Das Wichtigste zum Punkteabbau
Ja. In Deutschland ist es möglich, einen Punkt in Flensburg abzubauen, so lange Sie nicht mehr als fünf Punkte gesammelt haben.
Hier können Sie nachlesen, wie das Seminar zum Punkteabbau abläuft.
Die Kosten können je nach Anbieter variieren. Um die 400 Euro sollten Sie allerdings für die Teilnahme an einem entsprechenden Seminar einplanen.
Punkte in Flensburg können abgebaut werden
„Oje, ein Brief vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) in Flensburg!“, denken sich viele Fahrer, wenn sie diesen im Briefkasten finden. Ab einem Punktestand von vier bis fünf Eintragungen in Flensburg bekommen deren Inhaber nämlich eine Benachrichtigung vom KBA darüber.
Daneben finden die Leser auch einen Hinweis dazu, dass sie die Möglichkeit haben, bei einem Punkteabbauseminar einen Punkt abbauen zu können. Wie das funktioniert, wer Punkte abbauen darf, wann das geht und was ein solches Punkteabbauseminar – auch Fahreignungsseminar genannt – kostet, erfahren Sie im vorliegenden Ratgeber.
Inhalte
Wer darf wann Punkte in Flensburg abbauen?
Seit einer Reform im Mai 2014 gibt es ein neues Punktesystem in Deutschland. Wo zuvor noch 18 Punkte zum Fahrerlaubnisentzug führten, passiert dies jetzt bereits bei acht Punkten in Flensburg. Dafür kann ein Fahrzeugführer aber nun auch nur noch maximal drei Eintragungen für ein Vergehen erhalten. Das bedeutet:
- Es gibt 1 Punkt für eine Ordnungswidrigkeit
- Es gibt 2 Punkte für eine grobe Ordnungswidrigkeit, die zusätzlich ein Fahrverbot nach sich zieht
- Es gibt 3 Punkte bei Straftaten im Straßenverkehr, die weiterhin einen Entzug der Fahrerlaubnis nach sich ziehen
Dabei handelt es sich um „einfache“ Ordnungswidrigkeiten (1 Punkt):
- Abstandverstöße zwischen 80 und 100 km/h
- Geschwindigkeitsverstöße innerorts bis 30 km/h zu schnell
- Geschwindigkeitsverstöße außerorts bis 40 km/h zu schnell
- Parkverstöße: Behinderung eines Rettungswagens
- Handy am Steuer
- Überziehen des TÜV über acht Monate
Hierbei handelt es sich um grobe Ordnungswidrigkeiten mit einem Fahrverbot (2 Punkte):
- Qualifizierter Rotlichtverstoß: Ampel länger als eine Sekunde rot
- Überholvergehen: Im Überholverbot bei unklarer Verkehrslage mit zusätzlicher Gefährdung
- Alkoholverstoß gegen die 0,5-Promille-Grenze (ohne Gefährdung)
- Drogenverstoß am Steuer (ohne Gefährdung)
- Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts ab 31 km/h zu schnell
- Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts ab 41 km/h zu schnell
Dies sind Beispiele für Verkehrsstraftaten (3 Punkte):
- Unfall- bzw. Fahrerflucht
- Fahrlässige Körperverletzung oder gar Tötung
- Unterlassene Hilfeleistung
- Drogen- und Alkoholverstöße mit einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr
Nun haben all jene Autofahrer die Möglichkeit zum Punkteabbau in Flensburg, die im Flensburger Fahreignungsregister auf ihrem Punktekonto einen bis fünf Eintragungen haben. Dabei drohen häufig bei bis zu drei Punkten noch keinerlei schwerwiegende Konsequenzen. Allerdings wird der Betroffene natürlich schon einmal im Fahreignungsregister vorgemerkt.
Bei vier bis fünf Punkten erwartet den Führerscheinbesitzer eine kostenpflichtige Ermahnung. Diese wird ihm per Post zugesendet. Hierin findet er den Hinweis, dass er die Punkte in Flensburg abbauen kann, wenn er freiwillig an einem entsprechenden Fahreignungsseminar zum Punkteabbau teilnimmt.
Ab sechs Punkten sieht es schon schwieriger aus. Zwischen sechs und sieben Punkten erhält der Autofahrer abermals Post. Diesmal ist es eine kostenpflichtige Verwarnung. Schließlich fehlt ihm im schlimmsten Fall nur noch ein einziger Punkt zum Fahrerlaubnisentzug. Zwar kann der Noch-Führerscheinbesitzer immer noch freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilnehmen, um seinen guten Willen zu zeigen, Punkte abbauen in Flensburg kann er jedoch nicht mehr.
