§ 1 Leistungen des Serviceanbieters
- Der Serviceanbieter - e.Consult AG - richtet dem Servicenehmer ein Schadenfix auf einem leistungsfähigen, sicheren und hoch verfügbaren Server ein.
- Die Leistungen stehen aufgrund modernster Systeme hoch verfügbar bereit. Einschränkungen durch Wartungsarbeiten o.ä. sind geringfügig, aber unvermeidbar. Wartungsarbeiten werden möglichst dann vorgenommen, wenn mit Beeinträchtigungen am wenigsten zu rechnen ist; sie werden nach Möglichkeit angekündigt.
- Der Serviceanbieter gewährleistet die Nutzung im
Hinblick auf Ausfallsicherheit, Datensicherung und
Schutz vor unberechtigten Zugriffen nach dem jeweils
aktuellen Stand der Technik und den selbst auferlegten,
strengen Sicherheitsvorkehrungen:
- Der Server ist durch Firewall-Systeme vor Angriffen und ungerechtfertigten Zugriffen aus dem Internet geschützt. Zur Minimierung des Risikos eines Datenverlustes werden regelmäßig Datensicherungen vorgenommen.
- Der physische Zugang von Unbefugten zum Server wird durch technische und organisatorische Vorkehrungen verhindert.
§ 2 Preise, Vertragsdauer und Beendigung
führerscheinfix.de unterscheidet zwischen einem Basis-Eintrag und einem Aktiv-Eintrag. Der Basiseintrag ermöglicht lediglich den Eintrag der Kanzlei mit den relevanten Konaktdaten. Mit dem Aktiveintrag ist ein Zugriff auf alle Funktionalitäten und Inhalte möglich.
Beide Einträge sind kostenlos und können von beiden Parteien jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden
Kündigungen müssen schriftlich oder in Textform (E-Mail) erfolgen.
§ 3 Gewährleistung und Haftung
Der Serviceanbieter gewährleistet, dass dem Servicenehmer sowie den von diesem autorisierten Dritten die virtuelle Kanzlei in hohem Maße - eingeschränkt durch Wartungszeiten - zur Verfügung steht. Dabei sind sich die Parteien darüber einig, dass
- Der Serviceanbieter nicht die Funktion des oder die Kommunikation über das Internet sicherstellen kann, ebenso wenig wie die Funktionstüchtigkeit des vom Servicenehmer verwandten EDV-Systems;
- es nicht möglich ist, Computerprogramme so zu entwickeln, dass sie für alle Anwendungsbedingungen fehlerfrei sind;
- der Serviceanbieter nicht dafür einstehen kann, dass die virtuelle Kanzlei den speziellen Anforderungen des Servicenehmers gerecht wird und
- der Betreiber des Hochsicherheitsservers des Serviceanbieters bei Wahrung äußerster Sorgfalt ausgewählt wurde (Hardware-Störungen werden automatisch erkannt, Störungsmeldungen täglich von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr angenommen und Entstörungsarbeiten spätestens 4 Stunden nach Eingang der Störungsmeldung begonnen).
Der Serviceanbieter haftet für sämtliche sich ergebenden Schäden aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der folgenden Ziffern:
- Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von gesetzlichen Vertretern und leitenden Angestellten des Serviceanbieters, bei schwerwiegendem Organisationsverschulden, bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften, bei Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz haftet der Serviceanbieter ausschließlich nach den gesetzlichen Vorschriften.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Serviceanbieter, wenn eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist und ausschließlich für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehen bei Vertragsschluss aufgrund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände typischerweise gerechnet werden muss. Vorhersehbar im vorgenannten Sinne ist nicht der Totalausfall des Servers.
- Die Haftung für einen von dem Serviceanbieter zu vertretenden Verlust von Daten oder Programmen ist zudem auf den Schaden begrenzt, der auch eingetreten ist bzw. wäre, wenn der Servicenehmer seine Daten innerhalb angemessener Intervalle (mindestens jedoch einmal täglich) gesichert hat bzw. hätte; der Beweis der ordnungsgemäßen Datensicherung obliegt dem Servicenehmer. Die Nutzung der virtuellen Kanzlei entbindet den Servicenehmer nicht von der berufsrechtlichen Verpflichtung zum Führen von Handakten.
- In den Fällen der Ziffern 2 bis 3 ist die Haftung je Schadensereignis summenmäßig begrenzt auf den Betrag von 5.000 EUR.
