Das Wichtigste zum Führerschein der Klasse C1
Mit dieser Führerscheinklasse dürfen Sie Fahrzeuge mit einer zGM von mehr als 3500 kg und maximal 7500 kg führen, wenn diese für die Beförderung von maximal acht Personen ausgelegt sind.
In der Fahrschule werden unter anderem diese Themen behandelt.
Eine Übersicht zu den anfallenden Ausgaben finden Sie hier.
In Deutschland gibt es insgesamt 16 verschiedene Führerscheinklassen. Unter dem Buchstaben C werden die Klassen für Lkw zusammengefasst. In Deutschland gibt es bei Lkw vier unterschiedliche Führerscheinklassen: C, C1, CE und C1E. Dabei beschreibt der Zusatz mit dem Buchstaben „E“ die Erlaubnis, in der jeweiligen Klasse Anhänger zu ziehen.
Wurde die Fahrerlaubnis der Klasse C1 erlangt, erlaubt sie das Führen von Kraftfahrzeugen, deren zulässige Gesamtmasse zwischen 3,5 t und 7,5 t beträgt. Zusätzlich dazu, ist auch ein Einsatz als Zugfahrzeug für einen Anhänger mit bis zu 750 kg möglich, solange die zulässige Gesamtmasse nicht überschritten wird. Beim Führerschein der Klasse C1 ist die Anzahl der Sitzplätze im Kfz auf maximal neun Stück inklusive des Fahrers beschränkt. Damit gelten sie als mittelschwere Lkw oder leichte Nutzfahrzeuge.
Der nachfolgende Ratgeber informiert Sie über die wichtigen Fragen zum Führerschein der Klasse C1: Was darf ich fahren? Welche Anforderung müssen Sie für den Erwerb der Klasse erfüllen? Welche Kosten sind für die Ausbildung in der Fahrschule und für die Prüfungen zu veranschlagen?
Inhalt
Voraussetzungen für die Fahrerlaubnis C1
Um den Führerschein C1 für Lkw zu erwerben, wird das Mindestalter von 18 Jahren vorausgesetzt. Ebenfalls notwendig ist der Besitz der Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse B, der reguläre Pkw-Führerschein. Der Führerschein der Klasse C1 bedingt außerdem sowohl eine ärztliche Untersuchung als auch einen Sehtest.
Seit dem 10. September 2009 müssen Berufskraftfahrer die Vorgaben des Berufskraftfahrerqualifikations-Gesetzes erfüllen. Liegt diese Grundqualifikation nicht vor, dürfen die Besitzer vom C1-Führerschein die Kfz dieser Klasse nur privat nutzen.Eignungsprüfung für den Lkw-Führerschein
Die sogenannte Eignungsprüfung untersucht, ob Erkrankungen vorliegen, die sich negativ auf die Eignung als Kraftfahrer auswirken. Dieser Test des körperlichen und geistigen Leistungsvermögens ist in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) unter Anlage 5 festgehalten und bei allen Führerscheinen der Lkw-Klassen Pflicht.
Während der Untersuchung findet die Überprüfung folgender Bereiche statt:
- medizinische Vorgeschichte
- Daten zum Körper
- allgemeiner Gesundheitszustand
- einschränkende Binderungen
- Herz-/Kreislaufstörungen
- Bluterkrankungen
- Erkrankungen der Niere
- Diabetes
- Störungen des Nervensystems
- psychische Erkrankungen oder Suchtverhalten
- Störungen des Hörvermögens
- Erkrankungen mit erhöhter Tagesschläfrigkeit
Ist die Auswertung der Eignungsprüfung unauffällig, wird eine Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen der Führerscheinklasse C1 ausgestellt. Diese muss bei der Beantragung des Führerscheins der Klasse C1 vorgelegt werden und darf nicht älter als ein Jahr sein.
Der Gesetzgeber fordert diese Untersuchung aufgrund der erhöhten Sicherheitsgefährdung durch schwere Kraftfahrzeuge. Dies gilt vor allem für Berufskraftfahrer.
