobs auf das Auto angewiesen sind. Daher fragen sich viele Kraftfahrer, ob sie – um so schnell wie möglich den Führerschein zurückzubekommen – die Sperrfrist auch verkürzen können.
Tatsächlich funktioniert eine Sperrzeitverkürzung mit der sozusagen auch der Führerscheinentzug zu verkürzen ist. In § 69a Abs. 7 StGB (Strafgesetzbuch) ist notiert, dass ein Gericht die gerichtlich verhängte Sperrfrist auch einer Verkürzung unterziehen kann:
Ergibt sich Grund zu der Annahme, dass der Täter zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht mehr ungeeignet ist, so kann das Gericht die Sperre vorzeitig aufheben. Die Aufhebung ist frühestens zulässig, wenn die Sperre drei Monate, in den Fällen des Absatzes 3 ein Jahr gedauert hat […]
Das Mindestmaß einer Sperrfrist beträgt nach § 69a Abs. 3 StGB jedoch trotzdem drei Monate. Dies verlängert sich auf ein Jahr, wenn der Verkehrssünder in den vergangenen drei Jahren bereits schon einmal eine solche Sperre angeordnet bekam.
Dafür muss der Führerscheinlose einen Antrag auf Sperrfristverkürzung bei Gericht stellen. Dies können Sie selbst vornehmen oder aber ein Anwalt. Das Gericht lässt sich aber nicht allzu leicht überzeugen. Sie benötigen also gute Argumente, wenn Sie die Verkürzung der Sperrfrist bei einem Führerscheinentzug erreichen möchten. Gerade bei Alkohol oder Drogen sehen es das Gericht und die Behörden natürlich gern, wenn der Kraftfahrer bereits einen Kurs zur MPU besucht hat oder auch bei der Nachschulung an entsprechenden Kursen teilnahm. Dies dient nämlich der Besserung und Reflexion des Verhaltens des Fahrers.
Auch wenn der Fahrzeugführer mit einem sehr hohen Promille-Wert erwischt wurde – und dies das erste und hoffentlich letzte Mal war – so kann er sich in Vorbereitung auf den Antrag zur Sperrzeitverkürzung bereits frühzeitig nach der Tat einer verkehrspsychologischen Beratung unterziehen. Dann können Fahrer mit konkreten Fallbeispielen ihre Argumente unterfüttern, um so die Veränderung ihres Handelns und ihrer Verantwortung im Straßenverkehr zu verdeutlichen. Dann kann auch eine Verkürzung der Sperrfrist bei einer Trunkenheitsfahrt erreicht werden.
Letztlich benötigt der Autofahrer also neben guten Argumenten im Idealfall auch zertifizierte Teilnahmebescheinigungen über Kurse zur Nachschulung, den Besuch beim Verkehrspsychologen o. ä., um die Sperrfrist zu verkürzen und den Führerschein so bald als nur möglich zurückzubekommen. Dazu gehören auch neue Tatsachen, die die Fahreignung des Kraftfahrers in ein positives Licht rücken. Er muss also beweisen, dass er durchaus geeignet ist, ein Fahrzeug zu führen und nicht mehr gegen das Verkehrsrecht verstößt, weil er eingesehen hat, dass sein Verhalten falsch und verkehrsgefährdend war. Somit kann er möglicherweise auch eine Sperrzeitverkürzung erreichen.
Beachten Sie: Wer eine Sperrfristverkürzung erreicht, hat natürlich noch lange nicht seinen Führerschein zurück. Die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nimmt danach nochmal einige Wochen in Anspruch. Im Übrigen macht die Sperrfristverkürzung üblicherweise etwa einen bis drei Monate aus.
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J. meint
10. Januar 2021 at 8:25
Ich hatte gar keine Sperrfrist
Entzug durch Bekanntwerden, dass Ich wegen Alkoholmissnrauch in einer Entzugsklinik 3mal war und dann auf Therapie
Wie verhalte ich Mich in dem Fall?
Jimjam meint
5. März 2019 at 23:57
Guten Tag
Ich hab 6 Monate Sperrfrist plus 1 Monate wegen zu schnel fahren bekommen
Da ich in ausbedingst arbeite brauche ich mein Führerschein ich hab 15 Punkte wegen verschieden Delikten
Besteht bei mir eine Chance die Sperrfrist zu verkürzen was können sie mit raten oder empfehlen ?
Ich bedanke mich in voraus
Jimy
Miagi110 meint
19. Februar 2019 at 13:13
Hey zu mir
Ich bin in der Probezeit.
Kontrolle ohne Fahrauffälligkeiten oder Gefährdung !
BAK 1.19 Promille.
Das erste mal mit Alkohol auffällig geworden.
Sperrfrist vom Gericht 9 Monate.
Und natürlich Geldstrafe.
Wohnhaft Baden Württemberg
Aufbauseminar wird sicher auf mich zu kommen aber wie sieht es bei dem Wert mit einer MPU aus ?
Seid 2017 erst ab 1.6 wenn es das erste Vergehen im Straßenverkehr mit Alkohol ist.
Das wäre ja eigentlich der Fall bei mir 🙂
Lg
Daniel meint
27. November 2018 at 23:50
Meine Frage lautet, ich habe 6monate sperrfrist erhalten nach der sperrfrist kann ich mein Führerschein neu beantragen ! Muss ich obwohl ich kein Alkohol oder Drogen in mir hatte eine mpu machen ?