Das Wichtigste zur Dashcam
Als Dashcam wird eine Kamera bezeichnet, die bei einem Fahrzeug am Armaturenbrett angebracht ist und frontale Aufnahmen während der Fahrt anfertigt. Diese können zur Klärung der Schuldfrage beitragen, wenn es zu einem Unfall im Straßenverkehr kommt.
Datenschutzrechtlich ist der Einsatz von Dashcams im Straßenverkehr in Deutschland äußerst umstritten. Zulässig ist das Aufnehmen mit einer Dashcam, wenn die Aufnahmen kurz und anlassbezogen erfolgen. Hier lesen Sie noch weitere wichtige Punkte rund um den Datenschutz in Bezug auf Dashcams.
Ja. Ein Urteil vom Bundesgerichtshof (BGH) am 15. Mai 2018 (Az.VI ZR 233/17) macht deutlich, dass die Aufnahme einer Dashcam durchaus als Beweismittel vor Gericht zulässig ist. Wie die Richter diese Entscheidung begründen, können Sie hier nachlesen.
Ja. Nutzen Sie eine Dashcam unzulässig, droht ein Bußgeld, welches durch die Datenschutzaufsichtsbehörde ausgesprochen wird. Theoretisch kann die Geldbuße bis zu 20 Millionen Euro betragen.
Filmaufnahmen vom Verkehrsgeschehen
Inhalte
Kameras gehören heute fast zur Grundausstattung der meisten Menschen. Jedes Smartphone verfügt über eine entsprechende Funktion zur Aufzeichnung. So entstehen täglich unzählige private Aufnahmen.
Seit einigen Jahren ist auch der Einsatz einer Videokamera von einem Kfz aus ein Thema in Deutschland. Die sogenannte Dashcam kann am Armaturenbrett befestigt werden und fertigt Videoaufnahmen vom vorausfahrenden Verkehr an.
Doch ist die Verwendung solcher Autokameras überhaupt erlaubt? Können die Aufnahmen bei einem Unfall als Beweismittel vor Gericht verwendet werden? Diesen Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend.
Was ist eine Dashcam für Lkw & Auto?
Bei der Dashcam handelt es sich um eine kleine Kamera, welche in Kraftfahrzeuge eingebaut werden kann. Diese befindet sich dann entweder an der Windschutzscheibe oder am Armaturenbrett des Fahrzeugs.
Die Linse ist auf die Straße gerichtet und fertig Aufnahmen vom vorausfahrenden Verkehr an, wenn das Gerät eingeschaltet ist und die Aufnahmefunktion aktiviert wird. In Russland sind Dashcams schon seit einigen Jahren Standartausrüstung für Kraftfahrzeuge.
In Deutschland ist deren Verwendung allerdings rechtlich umstritten. Allerdings zeigt der Trend klar zur Nutzung einer Dashcam. Mittlerweile werden die kleinen Kameras sogar von Radfahrern genutzt.
Wichtig: Bei einer Dashcam handelt es sich nicht nur um eine Spielerei. Die angefertigten Aufnahmen können helfen, wenn es zu einem Unfall kommt. Durch das Videomaterial lässt sich nicht selten der Unfallhergang zuverlässig rekonstruieren. Das ist vor allem dann sehr hilfreich, wenn die Schuldfrage noch geklärt werden muss.
Video: Ist eine Dashcam im Auto erlaubt?
Wie funktioniert eine Dashcam?
Die Funktion einer Dashcam unterscheidet sich nicht wesentlich von der anderer Aufnahmegeräte. Wollen Sie, dass die Kamera filmt, müssen Sie entsprechend auf einen Knopf drücken, um die Aufnahme zu starten.
Diese wird dann auch einem Speichermedium abgelegt und kann als Datei auf einen anderen Datenträger geladen und auf einem dafür geeigneten Endgerät abgespielt werden. Je Modell gibt es große Unterschied bezüglich des Blickwinkels und auch der Bildqualität.
Auch die Größe der Dashcam ist variabel. Die Kosten für eine Autokamera hängen davon ab, welche Ansprüche Sie an diese stellen. Leistungsstarke Modelle gibt es auch schon für Preise im zweistelligen Bereich.
Dashcam als Beweismittel vor Gericht: Ist das zulässig?
Wie bereits erwähnt, kann die Aufnahme einer Dashcam durchaus dazu beitragen, den Schuldigen für einen Unfall ausfindig zu machen. Daher stellt sich unweigerlich die Frage, ob diese eigentlich vor Gericht verwendet werden darf.
Damit hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) im Mai 2018 beschäftigt und kam zu folgendem Urteil (Az.VI ZR 233/17):
a) Die permanente und anlasslose Aufzeichnung des Verkehrsgeschehens ist mit den datenschutzrechtlichen Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes nicht vereinbar.
b) Die Verwertung von sogenannten Dashcam-Aufzeichnungen, die ein Unfallbeteiligter vom Unfallgeschehen gefertigt hat, als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess ist dennoch zulässig.
Die Aufnahmen können also trotz eines Verstoßes gegen den Datenschutz vor Gericht als Beweismittel angeführt werden. Allerdings gaben die Richter auch an, dass stets im Einzelfall eine Interessen- und Güterabwägung vorgenommen werden muss.
Interessant: Zur Begründung des Urteils um die Verwendung von Aufnahmen einer Dashcam gaben die Richter an, dass sich Verkehrsteilnehmer ohnehin der Wahrnehmung und Beobachtung anderer Verkehrsteilnehmer aussetzen würden. Zudem argumentierte das Gericht, dass auch die häufig auftretende Beweisnot aufgrund der Schnelligkeit des Straßenverkehrs berücksichtigt werden müsse.
Verstoßen Dashcams gegen den Datenschutz?
Wie das Urteil vom BGH deutlich macht, kann eine permanente, lückenlose Aufzeichnung durch eine Dashcam durchaus einen Verstoß gegen den Datenschutz darstellen. Das ist besonders gegeben, wenn die Aufnahmen veröffentlicht werden.
Sind dort Personen oder Autokennzeichen erkennbar, stellt dies einen klaren Verstoß gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der gezeigten Personen dar. Auch das Speichern der Daten kann in diesem Zusammenhang problematisch werden. Daher dürfen die Daten nur gespeichert werden, wenn es auch tatsächlich zu einem Unfall kam.
Ist die Dashcam im Auto im Ausland erlaubt?
Auch im europäischen Ausland ist die Gesetzeslage zur Nutzung einer Dashcam im Kraftfahrzeug in vielen Ländern noch nicht eindeutig erklärt. In Österreich brauchen Sie für die Verwendung einer Autokamera zum Beispiel eine spezielle Genehmigung.
In Ländern wie Frankreich, Finnland, Dänemark, Italien, den Niederlanden, Malta oder Spanien ist eine Autokamera in aller Regel möglich bzw. erlaubt. In den nachfolgenden Ländern sollten Sie hingegen keine Dashcam nutzen:
- Schweiz
- Portugal
- Luxemburg
- Belgien
Hinterlassen Sie einen Kommentar