Bei einem Punktestand von acht Punkten kommt es seit der Reform im Mai 2014 schlussendlich zum Entzug der Fahrerlaubnis. Dies bedeutet gleichzeitig in den meisten Fällen, dass der Fahrer, bevor er seinen Führerschein zurückerhält, eine Sperrfrist von mindestens sechs Monaten abwarten muss und zudem an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) teilzunehmen hat. Eine MPU wegen Punkten muss jedoch nicht immer folgen, hier kommt es auf den individuellen Fall an und mit welcher Beharrlichkeit der Fahrer unterwegs war.
MPU versus Fahreignungsseminar versus Aufbauseminar
Aber: Viele Menschen verwechseln die in der Überschrift genannten Seminare oder setzen sie gleich. Doch alle drei sind unterschiedlich und haben vor allem verschiedene Ursachen:
Seminar/ Untersuchung | Ursache | Ablauf |
---|---|---|
MPU | - MPU wegen Alkohol (meist ab 1,6 Promille) - MPU wegen Drogen (je nach Dosis) - MPU wegen Punkten (ab 8 und mehr Punkten) | 1. Schriftlicher Fragebogen 2. Medizinische Untersuchung 3. Leistungstest 4. Verkehrspsychologisches Gespräch |
Aufbauseminar | - Nur für Fahranfänger in der Probezeit - Ist die Folge eines A-Verstoßes oder zweier B-Verstöße - Bei Drogen- und Alkoholverstößen folgt ein besonderes Aufbauseminar | - Vier Sitzungen und eine Beobachtungsfahrt - Innerhalb der Sitzungen sprechen die Teilnehmer über gefährliche Situationen im Straßenverkehr und über die Fehler, die sie begangen haben |
Fahreignungsseminar | - Dient dem Abbau der Punkte in Flensburg | - Verkehrspädagogisches Seminar - Verkehrspsychologisches Seminar |
Findet der Punkteabbau nur in Flensburg statt?
Nein, selbstverständlich muss der Teilnehmer nicht nach Flensburg fahren, um Punkte abbauen zu können. Ein entsprechendes Fahreignungsseminar zum Punkteabbau bieten in Deutschland eigentlich die meisten Fahrschulen, die DEKRA und der TÜV an. Dabei werden die Teilnehmer von einem erfahrenen Fahrlehrer sowie von einem qualifiziertem Verkehrspsychologen betreut.
Übrigens: Beim Punkteabbau kann je Seminar immer nur ein einziger Punkt abgebaut werden. Außerdem ist dies immer nur einmal in fünf Jahren möglich. Jedoch ist die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar durchaus mehrmals im Jahr möglich, wenngleich nur einmal alle fünf Jahre einer der Punkte einen Abbau erfahren kann.
Abbau von Punkten: Das erwartet Sie beim Fahreignungsseminar
Das zum Punkteabbau durchzuführende Seminar besteht in der Regel aus vier Sitzungen und ist in zwei Bereiche geteilt. Zum einen also in den verkehrspädagogischen Teil und zum anderen in den verkehrspsychologischen Teil. Diese laufen wie folgt ab:
Kursteil | Dauer | Inhalt |
---|---|---|
Verkehrspädagogischer Teil | - Zwei Sitzungen mit jeweils 90 Minuten - Die Termine liegen mindestens eine Woche auseinander | - Erkennen von sicherheitsrelevanten Mängeln - Vermittlung von Kenntnissen im Verkehrsrecht - Analyse von verkehrsgefährdenden Situationen |
Verkehrspsychologischer Teil | - Zwei Sitzungen mit jeweils 75 Minuten - Die Termine liegen in der Regel drei Wochen auseinander | - Evaluation und Selbstreflexion des eigenen Fahrverhaltens - Besprechung von Strategien zur Besserung |
Punkteabbauseminar: Die Kosten
Der Autofahrer muss bei der Teilnahme am Seminar zum Punkteabbau mit Gebühren rechnen, die er selbst tragen muss. Circa 400 Euro muss er dafür investieren. Wer jedoch warten kann und nicht so viel Geld für das Punkte-Abbauen in Flensburg ausgeben möchte, der kann auch auf einen Punkteverfall hoffen:
- Ordnungswidrigkeiten, die einen Punkt nach sich ziehen, verjähren nach 2,5 Jahren
- Grobe Ordnungswidrigkeiten samt Fahrverbot, die zwei Eintragungen laut dem neuen Punktesystem seit Mai 2014 nach sich ziehen, verjähren nach 5 Jahren
- Verkehrsstraftaten, die drei Eintragungen laut dem Punktesystem 2014 nach sich ziehen, verjähren nach 10 Jahren
Für viele kann sich jedoch ein Punkteabbau mittels Fahreignungsseminar lohnen. Besonders dann, wenn der Führerscheinbesitzer eine Besserung seines Verhaltens im Straßenverkehr anstrebt.
