Bußgeldkatalog für eine Abstandsunterschreitung
Abstandsverstoß | Bußgeld | Punkte und Fahrverbot |
---|---|---|
Unter 80 km/h | ||
keine Gefährdung | 25 Euro | - |
Gefährdung | 30 Euro | - |
Sachbeschädigung | 35 Euro | - |
Über 80 km/h | ||
Abstand weniger als… | ||
5/10 | 75 Euro | 1 Punkt |
4/10 | 100 Euro | 1 Punkt |
3/10 | 160 Euro | 1 Punkt |
2/10 | 240 Euro | 1 Punkt |
1/10 | 320 Euro | 1 Punkt |
…des halben Tachowerts | ||
Über 100 km/h | ||
Abstand weniger als… | ||
5/10 | 75 Euro | 1 Punkt |
4/10 | 100 Euro | 1 Punkt |
3/10 | 160 Euro | 2 Punkte + 1 Monat |
2/10 | 240 Euro | 2 Punkte + 2 Monate |
1/10 | 320 Euro | 2 Punkte + 3 Monate |
…des halben Tachowerts | ||
Über 130 km/h | ||
Abstand weniger als… | ||
5/10 | 100 Euro | 1 Punkt |
4/10 | 180 Euro | 1 Punkt |
3/10 | 240 Euro | 2 Punkte + 1 Monat |
2/10 | 320 Euro | 2 Punkte + 2 Monate |
1/10 | 400 Euro | 2 Punkte + 3 Monate |
…des halben Tachowerts |
Bußgeld ermitteln mit dem Bußgeldrechner
Das Wichtigste zur Abstandsunterschreitung
Um Auffahrunfälle zu vermeiden, muss der Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug eingehalten werden. Wird dieser unterschritten, handelt es sich um eine Abstandsunterschreitung. Der einzuhaltende Abstand berechnet sich aus der gefahrenen Geschwindigkeit. Werden beispielsweise bei einer Geschwindigkeit von 130km/h auf der Autobahn nur 50 Meter Platz gelassen, so ist der Abstand unterschritten.
Das Bußgeld bei Abstandsunterschreitung variiert stark. Grundsätzlich wird in der Bußgeldtabelle über die gefahrene Geschwindigkeit entschieden, wie hoch das Bußgeld ist. Handelt es sich bei der Geschwindigkeit um unter 80 km/h oder über 130 km/h: Je nach Unterschreitung des Abstands fällt der Bußgeldbescheid dann jeweils höher aus, bzw. werden Punkte in Flensburg oder ein zusätzliches Fahrverbot erteilt.
Es besteht die Möglichkeit gegen Abstandsmessung Einspruch zu erheben. Wurde durch einen Abstandsblitzer eine Abstandsunterschreitung festgestellt, kann beispielsweise gegen eine fehlerhafte Abstandsmessung durch die Behörden ein Einspruch erhoben werden.
Inhalte
Wann liegt eine Abstandsunterschreitung vor?
Beim vorausfahrenden Fahrer gehen die Bremslichter an und der korrekte Abstand ist plötzlich unterschritten: Im Straßenverkehr kann es schnell zu Auffahrunfällen kommen. Drängler können den Überholvorgang für etwas langsamer fahrende Fahrzeuge zur Stresssituation machen. Trotz Ungeduld der schnelleren Autos gilt die Abstandsunterschreitung im Verkehrsrecht als Verstoß. Je nach Schwere sind im Bußgeldkatalog unterschiedlich hohe Bußgelder hinterlegt.
In der Bußgeldtabelle gibt es eine schrittweise Erhöhung des Bußgelds bei einer Abstandsunterschreitung:
- Punkte in Flensburg werden erst ab einer Geschwindigkeit von über 80 km/h und bei weniger Abstand als 5/10 des Tachowerts fällig.
- Ein Fahrverbot wird erst ab Tempo über 100 km/h und weniger als 3/10 des Tachowerts an Abstand verhängt.
Was sind überhaupt 5/10 des halben Tachowerts oder was bedeuten 3/10 des halben Tachowerts?
Als Richtwert für einen sicheren Abstand wird die Geschwindigkeit auf dem Tacho halbiert. Dieser Wert in Metern sollte als Mindestabstand eingehalten werden. Wird dieser Wert um 5/10, 4/10, 3/10, 2/10 oder um 1/10 überschritten, handelt es sich um eine Abstandsunterschreitung. Beispiel: bei 100 km/h ist der halbe Tacho 50 Meter, 5/10 davon sind weniger als 25 Meter Abstand, 3/10 weniger als 15 Meter.
So vermeiden Sie eine Abstandsunterschreitung
Um ein Bußgeld bei einer Abstandskontrolle gar nicht erst entstehen zu lassen, gibt es zwei schnelle Tricks, um den richtigen Sicherheitsabstand zu berechnen. So lässt sich eine Abstandsunterschreitung z.B. vermeiden mit der Regel: Halber Tachowert. Grundsätzlich bedeutet diese Faustregel, dass die Tachoanzeige im Auto halbiert wird, und das dann der korrekte Mindestabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug ist. Wenn Sie beispielsweise 100 km/h fahren, halten Sie mindestens den halben Wert, also 50 Meter, als Abstand ein. So vermeiden Sie z. B. eine Abstandsunterschreitung auf der Autobahn.
Mit der Zwei-Sekunden-Regel ausreichend Abstand einhalten
Eine weitere Möglichkeit, eine Abstandsunterschreitung zu vermeiden, ist die Zwei-Sekunden-Regel. Hierbei wird das vorausfahrende Auto zur Orientierung genutzt. Ein weiterer Anhaltspunkt ist ein Objekt beispielsweise am Straßenrand. Passiert das Auto diesen Punkt, müssen zwei Sekunden verstreichen, bis das eigene Fahrzeug am selben Ort vorbeifährt. Vor allem innerorts lässt sich diese Regel gut anwenden. Bei höheren Geschwindigkeiten, etwa auf Autobahnen, eignet sich die Hälfte des Tachowerts in Metern besser.
Hinterlassen Sie einen Kommentar