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Führerschein im Ausland

Führerschein ohne MPU in Rumänien, Polen, Tschechien, Ungarn oder Bulgarien? Auch die Slowakische Republik oder andere EU-Länder bieten angeblich solche Möglichkeiten. Vor allem im Internet finden Sie viele Angebote für einen angeblich "legalen" Führerscheinerwerb ohne MPU im Ausland. Aber Vorsicht, trauen Sie diesen Angeboten nicht! Sie bewegen sich immer in einer juristischen Grauzone: Seit dem 19.01.2009 ist die dritte EU-Führerscheinrichtline in Kraft. Seit Ablauf der Übergangfrist ist es nicht mehr möglich, einfach im Ausland einen Führerschein zu erwerben, wenn in Deutschland eine MPU angeordnet wurde. Die neue Richtlinie stellt klar, dass ein EU-Mitgliedstaat die Ausstellung eines Führerscheines ablehnen muss, wenn der Führerschein des Bewerbers in einem anderen Mitgliedstaat eingeschränkt, ausgesetzt oder entzogen wurde. Wird dennoch ein EU-Führerschein ausgestellt, berechtigt dieser den Inhaber nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen in Deutschland. Der Inhaber einer solchen Fahrerlaubnis muss mit einem strafrechtlichen Verfahren und mit empfindlichen Strafen rechnen.


Sie bekommen erhebliche Probleme mit den deutschen Behörden, wenn...

  • Sie den Führerschein unter falschen Angaben (z.B. Verschweigen des Führerscheinentzugs in Deutschland) erworben haben.
  • Sie gegen das Wohnsitzprinzip verstoßen: Ein Antragsteller für eine Fahrerlaubnis muss im entsprechenden EU-Land mindestes 185 Tage im Jahr gemeldet sein und dort auch seinen Hauptwohnsitz haben, d.h. dort leben und arbeiten.
  • Was für Sie auch noch wichtig ist:
  • Sie laufen Gefahr, für teils horrende Summen (mehrere Tausend Euro) keinerlei Gegenleistung zu erhalten - schon gar keinen gültigen Führerschein. Wir müssen Sie hier ausdrücklich vor betrügerischen Anbietern warnen.
  • Teilweise bekommen Sie im Ausland statt eines rechtsgültigen Führerscheins eine Fälschung. (Wer kann schon selber perfekt genug Polnisch, Ungarisch o. Rumänisch, um das zu bemerken?).
  • Bei jeder Verkehrskontrolle müssen Sie mit einem deutschen Pass und einem ausländischen Führerschein mit einer genauen Überprüfung bzw. zeitaufwändigen Nachfrage und Kontrolle rechnen.
  • Solange Sie eine Sperrfrist haben, dürfen Sie auch mit einem ausländischen Führerschein in Deutschland nicht fahren.
  • Sobald Sie in Deutschland wieder im Verkehr auffallen, kann die Behörde auf jeden Fall eine MPU anordnen und dazu auch die früheren Auffälligkeiten mit heranziehen.

Fazit

Mit einem EU-Führerschein statt MPU stehen Sie immer am Rande eines illegalen Abgrundes mit nicht überschaubaren rechtlichen und vor allem auch finanziellen Folgen (Entzug der Führerscheines, Strafverfahren/Geldstrafen wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis). Und was nützt Ihnen ein Führerschein, mit dem Sie in Deutschland nicht fahren dürfen?

 

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