Bildnachweise: istockphoto.com/RTimages, istockphoto.com/monkeybusinessimages
Can meint
19. März 2019 at 16:44
Moin ich bin in der Probezeit und musste 80 euro. Bußgeld zahlen wegen falscher Umweltplakette dafür gibts seit 2014 kein punkt muss ich t.dem mit nachschulung rechnen?
radiouwe meint
14. Dezember 2018 at 14:35
Hallo,
ich habe auch Post bekommen mit einer freiwilligen Möglichkeit zur Teilnahme am Fahreignungsseminar.
Ich habe 4 einzelne Punkte im Register und würde schon gern einen abbauen wollen.
Jetzt meine Frage: Der nächste einzelne Punkt verfällt am 10.10.2019, die anderen dann erst 2020/2021.
Kann ich das Seminar auch nach dem Verfalldatum des ersten Punktes machen, so das ich in 2019 dann insgesamt 2 Punkte weniger habe?
Ich könnte mir denken, wenn ich das Seminar vor dem Verfalldatum des ältesten Punktes mache, würde
dieser gelöscht und dann bleiben immer noch drei.
Würde mich über eine Antwort freuen.
Mit freundlichen Grüßen
radiouwe
Manuela G. meint
15. März 2018 at 19:38
Hallo,
folgende Sachlage:
Ich habe insgesamt 4 Punkte, die sich zusammensetzen aus
2 Punkte aus 2016 – Missachtung einer roten Ampel und
2 Punkte aus 2017 – Überschreitung Höchstgeschwindigkeit.
Nun wurde ich letzte Woche wahrscheinlich wieder geblitzt an einer roten Ampel – evtl. wieder 2 Punkte.
Macht es Sinn, vor einer eventuellen Zustellung des Bußgeldbescheides ein FES zu belegen, um einen Punkt abzubauen oder macht das keinen Sinn, da ich mich erst nach dem „3. Vergehen“ angemeldet habe.
(Ein Abbau bei 6 Punkten ist ja nicht möglich)
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Nick meint
16. Januar 2018 at 18:42
Hallo,
Ich mache grade den Führerschein der Klasse B mit 17. Wollte heute all meine Begleitpersonen eintragen lassen… mein Vater hat jedoch 2Punkte in Flensburg die erst 2019 weg sind. Nun ist die Frage kann er einen Punkt abbauen? Er hat eine grobe Ordnungswiedrichkeit begangen (50kmh zu schnell) und hat dafür die 2P erhalten. Oder darf man nur Punkte abbauen die man einzelnt bekommen hat?
fuehrerscheinfix.de meint
19. März 2018 at 13:19
Hallo Nick,
Punkte können auch einzeln abgebaut werden.
Ihr Team von führerscheinfix.de
Anissa meint
8. November 2017 at 10:25
Ich habe folgendes Problem. Ich wurde innerorts mit 38 kmH zu viel geblitzt, werde also 2 punkte und einen Monat Fahrverbot bekommen. Ich habe bereits einen Punkt wegen missachteter Vorfahrt. Nun überlege ich, einen Punkt abzubauen. Welcher wird denn abgebaut? Für 2 Punkte muss ich 5 Jahre warten, aber was wäre, wenn einer dieser Punkte gestrichen wird? Gelten dann dennoch 5 Jahre für den übrig gebliebenen Punkt? Ich brauche dringend Ihren Rat und Ihre Auskunft! Mit freundlichen Grüßen Anissa
fuehrerscheinfix.de meint
10. November 2017 at 9:56
Hallo Anissa,
wenn Sie jetzt ein Fahreignungsseminar absolvieren, wird ein Punkt abgebaut. Den nächsten Punkt können Sie nun erst wieder nach 5 Jahren abbauen, usw.
Das Team von fuehrerscheinfix.de
Marlene meint
23. August 2017 at 11:13
Hallo,
ich lese im Netzt die ganze Zeit, der Punkteabbau würde etwa 400 € kosten. Telefonisch bekomme ich aber die Auskunft, dass es circa das Doppelte ist, jeweils für Fahrpädagogik und Fahrpsychologie. da das ein recht großer Unterschied finanziell ist, wäre ich um Aufklärung dankbar.
LG
Marlene
fuehrerscheinfix.de meint
9. Oktober 2017 at 9:00
Hallo Marlene,
tatsächlich können die Kosten für ein Fahreignungsseminar von Anbieter zu Anbieter stark schwanken, weshalb schwer eine pauschale Summe genannt werden kann. Mit „Fahrpsychologie“ und „Fahrpädagogik“ sind sicherlich die zwei Blöcke des Seminars gemeint. Unser Tipp ist, lokale Anbieter zu vergleichen und den günstigsten zu wählen. Der TÜV oder Fahrerlaubnisbehörden sind gute Anlaufstellen.
Das Team von fuehrerscheinfix.de