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Sperrfristverkürzung

Die gute Nachricht zuerst: Eine Sperrfristverkürzung ist sehr oft möglich. Auch wenn der Führerschein bereits entzogen wurde und der Richter eine Sperrfrist festgelegt hat, ist noch nicht das letzte Wort gesprochen. Das Gesetz sieht nämlich vor, dass im Einzelfall eine Sperrfrist schon vor ihrem Ablauf aufgehoben werden kann (§69a Abs.7 StGB).

Dazu brauchen Sie vor Gericht allerdings gute Argumente. Das bedeutet für den Richter, dass Sie sich unter fachlicher Hilfe intensiv mit Ihren Auffälligkeiten im Straßenverkehr beschäftigt haben. So wird zum Beispiel die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Maßnahme für alkoholauffällige Kraftfahrer bei einem anerkannten Anbieter wie TÜV SÜD Pluspunkt von vielen Richtern honoriert. Dies gilt sogar dann, wenn (z.B. wegen mehr als 1,6 Promille Alkohol) eine MPU angeordnet wird. Auch bei Drogendelikten und verkehrsrechtlichen Auffälligkeiten konnten in letzter Zeit durch Teilnahme an speziellen Maßnahmen zunehmend Sperrfristverkürzungen vor Gericht erreicht werden. Die Dauer der Sperrfristverkürzung beträgt i.d.R. 2-3 Monate, in Einzelfällen auch mehr. Eine solche Schulungsmaßnahme bietet Ihnen gleich mehrere Vorteile:

  1. Sie erhalten möglicherweise schneller Ihren Führerschein zurück.
  2. Sie schaffen günstige Voraussetzungen für eine eventuelle MPU!
  3. Sie erhalten alle nötigen Informationen, um zukünftig neuerliche Aufälligkeiten und Schwierigkeiten mit der Fahrerlaubnis zu vermeiden.

Zwar ist die rechtliche Situation deutschlandweit einheitlich, doch die Verfahrensweise unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. Es ist deshalb für Sie von unmittelbarem Vorteil, sofort einen Anwalt zur Hilfe zu nehmen, um richtig beraten und gerüstet Ihr Ziel zu erreichen.

Eine Übersicht zu den Verfahrensweisen der Gerichte bei Sperrfristverkürzung in den unterschiedlichen Bundesländern erhalten Sie hier: Verfahrensweise bei der Sperrfristverkürzung nach Bundesländern

Verfahrenshinweise bei Sperrfristverkürzung nach Bundesländern

Durch die Teilnahme an einem Kurs oder einer Maßnahme zur Sperrfristabkürzung, die von TÜV SÜD Pluspunkt angeboten werden, ist es dem Kraftfahrer möglich, eine Verkürzung der Sperrfrist zu erreichen

Denn er schafft durch die Teilnahm neue Tatsachen, die an entscheidender Stelle berücksichtigt werden können.

Dies kann erfolgen

  • im staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren: Voraussetzung ist, dass das Teilnahmezertifikat vor Abschluss der Ermittlungen vorliegt; Staatsanwalt reduziert in seinem Antrag auf Festsetzung der Sperre diese um 2 Monate;
  • im Einspruchsverfahren in der (gerichtlichen) Hauptverhandlung: Reduzierung der Führerscheinsperre im Strafbefehl.
  • im Nachverfahren (wenn die Nachschulung erst nach dem rechtskräftigen Abschluss eines Strafverfahrens durchgeführt wird. Antrag auf vorzeitige Aufhebung der Sperre gem. § 69a Abs. VII StGB.

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Nehmen Sie jetzt Kontakt mit einem Rechtsanwalt in Ihrer Nähe auf! Das hat folgende Vorteile:

  • Er kann Sie juristisch beraten, ob und wie eine Sperrfristverkürzung bei Ihrer Sachlage möglich ist.
  • Er kann Ihnen bei der Abwicklung von Formalitäten helfen (z.B. Antrag auf Sperrfristverkürzung bei Gericht, Auswahl und Anmeldung des Kurses).
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