Sehtest für die C1-Klasse
Voraussetzung für den Erwerb der Führerscheinklasse C1 ist außerdem ein Sehtest. Dieser muss von einem Arzt durchgeführt werden. Eine Auflistung aller Bestimmungen und Mindestanforderungen an das Sehvermögen finden Sie in der FeV unter Anlage 6.
Dort ist festgelegt, worauf das Sehvermögen untersucht werden muss:
- Zentrale Tagessehschärfe
- Farbsehen
- Gesichtsfeld
- Stereosehen
Das Tragen einer Brille ist nur bis zu einer Dioptrien-Zahl von höchstens +8,0 zulässig, darüber hinaus ist die Verwendung von Kontaktlinsen notwendig. Für die Anmeldung vom Führerschein der Klasse C1 darf die Bescheinigung der augenärztlichen Untersuchung nicht älter als zwei Jahre sein.
Die Ausbildung in der Fahrschule
Die Ausbildung in der Fahrschule besteht bei der C1-Klasse aus Theorie- und Praxisstunden, diese werden abschließend in einer Prüfung separat abgefragt.
Der Theorieunterricht umfasst jeweils sechs Doppelstunden à 90 Minuten für den Grundstoff zu allen Kfz-Klassen und für den klassenspezifischen Zusatzstoff. Die Themenbereiche, die innerhalb des Unterrichts behandelt werden müssen, sind in der Fahrschüler-Ausbildungsordnung festgeschrieben und beinhalten unter anderem:
- Als Grundstoff für alle Klassen:
- Persönliche Voraussetzungen
- Risikofaktor Mensch
- Rechtliche Rahmenbedingungen
- Straßenverkehrssystem und seine Nutzung
- Vorfahrt und Verkehrsregelungen
- Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
- Andere Teilnehmer im Straßenverkehr
- Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise
- Verkehrsverhalten bei Fahrmanövern, Verkehrsbeobachtung
- Ruhender Verkehr
- Verhalten in besonderen Situationen, Folgen von Verstößen gegen Verkehrsvorschriften
- Lebenslanges Lernen
- Als klassenspezifischer Zusatzstoff der Klasse C1:
- Persönliche Voraussetzungen und Arbeitsplatz
- Besondere Vorschriften aus der Straßenverkehrsordnung/Transportvorschriften
- Kraftstrang
- Fahrwerk/Elektrische Anlagen
- Lkw-Bremsen
- Lkw-Bremsen und Fahrzeuguntersuchungen; Geschwindigkeitsregler
- Wirkung von Kräften beim Fahren durch physikalische Gesetzmäßigkeiten
- Vorschriften über Ausrüstungs-, Beförderungs- und Sicherheitsbestimmungen
- Ladungssicherung/Abfahrtkontrolle
- Wirtschaftliches und umweltschonendes Fahren, Straßenkarten, Streckenplanung
Für die Praxis müssen sowohl reguläre Fahrstunden als auch Sonderfahrten absolviert werden. Die Anzahl der Fahrstunden ist dabei abhängig von den persönlichen Fähigkeiten des Fahrers und seines Lernfortschritts.
Wichtige Lerninhalte sind unter anderem die Durchführung von Sicherheitskontrollen, der Gefahrenbereich „Toter Winkel“, die Ladungssicherung und Übungen zur Fahrzeugbeherrschung.
Die Anzahl der Sonderfahrten ist allerdings genau festgelegt. So müssen drei Überlandfahrten, eine Autobahnfahrt und eine Fahrt bei Nacht mit einer Dauer von jeweils 45 Minuten absolviert werden.
Soll der Führerschein für die Klassen C1 und C1E gemeinsam erlangt werden, wirkt sich dies wie folgt auf die Anzahl der Sonderfahrten aus:
- Der Lkw ohne Anhänger muss während einer Überlandfahrt und einmal auf der Autobahn geführt werden. Eine Nachtfahrt entfällt.
