Warum überhaupt MPU?
Bei vielen Verkehrsdelikten besteht eine hohe Wiederholungsgefahr. Deshalb muss die Führerscheinbehörde häufig prüfen, ob diese hohe Wiederholungsgefahr immer noch besteht. Oder ob der Bewerber zum Führen eines Kraftfahrzeuges wieder geeignet ist. Um über den Führerschein entscheiden zu können, fordert die Behörde in besonderen Fällen (hohe Promillezahl, Drogen, sehr hoher Punktestand in Flensburg) eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU).
Wenn bei Ihnen eine MPU angefordert wurde, sollten Sie so früh wie möglich handeln! Durch frühzeitige Information und entsprechende Vorbereitung können Sie enorm viel tun, um Ihre Fahreignung wieder herzustellen. Und damit haben Sie alle Chancen auf eine positive MPU.
Übrigens: Auch wenn keine MPU ansteht, kann man bei einem hohen Punktestand in Flensburg eine Menge für den Führerschein tun. Eine Übersicht sehen Sie hier:
Wegweiser: Führerscheinprobleme durch Punkte(pdf)
Punkte: Anlass und gesetzliche Grundlagen der MPU
Punkte dienen den Verkehrsbehörden dazu, Fahrer zu erkennen, die besonders häufig im Straßenverkehr auffallen. Deshalb sind sie abhängig von der Schwere eines Verstoßes auch unterschiedlich gewichtet. Registriert werden sie beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) in Flensburg. Über einen formlosen Antrag können Sie dort Ihren Punktestand erfragen.
Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde
| 1-8 Punkte: | Möglichkeit der Teilnahme an einem Ausbauseminar (4 Punkte Rabatt). Bei einer Fahrt unter Alkohol- oder Drogeneinfluß ist ein besonderes Aufbauseminar erforderlich. |
| 9-13 Punkte: | Verwarnung und Hinweis auf die Möglichkeit der Teilnahme an einem Aufbauseminar (2 Punkte Rabatt). Bei Alkohol ist ein besonderes Aufbauseminar erforderlich. |
| 14-17 Punkte: | Anordnung eines Aufbauseminars (bei Alkohol oder Drogen wird ein "besonderes Aufbauseminar" angeordnet) und Hinweis auf die Möglichkeit einer Verkehrspsychologischen Beratung, die quasi als letzte Chance nochmals 2 Punkte Rabatt bringt. Es erfolgt der Hinweis auf den Fahrerlaubnisentzug bei 18 Punkten. |
| 18 Punkte | Entziehung der Fahrerlaubnis. Wiedererteilung ist frühestens nach 6 Monaten und nach Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens möglich. |
Die Maßnahmen sind geregelt durch:
- das Straßenverkehrsgesetz StVG
- die Fahrerlaubnisverordnung FeV §14
- den aktuellen Bußgeldkatolog, den Sie auf den Seiten des KBA finden
- Nachschulung
Sollte Ihr Führerschein entzogen sein, so besteht unter besonderen Bedingungen die Möglichkeit einer Sperrfristverkürzung. Sie müssen einen Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen. Diese Behörde finden Sie abhängig von Ihrem Hauptwohnsitz in der Verwaltung der kreisfreien Stadt oder dem Landratsamt. Sie können und sollten den Antrag drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist stellen. Der Führerschein kann erst dann wiedererteilt werden, wenn:
- die Sperrfrist abgelaufen ist
- wenn keine Eignungszweifel zum Fahren von Kraftfahrzeugen mehr bestehen (sie diese also durch die MPU ausgeräumt haben)
Am Ende der Sperrfrist ist die Führerscheinbehörde immer verpflichtet zu prüfen, ob der Bewerber zum Führen eines Kraftfahrzeuges überhaupt geeignet ist, bevor sie eine neue Fahrerlaubnis erteilt. Sie soll also eine Aussage treffen, ob für den Bewerber eine Wiederholungsgefahr besteht. In besonderen Fällen fordert sie Sie zu einer MPU bei einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle auf. Dieses Gutachten soll die Behörde in Ihrer Entscheidungsfindung unterstützen.
Ablauf einer MPU
Die Begutachtung findet stets durch zwei Gutachter, nämlich einen Arzt und einen Psychologen statt. Die MPU richtet sich immer nach der individuellen Fragestellung. Der Ablauf besteht aus 3 Schritten:
- Überprüfung Ihrer Konzentrations- und Reaktionsfähigkeit an einem Testgerät
- Medizinisches Screening
- Verkehrspsychologisches Gespräch
Und darum geht es in diesem Untersuchungsgespräch:
- Wie kam es zu den Verkehrsauffälligkeiten? Welche Verhaltensweisen haben dazu geführt? Worin sehen Sie persönliche Ursachen? Welche Gedanken haben Sie sich nach den Auffälligkeiten gemacht?
- Welche Konsequenzen haben Sie aus dem Vorfall gezogen? Was haben Sie sich vorgenommen? Welche konkreten Veränderungen haben stattgefunden?
- Wie können Sie Ihre Vorsätze auch in Zukunft tragen? Was wollen Sie tun, um nicht wieder im Verkehr aufzufallen?
Wie so ein Untersuchungstag und vor allem das Gespräch genau abläuft, können Sie sich hier im Video anschauen.
Nach der MPU
Nach der Untersuchung gibt es drei mögliche Ergebnisse eines medizinisch-psychologischen Gutachtens:
- Positiv - die Eignungszweifel wurden ausgeräumt.*
- Kursempfehlung - nicht alle Eignungszweifel wurden ausgeräumt, die Defizite können Sie aber durch den Besuch eines sogenannten "§70-Kurses" beheben.*
- Negativ - die Eignungszweifel wurden nicht ausgeräumt.*
*Wichtig: Das Gutachten ist nur eine Empfehlung für die Führerscheinbehörde - die Entscheidung über Ihren Führerschein trifft letztendlich sie.
§70-Kurse
Sie haben eine MPU absolviert und Ihnen wurde im Gutachten die Teilnahme an einem "Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung nach §70 FeV" empfohlen. Die Gutachter haben Ihnen also eine Nachschulung empfohlen, damit Sie Ihren Führerschein wiederbekommen und ihn auch behalten. Wenn Sie jetzt am Kurs Reha PS bei der TÜV SÜD Pluspunkt GmbH teilnehmen und die Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme bei Ihrer Führerscheinstelle vorlegen, bekommen Sie in der Regel Ihren Führerschein wieder. Ein Rechtsanwalt kann Ihnen bei der Anmeldung helfen.
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Nehmen Sie jetzt Kontakt mit einem Rechtsanwalt in Ihrer Nähe auf! Das hat folgende Vorteile:
- er kann Sie juristisch beraten, was nun auf Sie zukommt.
- er kann Ihnen bei der Abwicklung von Formalitäten Dinge (z.B. Antrag auf Neuerteilung des Führerscheins, Anmeldung zur MPU) helfen.
- Er kann Sie bei der Vorbereitung auf Ihre MPU unterstützen.
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