Bußgeldrechner: Geschwindigkeitsüberschreitung
Das Wichtigste, wenn Sie 2 Mal in der Probezeit geblitzt wurden
Dabei kommt es darauf an, ob Sie die Geschwindigkeit um bis zu 20 km/h überschritten haben oder noch schneller unterwegs waren. Bis einschließlich 20 km/h über der erlaubten Höchstgeschwindigkeit droht in aller Regel nur ein Bußgeld (kein B-Verstoß) – auch wenn Sie so einen Verstoß zum zweiten Mal in der Probezeit begehen. Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis drohen erst ab 21 km/h zu schnell.
Bei so einem Tempoverstoß handelt es sich um einen A-Verstoß in der Probezeit. Nach einem solchen werden Sie zu einem Aufbausemiar aufgefordert und Ihre Probezeit auf vier Jahre verlängert. Begehen Sie den zweiten A-Verstoß, empfiehlt Ihnen die Behörde die freiwillige Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.
In der Regel nicht. Konsequenzen in Bezug auf die Probezeit und Ihrer Fahrerlaubnis drohen erst ab 21 km/h zu schnell. Das Bußgeld für einen Tempoverstoß müssen Sie dennoch begleichen.
Video: In der Probezeit geblitzt
Fahranfängern droht die verlängerte Probezeit
Weil Fahranfänger sich im Straßenverkehr erst noch bewähren müssen, werden sie in den ersten zwei Jahren nach dem Erwerb des Führerscheins besonders streng beobachtet. Verstöße während der Probezeit werden bei Fahranfängern strenger geahndet als bei geübten Autofahrern. Vom Blitzer erwischt zu werden, kann also doppelt weh tun.
Neben den üblichen Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog (Bußgeld, Punkte in Flensburg oder Fahrverbot) riskieren Fahranfänger schon bei kleinen Verstößen eine Probezeitverlängerung. Weiterhin kann von ihnen verlangt werden, ein Aufbauseminar zu besuchen oder eine verkehrspsychologische Beratung wahrzunehmen.
Was passiert, wenn ein junger Autofahrer 2 Mal geblitzt wird? Die Probezeit kann verlängert werden. Welche Folgen ein zweimaliger Verstoß außerdem haben kann, erfahren Sie in diesem Ratgeber. Weiterhin hilft Ihnen nachfolgende Übersicht, die Disziplinarmaßnahmen für Fahranfänger nachzuvollziehen.
Inhalt
Was passiert, wenn ich 2 Mal geblitzt werde, die Probezeit aber noch nicht absolviert habe?
Der Gesetzgeber unterscheidet, ob der Fahranfänger eine schwere oder vergleichsweise geringe Verkehrsordnungswidrigkeit begeht und wie oft dies geschieht. Im Verkehrsrecht wird diese Unterscheidung durch die Begriffe A- und B-Verstoß ausgedrückt:
- A-Verstoß: Schwerwiegende Verstöße wie z. B. Alkohol oder Handy am Steuer, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h
- B-Verstoß: Weniger schwerwiegende Verstöße wie z. B. ein Parkverstoß, Überladung oder Kennzeichenmissbrauch
Weiterhin spielt es eine Rolle, ob ein Fahranfänger 1, 2 oder 3 Mal geblitzt wurde. Die Probezeit wird von zwei auf vier Jahre verlängert, wenn mindestens ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße vorliegen. Geschwindigkeitsverstöße stellen einen A-Verstoß dar, wenn das Tempo um 21 km/h oder mehr überschritten wurde.
Bis einschließlich 20 km/h über der erlaubten Geschwindigkeit handelt es sich weder um einen A-, noch um einen B-Verstoß. Bis zu dieser „magischen Grenze“ droht lediglich ein Bußgeld. Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis oder die Probezeit gibt es hier in aller Regel nicht.
Konsequenzen für die Probezeit erst ab 21 km/h zu schnell
Wer nur einmal und nicht zweimal in der Probezeit geblitzt wird und dabei die zulässige Höchstgeschwindigkeit um maximal 20 km/h überschritten hat, kann noch einmal durchatmen: Der Verstoß hat noch keine Auswirkungen auf die Probezeit.
Anders verhält es sich, wenn der Betroffene mit mehr als 20 km/h zu schnell geblitzt wurde. In diesem Fall liegt ein A-Verstoß vor und dieser bewirkt schon bei erstmaligem Vorkommen eine Probezeitverlängerung. Außerdem kann der Fahranfänger zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung aufgefordert werden, wenn er zum zweiten Mal einen A-Verstoß begeht. Das kann etwa der Fall sein, wenn er in der Probezeit zwei Mal mit 21 km/h oder mehr zu schnell geblitzt wird.
In der verlängerten Probezeit noch 2 Mal geblitzt: So geht es weiter
Weitere Verkehrsordnungswidrigkeiten können sich noch negativer auf die Probezeit und den Führerschein auswirken. Wer nicht nur 2, sondern 3 Mal geblitzt wird, die Probezeit also ggf. schon einmal verlängert wurde,
- kann zur Teilnahme an einem Aufbauseminar verpflichtet werden,
- muss unter Umständen ein verkehrspsychologisches Beratungsgespräch führen,
- erhält eine Verwarnung oder
- muss sogar mit einem Führerscheinentzug rechnen.
Dabei kommt es darauf an, welche Verstöße verzeichnet wurden und wie oft:
Bei A-Verstößen:
Vergehen | Maßnahmen |
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1. A-Verstoß | Probezeitverlängerung von zwei auf vier Jahre & Aufbauseminar |
A-Verstoß in der Probezeitverlängerung | Verwarnung & Empfehlung eines verkehrspsychologischen Beratungsgespräches |
Weiterer A-Verstoß in der Probezeitverlängerung | Führerscheinentzug |
Bei B-Verstößen:
Vergehen | Maßnahmen |
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1. B-Verstoß | - |
2. B-Verstoß | Probezeitverlängerung von zwei auf vier Jahre & Aufbauseminar |
Zwei B-Verstöße in der Probezeitverlängerung | Verwarnung & Empfehlung eines verkehrspsychologischen Beratungsgespräches |
Weitere zwei B-Verstöße in der Probezeitverlängerung | Führerscheinentzug |
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