Geschwindigkeitsbegrenzung innerorts überschritten: Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog
Geschwindigkeitsbegrenzung außerorts überschritten: Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog
Bußgeldrechner zur Überschreitung der Geschwindigkeitsbegrenzung
Das Wichtigste zur Geschwindigkeitsbegrenzung
Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt eine allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h. Diese kann allerdings durch entsprechende Verkehrsschilder beispielsweise auf eine 30er-Zone herabgesetzt werden.
Für Pkw und andere Kraftfahrzeuge bis zu 3,5 t ohne Anhänger gilt auf einigen Abschnitten der Autobahn keine Geschwindigkeitsbegrenzung, sondern die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h.
Eine Geschwindigkeitsbegrenzung, die per Schild angeordnet wurde, kann durch ein weiteres Verkehrszeichen wieder aufgehoben werden. Ist dies nicht der Fall, ändert sich das Tempolimit, wenn Sie einen anderen Streckenabschnitt erreichen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sie das Ortsausgangsschild passieren und von einer Strecke innerorts auf eine Strecke auf der Landstraße wechseln.
Im Video: Tempolimits in Deutschland
Weitere spezifische Ratgeber zur Geschwindigkeitsbegrenzung
Wieso gibt es gemäß StVO eine Geschwindigkeitsbegrenzung?
Inhalt
Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen, Landstraßen und innerhalb geschlossener Ortschaften sollen die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer erhöhen. Da bei einem hohen Tempo die Folgen einer Kollision verheerender sind, sollen so die Unfallfolgen etwas eingedämmt werden.
Ist kein Verkehrsschild vorhanden, so richtet sich die Höhe der Geschwindigkeitsbegrenzung nach der jeweiligen Strecke, die Sie gerade befahren. Auch das Kfz, welches zur Fahrt genutzt wird, kann einen Einfluss auf das jeweilige Tempolimit haben.
Doch wie schnell dürfen Sie innerorts eigentlich fahren? Für welche Kfz gilt die Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Autobahn? Welche Sanktionen drohen, wenn Sie zu schnell fahren? Diesen Fragen widmet sich der nachfolgende Ratgeber und informiert Sie umfassend.
Zulässige Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften
Regeln keine Schilder die Geschwindigkeitsbegrenzung innerorts, so gilt in aller Regel für alle Kraftfahrzeuge ein Tempolimit von 50 km/h. Dass Verkehrsteilnehmer nicht schneller fahren dürfen, liegt darin begründet, dass innerhalb geschlossener Ortschaften auch viele Radfahrer und Fußgänger am Straßenverkehr teilnehmen.
Um diese noch besser zu schützen, werden innerorts nicht selten Tempo-30-Zonen als Geschwindigkeitsbegrenzung eingerichtet. Diese sind durch die entsprechenden Verkehrsschilder ausgewiesen und befinden sich häufig vor Schulen, Altenheimen oder Kitas.
Grundsätzlich müssen Sie bezüglich der gefahrenen Geschwindigkeit gemäß § 3 Absatz 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) Folgendes beachten:
Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, dass dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muss jedoch so langsam gefahren werden, dass mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.
Wichtig: In der StVO ist zudem definiert, dass Sie ohne triftigen Grund nicht so langsam fahren dürfen, dass der Verkehrsfluss behindert wird.
Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Landstraße
Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt bezüglich der Geschwindigkeitsbegrenzung der Grundsatz „Gleiches Recht für alle“. Außerorts sieht das schon ganz anders aus. Die jeweils zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Landstraße richtet sich nämlich nach dem Kfz, mit welchem Sie unterwegs sind.
So sind in § 3 Absatz 3 StVO die jeweiligen Geschwindigkeitsbegrenzungen für die einzelnen Fahrzeugklassen festgehalten:
- Eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h gilt für Kfz über 7,5 t, Kfz über 3,5 t mit Anhänger und Busse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze zur Verfügung stehen.
- Eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h gilt für Kfz von 3,5 bis 7,5 t (ausgenommen Pkw), Pkw mit Anhänger, Lkw und Wohnmobile bis 3,5 t mit Anhänger und Busse (auch mit Gepäckanhänger).
- Eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 km/h gilt für Pkw und andere Kfz bis 3,5 t.
Bedenken Sie, dass die jeweils gültige Geschwindigkeitsbegrenzung jederzeit durch ein Verkehrszeichen noch einmal verringert werden kann. Auf der Landstraße begegnen Verkehrsteilnehmern häufig scharfe Kurven. An diesen muss das Tempo entsprechend reduziert werden.
Für welche Kfz gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Autobahn?
Auf der Autobahn gilt eine ähnliche Geschwindigkeitsbegrenzung für die jeweiligen Kraftfahrzeuge wie auf der Landstraße. Allerdings gibt es eine entscheidende Ausnahme: Für Pkw und andere Kfz bis 3,5t ohne Anhänger gibt es auf einigen Streckenabschnitten kein Tempolimit.
Dann gilt nämlich die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Autofahrer können, sofern es Verkehrslage und Witterungsbedingungen zulassen, auch deutlich schneller als 130 km/h fahren, ohne dass sie befürchten müssen, geblitzt zu werden.
Es ist also theoretisch auch möglich, mit 200 km/h oder mehr auf diesen Streckenabschnitten über die Autobahn zu fegen. Zwar können Sie bei einem solchen Tempo nicht für eine Geschwindigkeitsüberschreitung belangt werden, allerdings kann es zu Problemen kommen, wenn sich ein Unfall ereignet. Beim Überschreiten der Richtgeschwindigkeit kann dem Fahrer dann eine Teilschuld zugesprochen werden.
Diskussionen um die Einführung eines Tempolimits auf deutschen Autobahnen
Seit dem Jahr 2019 flammen immer wieder hitzige Diskussionen um die Einführung einer generellen Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Autobahn auf. Befürworter versprechen sich davon eine geringere Belastung für das Klima sowie einen Rückgang der Unfallraten auf der Autobahn. Eine entsprechende Gesetzesänderung hat es bis dato allerdings noch nicht gegeben.Geschwindigkeitsbegrenzung überschritten: Welche Sanktionen drohen?
Durch Blitzer und Radarfallen können Missachtungen der Geschwindigkeitsbegrenzung innerhalb und außerhalt geschlossener Ortschaften aufgedeckt werden. Dem Betroffenen drohen dann ein Bußgeld, Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten.
Doch wie geht es eigentlich weiter, nachdem Sie geblitzt wurden? Zunächst wird die Bußgeldstelle ermitteln, auf welchen Halter das Fahrzeug zugelassen ist. Eine entsprechende Abfrage ist durch das Kennzeichen möglich.
Im zweiten Schritt erhält der Betroffene einen Anhörungsbogen, welchen er ausfüllen kann, um Stellung zu den Vorwürfen zu nehmen. Danach erhält der Betroffene einen Bußgeldbescheid. In diesem sind die gegen ihn ausgesprochenen Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog aufgelistet.
Bezahlen Sie die Geldbuße, gilt das Bußgeldverfahren als abgeschlossen. Weigern Sie sich zu zahlen, können Mahnungen folgen. Eine erneute Zahlungsverweigerung kann bis zur Anordnung einer Erzwingungshaft führen.
Gut zu wissen: Sind Sie nicht mit den Sanktionen einverstanden oder vermuten gar einen Messfehler der Radaranlage, können Sie bis zu zwei Wochen nach dem Erhalt vom Bußgeldbescheid schriftlich einen Einspruch gegen selbigen einlegen. Dieser muss an die zuständige Bußgeldstelle gerichtet werden. Es empfiehlt sich, einen Anwalt für Verkehrsrecht zu konsultieren, bevor Sie diesen Schritt in die Wege leiten. Der Rechtsbeistand kann Sie kompetent beraten und verlässlich einschätzen, wie hoch die Chancen für einen Erfolg des Einspruchs stehen.
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