Das Wichtigste zur 185-Tage-Regelung
Das Wohnsitzprinzip besagt, dass ein Führerschein in einem Staat der EU nur dann erworben werden kann, wenn sich der reguläre Wohnsitz für mindestens 185 Tage im Jahr dort befindet.
Der EuGH hat entschieden, dass ein Führerschein in den Mitgliedstaaten anzuerkennen ist, wenn die 185-Tage-Regelung erfüllt ist, keine Sperrfrist besteht und die Vorschriften des Ausstellungslandes beachtet wurden.
Nein, einen Führerschein beantragen können Sie nur, wenn Sie einen festen Wohnsitz nachweisen.
Der Wohnsitz beeinflusst den Führerschein
Der Führerschein ist für viele Menschen ein wichtiger Bestandteil des Alltags. Der Arbeitsweg, die Einkäufe im Supermarkt oder die Fahrt zu Bekannten und Freunden – all das lässt sich besser bewerkstelligen, wenn die Strecken mit einem Fahrzeug zurückgelegt werden. Die Zeitersparnis ist in der Regel immens.
Muss auf dieses Dokument verzichtet werden, ist der Ärger meist groß. Steht dann noch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) an, ist die Versuchung vorhanden, diese kostspielige Untersuchung zu umgehen. Damit eng verbunden ist die 185-Tage-Regelung beim Führerschein.
Doch was genau ist damit eigentlich gemeint? Der folgende Ratgeber beantwortet diese Frage und erklärt, warum für den EU-Führerschein der Wohnsitz im Ausland entscheidend ist, damit dieser auch in Deutschland die Gültigkeit besitzt.
Inhalte
Wohnsitzprinzip für den Führerschein laut EuGH
Grundsätzlich können alle Bürger der Europäischen Union (EU) Ihren Führerschein in allen Mitgliedsstaaten anerkennen lassen. Ein verlockendes Angebot, dass vor allem Menschen reizt, die in Deutschland eine MPU absolvieren müssen.
Um diese Untersuchung zu umgehen, greifen einige Betroffene auf den sogenannten Führerscheintourismus in Polen oder Tschechien zurück, da Sie in jedem EU-Staat die Fahrerlaubnis erwerben können.
Aber: Mit der 185-Tage-Regelung beim Führerschein ist gemeint, dass Sie einen festen Wohnsitz im jeweiligen Land für mindestens sechs Monate nachweisen müssen. Andernfalls sind deutsche Behörden nicht verpflichtet, das Dokument auch in der Bundesrepublik anzuerkennen.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) macht in seinem Urteil vom 26.04.2016 (Az. C-419/10) deutlich, dass ein Führerschein in jedem Mitgliedsstaat anzuerkennen ist, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- 185-Tage-Regelung beim Führerschein (Wohnsitzprinzip): Sie müssen mindestens sechs Monate Ihren festen Wohnsitz in dem Land haben, wo Sie die Führerscheinprüfung ablegen.
- Sperrfrist: Diese darf zum Zeitpunkt der Fahrerlaubnisausstellung nicht aktiv sein.
- Nationale Verordnungen: Alle Gesetze und Bestimmungen im jeweiligen Ausstellungsland müssen erfüllt sein.
185-Tage-Regelung für den EU-Führerschein: MPU trotzdem umgehen?
Ein Fahrerlaubnisentzug kann aus unterschiedlichen Gründen erfolgen. Beharrliche Verstöße im Straßenverkehr, die das Punktekonto in Flensburg anwachsen lassen, sind einer davon, denn der Punkteregelung zufolge, ist das Limit bei acht Punkten erreicht. Weiterhin zählt auch eine Fahrt unter Alkohol- oder Drogeneinfluss zu den häufigsten Begründungen.
Damit geht nicht selten die Anordnung einer MPU einher. Die hohe Durchfallquote und die damit verbundenen Kosten machen sich verschiedene Anbieter zu Nutze.
Sie werben mit dem EU-Fahrerlaubnisdokument, welches für einen vorab definierten Preis erworben werden kann.
Dabei wird alles bis ins Detail geplant: Um die Einhaltung der 185-Tage-Regelung beim Führerschein kümmert sich der Anbieter selbst, indem eine Wohnung für den Kunden im entsprechenden Land angemietet wird.
Kann ein Führerschein ohne festen Wohnsitz beantragt werden?
Um einen Führerschein überhaupt beantragen zu können, müssen Sie einen festen Wohnsitz nachweisen. Ohne diesen, kann das Dokument nicht erstellt werden. Schließlich müssen Sie eine Kopie von Ihrem Personalausweis bei der Antragsstellung beifügen.
Christof meint
11. Juni 2021 at 18:20
Einen ‚festen Wohnsitz‘ mit Behinderung,nicht so schwer wo erhalten im Ausland? Christof
Peter meint
10. Februar 2021 at 9:44
Hallo ich möchte gerne Auto und Motorrad Führerschein wie funktioniert das?
Martin meint
17. Februar 2019 at 19:27
Ergo ist es doch dann so, dass ein Führerschein erst gar nicht ausgestellt wird, wenn die 185 Tage Regelung nicht eingehalten ist. Schließlich ist der ausstellende Staat, an die EU- Regelung
gebunden, und so auch in der Pflicht dies zu kontrollieren ob sich der Führerscheinerwerber auch an die EU-Regelung hielt. Hatte er dies, dann ist der EU Führerschein der beste Beleg, der belegt, dass hier die Regelung nach EU Führerschein Recht eingehalten sind.
Anna meint
22. Juli 2019 at 3:09
Und findige Geschäftsleute sind bereits so weit, die deine 185 Tage Regelung zu ermöglichen, indem sie dir sogar einen Mietvertrag besorgen.