- Im Gespann, also der Kombination von Zugfahrzeug und Anhänger, finden drei Fahrten über Land, eine auf der Autobahn und zwei bei Dunkelheit statt.
Sodass insgesamt vier Überlandfahrten und jeweils zwei Fahrten auf der Autobahn beziehungsweise bei Dunkelheit zu absolvieren sind.
Prüfungen bei der Führerscheinklasse C1
Um die C1-Fahrerlaubnis zu erhalten, ist das Bestehen von theoretischer und praktischer Prüfung notwendig. Die Richtlinien und Voraussetzungen dafür sind in der FeV festgeschrieben.
In dieser ist auch festgelegt, dass die Theorieprüfung aus 30 Fragen besteht und die maximale Anzahl von Fehlerpunkten bei zehn beziehungsweise elf liegt. Der Test erfolgt im Multiple Choice System und setzt sich aus zwanzig Fragen zum Grundstoff für alle Klassen und zehn Fragen zum klassenspezifischen Stoff zusammen.
Die praktische Führerscheinprüfung für Lkw Typ C1 dauert insgesamt mindestens 75 Minuten, wovon 45 Minuten reine Fahrzeit im öffentlichen Straßenverkehr sind. Neben der Fahrt im Verkehr beinhaltet die Prüfung noch weitere Bestandteile: Die Abfahrtskontrolle – bei der das Fahrzeug durch den Fahrschüler vorbereitet und auf Fahrsicherheit überprüft wird – und zwei Grundfahraufgaben.
Beim Führerschein der Klasse C1 setzen sich diese Aufgaben aus einer verpflichteten und einer wählbaren zusammen. Die Entscheidung bei der Wahlaufgabe trifft der Prüfer. Folgende Grundfahraufgaben sind in der FeV notiert:
Pflichtaufgabe:
- Rückwärtsfahren und Versetzen nach rechts an eine Rampe zum Be- oder Entladen
Wahlaufgaben:
- Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt
- Rückwärtsfahren in eine Parklücke
- Rückwärts quer oder schräg einparken
Führerschein der Klasse C1: Welche Kosten kommen auf Sie zu?
Die Kosten der Fahrschulen variieren regional teilweise stark, weshalb es sinnvoll ist, sich rechtzeitig zu informieren und Preise zu vergleichen.
Für den theoretischen Unterricht der C1-Klasse berechnen die Fahrschulen zwischen 250 und 500 Euro. Hinzu kommen noch die Kosten für Anmeldung zur Prüfung (etwa 25 Euro) und die Prüfgebühr (etwa 21 Euro). Lehrmittel zur Vorbereitung der Prüfung, aber auch für den Unterricht in der Fahrschule fallen zusätzlich an und sollten mit 50 bis 80 Euro eingeplant werden.
Bei den Fahrstunden hängen die Kosten vor allem von der notwendigen Anzahl ab. Eine einzelne Fahrstunde kostet den Fahrschüler dabei 40 bis 70 Euro. Für die Sonderfahrten gelten meist andere Preise, sie bewegen sich zwischen 50 bis 80 Euro. Circa 30 Euro sollten zudem auch für die Unterweisung am Fahrzeug eingeplant werden.
Beim C1-Führerschein fallen auch noch Kosten für die praktische Prüfung an. Die Anmeldung zur Praxisprüfung schlägt mit etwa 120 bis 140 Euro zu Buche und die Prüfgebühr beträgt rund 140 Euro.
Unabhängig von den Kosten für Fahrschule und Prüfstelle müssen auch noch weitere Ausgaben eingeplant werden. So berechnen die Führerscheinstellen meist rund 45 Euro für den Führerscheinantrag.
Die Befristung der Fahrerlaubnis der Klasse C1
Die Reform der Führerscheinklassen und die Einführung des EU-Führerscheins führten auch zu Veränderungen für die Fahrerlaubnis von Lkw. So sind die C-Führerscheinklassen nur noch begrenzt gültig. Die Befristung vom C1-Führerschein gilt bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, wenn die Fahrerlaubnis zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013 erteilt wurde.