- Eine Haftung für entgangenen Gewinn, unterbliebene Einsparungen, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen. Ebenso ist jegliche verschuldensunabhängige Haftung, etwa für bei Vertragsschluss vorhandene Fehler, ausgeschlossen.
- Vorstehende Haftungseinschränkungen erstrecken sich auch auf Arbeitnehmer, freie Mitarbeiter und Subunternehmer des Serviceanbieters.
Für etwaige Schäden, die innerhalb der Vertragsbeziehung Servicenehmer – Mandant entstehen, ist Serviceanbieter nicht haftbar.
§ 4 Rechtsverletzung, Sperrung, Löschung
- Sofern im Sinne des § 4 Ziffer 5 rechtswidrige oder rechtlich bedenkliche Daten oder Dokumente eingestellt werden, verpflichtet sich der Servicenehmer, den Serviceanbieter von Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freizustellen.
- Wird von Dritten oder einer Behörde im Rahmen ihrer
Aufgaben die Sperrung des Zugangs oder die Löschung von in
die virtuelle Kanzlei eingestellten Daten oder (auch einzelner)
Dokumente verlangt, so ist der Serviceanbieter nach billigem
Ermessen berechtigt, den Zugang zu sperren.
Im Übrigen ist der Serviceanbieter zur Sperrung nur berechtigt, wenn
- der Servicenehmer oder ein Berechtigter dies unter Angabe seines Zugangscodes verlangen
- dies zur Verhinderung des Missbrauchs oder zur Abwehr eines Angriffs auf die Sicherheit der virtuellen Kanzlei oder das System dringend erforderlich und geeignet erscheint
- der Servicenehmer nicht binnen 2 Wochen seit ihrer Anforderung gem. Ziffer 1 die schriftliche Freistellung erklärt und einen angemessenen Vorschuss auf die zu erwartenden Kosten bezahlt
- die Vertragszeit abgelaufen ist
Die Sperrung wird aufgehoben, sobald der für die Sperrung vorliegende Grund entfallen ist.
- Der Serviceanbieter ist zur Löschung der auf dem Server abgelegten Daten berechtigt, wenn
Im Übrigen ist der Serviceanbieter zur Sperrung nur berechtigt, wenn
- die Vertragszeit abgelaufen ist (§ 3 Ziffer 4)
- dies behördlich angeordnet wird
- der Servicenehmer dies unter Angabe seines Zugangscodes verlangt
- ein Dritter einen rechtskräftigen Anspruch hierauf hat
- aus sonstigen wichtigem Grund, wenn der Verbleib der Daten für den Serviceanbieter nicht zumutbar ist
Eine Löschung soll erst erfolgen, wenn durch die Sperrung nicht der bezweckte Erfolg erreichbar ist und der Servicenehmer zuvor Gelegenheit zur Stellungnahme hatte.
§ 5 Datenschutz
Alle im Rahmen dieses Vertrages anfallenden personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Vertragsdurchführung vom Serviceanbieter erhoben, verarbeitet, gespeichert und genutzt.
§ 6 Übertragung
Die dem Servicenehmer eingerichtete virtuelle Kanzlei ist nur mit Zustimmung des Serviceanbieters übertragbar.
§ 7 Vertragsbeziehungen
Eine Vertragsbeziehung (Mandat) kommt ausschließlich zwischen dem Servicenehmer und seinen über das Portal Führerscheinfix.de akquirierten Mandanten zustande. Serviceanbieter ist für etwaige in dieser Vertragsbeziehung entstehende Schäden nicht haftbar.
§ 8 Empfang von Informationsmaterial der TÜV SÜD Pluspunkt GmbH
Der Servicenehmer erklärt sich damit einverstanden, dass ihm regelmäßig Informationen über Neuerungen und regionale Angebote der TÜV SÜD Pluspunkt GmbH zugestellt werden.
§ 9 Sonstiges
- Änderungen und Ergänzungen dieser Nutzungsvereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
- Nebenabreden sind nicht getroffen worden.
- Soweit gesetzlich zulässig, wird als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag und über die Wirksamkeit dieser Vereinbarung München vereinbart.
- Auf diesen Vertrag ist alleine deutsches Recht anwendbar.
- Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Nutzungsvereinbarung berühren die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Sie haben nicht die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit der gesamten Vereinbarung zur Folge. Die unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen sind so umzudeuten, dass der mit ihnen beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Ist eine Umdeutung unmöglich, sind die Parteien verpflichtet, eine Abrede zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung möglichst nahe kommt.
e.Consult AG - Stand 07/2009