Danach ist eine Verlängerung notwendig. Diese gilt jeweils für fünf Jahre und bedingt eine ärztliche Bescheinigung. Wurde die Klasse C1 nach dem 18. Januar 2013 erworben, ist sie generell nur fünf Jahre lang gültig und muss in diesem Turnus entsprechend verlängert werden.
Wird die Verlängerung des Lkw-Führerscheins versäumt, darf kein Fahrzeug dieser Klasse geführt werden, es handelt sich sonst um Fahren ohne Fahrerlaubnis. Auch Besitzer der alten Führerscheine sind von dieser Befristung betroffen. Soll der C1-Führerschein auch noch nach dem 50. Lebensjahr fortbestehen, ist der Wechsel zum EU-Führerschein notwendig.
Durch die Schlüsselzahlen werden Informationen auf dem EU-Führerschein kodiert. Diese geben zum Beispiel die Notwendigkeit einer Sehhilfe, aber auch die Erweiterung einer Fahrzeugklasse an. Die Schlüsselzahlen bis 100 gelten europaweit, die darüber hinaus nur in Deutschland. Besitzer eines Führerscheins der alten Klasse 3 erhalten beim Wechsel zum neuen Führerschein für die C1-Klasse den Vermerk mit Schlüsselzahl 171. Diese besagt, dass auch Kfz der Klasse D mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 7.500 kg gefahren werden dürfen, solange keine Fahrgäste transportiert werden. Diese Regelung gilt allerdings nur in Deutschland.
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Uwe meint
9. Juli 2019 at 12:50
Hallo, ich habe meinen Führerschein vor 1995 für fast alle Klassen gemacht. Nun bin ich 56 Jahre alt und will einen 7,5 t LKW fahren. Habe ich noch eine Chance die Klasse C1 zu bekommen und wenn ja was muss ich dafür unternehmen.
Beste Grüße Uwe
Claudia meint
29. März 2019 at 14:43
Ist Diabetes Typ 1 ein Grund, den C 1 für private Zwecke nicht machen zu dürfen?
C. meint
12. Januar 2019 at 10:29
Tag zusammen ich habe Führerschein gemacht 1995
aber i in meinen Führerschein steht bis 3,5 T.wegen meine Behinderung (techt)Hand der Prüfer hat eingetragen bis 3.5 tonen aber ich möchte meine normale Führerschein haben geht das?
mfG
Siegfried G. meint
2. Dezember 2018 at 11:55
Anfrage: Darf ich mit C 1 -171, ein Feuerwehrauto ,Nutzlast 5,5 t mit Besatzung (6 Mann) Fahren?
Mein Alter 75 Führerschein seit 1961.
Vielen Dank .
Mit freundlichen Grussen
Edgar meint
23. August 2018 at 15:01
Moin, ich möchte mit dem Führerschein C1 privat Wohnmobile und LKW bis 7,5t Gesamtgewicht fahren. Welcher Mediziner kann das Eignungsgutachten erstellen? Welcher „Erste Hilfe“ Nachweis wird gefordert? Ist die Durchführung eines Sehtests durch einen Augenarzt zwingend vorgeschrieben?
mfG E.
Elena meint
19. August 2018 at 22:14
Ich bin 47 jahre jung, macht’s einen Sinn Führascheinklasse C1 zu machen?
Nina meint
22. April 2022 at 11:59
Wenn Du Deinen Führerschein mit 18 gemacht hast, darfst Du sowieso bis 7,5 t fahren. Solltest Du ihn erst später gemacht haben, dann kommt es darauf an wann. Bis zu einem bestimmten Zeitpunkt war C1 mit drin. Musst Du mal auf Deinen Führerschein gucken.
Ich bin auch 47 und ich darf mit meinem Führerschein C1 fahren.